Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung 1
B. Grundlegungen
B. I. Ziele und Wirkungen der Pflegeversicherung 3
B. II. Merkmale und Leistung 6
C. Die Zukunftsfähigkeit der Pflegeversicherung in Deutschland
C. I. Der Status quo 8
C. II. Prognose der künftigen Entwicklung
C. II. 1. Die Ausgabenseite 9
C. II. 2. Die Einnahmenseite 13
C. III. Die Reformvorschläge der „Rürup-Kommission“ 14
D. Schlussbetrachtung und Ausblick 17
Quellenverzeichnis 20
Abk ürzungsverzeichnis 21
Anhang
A. Einleitung
Wohl kaum ein politisches Großprojekt hat von der Problemerkennung bis zur letztendlichen gesetzlichen Normierung so lange gebraucht wie die Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Vom Erscheinen eines Gutachtens des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, welches 1974 auf die zunehmend finanziell prekäre Lage pflegebedürftiger alter Menschen hinwies, 1 bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, 2 am 1. Januar 1995, sollten über zwanzig Jahre vergehen. Heute, keine zehn Jahre danach, steht Deutschland, so scheint es, am Scheideweg: Neben der Renten- und der Kranken-, ist es auch die Pflegeversicherung, 3 die auf Grund des demographischen Wandels offenbar an die Grenze der Finanzierbarkeit gestoßen ist. Der Grund dafür scheint einfach, das umlagefinanzierte deutsche, soziale Pflegeversicherungssystem ist auf die Einzahlungen möglichst vieler gesunder Menschen angewiesen, um die laufenden Auszahlungen für die - meist älteren - Pflegebedürftigen bestreiten zu können. Das Problem dabei lässt sich ebenso schlagsatzartig wie zutreffend folgendermaßen charakterisieren: Die Deutschen werden immer älter und sind offensichtlich immer weniger bereit, für ausreichend Nachwuchs zu sorgen. So kommt es jetzt schon zu einem Rückgang der Einzahlungen von Gesunden in die Pflegeversicherung, während die Auszahlungen an Pflegebedürftige ständig ansteigen.
Stimmt diese - zugegebenermaßen stark vereinfachende - Grundbeschreibung der problematischen Lage der Pflegeversicherung? Ist Schwarz-Weiß-Malerei angesagt? Wie steht es denn nun allgemein um die Zukunftsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland? Fragen, welche die vorliegende Hausarbeit zu beantworten versucht. Dazu sind zunächst Grundlagen zu schaffen: Kapitel B will sich zuerst mit den Zielen der Pflegeversicherung beschäftigen und feststellen, welche Auswirkungen ihre Einführung bis heute hatte. Anschließend soll auf die allgemeinen Merkmale eingegangen und kurz die Leistungen benannt werden, die ein Anspruchsberechtigter derzeit erwarten darf. Im Hauptteil (Kapitel C) wird die Zukunftsfähigkeit des deutschen Pflegeversicherungssystems zu untersuchen sein. Ausgehend vom Status quo, soll eine Betrachtung dabei
1 Vgl. Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), Gutachten über die stationäre Behandlung von Krankheiten im Alter und über die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, Köln 1974. Das KDA wurde 1962 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke und seiner Frau Wilhelmine ins Leben gerufen. Vgl. Internet-URL: http://www.kda.de/german/showarticles. php?id_art=94
2 Normiert im elften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Zuletzt geändert durch Art. 3 G. v. 23.12. 2002, I 4637
