Inhaltsverzeichnis
Anlagenverzeichnis
Tabellen übersicht
1. Einleitung 1
2. Frauenbeschäftigung in ausgewählten Staaten der
Europ äischen Union 6
2.1. Dänemark 7
2.2. Deutschland 9
2.3. Frankreich 11
2.4. Großbritannien 13
2.5. Irland 15
2.6. Niederlande 16
2.7. Zusammenfassung 18
3. Gründe für die nationalen Unterschiede der Frauenbe-
sch äftigung 19
4. Gründe für eine positive Beschäftigungsentwicklung
in einigen Ländern der Europäischen Union 20
5. Parallelen in der Entwicklung der Frauenbeschäftigung
in der Europäischen Union 22
6. Schlussfolgerung 23
Anlagen
Literaturverzeichnis
Anlagenverzeichnis
1. Beschäftigungspolitische Leitlinien
2. Die vier Säulen der beschäftigungspolitischen Schwerpunkte der Europäischen Union
3. Vollzeitbeschäftigungsquoten in ausgewählten Staaten der Euro- päischen Union vom Frühjahr 2000
Tabellenübersicht
2. Arbeitsmarktdaten 1999
10. Beschäftigungsquoten und Teilzeitquoten von Frauen in Großbritannien (1975/1985/1990/1996)
11. Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung von Irland des Jahres 2001
12. Ausgewählte Schlüsselindikatoren für die Beschäftigung der Niederlande des Jahres 2001
13. Beschäftigungsquoten und Teilzeitquoten von Frauen in den Niederlanden (1975/1985/1990/1996)
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1. Einleitung
In den meisten europäischen Ländern ist in den letzten Jahrzehnten ein deutlicher Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit zu beobachten, und das auch in Zeiten starker wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Krisen. 1 Damit erweist sich die Zunahme der berufstätigen Frau 2 als eine der herausragendsten und beständigsten Trends auf den europäischen Arbeitsmärkten. 3 Aber nicht nur die Gesamtbeschäftigung der Frauen, d. h. die absolute Anzahl der weiblichen Beschäftigten, sondern auch die Beschäftigungsquote 4 , ist in der Europäischen Union in den vergangenen zehn Jahren deutlich angestiegen. 5
Und dennoch, trotz dieser positiven Entwicklung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren bzw. sind Frauen immer noch gegenüber Männer auf den Arbeitsmärkten benachteiligt. So sind sie beispielsweise überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen und in vielen Tätigkeitsbereichen und Berufen unterrepräsentiert. Auch haben sich die Einkommensunterschiede kaum oder gar nicht reduziert 6 , obwohl die Förderung der Gleichberechtigung und Chancengleichheit in der Europäischen Union eine lange Tradition hat. Einige Richtlinien 7 , welche die Europäischen Union zur Erreichung dieser Ziele erlassen hat, werden in der nachfolgenden Tabelle 1 kurz dargestellt und erläutert. Sie bilden zusammen mit Aktionsprogrammen, auf die hier nicht näher eingegangen wird, einen zentralen Baustein in der europäischen Gleichstellungspolitik zur Gleichberechtigung von Frauen (und Männern). 8
1 vgl. Albertini-Roth, Hilde (1998); S. 27.
2 Frauenbeschäftigungsquote 1975 44,0 Prozent, 2001 54,9 Prozent. Quelle: Eurostat u. Europäsche Kommission.
3 vgl. Franco, Ana; Winqvist, Karin (2002); S. 1.
4 Es handelt sich um den Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Beschäftigten. 5 vgl. Radke, Petra; Störmann, Wiebke u. Ziegler, Astrid (1998); S. 1. 6 vgl. Angelo, Silvia (2001); S. 3.
7 Anzumerken ist, dass diese Richtlinien Handlungsprogramme enthalten, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind. Diese müssen innerhalb einer festgelegten Frist durch nationale Durchführungsbestimmungen umgesetzt werden. Die Richtlinien entfalten aber Direktwirkung, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, ohne dass sie in nationales Recht umgesetzt worden sind. 8 vgl. Pfarr, Heide M. (2002); S. 1.
- 2 - ______________________________________________________________________________________________
9 vgl. Roter-Tasche (www.12.07.2003); S. 2 f. und Europäisches Parlament (2000); S. 1 f. 10 Kritisch anzumerken ist, dass diese Richtlinie aus heutiger Sicht für die Frauen weder zu einer faktisch gleich hohen Bezahlung wie die ihrer männlichen Arbeitskollegen geführt hat, noch konnte durch diesen partikulären Eingriff die sozioökonomische Situation von Frauen in anderen Lebensbereichen verändert werden.
11 Anzumerken ist, dass bei näherer Betrachtung dieser Richtlinie zu erkennen ist, dass sie eher auf die männliche Arbeitsbiographie unserer Gesellschaft zugeschnitten ist: Frauen, die sehr viel öfter als Männer teilzeit- oder geringfügig beschäftigt sind, werden hier nicht mit eingeschlossen; ebenso wenig enthält sie Gleichbehandlungsbestimmungen bei Fragen des Mutterschutzes, des Rentenzugangsalters oder bei Familienleistungen.
12 Auch hier ist anzumerken, dass beispielsweise Teilzeitarbeitnehmerinnen aus diesem Programm herausfallen können, da auch diese Richtlinie eher auf männliche Arbeitsbiographien zugeschnitten ist.
