VI
Gliederung:
A. Vorbemerkung 1
I. Was ist Dumping? 1
1. Voraussetzungen. 2
2. Arten von Dumping. 2
II. Antidumping. 3
III. Kern der Arbeit. 5
1. Folgen von Antidumping. 5
2. Aus ökonomischer Sicht oder politischem Gebot. 5
3. Ergebnis. 6
B. Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht 6
I. Vorbemerkung 6
II. Der wirtschaftliche Zweck von Antidumping 7
III. Auswirkungen einer Zollmaßnahme im Inland 8
1. Allgemeine Zollwirkungen. 8
(a) Vom Urzustand zum Freihandel. 8
(b) Wohlfahrtseffekte des Freihandels. 9
(aa) Renten bei Urzustand (Gleichgewichtspreis) 9
(1) Konsumentenrente 10
(2) Produzentenrente 10
(bb) Renten bei Freihandel (Weltmarktpreis) 10
(1) Konsumentenrente 11
(2) Produzentenrente 11
(cc) Fazit. 11
(c) Zollwirkungen bei Freihandel. 12
(aa) Schutzeffekt. 12
(bb) Konsumeffekt. 13
(cc) Außenhandelseffekt. 13
(dd) Zahlungsbilanzeffekt 13
VII
(ee) Umverteilungseffekt. 13
(1) Konsumentenrente. 13
(2) Produzentenrente. 14
(3) Fazit. 14
(ff) Einnahmeeffekt. 14
(gg) Wohlfahrtseffekt. 15
(hh) Ergebnis. 15
2. Spezielle Wirkungen von Dumping und Zoll bei Urzustand 16
a) Wohlfahrtseffekte des Dumpings. 16
(aa) Sporadisches Dumping. 16
(bb) Fortdauerndes Dumping. 17
(cc) Räuberisches Dumping. 18
(dd) Ergebnis. 19
b) Wirkungen des Antidumpingzolls. 19
(aa) Sporadisches Dumping. 19
(bb) Fortdauerndes Dumping. 19
(cc) Räuberisches Dumping. 20
(dd) Ergebnis. 20
3. Spezielle Wirkungen von Dumping und Zoll bei Freihandel. 20
(a) Wohlfahrtseffekte des Dumpings. 20
(aa) Sporadisches Dumping. 21
(bb) Fortdauerndes Dumping. 22
(cc) Räuberisches Dumping. 22
(dd) Ergebnis. 23
(b) Wirkungen des Antidumpingzolls 23
4. Endergebnis der Inlandswirkungen. 23
IV. Wirkungen von Dumping und Zoll im Exportland 23
1. Wirkungen des Dumpings. 24
2. Wirkungen des Antidumpingzolls. 25
a) Langfristiges Dumping. 25
b) Sporadisches Dumping. 26
c) Räuberisches Dumping. 26
d) Ergebnis 27
VIII
V. Wirkungen auf den Welthandel. 28
1. Wirkungen des Dumpings 29
2. Wirkungen des Zolls 30
VI. Endergebnis der wirtschaftlichen Betrachtung 30
C Schlussbemerkung 31
1
„Dumping, if not necessarily an unfair method of competition, is at least a questionable method.“ 1
A. Vorbemerkung
Das Thema Dumping beinhaltet in der Tat viele Probleme, die politisch und wirtschaftlich stark umstritten sind. Von diesen Problemen soll im Rahmen der folgenden Arbeit eines schwerpunktmäßig dargestellt werden. Um welches es sich dabei handelt, wird nach einer kurzen Erläuterung der zentralen Begriffe erarbeitet. Sodann sollen im Hauptteil eine umfassende Analyse des Themenbereiches vorgenommen und eine Auswertung und ein kurzer Ausblick in der Schlussbemerkung gegeben werden.
