"Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen" Franz Xaver Mayr
EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG
Ich erkläre, dass die vorliegende Diplomarbeit von mir selbst verfasst wurde und dass ich keine anderen als die angeführten Behelfe verwendet habe.
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1. EINLEITUNG 5
2. "RESOZIALISIERUNG" UND "INTEGRATION" - DEFINITIONEN 9 2.1. RESOZIALISIERUNG 9 2.2. INTEGRATION 10
3. GELUNGENE SOZIALE INTEGRATION? 14
3.1. DEFINITIONEN VERSCHIEDENER INSTITUTIONEN 14
3.1.1. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ 15 3.1.2. VEREIN NEUSTART 15
3.1.3. CARITASWOHNGEMEINSCHAFT WEGE 16
3.2. BEISPIEL FÜR GELUNGENE INTEGRATION 18
3.3. INTEGRATION AUS DER SICHT DER BETROFFENEN 20 4. STRAFE UND STRAFVOLLZUG 24 4.1. VOM SINN DER STRAFE 24
4.1.1. GERECHTIGKEITSTHEORIEN 24 4.1.2. "RELATIVE" THEORIEN 25
4.1.3. "VEREINIGUNGSTHEORIEN" 26
4.1.4. DIE NEGATIVEN ASPEKTE DER STRAFE 26
4.2. DAS STRAFVOLLZUGSGESETZ 28
4.3. ALTERNATIVEN ZUR FREIHEITSSTRAFE 31 4.3.1. DIVERSION 31
4.3.2. BEDINGTE UND TEILBEDINGTE VERURTEILUNGEN 32
4.3.3. BEDINGTE ENTLASSUNGEN 34 4.4. ZUSAMMENFASSUNG 35 5. SITUATION VON HÄFTLINGEN 38
5.1. ENTMÜNDIGUNG DER INSASSEN - VERÄNDERUNG DER PERSÖNLICHKEIT 38 5.2. DEPRIVATIONEN 39
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5.2.1. FREIHEITSVERLUST UND IDENTITÄTSVERLUST 39
5.2.2. ENTZUG MATERIELLER UND IMMATERIELLER GÜTER 40
5.2.3. VERLUST DER PRIVATSPHÄRE UND DER SELBSTBESTIMMUNG 40
5.2.4. VERLUST HETEROSEXUELLER BEZIEHUNGEN 41
5.2.5. VERLUST DER EIGENEN SICHERHEIT 41
5.3. DAS GEFÄNGNIS ALS TOTALE INSTITUTION 42
5.4. DIE ENTLASSUNGSSITUATION 43
6. SITUATION VON HAFTENTLASSENEN 44 6.1. DIE SOZIALE DIMENSION 45
6.1.1. MANGELNDE SCHUL- UND BERUFSAUSBILDUNG 45
6.1.2. DIE SCHULDENPROBLEMATIK 50 6.1.3. WOHNSITUATION 51
6.1.4. MANGELNDE SOZIALE KOMPETENZEN 53
6.1.5. AUFBAU EINES TRAGFÄHIGEN SOZIALEN NETZES 53
6.2. DIE PSYCHOLOGISCHE DIMENSION 53
7. DIE SOZIALARBEIT MIT HAFTENTLASSENEN IN BETREUTEN WOHNFORMEN - DAS KONZEPT DER CARITASWOHNGEMEINSCHAFT WEGE 56
7.1. ZIELGRUPPE, AUFNAHMEVERFAHREN UND AUFNAHMEKRITERIEN 56 7.2. LEISTUNGSANGEBOT 58 7.3. AUSSTATTUNG 59
7.3.1. RÄUMLICHE AUSSTATTUNG 59
7.3.2. PERSONELLE AUSSTATTUNG 60 7.4. ZIELSETZUNGEN DER WEGE 60 7.5. BETREUUNGSGRUNDSÄTZE 62
7.5.1. AUFNAHME UND GESTALTUNG VON BEZIEHUNGEN 62
7.5.2. ENTWICKLUNG SITUATIONSGERECHTER KONFLIKTLÖSUNGSMUSTER 62
7.5.3. UMGANG MIT FINANZIELLEN MITTELN 63
7.5.4. ORGANISATION DES HAUSHALTS 63 7.5.5. ARBEITSAUFNAHME 63 7.5.6. FREIZEITGESTALTUNG 64 Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite - 3 -
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7.5.7. SELBSTWERT- UND IDENTITÄTSFINDUNG 64
7.5.8. VERNETZUNG MIT ANDEREN BETREUUNGSEINRICHTUNGEN 65 7.6. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 65
