Im Zuge der immer weiter fortschreitenden Globalisierung erstellen immer mehr Unternehmen ihre Bilanz nach internationaler Rechnungslegung, dem International Financial Reporting Standard (IFRS). Dafür nutzen die Unternehmen bis jetzt die Interpretation SIC-8 von 1998.1 Diese bezieht sich auf den Standard IAS 8.2 Gemäß SIC-8 sind die Standards und Interpretationen, die in dem Zeitraum der erstmaligen Anwendung gelten, grundsätzlich retrospektiv anzuwenden. Davon darf nur abgewichen werden, wenn in den jeweiligen Standards oder Interpretationen andere Übergangsvorschriften enthalten sind oder der Anpassungsbetrag früherer Perioden nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand ermittelt werden kann.3
Im Jahr 2001 begann das International Accounting Standard Board (IASB) mit der Überarbeitung der SIC-8.4 Das IASB ist das wichtigste Organ des International Accounting Standard Comitees (IASC). Dem IASB gehören bis heute schon über 100 Länder an. Deutschland wird durch das 1998 gegründete Fachgremium Deutsche Rechnungslegungs Standards Comittee vertreten. Zum Vorteil dieses Systems gehört, dass die jeweiligen Vertreter der einzelnen Länder bei der Entwicklung der IFRS ihre nationalen Interessen einbringen können.5 Zu den wichtigsten Aufgaben des IASB gehören neben der Führung der Geschäfte des IASC, zum einen die Verabschiedung von Standards und Interpretations und zum anderen die Kontaktaufnahme mit den nationalen Rechnungslegungsinstitutionen, die auch als Standardsetter bekannt sind.6
Das IASB begann mit der Überarbeitung der bisherigen Interpretation SIC 8, weil es einige ungeregelte und kontroverse Sacherverhalte gab. Die Mitglieder des Boards haben erkannt, dass in den nächsten Jahren immer mehr Länder für die Rechnungslegung ihrer Unternehmen IFRS einführen werden.
Daraufhin wurde im Juli 2002 der Entwurf ED1 veröffentlicht und bis Ende Oktober 2002 zur Diskussion gestellt. Im Rahmen der Kommentierungsfrist und von Beratungen gab es wesentliche Änderungen am Entwurf. Im Mai 2003 wurde die neue Regelung IFRS 1, First-time Adoption of International Financial Reporting Standards, verabschiedet7 und am 19. Juni 2003 veröffentlicht.8 IFRS 1 hat die erstmalige Anwendung der IFRS als Gegenstand. Dieser Standard geht mit seinen Regelungen über die Regelungen der Interpretationen hinaus.9
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Gründe für die Einführung der internationalen Rechnungslegung in Deutschland
2.1 Politische Gründe
2.2 Sachliche Gründe
3 Zielsetzung, Aufbau und Begriffserklärung des Standards IFRS 1
3.1 Zielsetzung des Standard IFRS 1
3.2 Aufbau und Inhalt
3.3 Erstanwender
3.4 Zeitpunkt der Erstanwendung
3.5 Fair Value (beizulegender Zeitwert)
3.6 Angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten
4 Grundsatz und dessen Ausnahmen
4.1 Grundsatz
4.2 Erleichterungswahlrechte (exemptions)
4.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt
4.2.2 Fair Value als angenommene Anschaffungs- oder Herstellungskosten (deemed cost)
4.2.3 Ansatz von Vermögenswerten und Schulden aus einer früheren Neubewertung
4.2.4 Leistungen an Arbeitnehmer
4.2.5 Kumulierte Umrechnungsdifferenzen
4.2.6 Hybride Finanzinstrumente
4.2.7 Vermögenswerte und Schulden von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
4.3 Ausnahmeregeln (exceptions)
4.3.1 Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten oder Schulden vor dem 1. Januar 2001
4.3.2 Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
4.3.3 Schätzungen
5 Vergleich mit SIC-8
6 Anhangangaben
6.1 Grundsatz
6.2 Ansatz von Zeitwerten als deemed cost
6.3 Angabe von Zeitreihen
7 Zwischenberichterstattung
8 Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Anforderungen an Unternehmen bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 1. Das zentrale Ziel ist es, den Übergangsprozess von nationalen Rechnungslegungsvorschriften zum internationalen Standard IFRS zu analysieren, die spezifischen Erleichterungen für Erstanwender zu erläutern und die Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von Abschlüssen kritisch zu hinterfragen.
