Seminararbeit Deferred Taxes bei Frau Dr. Endell 1
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. 2
I Einleitung. 3
1 Relevanz ausländischer Rechnungslegung 3
2 Grundsätzliche, strukturelle Unterschied. 4
2.1 United Staates Generall Accounting Principles (US-GAAP) 4
2.2 Handelsgesetzbuch. 5
3 Grundprinzipien der Rechnungslegung. 5
II Theoretische Grundlagen. 7
1 Konzepte zur Abgrenzung. 7
1.1 Timing - Konzept. 7
1.2 Temporary - Konzept 9
2 Methoden zur Ermittlung der Abgrenzungsposte 9
2.1 Deferred - Methode 9
2.2 Liability - Methode 10
2.3 Net - of - Tax - Methode 10
2.4 Deferred- und Liability - Methode - Zahlenbeispiel 10
3 Verfahren zur Erfassung und Bewertung latenter Steuerposten 11
3.1 Brutto - Methode (gross change method) 11
3.2 Netto - Methode (net change method) 12
III Latente Steuern nach Handelsgesetzbuch 13
1 Definition 13
2 Entstehung auf der Ebene des Einzelabschlusses 14
2.1 Inhalt des § 274 HGB 14
2.2 Beispiele zur Entstehung von latenten Steuern 15
2.3 Ausweis im Einzelabschluss 17
2.4 Verlustverrechnung 18
2.4.1 Verlustrücktrag 18
2.4.2 Verlustvortrag 18
3 Entstehung auf der Ebene der Handelsbilanz II 19
4 Entstehung auf der Konzernabschlussebene 19
4.1 Inhalt des § 306 HGB 20
4.2 Entstehung durch Konsolidierungsmaßnahmen 20
4.3 Zusammenfassung Entstehung latenter Steuern nach HGB 22
4.4 Bewertung latenter Steuern 22
4.5 Ausweis im Konzernabschluss 23
IV Deferred Taxes nach US - GAAP 23
1 Definition 23
2 Entstehung auf Ebene des Einzelabschlusses 24
2.1 Inhalt SFAS no. 109 24
2.2 Beispiele zur Entstehung von Deferred Taxes 24
2.3 Ausweis im Einzelabschlusses 25
2.4 Verlustverrechnung 26
2.4.1 Verlustrücktrag ( loss carryback) 26
2.4.2 Verlustvortrag (loss carryforward) 26
3 Entstehung auf Ebene der Handelsbilanz II 26
4 Entstehung auf Ebene des Konzernabschlusses 28
V Zusammenfassung und Fazit 29
VI Literaturverzeichnis 30
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Abkürzungsverzeichnis
DRS
DRSC EStG FAS FASB GE GoB GuV HB HGB IAS IRC SEC Sec StB US-GAAP
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I Einleitung
Die zunehmende Internationalisierung der Kapitalmärkte und die daraus resultierende Notwendigkeit einer international vergleichbaren Rechnungslegung beeinflusst auch immer mehr die deutschen Rechnungslegungsnormen. Immer mehr deutsche Unternehmen machen von der Konzernöffnungsklausel des § 292a HGB, welcher börsennotierten Mutterunternehmen den befreienden Konzernabschluss nach den international anerkannten Rechnungslegungslegungsstandards US-GAAP und IAS erlaubt, Gebrauch. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Behandlung latenter Steuern nach dem deutschen Handelsgesetzbuch und zeigt im Anschluss daran die wesentlichen Unterschiede zwischen diesem und der Behandlung von „deferred taxes“ nach US-GAAP auf. Abschließend werden die herausgearbeiteten Unterschiede nochmals zusammengefasst und hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit für Gläubiger und Investoren untersucht und beurteilt.
1 Relevanz ausländischer Rechnungslegung
Im Rahmen der zunehmenden Globalisierung sind immer mehr Unternehmen nicht nur auf nationalen Güter- und Dienstleistungsmärkten tätig, sondern agieren international. Zum Einen nimmt dabei die Beurteilung ausländischer Zulieferer, Kunden und Wettbewerber einen immer höheren Stellenwert ein, zum Anderen steigt die Zahl der Unternehmen mit Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen im Ausland, was eine Beschäftigung mit internationaler Rechnungslegung nach sich zieht 1 .
