Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Der freie Wille
2.1 Die Idee vom reinen Willen und das Prinzip der Selbstliebe 4
2.2 Elemente des Willensbegriffs 5
3. Die Formeln des Sittengesetzes 6
4. Autonomie des Willens
4.1 Das Prinzip der Autonomie angesichts der christlichen Tradition 9
4.2 Das Paradox der Autonomie 11
4.3 Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit 12
4.4 Die Heteronomie des Willens 13
5. Die Kritik am Ideal der Glückseligkeit und die Achtung fürs Gesetz 13
6. Der heilige und der menschliche Wille 14
7. Kants Lösungsversuch 15
8. Die Selbstherrschaft der reinen praktischen Vernunft 15
9. Kritik an Kants Konzeption 16
Quellen S. 18
2
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was
ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein GUTER WILLE.“ 1
1. Einleitung
Im zweiten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“: „Von der populären zu sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten“ gibt es einen Abschnitt mit der Überschrift: „Die Autonomie des Willens als oberstes Prinzip der Sittlichkeit“ 2 . Aber schon vorher führt Kant diesen Begriff im Zusammenhang mit der Idee vom „Reich der Zwecke“ ein. Mich interessiert dieses Thema besonders, da Kant hier dem Individuum einen aktiven, einen autonomen Part einräumt, was zu seiner Zeit, die noch sehr stark von der christlichen Lehre mit ihrem absoluten göttlichen Willen dominiert war, sicherlich eine Provokation bedeutete. Ausgehend von Kants Begriff des freien Willens, werde ich diesem das Prinzip der Selbstliebe gegenüberstellen. Der Willensbegriff ist elementar für die drei Formeln des Sittengesetzes, die ich kurz skizzieren werde, um dann sein drittes Prinzip, das der Autonomie, dahingehend zu untersuchen, ob es tatsächlich - wie es Kant unterstellt - als eine konsequente Folgerung der beiden ersteren zu begreifen ist. Der Schwerpunkt dieser Hausarbeit wird auf jenem Prinzip der Autonomie liegen, wobei ich seine paradoxe Anlage versuchen werde deutlich zu machen. Kant räumt diesem Prinzip eine Schlüsselrolle in seiner ethischen Konzeption ein. Die folgenden Kapitel werde ich mich mit den Forderungen, die an das Prinzip gekoppelt sind und mit möglichen Hindernissen, die dem guten Willen im Wege stehen könnten, befassen. Dem werde ich noch einige kritische Anmerkungen anschließen.
Auf die Weise wie Kant den Begriff der Autonomie einführt, wird gut deutlich, was für ihn metaphysische Erkenntnis heißt: Es ist auffällig, daß er zunächst ein absolutes Gedankengebäude konstruiert, in dem Relativierungen keinen Platz haben. Diesem setzt er erst dann die realen Faktoren, z. B. die menschlichen Abhängigkeiten gegenüber. Vielleicht könnte man bei Kant metaphysische Erkenntnis als eine auf Begriffe des Absoluten zurückgehende Erkenntnis des Eingeschränkten begreifen. Ich werde in meiner Hausarbeit versuchen, dieses am Be griff der Autonomie des Willens deutlich zu machen. In der Vorrede zur „Grundlegung“ beschreibt Kant sein Anliegen folgendermaßen: „Denn die Metaphysik der Sitten soll die Idee und die Prinzipien eines möglichen reinen Willens untersuchen und nicht die Handlungen des menschlichen Wollens überhaupt.“ 3
1 Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (im Folgenden abgekürzt durch GMS), IN: Werke in
sechs Bänden. Bd. 4 : Schriften zur Ethik und Religionsphilosophie, Darmstadt 1956, (AKA), S. 393.
2 GMS, S. 440.
3 GMS, S. 390.
3
2. Der freie Wille
2.1 Die Idee vom reinen Willen und das Prinzip der Selbstliebe
Kant geht vom vernünftigen Wesen aus, das sich vermittels seiner Vernunft, und wie er betont, unabhängig von den menschlichen Bedürfnissen, Neigungen, Trieben, einen freien Willen haben könne, welcher allein als gut bezeichnet werden dürfe. Kants Menschenbild ist jedoch nicht das eines rationalen Geisteswesen, das jederzeit zu vernünftigen, sittlich guten Entscheidungen in der Lage ist. Aber gerade, weil die Realität eher einen ernüchternden, zu Relativierungen verführenden Anblick biete, liefert Kant zunächst eine Idee vom reinen Willen, der absolut gedacht wird. Um zu dieser Idee zu kommen, und zu dem, was dieser Begriff analytisch enthält, müßten alle diejenigen Begebenheiten weggedacht werden, die zwar auch einem Willen zugeteilt werden könnten, aber nicht zu den für den Willensbegriff konstitut iven gehörten, wie z. B. der Verstand, der eingesetzt wird, um die möglichst angemessensten Mittel für das Erreichen eines bestimmten Zieles auszuwählen. Kant nennt das Prinzip der Selbstliebe, um die unvernünftigen Elemente, die den Willen beeinflussen können, zu verdeutlichen. Alle möglichen praktischen Prinzipien mit Ausnahme des formalen Prinzips der Sittlichkeit, welches ich weiter unten in seinen Variationen darstellen werde, würden auf ein einziges Prinzip reduziert, das der Selbstliebe. Es beziehe sich auf all das, was vom Willen kennzeichnend verschieden sei, und doch mit dem Willen in einer Weise vermischt sein könne, daß es die reine Realität dieses Willens einschränke. „Nach Kant besteht das Prinzip der Selbstliebe darin, sich die eigene Glückseligkeit zum höchsten Be-stimmungsgrund der Willkür zu machen.“ 4 Es umfasse alle Triebfedern , die sich auf die Empfänglichkeit des Subjekts für die Empfindungen von praktischer Lust und Unlust gründeten. Maximen 5 , die aufgrund des Wollens von Zwecken für richtig gehalten, welche nach dem Prinzip der Selbstliebe gewählt würden, sind stets empirisch und nicht, wie Kant es für den reinen Willen fordert, a priori.
