GLIEDERUNG
1. TEIL: EINLEITUNG 1
2. TEIL: GRUNDLAGEN 1
A. Abgrenzung des Share Deals vom Asset Deal 1
B. Formerfordernisse beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen
2
C. Einordnung des Vertragsabschlusses in den Prozess des
Beteiligungskaufs 3
I. Strategische Analyse- und Konzeptionsphase 3
II. Transaktionsphase 3
3. TEIL: ÜBLICHER VERTRAGSAUFBAU BEIM ERWERB
VON GMBH-GESCHÄFTSANTEILEN 4
A. Kaufgegenstand 4
I. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf
von Beteiligungen 5
II. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf
einer Mehrheitsbeteiligung 5
III. Besonderheiten beim Bestehen mehrerer GmbH-
Gesch äftsanteile 6
B. Kaufpreis / Kaufpreisanpassung 6
I. Bestimmung des Unternehmenswertes 7
II. Fester Kaufpreis 8
III. Variabler Kaufpreis 8
C. Zustimmungs- und Genehmigungserfordernisse 8
D. Das gesetzliche Gewährleistungs- und Haftungsrecht 9
I. Mängel an Beteiligungsrechten 9
I
II. Mängel an dem von der Gesellschaft betriebenen 10 Unternehmen
E. Vertragliche Gewährleistungs- und
Haftungsvereinbarungen 12 I. Garantien 13
II. Garantiezusagen bezüglich der veräußerten Anteile 14
III. Unternehmensbezogene Garantiezusagen 15 IV. Garantien des Erwerbers 17 V. Rechtsfolgen 18 VI. Verjährung 20
F. Closing 21 I. Stichtag 21
II. Übertragung der GmbH-Anteile 22
4. TEIL: ERGEBNIS 22
II
1. Teil: Einleitung
Mittlerweile stellen die Käufe von Unternehmen einen beachtlichen Wirtschaftszweig dar. Allein im Jahr 2003 wurden 548 Unternehmensübernahmen mit deutscher Beteiligung mit einem Gesamtwert von 40 Milliarden Euro abgewickelt. 1 Es kann grundsätzlich zwischen zwei Arten von Unternehmenskäufen unterschieden werden, einerseits der Erwerb aller einzelnen Wirtschaftsgüter und Vermögensgegenstände eines Unternehmens und andererseits die Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft. Diese Vermögenserwerbe und Beteiligungskäufe sind gesetzlich nicht speziell geregelt und wirken sich auf mehrere besondere Rechtsbereiche aus, so dass sich eine Vertragsgestaltung mit entsprechenden detaillierten Regelungen empfiehlt. Dabei müssen auch möglichst die Interessen der Vertragsparteien gewahrt werden und die zu erwartenden Risiken eindeutig diesen vertraglich zugewiesen werden. Diese Arbeit befasst sich mit üblichen vertraglichen Regelungen eines Beteiligungskaufs unter Beachtung der daraus resultierenden Nutzen und Risiken für die Vertragsparteien. Weil diese Arbeit in Anlehnung an das „Planspiel Unternehmenskauf“ erstellt wird, wird, sobald es auf spezielle gesellschaftsrechtliche Regelungen ankommt, nur auf spezielle Regelungen der Gesellschaftsform der GmbH eingegangen.
2. Teil: Grundlagen
A. Abgrenzung des Share Deals vom Asset Deal
Ein Asset Deal ist ein Unternehmenskauf, bei dem materielle und immaterielle Vermögensbestandteile eines Unternehmens übertragen werden (Singularzession). Auf den Asset Deal finden über § 453 Abs.1 BGB die Regeln des Sachkaufrechts Anwendung.
1 http://www.mergers-and-acquisitions.de.
1
Nach vollzogenem Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft ist der Erwerber in der Lage das Unternehmen weiterzuführen. 2 Als Share Deal bezeichnet man einen Beteiligungskauf. Hier werden die Gesellschaftsanteile an einem Rechtsträger des Unternehmens gekauft, alle materiellen und immateriellen Vermögensbestandteile bleiben dem Rechtsträger zugeordnet. 3 Rechtsträger kann eine Kapital- oder eine Personenhandelsgesellschaft sein. 4 Ein Share Deal ist Rechtskauf gemäß § 453 Abs.1 BGB 5 , unabhängig davon welches kaufrechtliche Gewährleistungsrecht Anwendung findet. 6 Die Gesellschaftsanteile werden abgetreten. 7 Die gesellschaftsspezifischen Regelungen sind bei der Abtretung immer zu beachten. 8
B. Formerfordernisse beim Kauf von GmbH-Geschäftsanteilen
GmbH-Geschäftsanteile sind gemäß § 15 Abs.1 GmbHG frei veräußerlich und vererblich. Sowohl die Verpflichtung zur Abtretung als auch das Verfügungsgeschäft selbst bedarf der notariellen Form gemäß § 15 Abs.3, Abs.4 GmbHG. Liegt keine notarielle Form des Verpflichtungsgeschäfts vor, so heilt die notarielle Beurkundung der eigentlichen Abtretung den Mangel gemäß § 15 Abs.4 Satz2 GmbHG. Gesellschaftsvertragliche Einschränkungen des § 15 GmbHG werden ausdrücklich in § 15 Abs.5 GmbHG zugelassen. Diese Einschränkungen betreffen allerdings nur das Verfügungsgeschäft insofern, als sie zu ihrer
2 Klein-Blenkers NZG 2003, 903, 905.
3 Larisch, S. 179.
4 Semler/Volhard, Band 1, §12 /Rn.24.
5 Putzo in Palandt Ergänzungsband, § 453 /Rn. 23.
6 Bergjan, S.276.
7 Rainer in Streck/Deutsches Steuerberaterinstitut, S.90 /Nr.77.
8 Klein-Blenkers NZG 2003, 903, 906.
2
Wirksamkeit der Zustimmung bedürfen. 9 Die Verpflichtungsfähigkeit des Gesellschafters ist nicht beschränkbar. 10
C. Einordnung des Vertragsabschlusses in den Prozess des Beteiligungskaufs
Der Prozess eines Beteiligungskaufs ist nicht bei allen Transaktionen gleich. Es lassen sich aber einige typische Abwicklungsschritte verallgemeinern. Grundsätzliche Voraussetzung für diese einzelnen Abwicklungsschritte ist der wirtschaftliche Wille des Erwerbers zum Kauf von Geschäftsanteilen.