3 Mit Pflegeversicherung ist im Folgenden nur noch die soziale Pflichtversicherung gemeint.
2
sowohl der Ausgaben- als auch der Einnahmenseite erfolgen. Die Zukunftsfähigkeit wird also in dieser Arbeit vornehmlich unter dem Aspekt der weiteren Finanzierbarkeit betrachtet. Anhand von vorliegenden Prognosen verschiedener Provenienz, soll die wahrscheinlich zu erwartende Entwicklung der Pflegeversicherung erfasst werden. Die verwendete Methode wird dabei der Vergleich sein. Die zentrale Frage ist dabei: Wie wird sich die finanziellen Situation der Pflegeversicherung bei Beibehaltung der derzeitigen Struktur und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haupteinflussgrößen, verglichen mit der heutigen Situation, entwickeln? Schließlich soll noch auf das Reformkonzept der sogenannten „Rürup-Kommission“ eingegangen werden, welche einen diskussionswürdigen Ansatz zur Umgestaltung der Pflegeversicherung entwickelt hat. Eine Schlussbetrachtung mit Wertung und Ausblick wird diese Hausarbeit abschließen. Wer sich mit dem Thema der Pflegeversicherung beschäftigt, wird bei der Literaturrecherche immer wieder auf Publikationen des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen stoßen. Diese Einrichtung publiziert schon über zehn Jahre regelmäßig zum Thema, vor allem der Mitarbeiter Heinz Rothgang zeichnet sich durch zahlreiche Veröffentlichungen aus, die vor allem dazu dienten, einen Überblick über das Thema zu gewinnen. Darüber hinaus ist das Buch Die Pflegeversicherung von Berthold Dietz hervorzuheben, welches derzeit wohl das aktuellste und umfassendste Werk zum Thema darstellt und zur Lektüre uneingeschränkt empfohlen werden kann. Nicht zuletzt basiert diese Arbeit auch auf Daten und Publikationen verschiedener Bundesministerien und Ämter, die während der letzten Jahre involviert waren. Hier sollen insbesondere die sehr guten Internetseiten des Statistischen Bundesamtes und des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung mit ihren zahlreichen Download-Möglichkeiten erwähnt werden.
B. Grundlegungen
B. I. Ziele und Wirkungen der Pflegeversicherung
Die Ziele der Pflegeversicherung in Deutschland stellen sich als dichotom dar, will heißen, sie lagen und liegen im Spannungsfeld zwischen Sozial- und Fiskalpolitik. Dabei muss das bereits erwähnte Gutachten des KDA als sozialpolitisch motiviert eingeschätzt werden. Mit deutlicher Kritik machte es auf die prekäre finanzielle Situation einer zunehmenden Zahl älterer Menschen aufmerksam, die alleine durch die Notwendigkeit einer (meist stationären) Pflege zu Sozialhilfeempfängern geworden waren. Bei diesen Pflegebedürftigen, welche oft genug die beiden Weltkriege erlebt und durchlitten, sowie die „Wohlstands-
3
bundesrepublik“ mit aufgebaut hatten 4 , reichten weder die Spar- noch die Rentenbeträge aus, um die Pflege- und Heimkosten zu decken. Neben der durch Alterung und/oder Krankheit entstandenen Pflegbedürftigkeit selbst, trug also auch die finanzielle Situation zu einer häufig würdelosen Situation dieser Menschen bei. Die Sozialhilfeträger übernahmen die nicht gedeckten Kosten der Pflege, die Bedürftigen wurden zu bloßen „Taschengeldempfängern“ degradiert.
Die Zunahme von Sozialhilfeempfängern unter den Pflegebedürftigen in der BRD führte nun andererseits dazu, dass die Kommunen als Träger der Sozialhilfe unter einen starken Kostendruck gerieten. 5 So stieg der Anteil der Pflegekosten an den Gesamtausgaben für Sozialhilfe von 26 % im Jahre 1963 auf über 35 % in 1975. 6 Als Maßnahmen zur Kostendämpfung nicht von Erfolg gekrönt waren, strebten die Kommunen letztendlich eine grundsätzliche Lösung des Problems an. Dies ist der Punkt an dem die sozialpolitisch motivierte Problemgenese durch die eher fiskalpolitisch dominierte Motivation der Kostenträger abgelöst wird. Nun soll hier den zuständigen Stellen, resp. ihren Mitarbeitern, nicht vorgeworfen werden, sie hätten rein aus ordinären finanziellen Interessen gehandelt. Sicher war auch die Lage der Pflegebedürftigen mit ausschlaggebend, die Frage muss jedoch erlaubt sein, ob die gesetzliche Regelung der Absicherung des Pflegerisikos, wie wir es heute kennen, so gelöst worden wäre, wenn die Sozialhilfeträger nicht unter einem derartigen Finanzierungsdruck gestanden hätten. 7
Die weiteren Vorgänge auf dem Wege zur Normierung des Pflegeversicherungsgesetzes darzustellen ist hier nicht der Raum, hierfür muss auf die Literatur verwiesen werden. 8 Schließlich war es 1992 endlich soweit, die damalige Bundesregierung legte einen Gesetzesentwurf vor, 9 bei dem die Zielsetzung eher vage formuliert war, was bei einem
4 Bei all den Hinweisen auf die Aufbauleistung der „Wirtschaftswundergeneration“ fehlt allerdings fast immer die Erinnerung an die vorausgegangene “Zerstörungsleistung“ der Nazi-Zeit!