Parallel dazu versuchen viele Unternehmen ihren durch die Ausweitung der Aktivitäten gestiegenen Kapitalbedarf auch auf internationalen Kapitalmärkten zu decken. Bei den potentiellen Kapitalgebern konkurrieren sie jedoch mit Unternehmen, deren Jahresabschlüsse - die als Basis für die meisten Investitionsentscheidungen dienen - eine ganz andere Bilanzierungs- und Bewertungspraxis zugrunde liegt. So ist insbesondere die angloamerikanische Rechnungslegung stark auf die Bedürfnisse der Investoren zugeschnitten, während die kontinentaleuropäische (insbesondere das deutsche Bilanzrecht gemäß HGB) sehr stark dem Gläubigerschutz verhaftet ist 2 .
Unumgänglich ist die Auseinandersetzung mit internationaler Rechnungslegung für Konzerne, deren Aktien an einer ausländischen Börse notiert sind und die für diesen Zweck Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungs Standards (bspw. in den USA nach US-GAAP) erstellen müssen 3 .
1 Born, Karl: Rechnungslegung International, S.23
2 Kremin-Buch, Beate: Internationale Rechnungslegung, Jahresabschluss nach HGB, IAS und US-GAAP2001, S. 1
3 Perridon, Louis / Steiner, Manfred: Finanzwirtschaft der Unternehmung, S. 168
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2 Grundsätzliche, strukturelle Unterschiede
2.1 United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)
Die Grundlage der amerikanischen Rechnungslegung bilden die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP). Sie bestehen aus zahlreichen Vorschriften, die sich hinsichtlich ihrer Bedeutung voneinander unterscheiden.
Die US-GAAP werden heute vor allem von dem Financial Accounting Standards Board (FASB) entwickelt. Das FASB besteht aus sieben hauptberuflichen Mitgliedern, die für fünf Jahre (einmalige Wiederwahl ist möglich) gewählt werden. Die Vertreter kommen aus den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Industrie und Wissenschaft und sind für die Zeit ihrer Berufung ausschließlich für das FASB tätig 4 . Das FASB veröffentlicht seine Empfehlungen als Financial Accounting Standards (FAS), die erst als „generally accepted“ gelten, wenn sie in der Praxis in einem bestimmten Umfang angewendet werden. Empfehlungen des FASB beziehen sich auf bestimmte Sachverhalte und schreiben die Rechnungslegung für alle denkbaren Fälle vor, die in diesem Zusammenhang vorkommen (case law). Sie sind rechtsform- und größenunabhängig und gelten sowohl für Einzel- als auch für Konzernabschlüsse. Die amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (SEC) fordert die Beachtung der FAS von börsennotierten Unternehmen, soweit sie nicht eigene Vorschriften erlassen hat. Dadurch wird die allgemeine Anerkennung dieser Standards in kürzester Zeit erreicht 5 .
Zusätzlich zu den FAS gehören noch die FASB-Interpretation und die von den Vorgängerorganisationen des FASB veröffentlichten Verlautbarungen zu den GAAP im engeren Sinne. Neben diesen formal erlassenen US-GAAP (promulgated GAAP) gehören zu den GAAP im weiteren Sinne auch die in der Praxis informell entwickelten Rechnungslegungspraktiken (non-promulgated GAAP). Sie entstehen dadurch, dass die Wirtschaftsprüfer bisher nicht in Verlautbarungen geregelte
Rechnungslegungsverfahren mit ihrem Testat versehen und sie damit als mit den zentralen Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehend betrachten. Die Wirtschaftsprüfer sind somit stark an dem Entwicklungsprozess neuer Rechnungslegungsverfahren beteiligt. Ein Rechnungslegungsverfahren bekommt dann den Status eines non-promulgated GAAP, wenn die angewandte Bilanzierungsmethode mehrfach von Wirtschaftsprüfern mit einem uneingeschränkten Testat bestätigt wird 6 .