- 3 - ______________________________________________________________________________________________
Quelle: Roter-Tasche (www.12.07.2003) und Europäisches Parlament (2000)
Mit diesen Richtlinien wurde versucht, die rechtlichen Unterschiede, die in der Europäischen Union bezüglich der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen (und Männern) herrschen, anzugleichen und damit eine Einheitlichkeit in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Trotz dieser Maßnahmen weist die Frauenerwerbsquote innerhalb der Europäischen Union eine breite Streuung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten aus, was darauf schließen lässt, dass immer noch nicht alle erkannt haben, dass ihre Arbeitsmarktpolitik und in diesem Kon- text auch ihre Wirtschafts- und Sozialpolitik nur dann erfolgreich sein
- 4 - ______________________________________________________________________________________________ kann, 13 wenn die Beschäftigung von Frauen mehr gefördert wird, da z.B. die allgemeine Beschäftigungsentwicklung untrennbar mit der spe-ziellen Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbunden ist. 14
Im Vergleich zu anderen Industrieregionen weist die Europäische Union generell eine relativ geringe Beschäftigungsquote auf. Hierdurch können nicht nur wirtschaftliche, sondern auch sozial-politische Probleme auftreten. Um diesen entgegenzuwirken wurde die Förderung der Beschäftigung und die „Entwicklung einer koordinierten Beschäftigungsstrategie“ beim EU-Gipfeltreffen in Amsterdam beschlossen und in den neuen EG-Vertrag 15 eingebunden. In diesem Zusammenhang wurde auch die Möglichkeit zur Setzung von positiven Aktionen zugunsten des „unterrepräsentierten Geschlechts“ 16 aufgenommen. 17
Auf dem Sondergipfel zur Beschäftigung in Luxemburg von 1997 befassten sich die Staats- und Regierungschefs mit den Fragen, durch welche Maßnahmen das Beschäftigungsniveau erhöht werden kann, und wie diese Maßnahmen in den einzelnen Ländern in nationale Aktionspläne umgesetzt werden können. 18 In diesem Zusammenhang wurden erstmals beschäftigungspolitische Leitlinien 19 für die einzelnen Mitgliedstaaten sowie der Verfahrensablauf ihrer Umsetzung in nationale Aktionspläne und der Überwachung festgelegt. 20
Wo kommt nun die Förderung der Frauen in der Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union vor?
Wie bereits erwähnt, wurden Leitlinien festgelegt, die in vier sogenannte „Säulen“ 21 eingeteilt werden können. Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern stellt neben den drei anderen - Förde-
13 vgl.Pfarr, Heide M. (2002); S. 34 f.
14 vgl. Angelo, S.; Lavaud, B. (www.18.05.2003); S. 1.
15 Anzumerken ist, dass der Artikel 119 EG-Vertrag um den Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher und „gleichwertiger“ Arbeit ergänzt wurde. 16 Das können sowohl Frauen als auch Männer sein. 17 vgl. Roter-Tasche (www.12.07.2003); S. 2.
18 vgl. Radke, Petra; Störmann, Wiebke u. Ziegler, Astrid (1998); S. 1. 19 Siehe hierzu Anlage 1.
20 vgl. Rhein, Thomas (1999); S. 2 + Maier, Frederike (2002); S. 62 ff.
- 5 - ______________________________________________________________________________________________ rung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmertums und der An-passungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - eine ei-gene Säule der Leitlinien dar. Den Schwerpunkt dieser Leitlinie bildet jedoch eindeutig die Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von Frau-en. 22
Vor diesem Hintergrund beschloss der Europäische Rat 2000 auf seiner Sitzung in Lissabon, die Beschäftigungsquote der Frauen von durchschnittlich 51 Prozent (2001) bis 2010 möglichst auf über 60 Prozent 23 anzuheben. Bei seinem Treffen im März 2001 in Stockholm wurde eine Beschäftigungsquote von 67 Prozent für Frauen und Männer zusammen und 57 Prozent für Frauen bis zum Jahr 2005 festgesetzt. 24 Anzumerken ist, dass diese Quoten anders als z. B. bei den stabilitätspolitischen und haushaltsbezogenen Vereinbarungen nicht verbindlich sind. 25
Nach dieser Einleitung führt das Thema „Frauenbeschäftigung in Europa“ im zweiten Abschnitt zu der Beschäftigung von Frauen in ausgewählten Staaten der Europäischen Union (Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Niederlande) und endet mit einer kurzen Zusammenfassung.
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit den Gründen für die nationalen Unterschiede der Frauenbeschäftigung und leitet den vierten Abschnitt mit den Gründen für eine positive Beschäftigungsentwicklung in einigen Ländern der Europäischen Union ein.
Im fünften Abschnitt werden die Parallelen in der Entwicklung der Frauenbeschäftigung in der Europäischen Union dargestellt. Im sechsten Kapitel endet diese Hausarbeit mit einer Schlussfolgerung.
21 siehe hierzu Anlage 2.
22 vgl. Angelo, Silvia (2001); S. 7. 23 Männer auf 70 Prozent bis 2010.
24 vgl.Kyi, G.; Charlier, H.(2001); S. 1+Angelo, Silvia (2001); S. 1 - Europäische Kommission (2002), S. 7.
25 vgl. Maier, Frederike (2002); S. 62.
Arbeit zitieren:
Karola Schmelzer, 2003, Frauenbeschäftigung in Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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