5 Dieses Problem wurde schon vor dem KDA-Gutachten vom Deutschen Städtetag erstmals 1969 erkannt. Vgl. Margret Dieck, Sozialpolitische Diskussion rund um die Sicherung bei Pflegebedürftigkeit in West-deutschland, in: Josef Kytir und Rainer Münz (Hrsg.), Alter und Pflege, Argumente für eine soziale Absicherung des Pflegerisikos, Berlin 1992, S. 44
6 Vgl. Karin Haug und Heinz Rothgang, Das Ringen um die Pflegeversicherung, in: Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen, Heft 24 1994, S. 5.
7 Auch die weitere Behandlung des Pflegeproblems lässt eine fiskalpolitische Dominanz erkennen. Vgl. Haug/Rothgang 1994, S. 11 f.
8 Neben der schon zitierten Arbeit von Haug/Rothgang sei noch empfohlen: Ulrike Götting und Karl Hinrichs, Probleme der politischen Kompromissbildung bei der gesetzlichen Absicherung des Pflegefallrisikos - Eine vorläufige Bilanz, Arbeitspapier Nr. 9/92, vom Zentrum für Sozialpolitik (ZeS), der Universität Bremen, 1992. Hier wird besonders auf die Rolle der einzelnen Parteien im Meinungsbildungsprozess eingegangen.
9 Vgl. Bundestagsdrucksache 12/5262 vom 24. Juni 1992, Bonn
4
Reformwerk, welches eine damals achtzehn Jahre dauernde Diskussion beenden sollte, überrascht. 10 Letztendlich lassen sich aus den drei ersten Paragrafen des SGB XI, sowie dem Begründungsteil zum Gesetz, drei Primärziele eruieren: (1) Die Verbesserung der pflegerischen Infrastruktur, (2) das Herauslösen von Pflegebedürftigen aus der Sozialhilfeabhängigkeit und (3) dem Vorrang der häuslichen vor der (teureren) stationären Pflege. 11 Interessant dabei ist, dass keines dieser Ziele auf die zukünftige demographische Entwicklung eingeht. Erst im Ersten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung des Jahres 1997, erweitert die Bundesregierung die drei benannten Ziele unter anderem um das der Berücksichtigung künftiger demographischer Entwicklungen. 12 Betrachtet man abschließend den Verwirklichungsgrad der drei erstgenannten Ziele der Pflegeversicherung (die Diskussion der Zukunftsfähigkeit unter dem Aspekt der demographischen Entwicklung wird ja Gegenstand des Hauptteils dieser Arbeit sein), so ist Folgendes festzumachen: Ohne Zweifel hat sich durch die Einführung der Pflegeversicherung die pflegerische Infrastruktur in Deutschland verbessert, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Der Pflegbereich ist zu einem enormen Wirtschaftsfaktor geworden, die Zahl der Beschäftigten und der Pflegeeinrichtungen nimmt stetig zu, 13 wobei dieser Verdienst der sozialen Pflegeversicherung selbstverständlich nicht alleine zufällt, denn nicht unerheblich ist auch der Anteil der privat Pflegeversicherten, bzw. der Anteil der Beträge, die privat oder von der Sozialhilfe getragen werden müssen, weil die Pflegekosten die Zahlung der sozialen Pflegeversicherung übersteigen. 14 Ebenso kann angenommen werden, dass sich die Qualität der Pflege verbessert hat. Aufgrund der eingeschränkten Messbarkeit ist man hier auf Indikatoren angewiesen, deren Interpretation natürlich nicht immer fehlerfrei sein kann. Jedoch werden unter anderem die Verbesserung des Verhält-
10 Vgl.Berthold Dietz, Die Pflegeversicherung, Ansprüche, Wirklichkeiten und Zukunft einer Sozialreform, Wiesbaden 2002, S. 49
