Hausarbeit „Schizophrenie und Gewaltdelinquenz“ 2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit 4
2.1. Historische Ansichten 4
2.2. Heutiges Meinungsbild 5
2.2.1. Einstellung und Verhalten. 6
2.2.2. Begründung der Gefährlichkeitsvermutung 6
2.3. Rolle der Medien 8
2.3.1. Ursachen und Chancen. 9
2.4. Zusammenfassung. 10
3. Wissenschaftliche Ergebnisse. 10
3.1. Methoden. 10
3.2. Überblick über Probleme der Forschungsmethoden. 11
3.3. Gesamtergebnisse bei Verwendung selektierter Stichproben. 12
3.3.1. Prävalenz von Gewalttaten bei psychisch Kranken. 12
3.3.1.1. Beurteilung der Methode. 12
3.3.2. Prävalenz psychischer Erkrankungen bei Gewalttätern. 13
3.3.2.1. Beurteilung der Methode. 14
3.4. Gesamtergebnisse bei Verwendung unselektierter Stichproben 15
3.5. Übersicht Gesamtergebnisse zur Schizophrenie 16
3.6. Einzelergebnisse bei schizophrenen Gewalttätern 16
3.6.1. Alter und Krankheitsdauer 18
3.6.2. Symptomatik zum Tatzeitpunkt. 18
3.6.3. Schwere der Gewalttat 18
3.6.4. Opfer und Tatmotivation 19
3.7. Zusammenfassung. 19
4. Diskussion. 20
5. Darstellungsverzeichnis: 21
6. Literatur- und Quellenverzeichnis: 21
Hausarbeit „Schizophrenie und Gewaltdelinquenz“ 3
1. Einleitung
Kaum eine Überzeugung gegenüber psychisch Kranken führt in der öffentlichen Diskussion zu so kontroversen Reaktionen wie die Frage, ob mit einer psychischen Erkrankung auch ein erhöhtes Risiko für gewalttätiges Verhalten einher gehe.
Diejenigen, die einen Zusammenhang als gegeben ansehen, sehen sich darin bestärkt, da diese Ansicht schon seit Jahrhunderten vertreten und auch heutzutage von einem Großteil der Bevölkerung geteilt werde. Zusätzlich verweisen sie auf aufsehenerregende Berichte über Verbrechen von „gemeingefährlichen Geisteskranken“ und regelmäßig nach solchen Fällen werden Forderungen nach verschärften Gesetzen zur Unterbringung psychisch Kranker laut. Diese Einstellung hat darüber hinaus auch direkte Auswirkungen auf das Verhalten gegenüber Personen, die als psychisch krank wahrgenommen werden und denen mit Misstrauen und Vorsicht begegnet wird.
Das Meinungsbild ist jedoch keineswegs einheitlich und vor allem Vereinigungen ehemaliger psychisch Kranker, deren Angehörige und Fachleute bestreiten vehement ein erhöhtes Gefährdungspotential und sehen psychisch Kranke als Opfer haltloser Stigmatisierung. Sie kritisieren die verzerrte Darstellung in den Medien, in denen das Bild des „verrückten Massen- Serienmörders“ ein überaus beliebtes, fast schon klassisches Motiv darstelle und fürchten, dass hierdurch die jüngsten Fortschritte in der Aufklärung der Bevölkerung über psychisch Kranke zunichte gemacht werden.
Dieser Argumentation wird von der Gegenseite umgehend widersprochen und ihren Vertretern Befangenheit vorgeworfen und ihnen unterstellt, sie würden das Gefahrenpotential verharmlosen und nur negative durch positive Stereotype ersetzen. Beiden Positionen ist eigentlich nur gemein, dass sie die negativen Auswirkungen auf das Leben psychisch Kranker, welche entweder als notwendige Gewaltprävention oder als grundlose Erschwerung der Integration in das soziale Umfeld betrachtet werden, erkennen und sich jeweils auf „wissenschaftliche Beweise“ für ihre Ansicht berufen. Es stellt sich somit die Frage: Ist ein Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt nur ein weitverbreiteter Mythos, oder ist er auch durch wissenschaftliche Untersuchungen belegbar?
Im Rahmen dieser Arbeit soll das Meinungsbild bezüglich der Gefährlichkeit psychisch Kranker und die zugrunde liegenden Beweggründe für diese Ansicht aufgezeigt und den wissenschaftlichen Ergebnissen, unter besonderer Berücksichtigung der Schizophrenie, gegenüber gestellt werden.