I. Strategische Analyse- und Konzeptionsphase
Meistens findet vor jeder Kaufentscheidung eine möglichst genaue Analyse des eigenen Unternehmens und seiner Umwelt statt. Es werden Unternehmensziele und Gesamtstrategien formuliert und eine Analyse des Akquisitionsumfeldes durchgeführt. Bereits in dieser Phase werden meist Teams aus externen und internen Fachleuten zusammengestellt. 11
II. Transaktionsphase
Nachdem sich aufgrund einer Vorauswahl (screening) einige oder ein Verkaufsinteressent herauskristallisiert haben, wird mit diesen oder diesem Kontakt aufgenommen.
1. Vorvertragliche Verhandlungsphase
Vor Eintritt in die Vertragsverhandlungen ermittelt der Kaufinteressierte den möglichen Kaufpreis und der oder die
9 Vgl. §§ 182 ff.BGB.
10 Altmeppen in Roth/Altmeppen, § 15 / Rn. 94.
11 Jansen, S.165.
3
Verkäufer stellen Bedingungen, unter denen sie zum Verkauf bereit sind.
2. Verhandlungsphase
Mittels Verhandlungskommissionen beider Parteien beginnen nun die Verkaufsverhandlungen. Meistens wird die Vertragsanbahnung mit einer schriftlichen Absichtserklärung (Letter of Intent) dokumentiert. 12 Es werden Vertraulichkeitsvereinbarungen getroffen, um die von der Verkäuferseite abgegebenen detaillierten Informationen geheim zu halten. Der Käufer führt eine genaue Untersuchung des Zielunternehmens durch (Due Dilligence), um die Kaufpreisbestimmung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. 13
3. Vertragsschluss
Auf Grundlage der vorausgegangenen Verhandlungen wird dann ein Beteiligungskaufvertrag formuliert, bei komplexen Transaktionen werden zusätzlich Rahmenverträge mit übergreifenden vertraglichen Regelungen getroffen.
3. Teil: Üblicher Vertragsaufbau beim Erwerb
von GmbH-Geschäftsanteilen
Aufgrund verschiedenster Umstände und Interessen existieren eine Vielzahl von verschiedenen ausgestalteten Beteiligungskaufverträgen. Dennoch lassen sich immer wiederkehrende übliche vertragliche Regelungen erkennen.
A. Kaufgegenstand
Kaufgegenstand eines Share Deals sind die Anteile der das Unternehmen tragenden Gesellschaft.
12 Semler/Volhard, Band 1, §11 /Rn. 34.
13 Picot, Teil 1 /Rn. 46/47.
4
I. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf von Beteiligungen
Sofern kein Kauf von einer Mehrheitsbeteiligung vorliegt, greift die Anwendung der Rechtsmängelhaftung gemäß §§453 Abs.1 1.Alternative, 435, 437 BGB bezüglich der Geschäftsanteile. Im allgemeinen werden GmbH-Anteile mit Gewinnbezugsrechten übertragen, Gewinne sind „andere Früchte“ im Sinne des §101 Nr.2 BGB und sie stehen bei Verkauf des Gesellschaftsanteils während des Geschäftsjahres dem Verkäufer und Käufer entsprechend anteilig zu. Eine davon abweichende vertragliche Regelung ist zulässig. 14 Eine Stichtagsbilanz auf den Übergangsstichtag würde eine einfachere Gewinnzuteilung bieten. Der Stichtagsbilanzabschluss würde aber bei einer bestehenden Rechtsform einer GmbH eine Änderung der Satzung nach sich ziehen. 15 Um Unstimmigkeiten über die Gewinnverteilung zu vermeiden und um einer möglichen negativen Beeinflussung des Verkäufers auf das Geschäftsergebnis des laufenden Jahres auszuweichen, sollte eine Regelung diesbezüglich in den Kaufvertrag aufgenommen werden. 16 Zusätzlich kann die Aufteilung des noch nicht unter den Gesellschaftern verteilten Gewinns früherer Geschäftsjahre (Gewinnrücklagen oder Gewinne über die noch kein Beschluss über die Ergebnisverwendung gefasst wurde 17 ) vertraglich bestimmt werden.
II. Leistungsbeschreibung des Vertragsgegenstandes beim Kauf einer Mehrheitsbeteiligung
Wenn der Anteilskauf zu einer beherrschenden Stellung des Erwerbers führt (dies wird bei einem Kauf von 75% der
14 Holzapfel/Pöllath, Rn.198 ff.
15 Picot, Teil 1 /Rn. 80 ; Beisel/Klumpp, Teil 4 /Rn.13.
16 Picot, Teil 1 /Rn. 60 .
17 Hopt, S. 659.
5
Arbeit zitieren:
Katharina Kirbach, 2004, Übliche vertragliche Regelungen beim Share Deal, München, GRIN Verlag GmbH
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