7.7. QUALITÄTSSICHERUNG UND DOKUMENTATION 66
8. MÖGLICHKEITEN UND GRENZEN DER SOZIALARBEIT IN BETREUTEN WOHNFORMEN 68
8.1. DER PERSÖNLICHE BEREICH 68
8.1.1. DIE SOZIALE STABILISIERUNG 68
8.1.2. DIE PSYCHISCHE STABILISIERUNG 74
8.2. DER GESELLSCHAFTLICHE BEREICH 75
8.2.1. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT 75 8.2.2. VERNETZUNG 76 9. ZUSAMMENFASSUNG 78
10. ANHANG: PRIVATISIERUNG VON GEFÄNGNISSEN UND ARBEITSPFLICHT VON GEFANGENEN 80 11. LITERATUR UND QUELLEN 87
Zur leichteren Lesbarkeit verwende ich in meiner Diplomarbeit die männliche Form für beide Geschlechter. Wenn ich von Sozialarbeitern schreibe, sind natürlich auch Sozialarbeiterinnen gemeint usw. Diese Lösung soll nicht als Diskriminierung verstanden werden und die Leserinnen mögen mir verzeihen.
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Integration von Haftentlassenen - dieses Thema begleitet mich schon seit vielen Jahren. Seit über 15 Jahren fahren meine Eltern monatlich in die Justizanstalt Garsten um dort Glaubensrunden mit Häftlingen durchzuführen. Dabei entstanden und entstehen viele intensive Beziehungen, die auch dazu geführt haben, dass immer wieder Haftentlassene in unserem Haus wohnten. Meine Eltern nahmen sie für einige Wochen, Monate, manchmal Jahre auf, wenn sie keine anderen Möglichkeiten in Freiheit hatten. Sie waren "Familienmitglieder auf Zeit" und erfuhren bei uns soziale Integration. Sie waren einfach da. Ohne große Ansprüche oder Auflagen an sie. Auch gab es keine therapeutische oder sozialarbeiterische Betreuung. Meine Eltern versuchten, nach bestem Wissen für die Haftentlassenen da zu sein und ihnen zu helfen, in Freiheit wieder Fuß zu fassen. Oft gelang dies, manchmal auch nicht.
Dieses Aufwachsen mit Haftentlassenen hinterließ bei mir einen tiefen Eindruck, der mit ein Grund war, im Rahmen der Ausbildung an der Akademie für Sozialarbeit ein Praktikum in einer Einrichtung für Haftentlassene zu absolvieren. Ich verbrachte insgesamt 600 Stunden in der Caritaswohngemeinschaft für Haftentlassene - WEGE in Wels und lernte dort die professionelle, sozialarbeiterische Betreuung von Haftentlassenen kennen. Im Rahmen dieses Praktikums entstand auch die Idee, mich mit diesem Thema bei meiner Diplomarbeit zu befassen.
Um das Thema "Integration von Haftentlassenen" behandeln zu können, bedarf es einer Klärung des Begriffes "Integration". Zur Abgrenzung vom Begriff "Resozialisierung", der meist im Zusammenhang mit Gefangenen und Haftentlassenen verwendet wird, und zum Versuch einer Definition des Begriffes "Integration" dient das Kapitel zwei dieser Arbeit. Im Kapitel drei beschäftige ich mich mit der Frage nach gelungener sozialer Integration. Verschiedene Institutionen und Betroffene nehmen dazu Stellung.