Hausarbeit „Schizophrenie und Gewaltdelinquenz“ 4
2. Wahrnehmung in der Öffentlichkeit
2.1. Historische Ansichten
Um zu einer Einschätzung des Meinungsbildes vergangener Jahrhunderte zu gelangen, ist man auf die Analyse historischer Quellen, als einzig möglichen Zugang, angewiesen. Bereits in Quellen aus der Zeit des antiken Griechenlands und Roms findet sich die Annahme, dass psychische Erkrankung ein erhöhtes Gewaltpotential bedinge. Plato schildert z.b. in „Alcibiades II" einen Dialog, in dem sich ein Freund von Sokrates bei diesem beklagt, dass viele Einwohner Athens „verrückt“ seien. Sokrates entgegnet daraufhin, dass dies nicht richtig sein könne, da die Kriminalitätsrate in Athen gering sei. 1 Auch diente in einigen antiken Theaterstücken die „Geisteskrankheit“ eines Charakters als Begründung für dessen Gewalttaten. 2
Daneben wurden erste Rechtsvorschriften erlassen, die den Verantwortlichen für die Pflege der psychisch Kranken, mit Verweis auf deren Gefährlichkeit, Aufsichtspflichten auferlegten. Andererseits war man bereits in der Antike, zumindest in den gebildeteren Schichten, keineswegs der Ansicht, dass alle Formen von "Geisteskrankheit" zwangsläufig zu Gewalttätigkeit führen und sah in deren gemeinsamen Auftreten eher eine Ausnahmeerscheinung als einen Regelfall. So teilte der römische Philosoph Philo Judaeus die „geistig Verwirrten“ in die größere Gruppe der „Umgänglichen“ und die kleinere der „Gefährlichen“. 3
Im Mittelalter und in der Renaissance beschränkt sich die diesbezügliche Quellenlage zumeist auf Einzeldarstellung von Gerichtsfällen, aus denen hervorgeht, dass die staatlichen Stellen bei gewalttätigem Verhalten psychisch Kranker diese in Gewahrsam nahmen, während ansonsten die Pflege grundsätzlich den Angehörigen überlassen blieb. 4 In Nordamerika rechtfertigte Benjamin Franklin 1751 die Einrichtung des ersten psychiatrischen Krankenhauses mit Wachpersonal damit, dass:
„ the Number of Persons distempered in Mind and deprived of their rational Faculties has increased greatly in this province. Some of them going at large are a terror to their Neighbors, who are daily apprehensive of the Violences they may commit.“ 5
Der Versuch ein Meinungsbild anhand historischer Quellen zu rekonstruieren, muss zwangsläufig immer fragmentarisch bleiben. Vor allem bleibt spekulativ, inwieweit die Meinungen der Verfasser auch von der damaligen Gesellschaft geteilt wurden. Zusätzlich erschwert wird die Beurteilung der historischen Quellen durch die in der Antike ihren Ausgang nehmende rechtsphilosophische Auffassung, dass jeder Rechtsbrecher an einer Art „moralischem Schwachsinn“ leiden müsse und somit die Begriffe für psychisch Kranker und Rechtsbrecher teilweise synonym verwendet wurden. Diese Ansicht wurde Anfang des 19.Jahrhunderts von J. C. Prichard wieder aufgegriffen, und erlebte unter dem Begriff der „Moral Insanity“ in der kriminologischen Forschung eine Renaissance. 6
Hausarbeit „Schizophrenie und Gewaltdelinquenz“ 5
2.2. Heutiges Meinungsbild
Bei den heutigen empirischen Untersuchungen zu der Einstellung der Öffentlichkeit bzgl. des Zusammenhangs von psychischen Erkrankungen und Gewaltdelikten zeigen die Ergebnisse, trotz der unterschiedlichen Terminologie der Fragen, einen hohen Grad an Übereinstimmung. In einer Untersuchung der DYG Corporation stimmten 1990 von 1000 Erwachsenen aus verschiedenen Regionen der USA 21% der Aussage: “People with chronic mental illness are, by far, more dangerous than the general population.“ zu. 48% stimmten mit der Aussage überein „The mentally ill are far less a danger than most people believe.“ 7
Im deutschen Sprachraum befragte Faust von 1976 bis 1978 zu diesem Thema eine Gruppe psychiatrischer Patienten und eine Gruppe „klinisch Gesunder“.
Die Gruppe der „Gesunden“ umfasste 1282 Personen über 14 Jahren und setzte sich aus Mitgliedern von Schulen, Hochschulen Vereinen, Behörden, Alters- und Erholungsheimen etc. zusammen. Der Fragebogen bestand aus geschlossenen Aufgaben mit Einfachalternative (Ja/Nein - Antwort) bzw. mehrfachen Antwortalternativen. Zum anderen aus Reihenantwort-Wahlaufgaben (aus mehreren Antwortalternativen sollen die Zutreffendsten gewählt werden).
Ungefähr ein Drittel (31%) der „Gesunden“ bejahte eine Neigung psychisch Kranker zur Gewalt, zwei Drittel der Befragten (63%) sahen keine Häufung gegenüber dem Durchschnittsbürger. Unterschiede im Antwortverhalten in Abhängigkeit von demographischen Variablen fanden sich allgemein nicht. Nur bei jungen und älteren Befragten zeigte sich, eine gering erhöhte Neigung einen Gewaltzusammenhang zu bejahen. 8 Auch die allgemeinen Ergebnisse von Martin Jaeckel und Stefan Wieser, auf deren Studie später noch genauer eingegangen wird, zeigen ein ähnliches Bild: Der Frage “Finden Sie, dass Geisteskranke gefährlich sind, oder nicht?“ stimmten 34% ohne Vorbehalte zu, 46% konnte sich diesbezüglich nicht entscheiden oder waren der Auffassung, dass dies nur für einen Teil der psychisch Kranken zutreffen würde, 18% verneinten eine Gefährlichkeit. 9
Dass bei Präzisierung von psychischen Störungen auf Schizophrenie, eher eine noch stärkere Tendenz besteht, einen Gewaltzusammenhang zu bejahen, zeigen die Ergebnisse einer vom Field Institut 1984 durchgeführten Befragung.