11 Vgl. ebd., S. 51
12 Vgl. Bundesregierung (Hrsg.), Erster Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bundestagsdrucksache 13/9528 vom 19. Dezember 1997, Bonn
13 Leider gibt es erst seit 1999 eine Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes. Diese soll alle zwei Jahre erscheinen. Erfreulich ist, dass von 1999 bis 2001 die Beschäftigtenzahlen im ambulanten und stationären Pflegbereich um 7,8 %, bzw. 34.000 gestiegen sind, davon 19.000 die „mehr als halbtags“ arbeiten. Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Pflegestatistik 2001 - Deutschlandergebnisse, Bonn 2003, S. 7
14 So fällt z. B. nur etwa 54% des gesamten Umsatzes der ambulanten Pflegeeinrichtungen auf Leistungen nach SGB XI. Neben den im Text erwähnten privat bezahlten Pflegeleistungen, nimmt in der ambulanten Pflege allerdings auch die häusliche Krankenpflege einen bedeutenden Teil ein, welche mit den Krankenkassen abgerechnet wird. Vgl. Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Hrsg.), Wirkungen der Pflegever- sicherung, Baden-Baden 2000, S. 92
5
nisses von Pfleger und Gepflegten, sowie der Anstieg der Fachkraftquote allgemein als Indiz dafür gesehen, einen Qualitätsanstieg konstatieren zu können. 15 Die Einführung der Pflegeversicherung hatte, wie erwünscht, eine deutliche Reduktion der pflegebezogenen Ausgaben der Sozialhilfeträger zur Folge. Von 1994, als mit jährlichen, pflegebedingten Sozialhilfeausgaben von ca. 9 Mrd. € der bisherige Höchststand erreicht wurde, reduzierten sich die Ausgaben auf etwa 3 Mrd. € in 1998. 16 Dieser Restbetrag ist immer noch sehr hoch, wobei knapp über 2,5 Mrd. € nur durch die stationäre Pflege verursacht werden. 17 Für die Pflegebedürftigen ist die Reduzierung der Sozialhilfeabhängigkeit nicht hoch genug einzuschätzen, wenn man bedenkt, dass noch 1989 ca. 70 % der stationär gepflegten Bürger in Westdeutschland von der Sozialhilfe abhängig waren und lediglich ein monatliches Taschengeld zwischen 75 und 110 € erhielten. 18 Die teurere stationäre Pflege wo immer möglich zu Gunsten häuslicher Pflege zu vermeiden, war das dritte Ziel der Pflegeversicherung. Vergleicht man die Zahlen der häuslich und der stationär gepflegten Versicherten, so muss ein anhaltender Trend hin zur stationären Pflege festgestellt werden, der sich weiter fortsetzen wird. Waren noch im Jahr 2001 ziemlich genau 70 % der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt worden, 19 geht man schon für das Jahr 2003 von einer Verschiebung von zwei Prozentpunkten zuungunsten der häuslichen Pflege aus. 20 Alles in allem sei zunächst festgehalten, dass die Einführung der Pflegeversicherung ihre drei Primärziele offensichtlich erreicht hat. Hinzu kommt, dass sie in der Bevölkerung auf eine breite Akzeptanz trifft. 21
15 So erhöhte sich die Fachkraftquote im ambulanten Pflegebereich von 53% (1992) auf 63,5% (1999), das Verhältnis Pfleger (Vollzeit) zu Gepflegten sank im gleichen Zeitraum von 1 : 10,8 auf 1 : 4,9. Vgl. Dietz 2001, S. 162
16 Vgl. Bundesregierung (Hrsg.), Zweiter Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, Bundestagsdrucksache 14/5590 vom 5. März 2001, S. 47
