Sozialrecht Das Pflegegeld
1 Abkürzungsverzeichnis
AB Ausschussbericht ABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Abl Amtsblatt Abs Absatz AK Arbeiter Kammer APA Austria Presse Agentur ARD Arbeits-, sozialversicherungs-, lohnabgabenrechtlicher Informationsdienst ("ARD-Betriebsdienst") Art Artikel ASGG Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz ATS österreichische Schilling (alte Währung) AVG Arbeitslosenversicherungsgesetz BG Bundesgesetz BGBI Bundesgesetzblatt B-KUVG Beamten-Kranken-Unfallgesetz BlgNR Beilagen zu den stenograph. Protokollen des Nationalrates BMSG Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen BPGG Bundespflegegeldgesetz BSVG Bauern-Sozialversicherungsgesetz B-VG Bundes-Verfassungsgesetz bzw. beziehungsweise ders derselbe dh das heißt dBGBl deutsches Bundesgesetzblatt Ecolex Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht EO Exekutionsordnung EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EUR Euro EinstVO Einstufungsverordnung
3 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
EstG Einkommenssteuergesetz etc. et cetera ff und folgende FPÖ Freiheitliche Partei Österreichs FSVG Freiberufliches Sozialversicherungsgesetz GIS Gebühreninformationsservice GP Geschäftsperiode GSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz H Heft HverG Heimvertragsgesetz HeimAufG Heimaufenthaltsgesetz Hrsg Herausgeber HVG Heeresversorgungsgesetz idF in der Fassung von iVm in Verbindung mit JN Jurisdiktionsnorm KOVG Kiegsopferversorgungsgesetz K-PGG Kärntner Pflegegeldgesetz LGBl. Landesgesetzblatt LH-Stv. Landeshauptmann Stellvertreter lit litera L-PGG Vorarlberger Landes-Pflegegeldgesetz MCI Management Center Innsbruck Mill. Millionen ME meiner Erkenntnis MM meiner Meinung Nr. Nummer NVG Notarversicherungsgesetz OFG Opferfürsorgegesetz ÖBIG Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen OGH Oberster Gerichtshof ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund ÖGKV Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband ORF-ON Österreichischer Rundfunk Online (Internet)
4 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
Österr. Österreichischer ÖSTAT Statistik Austria ÖVP Österreichische Volkspartei ÖZIV Österreichischer Zivilinvalidenverband PflegeVG Pflegeversicherungsgesetz (Deutschland)
§ Paragraph PEG-Sonde perkutane endoskopische Gastrostomie, Magensonde PFG Pflegegeld PVA Pensionsversicherungsanstalt RIS Rechtsinformationssystem im Internet RV Regierungsvorlage S. Seite SN Salzburger Nachrichten SozSi Soziale Sicherheit (Zeitschrift) S-PGG Salzburger Pflegegeldgesetz SSF-NV Entscheidungen des OGH in Sozialsachen StGB Strafgesetzbuch SPÖ Sozialdemokratische Partei Österreich SZ Entscheidungen des OGH in Zivilsachen TEL Telefon (Nummer) TP Tarifpost TPGG Tiroler Pflegegeldgesetz TT Tiroler Tageszeitung u.a. und andere USA Vereinigte Staaten von Amerika Vgl vergleiche VO Verordnung www World Wide Web z.B. zum Beispiel ZAS Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht Ziff Ziffer
5 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
2 Vorwort
2.1 Motivation
Seit 1996 war ich sowohl im mobilen wie auch im stationären Bereich der Altenpflege administrativ tätig. Ich konnte daher fast vom In-Kraft-Treten des Gesetzes (1993) die Entwicklung des Pflegegeldes in der Praxis (!) mitverfolgen. Ich lernte rasch kennen, dass für viele hilfsbedürftige Menschen das neue Pfleggeld ein echter Segen war. Ich musste aber auch im Laufe der Jahre mit den Tücken, Nachteilen und Fehlern dieser Rechtsmaterie arbeiten.
