Die Untreue gemäß § 266 StGB ist eine der zentralen Normen des Wirtschaftsstrafrechts. Führt ein unternehmerisches Handeln innerhalb großer Wirtschaftsunternehmen oder Banken zu einem finanziellen Verlust und nimmt daraufhin die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266 StGB zumeist im Mittelpunkt.
Aufgrund der Bedeutung in der strafrechtlichen Praxis haben sich bis heute verschiedene Fallgruppen der Untreue herausgebildet. Ein besonderer Anwendungsfall dieser Strafnorm stellt die sog. Bankuntreue dar. Das Universalbankensystem setzt sich aus drei großen Gruppen zusammen: den Privatbanken, den Sparkassen sowie den genossenschaftlich organisierten Banken. Untreuerelevante Verhaltensweisen treten im Bankwesen entsprechend häufig auf. So kann der Bankmitarbeiter das der Bank anvertraute Vermögen zu unerlaubten Spekulationsgeschäften oder sonstigen eigenen Zwecken, kriminellen Manipulationen im Devisen- und Rentenhandel oder anderen Geschäften dieser Art verwenden. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Rahmen der Vergabe von Krediten spielt jedoch die größte Rolle.
Dies liegt daran, dass die Kreditvergabe zu den zentralen Geschäftsfeldern von Banken gehört und die hierbei involvierten Mitarbeiter Entscheidungen treffen, die unmittelbare Auswirkungen auf das Vermögen der Bank haben. Die Vergabe von Krediten stieg in den letzten 10 Jahren kontinuierlich. Ermittlungsverfahren gegen Bankmitarbeiter wegen Untreue durch Kreditvergabe gehören daher mittlerweile zum alltäglichen Geschäft der wirtschaftsstrafrechtlichen Schwerpunktstaatsanwaltschaften. In der Regel handelt es sich dabei um Strafverfahren gegen Führungspersonen einer Bank wie etwa Vorstandsmitgliedern, Sparkassendirektoren oder Filialleitern. Die vorliegende Arbeit will sich dieser hochaktuellen aber auch äußerst komplexen strafrechtlichen Thematik annehmen und anhand der hierzu jüngst ergangen höchstrichterlichen Rechtsprechung darstellen.
INHALTSVERZEICHNIS
LITERATURVERZEICHNIS
1. Teil: Einführung
2. Teil: Untreuerelevante Gesichtspunkte bei der Kreditvergabe
A. Strafrechtliche Verantwortlichkeit
I. Vermögensbetreuungspflicht
II. Missbrauchs- oder Treuebruchtatbestand
B. Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht
I. Kreditvergabe als Risikogeschäft
II. Das Einverständnis zur riskanten Kreditvergabe
III. Das Verbot riskanter Kreditvergaben
IV. Das Fehlen bankinterner Risikoabreden
C. Vermögensnachteil
I. Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Kreditvergabe
II. Ermittlung des Vermögensnachteils
D. Subjektiver Tatbestand
3. Teil: Stellungnahme und Schlussbetrachtung
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