61% von1500 repräsentativ ausgewählte kalifornische Erwachsene stimmten der Aussage „A person who is diagnosed as schizophrenic is more likely to commit a violent crime than a normal Person.“ zu bzw. stark zu. 10
Hausarbeit „Schizophrenie und Gewaltdelinquenz“ 6
2.2.1. Einstellung und Verhalten
Beeinflusst die Einschätzung über den Zusammenhang von psychischer Erkrankung und Gefährlichkeit aber auch die Art der Interaktion mit diesem Personenkreis? Bei der Vorhersage von Verhalten aufgrund der Einstellung zeigte sich, dass die Verhaltensprognose umso besser gelingt, je stärker sich die Einstellungsfragen auf konkrete Situationen beziehen. Auch Link und Cullen prognostizierten über Situations-spezifische Fragen, z.B.: ob man einen ehemaligen Patienten einer psychiatrischen Klinik als Mitarbeiter oder Nachbarn akzeptieren würde, inwieweit die Verhaltenstendenz bestand, sich von diesem Personenkreis sozial zu distanzieren. Zwar fand sich über alle Versuchspersonen kein, vom Status als ehemaliger Patient abhängiger, Haupteffekt. Teilte man die Versuchspersonen jedoch danach auf, ob ein Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gefährlichkeit bejaht bzw. verneint wurde, zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Personen, die von einem Zusammenhang überzeugt waren, waren auch stark darauf bedacht, soziale Distanz zu den ehemaligen Patienten herzustellen. Dagegen würden Personen, die nicht dieser Überzeugung waren, die Ex-Patienten als Nachbarn oder Berufskollegen sogar Personen vorziehen, die niemals zuvor psychiatrisch behandelt worden wären. 11
Dieses zuletzt genannte, überraschende Ergebnis interpretieren die Autoren als „affirmative action effect“. Dies bedeutet, dass diejenige Verhaltensweise gewählt wird, welche ein positives Selbstbild, z.B. sich als sozial hilfsbereite Person wahrzunehmen, bestätigt. Solche Effekte treten vor allem bei der Beurteilung von unvertrauten Situationen auf, da mangels eigenem Erfahrungswissen auf Entscheidungsheuristiken zurückgegriffen wird. 12 Dies kann als Hinweis darauf verstanden werden, dass allgemein nur wenige Personen über konkrete Erfahrungen mit gewalttätigen, psychisch Kranken verfügen und daher ihrer diesbezüglichen Einstellung andere Faktoren zugrunde liegen müssen.
2.2.2. Begründung der Gefährlichkeitsvermutung
Eine der wenigen Untersuchungen, die neben der rein deskriptiven Feststellung des Meinungsbildes auch Ergebnisse berichtet, aufgrund welcher Faktoren die Erwartung eines gesteigerten Gewaltpotentials zustande kommt, ist die bereits zitierte Studie von Jaeckel und Wieser.
Die inhaltlich sehr detaillierten Ergebnisse wurden durch eine kombinierte Verwendung von offenen und geschlossenen Fragebogenitems erzielt. So wurden die Versuchspersonen sowohl über ihre Zustimmung bzw. Ablehnung bestimmter Auffassungen befragt, als auch aufgefordert ihre Entscheidung jeweils zu begründen. Zusätzlich sollten bestimmte Personenprototypen anhand der Ausprägung von Persönlichkeitsattributen charakterisiert werden. Die Stichprobe umfasste 150 Einwohnern Bremens.
Die Begründungen derjenigen, die einer „Gefährlichkeit Geisteskranker“ zustimmten, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Es wird häufiger eine fahrlässige, indirekte als eine vorsätzliche, direkte Gefährdung erwartet. Die Störung geistiger Funktionen und das Merkmal abweichenden Verhaltens an sich, spielen zwar bei der Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen für die Öffentlichkeit eine dominierende Rolle, bzgl. der Gefährlichkeit werden sie jedoch eher als Indikatoren einer generellen Beeinträchtigung sozialer Kompetenzen gesehen und treten in der relativen Bedeutung hinter Aspekten der fehlenden Verhaltenskontrolle zurück. So können viele Begründungen dahingehend interpretiert werden, dass die Erwartung besteht, über keine Möglichkeiten zu verfügen "dieses Verhalten durch Einflussnahme auf die Verhaltenssteuerung des Betreffenden selbst zu regulieren." 13
Arbeit zitieren:
Veit Neubach, 2002, Schizophrenie und Gewaltdelinquenz, München, GRIN Verlag GmbH
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