Daher war meine Motivation, dieses Thema zu wählen, einerseits die rechtswissenschaftliche und interdisziplinäre 2 Aufarbeitung dieser komplexen Rechtsmaterie und anderseits die aktuellsten Sachlagen und Probleme, die mir in der Praxis begegnet sind, aus rechtspolitischer Sicht aufzuzeigen und aufzuarbeiten, im Bewusstsein, dass immer mehr Bürger zukünftig mit diesem Gesetz konfrontiert sein werden und dass somit manche Probleme rasch gelöst werden müssten. 3
2 mit Sichtweisen aus der Geriatrie, Gerontologie und aus den Pflegewissenschaften
3 Zu Gunsten der leichteren Lesbarkeit verzichtet der Autor auf doppelgeschlechtliche
Bezeichnungen, wie z. B. Heimbewohner/Innen. Um Verständnis wird höflich gebeten!
6 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
2.2 Danksagung
An dieser Stelle möchte ich mich bei folgenden Personen herzlich bedanken, die mich beim Verfassen dieser Arbeit wesentlich unterstützt haben:
ÿ Bei Univ.-Prof. Dr. Martin Binder, der mir sofort erlaubt hat, mein Wunschthema als Diplomarbeit umzusetzen. ÿ und bei Dr. Gerhard Reese, Oberstudienrat i.R. für seine hervorragende Lektorentätigkeit .
2.3 Websites des Autors
ÿ http://www.peter.pock.eu.tc ÿ http://www.altenpflege.at.tf
ÿ http://groups.msn.com/DIEVIRTUELLETIROLERALTENPFLEGEPLATTFORM
2.4 Eidesstattliche Erklärung
Ich erkläre hiermit an Eides Statt, dass ich die vorliegende Diplomarbeit selbständig angefertigt habe. Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher weder in gleicher noch in ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht.
2.5 Kontakt
ÿ Post-Adresse: Mag. Peter Pock, Reichenauerstraße 94a, 6020 Innsbruck
ÿ Mail-Adresse: peter.pock@chello.at
2.6 Zur zweiten erweiterten Auflage :
Folgende Bereiche wurden erweitert: Statistiken und Daten sowie die rechtspolitische Diskussion zur Pflegegeldversicherung. Stand: 1.9.2004
7 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
3 Inhaltsverzeichnis
1 Abkürzungsverzeichnis 3
2 Vorwort. 6
2.1 Motivation. 6
2.2 Danksagung. 7
2.3 Websites des Autors 7
2.4 Eidesstattliche Erklärung. 7
2.5 Kontakt. 7
3 Inhaltsverzeichnis 8
4 Abbildungsverzeichnis 12
5 Einführung 13
5.1 Inhalt der Diplomarbeit 13
5.2 Relevanz des Themas 14
6 Allgemeiner Teil 16
7 Ein kurzer historischer Rückblick 16
7.1 Die Genesis des Pflegegeldes 16
7.2 Entwicklung des BPGG nach Inkrafttreten 21
7.2.1 Novellen. 21
7.2.2 Verordnungen 22
7.2.3 Vereinbarung mit den Ländern. 23
7.2.4 Richtlinien 24
7.2.5 Rechtspolitische Entwicklung. 25
8 Die Grundzüge. 26
8.1 Die Intension des Pflegegeldes. 26
8.2 Beginn und Ende des Pflegegeldes 26
8.3 Welche Personen haben einen Anspruch? 27
8.4 Alter. 27
8.5 Inlandsbezug. 28
8.6 Flussdiagramm: Prozessablauf Pflegegeldzuerkennung 29
8.7 Die Antragsstellung. 30
8.8 Die Anspruchsvoraussetzungen 30
8.9 Mindesteinstufungen 33
8.10 Beurteilung des Pflegebedarfs 34
8.11 Pflegebedarfänderung. 36
8 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
8.11.1 Höherer Pflegeaufwand 36
8.11.2 Geringerer Pflegeaufwand 36
8.11.3 Meldevorschrift. 36
8.12 Krankenhausaufenthalt 36
8.13 Heimaufenthalt þ Legalzession des Pflegegeldes. 37
8.14 Auszahlung 38