„Somit bezieht sich die Idee eines reinen Willens auf den Bestimmungsgrund einer Maxime, die sich insofern zum allgemeinen Gesetz qualifiziert, als ich diejenige Handlung, die ich als für mich wirklich (notwendig) tunlich ansehe, zugleich als für jede Willkür notwendig tunlich ansehen muß.” 6 Die Maxime eines reinen Willens müsse also objekti-
4 König,Peter: Autonomie und Autokratie. Über Kants Metaphysik der Sitten, Berlin 1994,
S. 165.
5 Maximen seien immer nur subjektiv gültig. Es handelt sich nach Kant um bloße „Willensmeinungen“. Als
Bestimmungsgründe fungierten Triebfedern (die subjektiven Gründe des Begehrens) oder dem entgegengesetzt
Beweggründe (objektive Gründe des Wollens).
6 König, S. 96.
4
vierbar sein, wonach die Gültigkeit des vormals subjektiven Prinzips eben daran gemessen werde.
Das Ideal ist für Kant der göttliche Wille, welcher keiner Nötigung durch Pflicht bedarf, weil er keine Neigungen und Bedürfnisse habe. 7
2.2 Elemente des Willensbegriffs
Vorerst ist zu klären, was für Kant zum Begriff des Willens gehört. Zunächst werde der Wille durch einen Zweck, an dem er sich ausrichte, bestimmt. Es sei in ihm eine spezifisch vernünftige Komponente enthalten. Der Verstand werde z. B. dafür eingesetzt, die möglichst besten Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zu wählen.
Der Wille bedürfe zu ihrer Bestimmung eines realen Grundes, der zugleich die Kraft besitzen müsse, Handlungen hervorzurufen; der Zweck müsse z. B. der Anstrengung für würdig befunden werden. Der Grund dieser Bestimmung solle aber nach Kant idealerweise in der praktischen Regel gefunden werden. Praktische Regeln seien es indes erst, wenn sie sich auf einen freien Willen bezögen. Die Frage ist nun, wann und auf welche Weise die Vorstellung der praktischen Regel zum realen Grund für den Willen werden kann. Dieses wird weiter unten zu erklären sein. Festzuhalten ist jedoch, daß der Willen als das Vermögen definiert wird, welches sich selbst durch praktische Regeln bestimme, wobei diese Regeln begründet sein müßten, weil sie nur als begründete Regeln im Sinne realer Gründe kausal wirksam sein könnten. Der Wille müsse also eine Befähigung besitzen, seine Kausalität durch Vorstellung von praktischen Regeln, die vorgeben, welche Handlungen unter bestimmten Bedingungen zu tun seien, zu bestimmen. Demnach kann man den Willen nach Kant auch als die Befähigung bezeichnen, „sich selbst nur durch solche praktischen Regeln zum Handeln zu bestimmen, die die Person für begründet hält. (...) Die Begründung von praktischen Regeln durch Ableitung aus praktischen Prinzipien aber stellt eine Leistung der praktischen Vernunft dar, und die Aufstellung von praktischen Prinzipien, die an sich selbst oder schlechterdings Prinzipien sind, wiederum eine Leistung der reinen praktischen Vernunft.“ 8 Es sei das Merkmal der Selbstbestimmung, welches mit der Autonomie des Willens, worauf später ausführlich eingegangen wird, zusammenfiele: Der Wille könne sich die Maxime des Handelns selbst machen oder geben; der bestimmende und der bestimmte Wille müssen ein und derselbe sein. Das praktische Gesetz sei das Ergebnis der Willensbestimmung, die auf
7 Die Frage ist nur, warum er hier explizit eine Gottheit erwähnt. Wie wichtig ist eine solche Instanz für die
Konzeption? Handelt es sich möglicherweise um ein Zugeständnis an sein protestantisches Umfeld oder an seine
protestantische Herkunft?
8 König, S. 54.
5
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Jessica Heyser, 1999, Autonomie des Willens. Zu Kants "Grundlegung der Metaphysik der Sitten", München, GRIN Verlag GmbH
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