4 Born, Karl: Rechnungslegung international, S. 189 ff.
5 Scheffler, Eberhard: Internationale Rechnungslegung und deutsches Bilanzrecht, in Deutsches Steuerrecht 31, S.1285 f.
6 Küting, Karlheinz: Rechnungslegung nach IAS und US-GAAP, Grundlagen der Rechnungslegunskonzeptionen und wesentliche Unterschiede in Datenverarbeitung, Steuer und Wirtschaftsrecht, S. 286 f.
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Auch die SEC hat die Möglichkeit, direkten Einfluss auf die Rechnungslegung zu nehmen, wenn sie mit den FASB-Regelungen nicht einverstanden ist. Stellungnahmen der SEC zu Rechnungslegungsfragen stehen über sonstigen offiziellen Verlautbarungen. Die Richtlinien und Verlautbarungen der SEC werden allerdings nach herrschender Literaturmeinung nicht zu den GAAP gezählt, da sie quasigesetzliche Normen einer unmittelbar vom Gesetzgeber (Congress) autorisierten Behörde darstellen 7 .
2.2 Handelsgesetzbuch (HGB)
Im Gegensatz zum Prinzip der Einzelfallregelung (case law) nach US-GAAP verfolgt der deutsche Rechnungslegungs Standard einen legalistic approach durch umfangreiche, detaillierte gesetzliche Regelungen. Diese sind im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches kodifiziert. Hier finden sich Vorschriften, die für sämtliche Kaufleute im Sinne der §§ 1-7 HGB gelten. Im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung gibt es zusätzlich größenabhängige und rechtsformspezifische Vorschriften 8 .
Ergänzend sind die gesetzlich nicht vollständig kodifizierten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten, die sich im Laufe der Zeit u.a. mit den Veränderungen und Verfeinerungen der Methoden des betrieblichen Rechnungswesens und den neuen Anforderungen, die an das Rechnungswesen gestellt werden, weiterentwickeln 9 .
Weiteren Einfluss auf das Handelsrecht nehmen die steuerlichen Vorschriften aufgrund des Maßgeblichkeitsprinzips bzw. des umgekehrten
Maßgeblichkeitsprinzips. So kommen auch rein steuerliche Vorschriften handelsrechtlich zur Anwendung, während nach internationalen Vorschriften die Steuerermittlung und die Rechnungslegung strikt voneinander getrennt sind 10 . Abschließend sind an dieser Stelle die Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) aufzuführen. Diese werden von Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegeben und beinhalten Regelungen für im Gesetzestext nicht eindeutig geregelte Sachverhalte dar. Eine rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung dieser Standards besteht nicht, dennoch kommen diese weitgehend zur Anwendung.
3 Grundprinzipien der Rechnungslegung
Die Unterschiede der Bilanzierungsvorschriften haben ihren Ursprung in den unterschiedlichen Zielen, die der externen Rechnungslegung zugrunde liegen. Während im deutschen Jahresabschluss eher der Gläubigerschutzgedanke im Vordergrund steht, orientiert sich US-GAAP vorwiegend an den
Informationsbedürfnissen der Shareholder, das heißt an den bestehenden und
7 Pellens, Bernhard, Internationale Rechnungslegung, S. 120 f.
8 Baetge, Jörg / Kirsch, Hans-Jürgen / Thiele, Stefan, Bilanzen, S.28
9 Wöhe, Günther, Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre, S. 700
10 Hayn, Sven / Graf Waldersee, Georg: IAS / US-GAAP / HGB im Vergleich, S. 9
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potentiellen Anteilseignern. Danach zielt der amerikanische Jahresabschluss auf eine zutreffende Darstellung der Vermögenslage und die Bereitstellung
entscheidungsrelevanter Informationen für die Investoren ab. Der vorsichtige Vermögensansatz i.S.d. HGB (s.u.) tritt nach US-GAAP gegenüber der möglichst umfassenden Information über den tatsächlichen Erfolg der Periode und über das Unternehmensvermögen in den Hintergrund (Prudence bzw. Conservatism) 11 .