8.15 Rechtsschutz 38
8.16 Gebührenbefreiungen 38
8.17 Pflegegeld als eine zweckgebundene Geldleistung 39
9 Die Zahlungsströme des Pfleggeldes. 40
9.1 Zahlungsströme des Bundes 40
9.2 Zahlungsströme des Landes. 40
9.3 Mittelverwendung des Anspruchsberechtigten. 41
10 Spezieller Teil 42
11 Aktuelle Statistiken zum BPGG 42
11.1 Zersplitterung der Pflegestufen 42
11.2 Pflegestufe 2 noch größter Anteil 43
11.3 Sozialversicherungsträger am wichtigsten 44
11.4 Altersspezifische Betrachtung. 45
11.5 Örtliche Verteilung des BPGG 46
12 Aktuelle und wichtige OGH-Entscheidungen 47
12.1 Trends / Schwerpunkte 47
12.1.1 Schwerpunkt Pflegegeld für Kinder. 47
12.1.2 Schwerpunkt Fälle mit Auslandsbezug 47
12.1.3 Schwerpunkt hohe Pflegestufen 48
12.2 Nachhaltige Einzelentscheidungen 49
12.2.1 Bewertung von unkoordinierbarer Nachschau 49
12.2.2 Kein Pflegegeldanspruch bei gesundheitserh. Pflegemaßnahmen. 52
12.2.3 Entsorgung gebrauchter Windeln 55
13 Die Valorisierungsproblematik 59
13.1 Die Relevanz der Höhe des Pflegegeldes: 59
13.2 Aus der Sicht des Staates: 59
13.3 Aus der Sicht der Anspruchsberechtigten: 59
13.4 Die Genesis des Valorisierungsproblems: 60
9 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
13.5 Exkurs: Förderung der Ersatzpflege. 62
13.6 Valorisierungsmechanik. 63
14 Problemfeld Begutachtung 65
15 Das Pflege-Effekt-Dilemma. 67
16 Der zweischneidige Beschäftigungseffekt. 69
17 Zu lange Pflegegeld-Verfahrensdauer. 72
18 Kommt eine Pflegeanwaltschaft ? 74
19 Die Missbrauchsproblematik 75
19.1 Der Missbrauchsbegriff: 75
19.2 Bei Missbrauch Rückerstattung 76
19.3 Ergebnisse der empirischen Studien. 76
19.3.1 ýStudie Badeltû im Jahr 1997 76
19.3.2 ýStudie Vorarlbergû im Jahr 2000 77
19.3.3 ýStudie Sozialministeriumû im Jahr 2001. 78
19.3.4 Zusammenfassung 78
19.4 Kontrollen gegen den Missbrauch. 78
19.5 Verbesserungsvorschlag. 79
19.6 Zum Vergleich: das Kontrollsystem der BRD 79
20 Sachleistungen. 80
20.1 Die rechtspolitische Sachmitteldiskussion. 80
20.2 Sachleistungskomponente im BPGG 81
20.3 Totes Recht. 82
20.4 Janusköpfige Sozialpolitik 82
20.5 Gegenargumente Pflegeschecksystem. 83
20.6 Kärntner Pflegeschecksystem þ eine Zwischenlösung? 84
21 Finanzierung des Pflegegeldsystems 86
21.1 Anstieg der Anspruchsberechtigten 86
21.2 Entwicklung des Pflegegeldaufwandes. 87
21.3 Zukunftsaussicht 88
22 Zusammenfassung und rechtspolitisches Resume. 94
22.1 Pflegegeld eine wichtige Institution 94
22.2 Rückblick. 94
22.3 Zukunft. 95
23 Judikaturverzeichnis. 97
10 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
23.1 OGH-Entscheidungen 97
23.2 EUGH-Entscheidungen. 98
24 Literaturverzeichnis 99
25 Internet Quellen. 106
26 Anhang. 108
11 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
4 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 þ Bevölkerungspyramide
Abbildung 2 þ Zwei-Säulen-Pflegemodel
Abbildung 3 þ Export-PFG-Leistungen.
Abbildung 5 þ Pflegegeldstufen - Auszahlungsbeträge
Abbildung 6 þ Richtwerte für Pflegeaufwand.
Abbildung 7 þ Zahlungsströme des Pflegegelds
Abbildung 8 þ Entwicklung der Pflegestufenzergliederung.
Abbildung 9 þ Bezieher nach Pflegestufen.