- Globalisierung und Einführung der internationalen Rechnungslegung in Deutschland
- Struktur und Zielsetzung von IFRS 1 für Unternehmen
- Analyse der Erleichterungswahlrechte (exemptions) und Ausnahmeregeln (exceptions)
- Herausforderungen bei der Bewertung und dem Ansatz von Vermögenswerten beim Übergang
Auszug aus dem Buch
3.5 Fair Value (beizulegender Zeitwert)
Fair Value ist der Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Parteien getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte. Dabei bedeutet sachverständig, das allen Beteiligten Informationen über sämtliche Wertkomponenten vorliegen. Unter vertragswillig ist zu verstehen, dass eine ernsthafte Wertebestimmung stattfindet und ein Vertragsabschluß möglich wäre. Die Parteien gelten als unabhängig, wenn keine rechtlichen oder faktischen Beziehungen untereinander bestehen. Er ist bei der Neubewertung relevant.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung beschreibt den Kontext der Globalisierung und den Übergang von der bisherigen Interpretation SIC-8 hin zur neuen Regelung IFRS 1 durch das IASB.
2 Gründe für die Einführung der internationalen Rechnungslegung in Deutschland: Es werden die politischen Beweggründe wie die Globalisierung und sachliche Kritikpunkte am deutschen HGB-Jahresabschluss, etwa die Bildung stiller Reserven, dargelegt.
3 Zielsetzung, Aufbau und Begriffserklärung des Standards IFRS 1: Dieses Kapitel erläutert den Zweck des Standards zur Erleichterung des Übergangs sowie die formale Gliederung und die Definition des Erstanwenders.
4 Grundsatz und dessen Ausnahmen: Hier werden die retrospektive Anwendung als Grundregel sowie die komplexen Erleichterungswahlrechte und notwendigen Ausnahmeregeln für den Umstellungsprozess detailliert beschrieben.
5 Vergleich mit SIC-8: Dieser Abschnitt vergleicht die Anforderungen der neuen Regelung mit der bisherigen Interpretation SIC-8 unter besonderer Berücksichtigung der Kosten-Nutzen-Relation.
6 Anhangangaben: Es wird erörtert, welche spezifischen Offenlegungspflichten und Überleitungsrechnungen Unternehmen im ersten IFRS-Abschluss erfüllen müssen.
7 Zwischenberichterstattung: Dieses Kapitel behandelt die ergänzenden Anforderungen für Erstanwender, die eine Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34 veröffentlichen.
8 Zusammenfassung: Die abschließende Betrachtung fasst die Vorteile der Erleichterungen gegen die Nachteile der teilweise eingeschränkten Vergleichbarkeit bei der erstmaligen Anwendung ab.
Schlüsselwörter
IFRS 1, Erstmalige Anwendung, Internationale Rechnungslegung, IASB, Erstanwender, Übergangszeitpunkt, Fair Value, Deemed cost, Erleichterungswahlrechte, Ausnahmeregeln, Eröffnungsbilanz, Retrospektive Anwendung, Unternehmenszusammenschlüsse, Hedge Accounting, Zwischenberichterstattung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die regulatorischen Rahmenbedingungen und Herausforderungen für Unternehmen, die ihre Rechnungslegung von nationalen Standards auf die internationalen IFRS (International Financial Reporting Standards) umstellen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Einführung der internationalen Rechnungslegung, den spezifischen Regeln des Standards IFRS 1 sowie den damit verbundenen Wahlrechten und Ausnahmeregelungen bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist es, den Standard IFRS 1 als Instrument zur Erleichterung des Übergangs auf die internationale Rechnungslegung zu erklären und die praktischen Anforderungen an Erstanwender zu systematisieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine deskriptive Analyse und Auswertung einschlägiger Fachliteratur, Standards und Interpretationen des IASB, um die Anwendung des IFRS 1 strukturiert darzustellen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die politische und sachliche Begründung des Wechsels, eine detaillierte Erläuterung des IFRS 1-Aufbaus sowie eine tiefgehende Analyse der Wahlrechte und Ausnahmen bei der Bilanzierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Erstanwendung, Fair Value, Deemed cost, Retrospektive Anwendung, Eröffnungsbilanz und Übergangszeitpunkt.
Warum spielt der Begriff "Fair Value" eine so zentrale Rolle bei der Erstanwendung?
Der Fair Value dient oft als Bemessungsgrundlage bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz, wenn historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr exakt ermittelbar sind, was als sogenannte "deemed cost" bezeichnet wird.
Warum gibt es überhaupt Erleichterungswahlrechte für Erstanwender?
Die Wahlrechte sollen Unternehmen dabei unterstützen, die hohen Kosten einer strikt retrospektiven Anwendung aller Standards zu begrenzen und den Übergang auf internationale Standards in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu ermöglichen.
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- Dipl.-Kauffrau Wibke Neuschulz (Author), Daniela Glock (Author), 2003, Internationale Rechnungslegung: Erstmalige Anwendung von IFRS 1, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28383