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Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung 3
2.Historische Entwicklung 3
2.1 Die Entwicklung des Berufsbildes im letzten Jahrhundert 3
2.2 Aussagen des CIC von 1917 und 1983 6
3.Voraussetzungen für den Dienst 7
3.1 religiöse und kirchliche Voraussetzungen 7
3.2 menschliche Voraussetzungen 7
3.3 fachliche Voraussetzungen 7
4.Bildung des Gemeindereferenten 8
4.1 Ausbildung 8
4.2 Berufseinführung 8
4.3 Fortbildung 8
5.Einsatzort 8
6.Schwerpunkte der Tätigkeit 9
6.1. allgemeine Schwerpunkte 9
6.1.1 Verkündigung 9
6.1.2 Liturgie 10
6.1.3 Diakonie 10
6.2. Übernahme von Sonderaufgaben 10
7. Praxis 11
7.1 Aussagen zur beruflichen Situation 11
7.1.1 Verhältnis zum Pfarrer 11
7.1.2 Verhältnis zur Gemeinde 12
7.1.3 Eigenverantwortlichkeit
7.2 Zusammenfassung der Aussagen 12
8.Perspektiven 13
9. Schluß 14
10. Literaturverzeichnis 16
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1.Einleitung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Berufsbild des/der Gemeindereferenten/-in. Sie skizziert zu Beginn die Entwicklung des Berufsbildes im 20. Jahrhundert, um dadurch ein besseres Verständnis für die aktuellen Entwicklungen zu schaffen.
Im folgenden wird auf die Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz von 1987 zur Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung des/der Gemeindereferenten/-in eingegangen, die ihre schriftliche Fixierung in den Rahmenordnungen und Rahmenstatuten fanden.
Um eine Erläuterung und Diskussion der Praxis dieses Berufes zu ermöglichen, stellt die Arbeit desweiteren die Schwerpunkte der Tätigkeit des/der Gemeindereferenten/-in dar. Die Arbeit bezieht sich hier auf die Dienstordnungen. Im Verlaufe der Erarbeitung dieses Themas drängte sich unmittelbar die Frage danach auf, ob diese zunächst rein theoretisch erarbeiteten Informationen über das Berufsbild, die wirkliche Praxis widerspiegeln. Hierzu kam es zu einem Gespräch mit einem Gemeindereferenten, der Auskunft über seinen Beruf, den damit verbundenen Alltag und mögliche Diskrepanzen zwischen Theorie und Praxis gab. Teile diese Gespräches und Aussagen der Teilnehmer eines Gesprächskreises im Rahmen eines Ehemaligentreffens, welches über genau dieses Thema reflektierte, finden am Ende der Arbeit Platz. Das Bestreben dieser Arbeit war es somit, einen Bogen zwischen den oftmals sehr theoretischen Erläuterungen der Rahmenordnungen und Dienstordnungen und der tatsächlichen Praxis dieses Berufes zu finden. Es sei hier noch angemerkt, daß im folgenden ausschließlich die männliche Berufsbezeichnung benutzt wird, diese die weibliche aber mit einschließen soll.
2.Historische Entwicklung
2.1. Die Entwicklung des Berufsbildes im letzten Jahrhundert Im Oktober 1905 fand der alljährliche Caritastag in Dortmund statt, dessen Hauptreferat Martin Faßbender hielt. Dieses Referat, daß später unter dem Titel „Laienapostolat und Volkspflege auf der Grundlage christlicher Caritas“ veröf-
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fentlicht wurde, war „Zeichen einer neuen Epoche des deutschen Katholizismus" 1 . Für die Situation der Laien in der Kirche von damals erhob Faßbender zwei große Forderungen. Er forderte, man solle eine große Hilfsorganisation für das Laienapostolat ins Leben rufen und eine Ausbildungsstätte für hauptamtliche Kräfte der Seelsorge einrichten.