Dass die Freiheitsstrafe einen dramatischen Einschnitt im Leben eines Menschen darstellt, steht außer Zweifel. Menschen werden dabei aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen, von der Gesellschaft ausgesperrt. Der Staat begründet dies vor allem mit dem Argument der Sicherheit, hat aber auch den Anspruch, durch die Freiheitsstrafe den Verurteilten zu einer Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite - 5 -
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rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung zu verhelfen (vgl. § 20 (1) Strafvollzugsgesetz). Durch das "Wegsperren" erfahren viele Strafgefangene eine soziale Des-Integration. Sie verlieren ihre Arbeitsstelle, der Kontakt zur Familie wird weniger oder reißt ganz ab, Schulden entstehen oder werden höher, die Wohnung geht verloren. Nach der Haftentlassung ist eine Re-Integration notwendig.
Welchen Sinn hat die Strafe, dass diese massive Veränderung im Leben eines Menschen gerechtfertigt ist? Welche Alternativen zur Freiheitsstrafe gibt es, die kleinere "Schäden" in der sozialen Integration eines Menschen verursachen? Diese Fragen behandle ich im vierten Kapitel. Hier gehe ich vor allem auf die Ausführungen im Buch "Hat Strafe Sinn?", herausgegeben von Balthasar Gareis und Eugen Wiesnet, ein. Anschließend beschäftige ich mich mit dem österreichischen Strafvollzugsgesetz und Alternativen zur Freiheitsstrafe. Die Situation von Inhaftierten behandle ich im fünften Kapitel. Welchen Belastungen und Entbehrungen sind sie ausgesetzt und wie wirken sich diese auf ihre Persönlichkeit und auf das bevorstehende Leben in Freiheit aus.
Viele Haftentlassene kommen mit den Konsequenzen der Haftstrafe, aber auch mit ihren Defiziten, die sie bereits vor der Inhaftierung erworben haben, nicht zurecht. Um wieder in die Gesellschaft integriert zu werden, brauchen sie Unterstützung und Begleitung. In welchen Bereichen diese Unterstützung notwendig ist und ob "Beeinträchtigungen" durch die Haft entstanden sind oder sich bereits vorher manifestiert haben, darum geht es im sechsten Kapitel. Ich beziehe mich dabei vor allem auf einen Beitrag von Udo Rauchfleisch in der Broschüre "10 Jahre Wohngemeinschaft für Haftentlassene" der WEGE Wels aus dem Jahr 2003. Er gibt darin zwei Dimensionen an, die für die Integration von Haftentlassenen wichtig sind: die soziale Dimension und die psychologische Dimension. Die Unterstützung von Gefangenen zur sozialen Integration passiert vor allem durch die Sozialen Dienste in den Justizanstalten. Nach der Haftentlassung ist der Verein Neustart mit der Bewährungshilfe (vom Gericht angeordnet) und der Haftentlassenenhilfe (auf freiwilliger Basis) betraut. Auch andere Institutionen bieten Haftentlassenen Unterstützung an.
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Eine spezielle Form der Unterstützung ist die Unterbringung in betreuten Wohnformen. Ich gehe im Kapitel sieben und acht meiner Diplomarbeit der Frage nach, wie durch sozialarbeiterische Betreuung in Wohneinrichtungen die soziale Integration von Haftentlassenen unterstützt werden kann und welche Möglichkeiten, aber auch welche Grenzen, in dieser Betreuung liegen.
Als Beispiel für eine solche Einrichtung, anhand der ich diese Fragen klären möchte, habe ich die Caritaswohngemeinschaft für Haftentlassene - WEGE gewählt. Es gibt nur wenige (zu wenige!) Wohneinrichtungen für Haftentlassene, in denen Haftentlassene Begleitung und Unterstützung bei ihren ersten Schritten in Freiheit erfahren können. Im siebten Kapitel meiner Diplomarbeit stelle ich das Konzept der WEGE vor, um so einen Einblick in ihre Arbeitsweise zu ermöglichen.
