Finanzinstrumente und IAS 39
von: Rainer Hepberger
Inhaltsangabe
1. Ziele, Bedeutung und Definitionen von IFRS 39 1
1.1 Einführung 1
1.2 Ziele des IFRS 39 3
1.3 Anwendungsbereich des IFRS 39 4
1.4 Definitionen nach IFRS 39 7
1.5 Abgrenzung zu anderen Rechnungslegungsstandards 8
2. Erfassung und Darstellung bankspezifischer Risiken nach IFRS 10
2.1 Überblick 10
2.2 Kreditrisiken 11
2.3 Zinsrisiken 14
2.4 Währungsrisiken 15
3. Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 39 16
3.1 Kategorien von Finanzinstrumenten 16
3.2 Zugangsbewertung und erstmaliger Ansatz 18
3.3 Folgebewertung 21
3.4 Umwidmung 25
3.5 Abgang und Ausbuchung 26
4. Besonderheiten ausgewählter Finanzinstrumente 30
4.1 Sicherheiten 30
4.2 Pensionsgeschäfte 31
4.3 Wertpapierleihe 33
4.4 Treuhandgeschäfte 34
4.5 Devisentermingeschäfte 35
4.6 Zinstermingeschäfte 36
4.7 Zins- und Zins-/Währungsswaps 37
4.8 Aktien- und Aktienindexgeschäfte 39
4.9 Optionen 40
4.10 Embedded Derivatives, strukturierte Produkte, Split Accounting 40
5. Hedge Accounting 41
5.1 Hedging vs. Hedge Accounting 41
5.2 Regeln des Hedge Accounting 44
5.3 Formen des Hedge Accounting 51
5.3.1 Fair Value Hedge 51
5.3.2 Cash Flow Hedge 52
5.3.3 Hedging einer Nettoinvestition 55
6. Ausblick 56
Quellenverzeichnis 60
Zusammenfassung
Die bilanzielle Darstellung von Finanzinstrumenten befindet sich durch die Implementierung des IFRS 39 in einem nachhaltigen und grundlegenden Umbruch. Die wachsende Komplexität durch sehr heterogene und differenzierte Ausgestaltungen von Finanzinstrumenten, die insbesondere zur Risikoabsicherung verstärkt eingesetzt werden, macht eine korrekte Erfassung, Darstellung und Offenlegung in der Jahresrechnung einer Bank bzw. eines Unternehmens zunehmend schwieriger. Im Rahmen dieser Seminararbeit stehen neben der Behandlung bankspezifischer Risiken in der Jahresrechnung nach Regelungen der IFRSStandards, insbesondere der Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 39. Daneben werden auch besonders interessante Aspekte ausgewählter Finanzinstrumente analysiert und mit den deutschen handelsrechtlichen Regelungen verglichen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten der Bilanzierung nach IFRS. In einem weiteren zentralen Abschnitt werden die speziellen Regelungen des hedge accounting nach IFRS 39 behandelt und mit dem wirtschaftlichen Konzept des hedging verglichen. Dabei wird auch auf die Neuerungen im Zusammenhang mit dem hedge accounting, die für Einzel- und Konzernabschlüsse ab dem Jahre 2005 anzuwenden sind, eingegangen.
Abstract
As a result of the implementation of the IFRS 39, there are fundamental changes with lasting effects on the balance-sheet depiction of financial instruments. The growing complexity as a result of the very heterogeneous and differentiated development of financial instruments, which are especially used for covering a risk, makes a correct registration, description, and disclosure in the annual statement of a bank or of an enterprise more and more difficult. Besides dealing with the risks in the annual statement, which are specific for banks, this seminar paper deals with the regulations of the IFRS-standards in general and with the approach and the evaluation of the financial instruments according to IFRS 39 in particular. Furthermore, particularly interesting aspects of selected financial instruments are analysed and compared with regulations of the German commercial law. Thereby, the main focus is on the particularities of the financial instruments of the balancing of accounts according to IFRS. Another main section deals with the special regulations of hedge accounting according to IFRS 39 and compares them with the economic concept of hedging. In this context, the paper will also focus on the reforms dealing with hedge accounting, which have to be used for single and consolidated financial statements from 2005 onward.