Noch größeres Aufsehen als das Referat von Faßbender erzielte 1909 das Werk „Großstadtseelsorge“ von Heinrich Svoboda. „Ohne Übertreibung läßt sich sagen, daß nie zuvor eine so umfassende Sicht der kirchlichen Situation ... gegeben worden ist“. 2 Als angemessene Lösungen sah Svoboda die Pflege des seelsorgerischen Kontaktes, besonders durch Hausbesuche, die Organisation des Laienapostolates für den Dienst der Seelsorge und durch eine bessere Aktvierung der Mitarbeit der Frau in diesen Bereichen. 3 Das Jahr 1911 brachte zwei weitere wichtige Ereignisse. Zum einen hielt Michael Faulhaber seine berühmt gewordene Rede auf dem Katholikentag in Mainz, desweiteren kam es am 17. Januar zur Gründung der Freien Vereinigung für Seelsorgehilfe. Was diese Vereinigung erstrebte, läßt sich grob in drei Punkten skizzieren:
1. Die Weckung des organisierten Laienapostolates in der Pfarrei, insbesondere durch Hausbesuche
2. Die Bearbeitung der Pfarrkarteien und Pfarrblätter 3. Die Schulung beruflicher Kräfte im Dienst der Gemeindeseelsorge. 4 Die Arbeit dieser Vereinigung führte letztendlich zur der Gründung des ersten Seminars für Seelsorge in Freiburg im Jahre 1928. Schon damals sah man den Beruf der Seelsorgehilfe als „ein wahres und echtes Laienapostolat. Sie (die berufliche Seelsorge) erwächst aus den gleichen ... Beweggründen. Sie hat die gleichen Hochziele, sie steht in der gleichen Einordnung in das Apostolat der Seelsorger und Priester. Sie unterscheidet sich aber insofern vom Laienapostolat der Gesamtheit, als in ihr das apostolische Wirken des Laien als ausschließlicher Beruf erkannt, gepflegt und ausgeübt wird. In der beruflichen Seelsorge stellt der hierzu Berufene sich an die Seite der Priester nicht zu einer gelegent- 1 Fachakademiezur Ausbildung von Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten: Texte
zur Berufsgeschichte. 70 Jahre Seminarausbildung Freiburg 1928-1998, Freiburg 1999, Seite
10
2 ebd., Seite 11
3 vgl. ebd.
4 vgl. ebd., Seite 12
5
lichen Hilfe, sondern im Sinne einer echten Berufsarbeit“. 5 Die Ausbildung an diesem ersten Seminar verlief im Anfangsstadium in einer eher unsystematischen Form. Es sah so aus, daß jeder Pfarrer seine Hilfskräfte selbst schulte oder aber, daß die Auszubildenden in Pfarreien geschickt wurden, in denen bereits eine Seelsorgehelferin tätig war.
Dieses Stadium wurde abgelöst durch eine systematischere Form der Ausbildung, die wiederum an andere Schulformen angelehnt war und vor allem im Anschluß an die katholischen sozialen Frauenschulen durchgeführt wurde. In den Lehrplan wurden Fächer integriert, die für die kirchliche Arbeit besonderen Bezug hatten, wie zum Beispiel: Kirchengeschichte, Glaubenslehre oder Religionspädagogik.
Auch diese Form der Ausbildung fand ihre Ausweitung und so kam es im dritten Stadium zu der Schaffung einer Berufsschule, die ausschließlich auf die kirchliche Arbeit vorbereiten sollte 6 . Auch damals sah man schon ein berufspraktisches Jahr nach der Ausbildung und Praktika während der Ausbildung vor. Magarete Ruckmich, die Gründerin des Seminars über den Beruf: „Der Beruf hat seine Existenzberechtigung in sich. Er ist kein Ersatz für den Ausfall anderer Kräfte- Priestermangel! Er ist eine von der Frau gewollte, um der Seelsorge willen geübte Einordnung fraulicher Eigenkräfte und Eigenwerte in die Erfüllung seelsorglicher Aufgaben.“ 7
Bis 1946 war dieses Seminar die einzige Bildungsstätte für die berufliche Mitarbeit der Frau in der Seelsorge neben den katholischen Frauenschulen. Ab 1946 kam es dann zur Bildung weiterer zwölf Seminare, unter anderem die Seminare in Elkeringhausen, Magdeburg, Koblenz, Bonn, München und Münster, welche sich schon 1949 zusammenschlossen.
In den darauffolgenden Jahren eröffnet das Zweite Vatikanische Konzil neuen Raum für die Weiterentwicklung des Berufsbildes von dem Seelsorgehelfer zum Gemeindereferenten: „Die neuen Akzente des Konzils waren die eigentlichen Wegbereiter für das neue Verständnis der Seelsorgehelferin “ . 8 Von nun an wur-
5 vgl.ebd., Seite 36
6 vgl. Fachakademie zur Ausbildung von Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten:
Texte zur Berufsgeschichte. 70 Jahre Seminarausbildung Freiburg 1928-1998, Freiburg 1999,
Seite 2
7 ebd., Seite 42
8 Loretan, Adrian: Laien im pastoralen Dienst. Ein Amt in der kirchlichen Gesetzgebung: Pasto-
ralassistent/-assistentin, Pastoralreferent/-referentin, Freiburg 1994 (Praktische Theologie im
Dialog 9), Seite 23
Arbeit zitieren:
Nadine Ansorge, 2003, Der Beruf des/der Gemeindereferenten/-in - Geschichte, Ausbildung, Einsatzfelder, München, GRIN Verlag GmbH
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