17 Vgl. ebd.
18 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) (Hrsg.), Stellungnahme zur Finanzierung der Pflegekosten, BMF-Dokumentation 6/90, Bonn 1990, S. 3. Dieser Wert konnte durch die Pflegversicherung auf ca. 9 % verringert werden, vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Sonderbericht: Lebenslagen der Pflegebedürftigen - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse des Mikrozensus 1999, Bonn 2002, S. 14
19 Vgl. ebd., S. 8
20 So z. B. die „Rürup-Kommission“, vgl. Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme - Bericht der Kommission, Berlin 2003, S. 189
21 ebd., S. 185
6
B. II. Merkmale und Leistung
Die deutsche Pflegeversicherung wird nach dem Prinzip des Umlageverfahrens finanziert, was bedeutet, dass innerhalb eines engeren Zeitraumes, in der Regel etwa einem Jahr, ein Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben vorgesehen ist. 22 Die erzielten Einnahmen aller Pflichtversicherten werden also mehr oder weniger zeitnah zur Begleichung der Ausgaben verwandt, eine Vermögensbildung wie bei privatwirtschaftlichen Versicherungspolicen (sog. kapitalfundierte Verfahren) erfolgt nicht. Der Vorteil dieser Regelung war der, dass durch die Umlage alle Pflegebedürftigen sofort Auszahlungen beanspruchen konnten. Ein kapitalfundiertes Verfahren hätte von diesen Bürgern wegen der fehlenden Ansparzeit inakzeptabel hohe Versicherungsprämien verlangt. 23 Auf den prinzipiellen Nachteil, nämlich das eine Versicherung nach diesem Umlageverfahren, bei gewünschter Beitragssatzstabilität, mindestens genau so viel einnehmen wie ausgeben sollte, ist weiter unten noch einzugehen.
Die Höhe der Beiträge zu Pflegeversicherung bemisst sich nach dem Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers. Wer derzeit weniger als 3450 € brutto verdient ist automatisch pflegeversichert, wobei vom gesetzlich festgelegten (§ 55 Abs. 1 SGB XI) Beitragssatz in Höhe von 1,7 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte tragen. 24 Es gilt das Prinzip: Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung, was bedeutet, dass auch Studenten und Rentner mitversichert sind. Den „Arbeitgeberanteil“ bei den Rentnern übernimmt der Rentenversicherungsträger. Privat Krankenversicherte, also Selbständige, Beamte und über der Bemessungsgrundlage Verdienende, müssen sich auch privat gegen das Pflegerisiko versichern, ein Wahlrecht zwischen der meist preiswerteren privaten Krankenversicherung und der meist preiswerteren gesetzlichen Pflegeversicherung besteht nicht. 25 Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls pflegeversichert, ebenso unterhaltsberechtigte
22 Vgl. Winfried Schmähl, Zum Vergleich von Umlageverfahren und kapitalfundierten Verfahren zur Finanzierung einer Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren, Stuttgart 1992, S. 25
23 Dies hätte auch für noch nicht pflegebedürftige, aber ältere Menschen gegolten, da das Risiko pflegebedürftig zu werden, mit zunehmenden Alter stark steigt.
24 Um die finanzielle Belastung der Arbeitgeber so gering wie möglich zu halten, setzte die FDP die Abschaffung des Buß- und Bettages als Ausgleich durch. Dabei ist volkswirtschaftliche Wirkung solch einer „Feiertagslösung“ umstritten. Nur die Sachsen wollten ihren Feiertag lieber behalten und zahlen deswegen mehr als die Hälfte in die Pflegekasse (1,35 %).
25 Diese Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt. Vgl. BVerfG, 1 BvR 2014, 1681/94, 2491/94 und 24/95, alle vom 3. April 2001.