Abbildung 10 þ PFG-Bezieher nach Bereichen
Abbildung 11 þ PFG-Bezieher nach Entscheidungsträgern
Abbildung 12 þ PFG-Bezieher nach Alter u. Geschlecht.
Abbildung 13 þ PFG-Bezieher nach Bundesländern
Abbildung 14 þ Novelle 2004 ? PFG-Erhöhung.
Abbildung 15 þ Textausschnitt aus der geplanten Novelle 2004
Abbildung 17 þ PFG-Bezieher bis 2041
Abbildung 18 þ PFG-Budgetaufwände 1994 - 2001
Abbildung 19 þ Geburten- und Sterbefälle 1951 - 2050
Abbildung 20 þ Bevölkerungsentwicklung 1951 - 2050
Abbildung 21 þ Defizite der dt. Pflegeversicherung.
Abbildung 22 þ Musterantrag auf Pflegegeld
Abbildung 23 þ Musterantrag auf Erhöhung des Pflegegeldes
Abbildung 24 þ Pflegegeldbescheid / Muster
Abbildung 25 þ GIS-Antrag zur Rundfunkbefreiung
12 -
Sozialrecht Das Pflegegeld
5 Einführung
5.1 Inhalt der Diplomarbeit Eine der wichtigsten Zukunftsfragen in unserer modernen
Hochleistungsgesellschaft ist die Frage, wie wir langfristig mit den pflegebedürftigen Personen umgehen, angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der Hochbetagten und Pflegebedürftigen weiterhin stark ansteigen wird, die Geburtenzahlen 4 gleichzeitig drastisch sinken und die Budgets der öffentlichen Haushalte immer enger werden.
Neben dem Aspekt der Qualitätskontrolle in der Pflege nimmt die Finanzierung des Pflegeversorgungssystems breiten Raum in der
4 Im Jahr 2003 wurden 75.898 Kinder geboren. Das sind um 1,8 Prozent weniger als im Vorjahr.
(Quelle: STAT / APA-Grafik in TT vom 13.2.2004)
5 Quelle: Statistik Austria / http://www.senecura.at/pyramid.htm (Mai 2004)
13 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
aktuellen rechts- und sozialpolitischen Diskussion ein. Ein wesentliches Element der Finanzierung im Pflegebereich ist das Pflegegeld.
Die vorliegende Diplomarbeit befasst sich daher ausführlich mit dem Thema Pflegegeld. Nach einer kurzen Darstellung der historischen Entwicklung des Pflegegeldes und nach einer kompakten Einführung über die Pflegegeld-Grundzüge werden ausgewählte Probleme und aktuelle Sachlagen eingehend beleuchtet, die in der jüngsten rechtspolitischen Diskussion besonders rege thematisiert wurden.
5.2 Relevanz des Themas
Welche wissenschaftliche und sozialpolitische Relevanz das Thema Pflegegeld hat und welche Dimensionen der gesamte Pflegesektor in Österreich erreicht hat, sollen die nachfolgenden ausgewählten Daten und Fakten verdeutlichen bzw. dokumentieren:
ÿ 2004 werden 730.000 Menschen in Österreich pflegebedürftig sein. Es werden dann 125.000 Menschen in Altenheimen leben. 6
ÿ Geschätzte 54.000 Menschen arbeiten in Österreich in der Altenpflege. Diplom-Pfleger verdienen im Schnitt zwischen 1.800 bis 2.000 Euro. 7
ÿ Von den 74,5 Millionen Euro Gesamtkosten leisten die Heimbewohner bzw. die unterhaltspflichtigen Angehörigen mehr als 43,3 Millionen Euro. Überdies leisten Selbstzahler weitere 28,5 Millionen Euro. Die Heimaufenthalte werden in Österreich fast zu 60 Prozent von den Betroffenen bezahlt. 8
6 Quelle: Östat / Die Presse, September 2003
7 Quelle: Östat / Die Presse, September 2003
8 Quelle: AK-Tirol (Hrsg.), aktuell, 4/2003
14 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
ÿ Für die Pflege werden etwa 0,5 bis 2,5 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes ausgegeben, für die Gesundheit acht Prozent. 9