Im achten Kapitel geht es um die konkreten Möglichkeiten und Grenzen der sozialarbeiterischen Betreuung in Wohneinrichtungen. Ich habe dieses Kapitel in zwei Bereiche aufgeteilt: den persönlichen Bereich und den gesellschaftlichen Bereich. Um eine soziale Integration zu ermöglichen, ist einerseits die Unterstützung und Veränderung des Individuums notwendig, andererseits muss aber auch die Gesellschaft bereit sein, die Haftentlassenen aufzunehmen, zu integrieren. Auch hier ist die Sozialarbeit gefordert, ihren Beitrag zur Veränderung der Gesellschaft zu leisten.
Als Anhang dieser Diplomarbeit findet sich noch die Vorstellung eines Projektes zum Thema "Privatisierung von Gefängnissen", wie sie in den USA, aber auch in Großbritannien bereits Alltag ist. Dieses Projekt fand im Rahmen des "Festivals der Regionen 2003" statt. Auf der Webseite zu diesem Projekt findet sich auch ein Interview mit Mark Barnsley, der acht Jahre lang in englischen Gefängnissen inhaftiert war und hier seine Erfahrungen schildert. Die Privatisierung von Gefängnissen ist in Österreich noch kein Thema. Dennoch sollen diese Ausführungen Sensibilität erzeugen und ein Anstoß zur Auseinandersetzung sein. Für das Titelbild meiner Diplomarbeit war ich auf der Suche nach einem Symbol für Integration. Als erstes fielen mir Puzzleteile ein. Ich bat meine Tochter Sophie Hannah (3 ½ Jahre), Puzzleteile zu malen. Das Ergebnis ist auf der Titelseite zu sehen. In der Auseinandersetzung mit dem Thema erkannte ich, dass Puzzleteile nicht passen. Sie sind zu steif, zu starr. Integration bedeutet für mich, dass jeder seinen Platz findet. Den Platz, den er
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"Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen" Franz Xaver Mayr
ausfüllen will und kann. Dafür ist Flexibilität gefordert: Vom Einzelnen, aber auch von der Gesellschaft. Das Titelbild passt aber trotzdem: Viele bunte Teile ergeben ein ganzes Bild. Manche greifen ineinander, manche haben keinen Kontakt. Aber alle gehören zu einem gemeinsamen Ganzen.
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2.1. Resozialisierung
Im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung Haftentlassener in die Gesellschaft wird häufig der Begriff "Resozialisierung" verwendet. Unter Resozialisierung versteht man die "Rückgliederung in das soziale Gefüge, insbesondere die Wiedereingliederung von Haftentlassenen in das gesellschaftliche Leben." (LexiROM 1995) "Resozialisierung" ist ein Ziel des Strafvollzuges, das für den Gesetzgeber folgendes bedeutet: "Der Vollzug der Freiheitsstrafen soll den Verurteilten zu einer rechtschaffenen und den Erfordernissen des Gemeinschaftslebens angepassten Lebenseinstellung verhelfen und sie abhalten, schädlichen Neigungen nachzugehen. ..." (§ 20 (1) StVG).
In der Literatur finden sich mehrere Definitionen für "Resozialisierung" und es ist schwer eine allgemein akzeptierte Definition zu finden. Cornel stellt in seinem Beitrag im "Handbuch der Resozialisierung" mehrere Definitionen vor (vgl. Cornel 1995: 15 f):
• Nach Deimling versteht man unter Resozialisierung die Wiedereinführung des Gefangenen in das soziale Leben bzw. seine Wiedereingliederung in die menschliche Gemeinschaft.
Dieser Definition möchte ich entgegenhalten, dass auch in einer Haftanstalt soziales Leben herrscht und die Gefangenen in eine menschliche Gemeinschaft eingegliedert sind. Die Definition müsste also hervorheben, dass es sich um eine Wiedereingliederung in die menschliche Gemeinschaft in Freiheit handelt.
• Nach Maelicke wird Resozialisierung als Teil des lebenslangen Sozialisationsprozesses verstanden. Die Vorsilbe "Re-" drückt dabei aus, dass ein Teil der Sozialisation außerhalb der gesellschaftlich vorgegebenen Normen und Werte stattgefunden hat und daher eine 'Wieder-'Eingliederung notwendig ist.