Das „conceptual framework“ des FASB ist das theoretische Gerüst der amerikanischen Rechnungslegung, in dem die Zielsetzung und die grundlegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt sind 12 . Es dient als Grundlage für die Ausgestaltung noch ungeregelter
Rechnungslegungsfragen sowie für die Ausübung von Ermessensspielräumen bereits geregelter Rechnungslegungsbereiche und soll die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit von Jahresabschlüssen verbessern 13 . Danach soll der Jahresabschluss den Aktionären, potentiellen Investoren und Gläubigern ein zutreffendes Bild von der Lage und Entwicklung der Gesellschaft vermitteln, damit vom Wirtschaftsprüfer im Testat die fair presentation bescheinigt werden kann. Dabei geht es um entscheidungsrelevante Informationen (relevance), wobei der materielle Gehalt einer Information wichtiger ist als die Form ihrer Darstellung (substance over form) 14 . Um eine periodengerechte Abbildung zu gewährleisten sind nach dem matching principle Aufwendungen und Erträge zeitlich entsprechend gegenüberzustellen. Außerdem ist darauf zu achten, dass zu viele Informationen möglicherweise nur verwirren und von den relevanten Informationen ablenken. Daher ist der Wesentlichkeitsgrundsatz (materiality) zu berücksichtigen, nach dem nur Tatbestände in den Jahresabschluss aufzunehmen sind, die die Entscheidung des Adressaten beeinflussen können.
Wie eingangs erwähnt, spielt das Vorsichtsprinzip (conservatism) im Vergleich zur deutschen Rechnungslegung eine nachrangige Rolle. Nichtsdestotrotz sind auch nach US-GAAP beispielsweise künftige Verluste zu antizipieren, sofern sie mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten werden 15 . Insbesondere bei Ungewissheit ist eine Unterbewertung einer Überbewertung vorzuziehen.
Die Rechnungslegungsvorschriften des HGB sind traditionell auf den Gläubigerschutz ausgerichtet. Dies konkretisiert sich durch den hohen Stellenwert des gesetzlich kodifizierten Vorsichtsprinzips, das im Imparitäts- sowie im Realisationsprinzip seinen Ausdruck findet. Danach müssen unrealisierte (d.h. künftige) Verluste im Jahresabschluss berücksichtigt werden (bspw. durch Bildung von Rückstellungen), wohingegen Gewinne nur berücksichtigt werden dürfen, wenn sie am Abschlussstichtag bereits realisiert sind 16 .
11 Wangemann, Birgit, Die Berücksichtigung ungewisser Verpflichtungen innerhalb der US-amerikanischen Rechnungslegung, in Die Wirtschaftsprüfung, S. 194 ff.
12 Demming, Claudia, US-amerikanische Rechnungslegung, in Internationale Rechnungslegung, Hrsg. Horst Gräfer und Claudia Demming, Stuttgart, S. 244
13 Haller, Axel: Die Grundlagen der externen Rechnungslegung in den USA, S. 201
14 Haller, Axel: Wesentliche Ziele und Merkmale, in US-amerikanische Rechnungslegung, Grundlage und Vergleiche mit dem deutschen Recht, S. 13
15 Demming, Claudia: US-amerikanische Rechnungslegung, in Internationale Rechnungslegung, Hrsg. Gräfer / Demming, S. 245 ff
16 § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
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Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen US-GAAP und den deutschen GoB besteht hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Geltungsdauer. Viele der internationalen Standards sind durch die Dynamik des „standard setting“ sehr kurzlebig, wodurch auch eine gewisse Rechtsunsicherheit hervorgerufen wird. In Deutschland hingegen können Änderungen nur sehr schwer bewirkt werden, da grundsätzlich der Gesetzgeber eingeschaltet werden muss 17 . Im Gegensatz zu den deutschen GoB, die sehr allgemein gehalten und im Regelfall auslegungsbedürftig sind, werden einzelne Bilanzierungsprobleme in den US-GAAP sehr detailliert behandelt 18 .