ÿ Fast verdreifacht hat sich im vergangenen Vierteljahrhundert die Zahl der Alters- und Pflegeheime: Gab es Mitte der 70er Jahre 164, sind es unterdessen fast 460. 10 Die meisten Anstalten gibt es in Oberösterreich (in 99 Heimen leben 11.250 Frauen und Männer), die meisten Heimbewohner gibt es in Wien (rund 18.000 Senioren leben in 72 Anstalten). 11
ÿ Im Jahr 2002 zahlte allein der Bund 1.4 Milliarden Euro an Pflegegeld aus. 12
9 AK-Tirol (Hrsg.), Lagebericht, Lage der Senioren, 2004, Seite 31
10 Vgl. dazu BMSG (Hrsg.), Altenheime und Pflegeheime in Österreich, 2003, (Broschüre)
11 Salzburger Nachrichten (SN), 20. Februar 2002, Seite 12
12 Herr Ostermeier, Abt. Statistik vom BMSG, Telefonat 23. April 2004
15 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
6 Allgemeiner Teil
7 Ein kurzer historischer Rückblick
7.1 Die Genesis des Pflegegeldes
Der Staat Österreich verfügte bereits vor der Einführung des Pflegegeldgesetzes im Jahre 1993 über eine große Zahl von Regelungen, die Hilfe für den Fall der Pflegebedürftigkeit vorsahen. Allerdings handelte es sich bei den vorgesehenen Maßnahmen um solche punktueller Natur, die teils an der Ursache der Pflegebedürftigkeit anknüpften wie z.B. das Kriegsopferversorgungsgesetz, teils an der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Personenkreis, wie dem der Bezieher von Pensionen aus der Sozialversicherung. 13 Das Resultat war ein unstrukturiertes und unüberschaubares Angebot an Geld- und Sachleistungen, das insbesondere auch nicht erklärbare Unterschiede in der Leistungshöhe aufwies. 14
Das größte Manko der früheren Rechtslage war aber zweifellos der Umstand, dass wohl Personen mit geringem Pflegeaufwand im Wesentlichen gut versorgt waren, während die Leistungen für schwer pflegebedürftige Menschen in der Regel - abgesehen von den Bereichen des Kriegsopferversorgungsgesetzes (KOVG), Heeresversorgungsgesetzes (HVG), Opferfürsorgegesetzes (OFG) und Impfschadengesetzes - völlig unzureichend waren. So bot der im § 105a ASVG festgesetzte Hilflosenzuschuss 15 u.a. Menschen mit höherem Pflegebedarf keine ausreichende Unterstützung. Auch war pflegebedürftigen
13 Vgl. dazu Elhenicky/Jabloner, Zur Einbeziehung von Pflegefällen in die Sozialversicherung,
DRdA 1980, 289-293 bzw. DRdA 1981, 277-278.
14 Kandlhofer, Der Pflegefall aus der Sicht des Sozialversicherungsrechts, SozSi 1990, 71-76.
15 Der Hilflosenzuschuss war am Finalitätsprinzip orientiert.
16 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
Familienangehörigen kein Anspruch auf einen Hilflosenzuschuss eingeräumt. 16
Durch die ÿVergreisung der Bevölkerungÿ und durch die gleichzeitige Aufbrechung traditioneller Familien- und Arbeitsstrukturen wurde die Alten-Pflegeversorung in den 80er Jahren zum sozialpolitischen ýheißen Eisenû.
Die Zahl der Hochbetagten stieg dank der modernen Medizin rasant an und stand sinkenden Geburtenraten gegenüber. Die Auswirkungen des Singel-Daseins, der hohen Ehescheidungsrate 17 , der zunehmenden Berufstätigkeit der Frau und der Zerreißung der klassischen Familenstruktur durch berufsbedingte Mobilisierungstendenenzen (Landflucht) hatten zur Folge, dass die traditionellen sozialen Betreuungsformen auf informeller Ebene (wie z.B. Nachbarschaftshilfe, Familie, karitative Einrichtungen) 18 ohne eine wesentlich ausgeweitete professionelle und staatliche Unterstützung den Pflegebedarf nicht mehr abdecken konnten.