• Schüler-Springorum führt an, dass unter Resozialisierung verstanden wird, dass der Gefangene lernen soll, sich straffrei zu verhalten.
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In einem anderen Buch bezeichnet Schellhoss den Begriff Resozialisierung als "ein Ziel gesellschaftlicher Reaktion auf Kriminalität". (Schellhoss 1985: 357) Aus den Definitionen geht hervor, dass Resozialisierung das Verhältnis von Individuum und Gesellschaft betrifft. Dennoch wird der Begriff aber oft so gebraucht, "dass ein Täter, dessen Strafnormbruch allein aus seinem abweichenden Verhalten erklärt wird, sich gefälligst wieder anpassen, d. h. gegebenenfalls sein Verhalten so ändern soll, dass es nicht mehr von den Strafnormen abweicht." (Cornel 1995: 17)
Für mich drückt der Begriff "Resozialisierung" auch Herrschaft und Macht aus. Eine Person wird in ein bestehendes soziales Gefüge hineingedrängt. Die Gesellschaft besteht und die Person muss sich anpassen, um in dieser Gruppe zu funktionieren und überleben zu können. Die Gesellschaft reagiert auf Kriminalität, indem sie Menschen erst ausschließt und wegsperrt und im Anschluss daran den Wunsch hat, dass diese Menschen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden. 2.2. Integration
Ich empfinde den Begriff "Integration" offener und wertfreier. Wie oben erwähnt, verbindet man mit dem Begriff "Resozialisierung" vor allem Haftentlassene. "Integration" hingegen wird in mehreren Bereichen verwendet, bei behinderten Menschen, bei psychisch Kranken, bei Migranten, in der Jugendarbeit usw. Dieser Begriff ist daher eher positiv besetzt.
Bei Integration geht es um die "Wiederherstellung eines Ganzen, einer Einheit durch Einbeziehung außenstehender Elemente" (LexiROM 1995).
Die Haftentlassenen sind Teile der ganzen Gesellschaft, die aber am Rande oder außerhalb stehen. Durch ihre Eingliederung passiert eine Vervollständigung, etwas, das fehlt, kommt wieder zurück. Dieser Gedanke gefällt mir sehr gut. Noch besser drückt der zweite Teil der Begriffserklärung im LexiROM das aus: "Verbindung einer unterschiedlichen Vielheit von Menschen zu einer gesellschaftlichen (und kulturellen) Einheit" (LexiROM 1995). Viele verschiedene Menschen bilden eine Einheit. Jedes Individuum ist wichtig in seiner Einzigartigkeit. Das Ganze entsteht immer wieder neu durch die unterschiedlichen Teile. Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 10 -
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Gerhard Deimling hat bereits 1968 den Ausdruck "soziale Integration" als Alternative zur Resozialisierung vorgeschlagen. "Bei der Verwendung dieses Begriffs wird die Absolutsetzung eines Teilausschnittes der Gesellschaft vermieden, der dynamische soziale Wandel berücksichtigt und der Gefangene als ein bereits Sozialisierter betrachtet. Ausgehend von einer Theorie der sozialen Integration besteht die Funktion des Strafvollzugs in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, in der gezielten und planmäßigen Hinführung des Gefangenen in solche Gruppen, die integrierende und allgemein positiv bewertete Bestandteile der Gesamtgesellschaft sind." (Deimling 1968: 259)
Ich wage zu behaupten, dass diese Hinführung nur in Einzelfällen und auch mehr auf Initiative des Gefangenen stattfindet. Nähere Angaben dazu liefert das Kapitel "3.3. Integration aus der Sicht der Betroffenen", in dem ich Gesprächsrunden mit Gefangenen protokolliert habe.
"Tatsächlich macht der Begriff der Integration besonders deutlich, dass ein großer Teil der Probleme gerade erst durch die Ausgrenzung, durch die Desintegration des Straftäters entsteht. Es wird in ihm deutlich, dass es um das Verhältnis der Gesellschaft zum Straftäter geht, ..." (Cornel 1995: 34).
Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 11 -
"Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen" Franz Xaver Mayr
Dazu möchte ich ein Ergebnis der "Österreichischen Wertestudie 1990 - 2000" 1 anführen. Auf die Frage: "Könnten Sie einmal alle jene Personengruppen sagen, die Sie NICHT gern als Nachbarn hätten?" gaben die 1400 befragten Personen folgende Antwort:
(http://www.pastoral.univie.ac.at/studien/werte-
data/grafiken/Unerw%FCnschte%20Nachbarn.pdf)
27 % der Befragten gaben an, keine Personen, die vorbestraft sind, als Nachbar haben zu wollen. Damit liegen Vorbestrafte an fünfter Stelle von 15 möglichen Gruppen. Dieser Wert ist zwar im Vergleich zu 1990 um einige Prozentpunkte zurückgegangen (1990: 31 %), dennoch muss man festhalten, dass fast ein Drittel der Befragten keine vorbestraften Nachbarn will. Diese Einstellung erschwert natürlich die Integration von Haftentlassenen.
1 "Globalziel des Projekts "Die Wertewelt der ÖsterreicherInnen im europäischen Kontext. Europäischen Wertestudie - Österreichteil 1999" ist es, Lebenskonzepte und Werthaltungen von Österreicher/inne/n zu
verschiedenen person- und gesellschaftsbezogenen Themenfeldern zu erforschen."
(http://www.pastoral.univie.ac.at/studien/) Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 12 -
"Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen" Franz Xaver Mayr
Udo Rauchfleisch nennt als Ziel der Integration bei Strafentlassenen, "dass die professionelle Begleitung und Behandlung zu einer psychischen und sozialen Stabilisierung dieser Menschen führen soll mit dem Erfolg, dass keine weitere Straffälligkeit mehr auftritt und sie ein einigermaßen befriedigendes Leben führen." (Rauchfleisch 2003: o. S.)
Er unterscheidet in seinen Ausführungen zwei Dimensionen von Integration: die soziale und die psychologische. Die soziale Dimension umfasst fünf Aspekte:
- Schul- und Berufsausbildung
- Schuldensanierung
- Wohnsituation
- soziale Kompetenzen
- Aufbau eines tragfähigen, nicht-kriminellen Freundes- und Bekanntenkreises
Die psychologische Dimension beschäftigt sich mit der Persönlichkeit, ihren Funktionen und ihrer Dynamik. Hier ist "die Arbeit an den Ich-Funktionen und am Selbstwerterleben von vorrangiger Bedeutung. [...] Außerdem muss das Selbstwertgefühl auf einer realistischen Grundlage gefestigt werden, ..." (Rauchfleisch 2003: o. S.).
Mit diesen beiden Dimensionen werde ich mich im sechsten Kapitel meiner Arbeit noch eingehender beschäftigen.
Zusammenfassend möchte ich soziale Integration folgendermaßen definieren: Ein eigenverantwortliches Leben als akzeptierter Teil der Gesellschaft führen und Möglichkeiten zur Mitbestimmung und Mitgestaltung der Gesellschaft und zur Selbstverwirklichung nützen (können).
Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 13 -
"Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen" Franz Xaver Mayr
3.1. Definitionen verschiedener Institutionen
Wann ist (soziale) Integration gelungen?
Um diese Frage beantworten zu können, braucht es vorher eine Antwort auf die Frage: Was ist (soziale) Integration? Wie im vorherigen Kapitel bereits dargestellt, gibt es keine allgemein gültige Definition von sozialer Integration. In der Literatur gibt es verschiedene Auslegungen und auch in den damit befassten Einrichtungen herrschen verschiedene Meinungen vor. Um dennoch zu einer Antwort auf diese Frage zu kommen, habe ich verschiedene Institutionen nach ihrer Definition von erfolgreicher Integration befragt. Diese Diskussionen, vor allem mit dem Team der Caritaswohngemeinschaft WEGE, haben mir gezeigt, dass es wert wäre, zu diesem Thema eine eigene Arbeit zu verfassen, um alle Aspekte erfassen und behandeln zu können. Es geht nicht nur um die Festlegung von Kriterien für gelungene Integration, sondern auch um die Definition von gelungener, erfolgreicher sozialarbeiterischer Betreuung und Begleitung. Das Ziel der befragten Institutionen ist ja, soziale Integration zu bewirken. Und da es sich immer um eine soziale Arbeit mit einzelnen Menschen mit unterschiedlichen Persönlichkeiten handelt, fällt es den Sozialarbeitern sehr schwer, allgemeingültige Ziele zu formulieren.