II Theoretische Grundlagen
Bevor die konkrete Umsetzung der Steuerabgrenzung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch sowie US-GAAP erläutert wird, soll zunächst ein Überblick über die in der Literatur aufgeführten Methoden zur latenten Steuerabgrenzung gegeben werden.
1. Konzepte zur Abgrenzung
1.1 Timing - Konzept
Nach dem Timing-Konzept werden „nur diejenigen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede (...) in die Steuerabgrenzung einbezogen, die sich sowohl bei ihrer Entstehung als auch bei ihrer Umkehrung in der Gewinn- und niederschlagen“ 19 . Verlustrechnung Daraus folgt, dass erfolgsneutrale
Bewertungsvorgänge z.B. Wertaufholung im abnutzbaren Anlagevermögen, nicht zu einer Steuerabgrenzung führen, obwohl sich in späteren Perioden höhere Abschreibungsbeträge in der GuV niederschlagen.
Das Timing-Konzept unterscheidet zwischen zeitlich unbegrenzten Differenzen (permanent differences) und zeitlich begrenzten Differenzen (timing differences). Bei zeitlich unbegrenzten Differenzen handelt es sich um Ergebnisunterschiede, die sich in späteren Perioden nicht wieder ausgleichen, da sie lediglich in einem der beiden Jahresabschlüsse erfasst werden, z.B. steuerfreie Erträge oder steuerrechtlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 20 . Für diese Art von Differenzen besteht ein Steuerabgrenzungsverbot.
17 Siebert, Henning, Grundlagen der US-amerikanischen Rechnungslegung: Ziele und Inhalte der Verlautbarungen der SEC und des FASB sowie ihre Unterschiede zum deutschen Bilanzrecht, S. 397
18 Diese Auslegungsbedürftigkeit erklärt auch den hohen Stellenwert der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, S. 126 f.
19 Coenenberg S. 375
20 Pellens, Internationale Rechnungslegung S. 255/256
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Zeitlich begrenzte Differenzen hingegen entstehen dadurch, dass Aufwendungen und Erträge zwar in Handels- und Steuerbilanz erfasst werden, allerdings zu unterschiedlichen Zeitpunkten bzw. Perioden und sich somit im Laufe der Folgeperioden wieder ausgleichen.
Bei der Entstehung zeitlich begrenzter Differenzen lassen sich vier Fälle unterscheiden:
Abbildung 1: Zeitlich begrenzte Differenzen 21
Neben diesen zwei Arten von Differenzen existieren noch die so genannten quasi zeitlich unbegrenzten Differenzen, die sich erst in ferner Zukunft oder u.U. erst bei der Liquidation des Unternehmens aufheben. Bisher wurden diese quasi-permanenten Differenzen wie permanente Differenzen behandelt, was ein Verbot der Steuerabgrenzung impliziert.
Ab dem 31. Dezember 2001 regelt der, vom Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) herausgegebene DRS 12 die Behandlung latenter Steuern auf quasi-permanente Differenzen. Demnach sind diese wie zeitliche Differenzen zu behandeln und führen ebenso zu einer Steuerabgrenzung. Quasipermanente Differenzen können z.B. aus der handelsrechtlichen Abschreibung eines nicht abnutzbaren Gegenstandes des Anlagevermögens (z.B. eines Grundstücks) resultieren. Eine solche Abschreibung ist bekannter Weise steuerrechtlich nicht erlaubt. Ein Ausgleich dieser Differenz würde erst bei der Veräußerung des Vermögensgegenstandes erfolgen.
21 Pellens, Internationale Rechnungslegung S. 256
Arbeit zitieren:
Marijan Vlainic, 2003, Deferred Taxes / Latente Steuern, München, GRIN Verlag GmbH
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