Obwohl die sozialpolitische Dimension der Pflegevorsorge schon längst gegeben war, hat eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema aus heutiger Sicht erst relativ spät begonnen. Die Ursache des relativ späten Ingangsetzens des Diskussionsprozesses lag wahrscheinlich daran, dass die Betroffenen, also die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, kaum organisiert waren und somit auch nur einen geringen politischen Einfluss hatten.
Die ersten Fortschritte gelangen 1983, im internationalen Jahr der Behinderten. Die Organisationen der behinderten Menschen wurden aktiver:
16 Vgl. dazu Kuderna, Der Anspruch auf Hilflosenzuschuss im Wandel der Judikatur, DRdA 1988,
293-303.
17 Land Salzburg (Hrsg.) Abt. Soziales, Eiersebner, Gepflegt zuhause, Die professionelle Pflege in
den eigenen vier Wänden, November 2003, Seite 97
18 Vgl. dazu http://www.pflegehistorie.de
17 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
ÿ 1981 Forderungsprogramm der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) zum Internationalen Jahr der behinderten Menschen,
ÿ 1985 Gesetzentwurf des Österreichischen Zivilinvalidenverbandes (ÖZIV) über eine Pflegeversicherung,
ÿ 1987 Vorlage einer von über 60.000 Menschen unterstützten Petition des ÖZIV zu Gunsten eines Pflegegeldes für alle pflegebedürftigen Menschen entsprechend den Regelungen des
Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957.
Die Politik war gefordert, ihren Worten (z. B. 1981 Proklamation der Sozialreferenten der Bundesländer zum Internationalen Jahr der Behinderten, 1984 Richtlinien des Österreichischen Nationalkomitees zur Dekade der behinderten Menschen) schließlich auch Taten folgen zu lassen.
Der Nationalrat ersuchte am 27. September 1988 die Bundesregierung, eine Arbeitsgruppe zum Thema "Vorsorge für pflegebedürftige Personen" einzurichten. An ihr waren alle betroffenen Personengruppen und Institutionen beteiligt. Die Arbeitsgruppe beendete ihre Arbeiten mit der Vorlage eines Berichtes an den Nationalrat im Mai 1990.
In der Regierungserklärung vom 18. Dezember 1990 wurde die Neuordnung der Pflegevorsorge als eine zentrale sozialpolitische Aufgabe für die laufende Gesetzgebungsperiode festgelegt.
Im April 1991 wurde vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales Josef Hesoun (SPÖ) eine Expertengruppe eingesetzt, welche bis Juni 1991 die Grundlage für eine bundeseinheitliche Pflegegeldregelung vorbereitete. Am 31. Oktober 1991 wurde der Entwurf eines Bundespflegegeldgesetzes zur Vorbegutachtung und am 26. Mai 1992 zur
18 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
abschließenden Begutachtung versendet. Die Bundesregierung beschloss am 4. November 1992 die Vorlage des Gesetzentwurfes an den Nationalrat. Nach Behandlung der Regierungsvorlage in einem eigenen Unterausschuss beschloss der Nationalrat am 19. Jänner 1993 das Bundespflegegeldgesetz (BPGG), welches mit dem 1. Juli 1993 in Kraft getreten ist. 19 Dieser Neuregelung ging noch eine intensive verfassungsrechtliche Diskussion voraus, denn die Bundesverfassung ist der
Kompetenztatbestand der ýFürsorge für pflegebedürftige Personenû, dem auch die Pflegevorsorge zugeordnet werden könnte, fremd. Der einen eigenen Gesetzgeber löste das Problem, indem er
Kompetenztatbestand schuf. 20 In Form einer Verfassungsbestimmung wurde der Kompetenzbestand im Art 1 des BGPP rechtlich verankert. 21
Zwischen der ersten ernsthaften parlamentarischen Behandlung und dem Inkrafttreten des Gesetzes vergingen also fast fünf Jahre. Das geschah aber aber immerhin um ein Jahr früher als in der Bundesrepublik Deutschland, die 1994 erst eine Neuordnung der Pflegevorsorge, allerdings in Form eines Versicherungssystems, schuf. 22 Bei Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes 1993 wurden die þAltfälleÿ auf Grund einer Überleitungsregelung amtswegig in die Pflegestufe 2 des Bundespflegegeldes übergeleitet (siehe dazu Abbildung 8 þ Entwicklung der Pflegestufenzergliederung).
