Job-Floater
„Modul zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)“
Gliederung
Seite
1 Einleitung 3
2 Was ist der „Job Floater“? 4
3 Idee & Ziel des „Job Floater“? 4
4 Wer wird gefördert? 5
5 Voraussetzung für die Förderung 5
6 Wie wird gefördert? 6
7 Was wird gefördert? 6
8 Zwischenfazit 7
9 Ziel erreicht? 7
10 Kritik / Fazit 8
Quellen 9
Job-Floater
„Modul zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)“
1. Einleitung
Unter dem Motto „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ hat die Hartz-Kommission im August 2002 nach fünfmonatigen Beratungen Vorschläge für eine Reform des Arbeitsmarktes in Deutschland und zu dessen Belebung vorgelegt.
Diese Vorschläge bestehen aus „13 Innovationsmodulen zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)“. Mit denen soll die Zahl der Arbeitslosen bis Ende 2005 halbiert und die Schwarzarbeit abgebaut werden.
In dieser Präsentation werde ich mich mit dem „Job Floater“ der eines der „13 Innovationsmodule“ ist näher beschäftigen. Es handelt sich dabei um ein von der Hartz-Kommission in ihrem Reformpapier vorgeschlagenes Förderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Umsetzung dieser Förderungsmaßnahme erfolgt am 1. November 2002 durch die Bundesregierung, in dem diese mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau das Förderungsprogramm „Kapital für Arbeit“ vereinbarte. 1
Im zweiten Teil dieser Präsentation werde ich mich mit den folgenden Fragen beschäftigen, was ist der Job Floater, welche Idee und Ziel steckt dahinter, wer wird gefördert und welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt werden. Außerdem wird behandelt wie und was gefördert wird.
Im dritten Abschnitt erfolgt ein Zwischenfazit, um dann im vierten Teil zu prüfen, ob die von der Bundesregierung gesetzten Ziele erreicht wurden.
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„Modul zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)“
Der letzte Teil dieser Präsentation geht auf Kritikpunkte ein und endet mit einem Schlussfazit.
2. Was ist der Job Floater?
Beim „Job Floater“ handelt es sich um eins von 13 Module zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA), welches im Reformpapier der Hartz-Kommission “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vorgeschlagen wurde. Bei diesem Modul wird von der Hartz-Kommission ein Förderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Schaffung neuer Arbeitsplätze vorgeschlagen.
Das von der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau vereinbarte Programm „Kapital für Arbeit“ greift die Idee des „Job Floater“ auf und setzte dieses am 1. November 2002 um. 1
3. Idee & Ziel des Job Floater?
Die Idee die hinter dem Programm „Kapital für Arbeit“ steckt ist es, Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die bereit sind, Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte oder geringfügig Beschäftigte einstellen oder Ausbildungsplätze zu schaffen und die dafür einen Finanzierungsbedarf haben, eine Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens zu gewähren. Mit diesem Programm soll Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert werden.Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellten für dieses Konzept 2003 insgesamt 5 Mrd. Euro zur Verfügung und erhofften sich dadurch pro Jahr 50.000 neue Arbeitsplätze sowie seit März 2003 auch die Schaffung neuer Ausbildungsverhältnisse. 2
1 vgl. Bundesregierung.de - Arbeit und Soziales (Download vom 13.12.2003) -http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Arbeit-,9329/Kapital-fuer-Arbeit.htm 2 vgl. Bundesregierung.de - Arbeit und Soziales (Download vom 13.12.2003) - http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Arbeit-,9329/Kapital-fuer-Arbeit.htm
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4. Wer wird gefördert?