Ich stelle im Anschluss die Antworten der drei befragten Institutionen (Bundesministerium für Justiz, Verein Neustart, Caritaswohngemeinschaft WEGE) vor und ergänze sie mit eigenen Anmerkungen. Dadurch gebe ich einen kleinen Einblick in das große Feld des Verständnisses von gelungener Integration (und damit auch erfolgreicher sozialarbeiterischer Begleitung und Betreuung).
Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 14 -
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3.1.1. Bundesministerium für Justiz
Vom Bundesministerium für Justiz erhielt ich die Antwort, mich "zu diesem Thema direkt mit dem Verein Neustart [Bewährungshilfe] ins Einvernehmen zu setzen" (E-Mail Bundesministerium für Justiz vom 24.7.2003).
Aus dieser Antwort schließe ich, dass es im Justizministerium keine weitreichenden Überlegungen zur Integration von Haftentlassenen gibt und diese Thematik den "Spezialisten" vom Verein Neustart, der in Österreich mit der Bewährungshilfe betraut ist, überlassen wird.
3.1.2. Verein Neustart
Vom Verein Neustart kam zu meiner Anfrage als Antwort ein Auszug aus dem Qualitätshandbuch des Vereines. Darin heißt es, dass das Ziel der Leistung (der Haftentlassenenhilfe) die soziale Integration ist. Soziale Integration bedeutet die Integration in den Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld. Ein weiteres Ziel ist die Prävention. Unter "Teilziele" sind folgende Punkte angeführt: "Kontaktaufbau, Abklärung der aktuellen Lebenssituation und der konkreten Anliegen der Klienten, Erarbeitung individueller Zukunftsperspektiven, Krisenintervention nach Haft, Ressourcensicherung (existenzsichernde Maßnahmen, Wohnen), emotionelle Entlastung und soziale Unterstützung der Klienten, Erweiterung der sozialen Kompetenz, Stärkung und Überprüfung der Kontraktfähigkeit, Sicherstellung der psychosozialen Versorgung, Vermittlung an andere, spezialisierte Einrichtungen." (E-Mail Zembaty vom 29.9.2003)
Weitere Ausführungen, was der Verein Neustart unter gelungener Integration versteht, wurden mir nicht mitgeteilt. Dieses Vorgehen hat mich etwas überrascht und auch enttäuscht. Ein Verein, der in Österreich das Monopol auf die angeordnete Bewährungshilfe hat und den überwiegenden Teil der Haftentlassenenhilfe abwickelt, sollte meiner Meinung nach mehr Auskunft über gelungene Integration geben können als nur einen Auszug aus dem Qualitätshandbuch. Vor allem die Auslegung von sozialer Integration als Integration in den Arbeitsmarkt und das soziale Umfeld erscheint mir etwas kurz gegriffen. Oftmals ist ja gerade das soziale Umfeld der Haftentlassenen für ihre kriminelle Karriere mitverantwortlich. Hier Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 15 -
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fände ich eine genauere Differenzierung und Formulierung des Begriffes "soziales Umfeld" notwendig. Es kann ja nicht die Aufgabe der Haftentlassenenhilfe sein, durch ihre Betreuung die Haftentlassenen wieder in das kriminelle Umfeld zu integrieren, in dem sie vielleicht vor ihrer Inhaftierung verankert waren.
3.1.3. Caritaswohngemeinschaft WEGE
Auch das Team der Caritaswohngemeinschaft für Haftentlassene - WEGE in Wels habe ich um eine Antwort auf meine Frage gebeten. Immerhin wird im Konzept angeführt, dass die (Re-)Integration von Haftentlassenen zentrale Aufgabe und Zielsetzung der Wohngemeinschaft ist.