19 Gruber, Gerd /Pallinger, Manfred, 10 Jahre Pflegevorsorge þ Rückblick und Standortbestimm-
ung, 2003, Seite 209, (Fundstelle SozSi 2003)
20 Ganner, Michael, Die Kompetenzlage in der Alten- und Pflegebetreuung, SozSi 1997, Seite 938
21 Dobesberger/Eibensteiner, Gesetzliche Pflegeversicherung und Verfassungsrecht, ecolex 1992,
Seite 348 ff.
22 (PflegeVG, dBGBl 1994 I, 1014); weiterführende Literatur: Bundesministerium für Gesundheit,
Pflegeversicherung und Pflegeversicherungsgesetz, 1999, (Versand über: Deutsche
Vertriebsgesellschaft mbH, Birkenmaarstraße 8,53340 Meckenheim) Häseler, Irmgard, Pflegerische Begutachtung nach dem sozialen Pflegeversicherungsgesetz,
Grundlagen, Analysen, Empfehlungen, 2000, (Schlütersche GmbH & Co KG, ISBN 3-87706-575-9) König, Juta, Mit dem Gutachter eine Sprache sprechen, Einstufungspraktiken und
Qualitätsprüfungen nach § 80 SGB XI, 2001, (Schlütersche GmbH & Co KG, ISBN 3-87706-657-7)
19 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
7.2 Entwicklung des BPGG nach Inkrafttreten
7.2.1 Novellen
Das Bundespflegegeldgesetz wurde bis zum heutigen Datum 11mal novelliert.
Die Novelle von 1998 war meiner Meinung nach die bedeutendste Änderung in der jüngeren Entwicklung des BPGG. 23 Die wesentlichen Neuerungen waren:
ÿ 1. Ausdehnung des Personenkreises der Pflegegeldanspruchsberechtigten
ÿ 2. Neue Definition der Pflegegeldstufen 4, 6 und 7 24 ÿ 3. Neuregelung diagnosebezogener Mindesteinstufungen ÿ 4. Erleichterungen beim Ruhen des Pflegegeldes ÿ 5. Direkte Auszahlung von Pflegegeld an Pflegeeinrichtungen ÿ 6. Ersatz von Geldleistungen durch Sachleistungen ÿ 7. Erweiterung der Antragstellung und der Begutachtung von
23 RV 1186 BlgNR 20. GP, 11 und RV 776 BlgNR 18. GP, 3
24 AB 908 BlgNR 18. GP, 4
21 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
ÿ 8. Amtswegige Höherreihung in die Pflegegeldstufe 4 ab 1. Jänner
1999
ÿ 9. Befristete Zuerkennung eines Pflegegeldes
Zurzeit (Stand: Juni 2004) wird vom Bundesministerium eine weitere Novelle vorbereitet. Auf diese aktuelle Novelle wird in der Arbeit gesondert und ausführlich eingegangen (siehe dazu Seite 63).
7.2.2 Verordnungen
Begleitend zum Gesetz und zu den Novellen wurden bis heute sechs Verordnungen erlassen. Außer der Verordnung aus dem Jahr 1999 hatten alle (Verordnungen) den Zweck, weitere Personengruppen in den anspruchsberechtigten Personenkreis des Pflegegeldes aufzunehmen. Sie werden auch ýEinbeziehungsverordnungû genannt.
Die Verordnung von 1999 (BGBl. 37/1999) präzisiert die Grundlagen zur Beurteilung, in welche Pflegestufe der Antragsteller fällt (siehe dazu auch Seite 65). Sie wird auch als þEinstufungsverordnungÿ bezeichnet. Die Fachbegriffe wie Betreuung, Hilfe, Hilfsmittel, ständiger Pflegebedarf, außergewöhnlicher Pflegebedarf, unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen und Sachverständigengutachten wurden hier definiert bzw. präzisiert. Dem Betreuungsaufwand wurde ein exakter Pflegeminutenschlüssel beigegeben. In der Praxis entwickelte sich die EinstVo zunehmend zur primären Rechtsquelle. Das BPGG wird oft im Sinne der EinstVo ausgelegt!