Gefördert werden klein und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und maximal einen Jahresumsatz von 500 Millionen Euro aufweisen sowie freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten), die Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte oder geringfügig Beschäftigte einstellen oder Ausbildungsverhältnisse schaffen. 3
5. Voraussetzung für die Förderung?
Drei Voraussetzungen sind zu erfüllen:
1. Die neuen Beschäftigungsverhältnisse müssen sozialversicherungspflichtig sein und für mindestens zwölf Monate abgeschlossen werden;
2. Es muss eine Bonitätsprüfung durch die Hausbank erfolgen, welche die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bescheinigt;
Für das Unternehmen muss eine positive Zukunftsaussicht bestehen. 4
3 vgl. Arbeitsamt-online.de (Download vom 13.12.2003) -
http://www.arbeitsamt.de/muenchen/wegweiser/kapital_fuer_arbeit.html 4 vgl. Netzeitung.de (25.07.2003). Ich-AG sind nett aber windig. Download vom 13.12.2003 - http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/248566.html
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6. Wie wird gefördert?
Der Antrag auf Förderung erfolgt über die Hausbank und muss vor Abschluss des Einstellungsvertrages bzw. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden. Die Förderungssumme beträgt maximal 100.000 Euro je neu geschlossenen Arbeitsverhältnisses. Diese Fördermöglichkeit besteht aber nicht nur für Vollzeitkräfte sondern auch Teilzeitkräfte, diese können bis zu einem maximalen Betrag von 50.000 Euro gefördert werden. Die Finanzierung umfasst je zur Hälfte einen klassischen Kredit und ein eigenkapitalähnliches Nachrangdarlehen. Der Kredit der Hausbank muss banküblich besichert werden, für den im Nachrang gewährten Anteil sind keine Sicherheiten zu stellen, da die Haftung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bund übernommen wird. 5
Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Hierbei besteht die Möglichkeit, bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch zu nehmen. 6
7. Was wird gefördert?
Es werden alle Investitionen und Aufwendungen einschließlich der Kosten, die mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden sind gefördert. Zu diesem Vorhaben gehören z.B. Investitionen, Ausstattung der neuen Arbeitsplätze, Warenlager, Betriebsmittel und Schulungskosten für die neuen Beschäftigten. Eine Förderhöchstgrenze pro Unternehmen besteht nicht. Der Umfang der geplanten Einstellungen muss jedoch im Einklang mit den Zukunftsaussichten der Unternehmung stehen. 7
5 vgl. KfW-Mittelstandsbank.de (Download vom 13.12.2003) - http://www.kfw-mittelstandsbank.de/mportal/Finanzierung/d005Foerderp/d040Kapital/d040Kapital.jsp 6 vgl. Arbeitsamt-online.de (Download vom 13.12.2003)http://www.arbeitsamt.de/muenchen/wegweiser/kapital_fuer_arbeit.html 7 vgl. KfW-Mittelstandsbank.de (Download vom 13.12.2003) - http://www.kfw- mittelstandsbank.de/mportal/Finanzierung/d005Foerderp/d040Kapital/d040Kapital.jsp
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8. Zwischenfazit
Das Konzept "Kapital für Arbeit" beruht auf zwei Komponenten:
1. finanziellen Anreize zur Einstellung von Arbeitslosen schaffen sowie den Aufbau von Ausbildungsverhältnissen fördern und
2. die Unternehmen besser mit eigenkapitalnahem Kapital ausstatten sowie deren Zugang zu Fremdkapital zur Finanzierung von Investitionen erleichtern.
Es stellt somit eine Verknüpfung aktiver Mittelstandspolitik und gezielte Beschäftigungspolitik für Arbeitslose dar. 8
9. Ziel erreicht?
Die Bundesregierung und die Kreditanstalt für Wiederaufbau stellte zur Förderung dieses Konzeptes für das Jahr 2003 insgesamt 5 Milliarden Euro zur Verfügung und erhoffte sich dadurch 50.000 neue Arbeitsplätze. Nach Angaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau sah die Bilanz am 30. September 2003 (1. Dezember 2003) jedoch wie folgt aus.
8 vgl. Bundesregierung.de - Arbeit und Soziales (Download vom 13.12.2003) - http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Arbeit-,9329/Kapital-fuer-Arbeit.htm
Arbeit zitieren:
Karola Schmelzer, 2004, Job-Floater "Modul zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit (BA)" der Hartz-Kommission, München, GRIN Verlag GmbH
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