7
Kinder und Ehepartner (beitragsfrei). So beträgt der Anteil der Bundesbürger, die nicht in irgendeiner Form pflegeversichert sind, lediglich etwa 2 %. 26
Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhält, wer innerhalb der letzten zehn Jahre für mindestens fünf Jahre in die Pflegekasse eingezahlt hat und im Sinne des Gesetzes pflegebedürftig ist, das heißt „Personen die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“. 27 Diese Definition des nur schwer operationalisierbaren Begriffes der Pflegebedürftigkeit ist relativ eng und steht damit im Gegensatz zu den Vorstellungen der wissenschaftlichen Fachrichtungen, die sich mit der Pflege befassen. 28 Diese verfolgen einen problem- oder bedürfnisbezogenen Ansatz, entscheidend ist, dass eine Minderung von physischer und/ oder psychischer Leistungskompetenz vorliegt, nicht wie sie entstanden ist. Dieser Ansatz wird dagegen vom deutschen Sozialrecht nicht verfolgt, wenn als entscheidende Bedingung für die Gewährung von Leistungen eine Kausalität zwischen mindestens einer Krankheit und der Pflegebedürftigkeit bestehen muss. Der Grund dafür ist ein finanzieller, die Bundesregierung lehnte eine Weiterfassung des Begriffes der Pflegebedürftigkeit aus Kostengründen ab. 29
Die Prüfung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch eine Untersuchung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). 30 Wird ein Leistungsanspruch festgestellt, erfolgt eine Einteilung des Pflegebedürftigen in eine von drei sogenannten Pflegestufen. Diese richten sich nach dem Grad der Pflegbedürftigkeit und haben entsprechend unterschiedliche Leistungsbeträge zur Folge. Im Anhang I sind die Pflegestufen nebst den dazugehörigen Leistungen in einer Übersicht dargestellt. Wie zu sehen ist, kann der Pflegebedürftige zwischen Geld und Sachleistungen und ambulanter und stationärer Pflege wählen. Die Geldleistungen werden bei Pflege durch Familienangehörige oder Freunde direkt ausbezahlt, die pflegende Person ist dabei gesetzlich unfall- und (entsprechend ihres Zeitauf-
26 Vgl.Statistisches Bundesamt, Bevölkerung nach Art der Pflegeversicherung und Beteiligung am Erwerbsleben, Ergebnis des Mikrozensus im April 1999, Bonn 2002
27 Vgl. § 14 SGB XI, hier wird die Verrichtungsbezogenheit deutlich, endscheidend ist die Einschränkung bei der Ausführung von gewöhnlichen, existenzerhaltenden Tätigkeiten!
28 vor allem die Geriatrie (Lehre von den Krankheiten alternder und alter Menschen), die Gerontologie (Lehre von den Alterungsvorgängen) und die Pflegewissenschaften
29 Vgl. Bundesregierung (Hrsg.) 1997, S. 24
30 Es gibt eigentlich keine Pflegekasse im wörtlichen Sinne, jede Krankenkasse hat Mitarbeiter, die sich mit der Pflege befassen.
Arbeit zitieren:
Kai Posmik, 2003, Quo Vadis Pflegeversicherung? - Eine Betrachtung der deutschen sozialen Pflegeversicherung unter dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Kai Posmik hat den Text Quo Vadis Pflegeversicherung? - Eine Betrachtung der deutschen sozialen Pflegeversicherung unter dem Aspekt der Zukunftsfähigkeit veröffentlicht
Kai Posmik hat einen neuen Text hochgeladen
Sozialer Wandel und Mediennutzung in der Bundesrepublik Deutschland
Jörg Hagenah, Heiner Meulemann
Sozialstruktur und sozialer Wandel in Deutschland
40 Tabellen, 4 Abbildungen, 2 ...
Bernhard Schäfers
Deutsches Verfassungsrecht 1806 bis 1918. Bd. 1
Gesamtdeutschland, Anhaltische...
Michael Kotulla
Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik
Grundlagen und ausgewählte Pro...
Kai-Michael Wilke
0 Kommentare