1. Ziele, Bedeutung und Definitionen von IFRS 39
1.1 Einführung
Für viele multinationale Unternehmen und Banken, insbesondere solche mit grossen Portfolios an Finanzanlagen oder solche, die Derivate und andere Finanzinstrumente zur Absicherung von Markpreis-, Wechselkurs- und Zinsrisiken einsetzen, haben die Vorschriften des IFRS 39 signifikante Auswirkungen auf die Jahresrechnung, die nach den Vorschriften der IFRS erstellt wird. Der Standard „International Financial Reporting Standard 39: Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – IFRS 39“ (zunächst „International Accounting Standard 39 - IAS 39“; seit 2003: IFRS 39) wurde im März 1999 vom Executive Board des IASC veröffentlicht und in das Regelwerk der „International Accounting Standards“ (IAS; seit dem Jahre 2003: „International Financial Reporting Standards“ – IFRS) integriert. Der Standard trat für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2001 begannen.1 Unternehmen mussten im Zuge der Erstanwendung des IFRS 39 ihre Finanzanlage- und Absicherungsstrategien grundlegend überprüfen und massive organisatorische und systemtechnische Änderungen waren erforderlich, damit ab dem Zeitpunkt der Erstanwendung sichergestellt ist, dass die erforderlichen Verfahren und Dokumentationen vollständig verfügbar sind.2
Der Standard setzt erstmals Anforderungen für die Bilanzierung eines umfassenden Spektrums an Finanzinstrumenten, einschliesslich aller Derivate, Schuld- und Eigenkapitalinstrumente, zu Handelszwecken gehaltener finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden sowie sonstiger Schulden des Unternehmens. Des Weiteren deckt er auch die bilanzielle Abbildung der kurzfristigen Finanzinstrumente wie Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen ab.3 Insgesamt regelt IFRS 39 erstmalig die Anforderungen für die Erfassung, die Ausbuchung und die Bewertung von sämtlichen Finanzinstrumenten, d.h. im Besonderen von Derivaten, allen monetären Vermögenswerten und Schulden sowie von Eigenkapitalinstrumenten. Nicht abgedeckt vom Standard IFRS 39 sind u.a. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen4, Leasingverhältnisse5, Leistungen an Arbeitnehmer6 und steuerliche Posten7, die durch andere Standards geregelt werden. Der Standard setzt enge Grenzen für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, auch für wirtschaftlich wirksame Sicherungsgeschäfte.8 Vor Implementierung des IFRS 39 enthielten die IFRS kaum Vorschriften zur Bewertung von finanziellen Schulden oder zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die Vorgaben im IAS 259 vor Inkrafttreten des IFRS 39 im Jahre 2001 zur Behandlung von Finanzinvestitionen waren sehr unterschiedliche interpretierbar, mit der Folge, dass dem zentralen Bereich der Finanzinstrumente uneinheitliche Bilanzierungspraktiken Anwendung fanden.10
Die in den IFRS enthaltenen Regelungen zu den Finanzinstrumenten sind weitgehend in Übereinstimmung mit den in den USA geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen nach US-GAAP, obgleich letztere detaillierter gefasst sind. Mit bestimmten Ausnahmen, insbesondere auch in Bezug auf Anforderungen hinsichtlich der Klassifizierung von Schulden und Eigenkapital, erfüllt ein Unternehmen, das die US-GAAP-Regeln für Finanzinstrumente befolgt, auch die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach IFRS. Umgekehrt ist dies nicht unbedingt der Fall. Unternehmen müssen hier bei einer Überleitung von IFRS auf USGAAP einen detaillierten Vergleich auf der Grundlage ihrer spezifischen Transaktionen und Bedingungen vornehmen.11 Für Banken ergänzt der IFRS 39 den Standard IFRS 32. IFRS 32 regelt die Unterteilung von Finanzinstrumenten in Schulden oder Eigenkapital12, die Saldierung von Vermögenswerten, Schulden und Angabepflichten zu Zins- und Ausfallrisiken sowie zu den beizulegenden Zeitwerten der bestehenden Finanzinstrumente, einschliesslich derivativer Finanzinstrumente, behandelt. IFRS 39 enthält zusätzliche Angabepflichten zu Risikomanagementstrategien, -zielen und -methoden sowie zu den verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den dabei getroffenen Annahmen.13
1.2 Ziele des IFRS 39
Das Hauptziel des IFRS 39 ist die vollständige Erfassung, korrekte Bewertung und vollständige Offenlegung von sämtlichen entscheidungsrelevanten Daten von Finanzinstrumenten im Rahmen eines Abschlusses nach den IFRS-Vorschriften unter Beachtung der den Finanzinstrumenten zugrunde liegenden Risiken sowie des IFRSHauptprinzips (overriding principle) der Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true and fair view/fair presentation).14 Dieses Prinzip geht inhaltlich sehr viel weiter als das gleich lautende Prinzip für Abschlüsse nach dHGB und nicht in Ausserbilanzpositionen.15 Das Ziel der vollständigen Erfassung von Finanzinstrumenten umfasst insbesondere die Erfassung von sämtlichen finanziellen Vermögenswerten und Derivaten in der Bilanz selbst.16 Eine korrekte Bewertung ist insbesondere vor dem Hintergrund der ständig steigenden Komplexität, die durch die ständigen Finanzinnovationen hervorgerufen wird und der enormen praktischen Bedeutung von Finanzinstrumenten ein zentrales Ziel des IFRS 39, da nur 12 Einschliesslich der getrennten Bilanzierung, dem sog. split accounting, von zusammengesetzten Instrumenten bzw. strukturierten Produkten mit sowohl Eigenkapital wie auch Fremdkapital-Komponenten. bei einer risikoadäquaten Bewertung eine solche geforderte fair presentation gewährleistet ist und der IFRS-Abschluss auch eine gewisse Aussagekraft für Entscheidungsträger sowie share- und stakeholder17 im Bereich der Finanzinstrumente besitzt.18 Das Ziel der vollständigen Offenlegung soll die Transparenz im Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten im Jahresabschluss fördern. Durch eine Offenlegung von wichtigen Daten soll insbesondere gewährleistet werden, dass Investoren mit den notwendigen Informationen versorgt werden, um entsprechende Investitionsentscheidungen treffen zu können.19
1.3 Anwendungsbereich des IFRS 39
[...]
1 Vgl. IFRS 39.171
2 Vgl. PwC (2000), S. 7 f.
3 Vgl. Pape/Breker (1999), S. 1 ff.
4 Vgl. IFRS 24 und IFRS 31 (Joint Ventures)
5 Vgl. IFRS 17
6 Vgl. IFRS 19
7 Vgl. IFRS 12
8 Vgl. Kapitel 6 Hedge Accounting
9 Später: IFRS 25
10 Vgl. Krumnow (1996), S. 396 ff.
11 Vgl. PwC (2000), S. 11
13 Vgl. IFRS 39.1- IFRS 39.10
14 Vgl. IFRS 39.Introduction
15 Vgl. Pellens (1999), S. 25 ff.
16 Vgl. Pape/Breker (1999), S. 4 f.
17 Vgl. IFRS 1 (vormals IAS 1) 1.10-1.18
18 Vgl. Scharpf (2001), S. 36 f.
19 Vgl. für Banken IFRS 32
Arbeit zitieren:
Rainer Hepberger, 2004, Finanzinstrumente und IFRS 39, München, GRIN Verlag GmbH
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