Bei der Klausur im Herbst 2003 wurde dieses Thema diskutiert:
In der WEGE bestehen Kriterien für die Definition von gelungener Integration. Allerdings wurden diese Kriterien von der Leitung vorgegeben und nicht im Team entwickelt. Sie wurden im Rahmen der Halbjahresberichte bearbeitet und an die Leitung weitergeleitet. Nachdem von dieser wenig bis keine Reaktion darauf kam, wird derzeit auf die Ausarbeitung dieser Kriterien verzichtet.
Mögliche Kriterien, die auch dem Team der WEGE sinnvoll erschienen, wären:
• Einbindung in den Arbeitsmarkt, Verbesserung der Schul- und Berufsausbildung
• finanzielle Absicherung (durch Arbeitsaufnahme, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, ...), Schuldenregulierung
• Wohnsituation
• Erwerb von sozialen Kompetenzen (sozial angepasste Umgangsformen, Haushaltsführung, Beziehungsstabilität, ...)
• Aufbau eines sozialen Netzes (Kontakt zur Familie, zu Freunden)
• Delinquenzfreiheit
Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 16 -
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Weiters ist auch die Stärkung der psychischen Situation eine wichtige Grundlage für soziale Integration, vor allem das Selbstwertgefühl der Klienten muss korrigiert werden.
Soziale Integration kann aber auch als Anpassung und Unauffälligkeit beschrieben werden. Diese Auslegung ist allerdings nicht Ziel der Arbeit in der WEGE. Außerdem tritt die Frage nach dem "Wohin" der Integration auf. Die Klienten sind mit verschiedenen sozialen Systemen konfrontiert, in die sie integriert sein sollen/wollen. Jedes dieser Systeme (Arbeit, Familie, Wohnumfeld, ...) erfordert eine andere Annäherung und Vorgehensweise, um die soziale Integration zu ermöglichen. Bedeutet "soziale Integration" Integration in eines dieser Systeme, oder ist sie erst erfolgreich, wenn der Klient überall integriert ist? Ist es überhaupt möglich, überall integriert zu sein?
[Ich denke, es geht darum, den Klienten zu befähigen, sich integrieren zu können. Er wird immer wieder mit neuen Systemen konfrontiert sein, durch einen Jobwechsel, durch einen Wohnungsumzug, usw. Wenn er gelernt hat, wie er ein Teil einer gesellschaftlichen Gruppe werden kann, ist er fähig, sich immer wieder neu zu integrieren.]
Erfolgreiche Arbeit passiert dann, wenn eine positive Veränderung passiert. Diese Veränderung ist durch die Dokumentation der WEGE auch messbar. Ziel der Arbeit ist, den Klienten zu einem straffreien, selbständigen Leben zu verhelfen und ihre Existenz abzusichern.
Um soziale Integration zu erreichen ist auch eine Veränderung des Umfeldes z. B. der Stadt notwendig. Dazu müssen Entscheidungen über die Betreuung und Begleitung genau überlegt werden. So wurde z. B. eine geplante externe Wohngruppe in einem Wohnhaus wieder abgesagt, da diese Wohngruppe möglicherweise zu einem Ghetto innerhalb des Wohnhauses geworden wäre. Das Team hat sich entschieden, weiter Einzelwohnungen für die externe Betreuung der Klienten zu nutzen, um so diese Ghettobildung und Abkapselung der Klienten zu vermeiden. Auch die Gespräche mit Vertretern von Ämtern und Behörden und die Begleitung der Klienten zu Amtterminen trägt zur Öffentlichkeitsarbeit bei. Durch diese Gespräche können Vorurteile abgebaut und so Schritte zur sozialen Integration der Bewohner der WEGE gesetzt werden.
Diplomarbeit Akademie für Sozialarbeit für Berufstätige, Linz Seite- 17 -
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Franz Xaver Mayr, 2004, Integration von Haftentlassenen - Möglichkeiten und Grenzen im Rahmen betreuter Wohnformen, München, GRIN Verlag GmbH
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