22 - 114
Sozialrecht Das Pflegegeld
Natürlich müsste im Sinne der österreichischen Verfassung jedoch genau umgekehrt vorgegangen werden. Verordnungen sind daraufhin zu prüfen, ob sie sich innerhalb des ihnen durch den Gesetzgeber vorgezeichneten Entfaltungsspielraums bewegen (Legalitätsprinzip). 25
7.2.3 Vereinbarung mit den Ländern
Parallel zum Bundespflegegeldgesetz wurden zum einen die neun Landespflegegeldgesetze 26 (vgl. ev. dazu z. B. TPGG) 27 erlassen, zum anderen wurde 1993 zwischen Bund und Ländern eine Art 15a-B-VG 28 -Vereinbarung þVereinbarung über die gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen getroffenÿ. 29 Mit diesem Gliedstaatsvertrag war das österreichische Zwei-Säulen-Modell in der Pflegevorsorge geschaffen. Das Bundespflegegeldgesetz mit den Landesgesetzen sichert die Geldleistungen.
Die 15a-Vereinbarung sichert die Sachleistungsebene im Allgemeinen und die Qualität der sozialen Dienste im Besonderen. 30 Beide Normen gehören untrennbar zusammen, da jede noch so große Geldleistung nichts bewirkt, wenn die konkrete Hilfeleistung (die Sach- und die Personalleistung 31 ) fehlt. 32 So zum Beispiel befindet sich in Tirol das Zwei-Säulen-Modell in einer markanten Schräglage, da die Sachleistungssäule noch immer zu kurz dimensioniert ist. Laut aktuellsten Studien fehlt es vor allem an Pflegeheimplätzen und an geschulten Pflegekräften 33 . Für 41,2 Prozent
25 Vgl. dazu Tomandl, ZAS 1999, Seite 16
26 Siehe dazu Marhold Franz, Pflegegeldgesetze, 2000, 2. Auflage, (Kodex ISBN 3-7073-0057-9)
27 Vgl. dazu auch Pfeil Walter, Bundespflegegeldgesetz und landesgesetzliche
Pflegegeldregelungen, Gesetze und Kommentare, 1996
28 Vgl. dazu Walter, Robert/Mayer, Heinz, Bundesverfassungsrecht, 2002, 11. Auflage, Seite 359 ff
29 BGBl. Nr. 866/1993; Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG
über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen.
30 Siehe dazu BMAGS (Hrsg.), Dienste und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen in
Österreich, eine Übersicht über die Bedarfs- und Entwicklungspläne der Länder, 1999, (Broschüre)
Vgl. dazu Ludwig Bolzmann Institut für Medizin und Gesundheitssoziologie (Hrsg.), 31
Pflegenotstand in Österreich, 2000, Seite 5
32 Barta, Heinz/Ganner, Michael, Alter, Recht und Gesellschaft, 1998, Seite 8 und 9
Vgl. dazu auch Landesrechnungshof Tirol (Hrsg.), Förderung der Sozial- und 33
Gesundheitssprengel durch das Land Tirol, Kontrollbericht, 2003
23 - 114
Arbeit zitieren:
Peter Pock, 2004, Das Pflegegeld: Aktuelle Probleme und Sachlagen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Geriatrisches Assessment im deutschen Pflegewesen
Pflegemanagement / Sozialmanagement
Studienarbeit, 37 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Peter Pock hat den Text Das Pflegegeld: Aktuelle Probleme und Sachlagen veröffentlicht
Peter Pock hat einen neuen Text hochgeladen
Aktuelle Probleme und Entwicklungen im Internationalen Investitionsrec...
Christina Knahr, August Reinisch
Aktuelle Probleme des geltenden deutschen Insolvenzrechts
Stefan Smid, Mark Zeuner, Michael Schmidt
Aktuelle Probleme des Luftverkehrs-, Planfeststellungs- und Umweltrech...
Vorträge auf den Elften Speyer...
Karsten Baumann, Wolfgang Durner, Annette Guckelberger, Nikolaus Herrmann, Ulrich Hösch, Alexander Schmidt, Jan Ziekow
Aktuelle Probleme des Luftverkehrs-, Planfeststellungs- und Umweltrech...
Vorträge auf den Zehnten Speye...
Jan Ziekow
0 Kommentare