I. Was ist Dumping?
Zuerst sollen, wie gesagt, die wichtigsten Begriffe kurz erörtert werden. Die erste Frage lautet also: „Was ist Dumping?“ Für die Mitglieder der Welthandelsorganisation (WTO) 2 gilt gemäß Art. II Abs. 4 das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Dessen Art. VI Abs. 1 definiert Dumping als eine Handlung, durch die Ware eines Landes unter ihrem normalen Wert auf den Markt eines anderen Landes gebracht wird. Dadurch muss im Importland (bzw. der Europäischen Gemeinschaft) ein bedeutender Schaden an bestehenden Wirtschaftszweigen verursacht oder das Entstehen eines eigenen inländischen Wirtschaftszweiges erheblich verzögert werden. Der Niedrigpreis resultiert dabei - soviel darf ich vorwegnehmen - immer aus Manipulation durch unfaire Preisreduktion, nicht aber aus Wettbewerb. 3 Somit ist Dumping eine räumliche Preisdifferenzierung. 4 Der Unterschied zwischen dem „normalen Preis“ und dem Verkaufspreis im Importland wird Dumpingspanne genannt. Was überhaupt der „normale Preis“ ist, wie er berechnet und in
1 So der Einleitungssatz von Viner im Jahre 1923.
2 Der WTO gehören insgesamt 146 Staaten an (Stand 3. April 2003), was die
Verbindlichkeit der Regelungen indiziert.
3 Vgl. die Voraussetzungen des Dumpings und das daraus folgende
Unlauterkeitsargument unten S. 2 und 31; Vgl. auch GATT Geneva, Juli 1958,
Anti-Dumping and Countervailing Duties, S. 9.
4 Dieckheuer, S. 93; Klemmer/Kösters, S. 814.
2
welchem Verfahren Dumping festgestellt wird, soll hier nicht diskutiert werden. 5 Für unsere Zwecke reicht es vorerst vollkommen aus, zu sagen, dass Dumping internationale Preisdifferenzierung ist.
1. Voraussetzungen
Zu unterscheiden sind nun verschiedene Arten von Dumping, die je nach Zweck und Dauer klassifiziert werden. Bevor diese aber dargestellt werden können, ist zunächst festzustellen, dass jede Dumpingpraktik stets zweier zwingender Voraussetzungen bedarf. So kann es Dumping nur geben, wenn erstens ein abgeschirmter Markt besteht, aus dem heraus das dumpende Unternehmen agieren kann und zweitens auf diesem Markt ein unvollkommener Wettbewerb herrscht. 6 Beide Bedingungen sind unabdingbar, weil auf einem nicht abgeschirmten Markt das dumpende Unternehmen gerade den Reimport der Dumpingware oder aber einen Zustrom ausländischer Konkurrenz befürchten müsste. Dadurch würden sich niedrigere Preise einstellen, welche die Preisdifferenzierung ausschlössen. Das Kriterium der unvollkommenen Konkurrenz auf dem Exportmarkt (etwa durch Monopol oder Kartellabsprache) ist nötig, um zu verhindern, dass durch inländischen Wettbewerb eine Anpassung des hohen Inlandspreises an den günstigen Auslandspreis erzwungen wird. 7 Deshalb ist Dumping innerhalb eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes immer ausgeschlossen. 8 Liegen dagegen die beiden genannten Voraussetzungen vor, so ist Dumping möglich.
2. Arten von Dumping
Es lassen sich nun drei Arten der Preisdifferenzierung unterscheiden. Diese sind das sporadische Dumping, das räuberische „predatory“ Dumping und das fortdauernde Dumping. 9 Jede Praktik verfolgt einen anderen Zweck und hat eine andere Dauer. So ist das sporadische Dumping oft von dem Ziel getragen, Überproduktion auf einem ausländischen Markt „abzuladen“. 10 Dies macht
5 Vgl. dazu ausführlich: Lux, RIW 1991, S. 828 (830 ff.) für die EG; Toepke, RIW
1983, S. 761 (763 ff.) und Jander/Hess, RIW 1991, S. 582 ff. für die USA.
6 Dauses, K II Rn. 3; Dieckheuer, S. 93.
7 Dieckheuer, a.a.O.
8 Dauses, a.a.O.
9 Frenkel, WISU 1991, S. 685; Hesse, S. 4; Viner, S. 30; Corden, S. 244 ff.
10 Dieckheuer, a.a.O; Klemmer/Kösters, S. 814; Viner, a.a.O.
3
allerdings nur dann Sinn für ein Unternehmen, wenn es weder durch Preissenkung auf dem Inlandsmarkt und die dadurch erfolgende Nachfrageerhöhung 11 mehr verdienen kann 12 noch die Entsorgung der Ware das Günstigste ist. Hier kann als Tendenz des dumpenden Unternehmens ein Gewinnmaximierungskalkül, oder aber wenigstens eine Verlustvermeidungsabsicht, angenommen werden. Das langfristige Dumping offenbart die Gewinnmaximierungsabsicht noch offensichtlicher. Es wird hier versucht, im Ausland - bei vollkommener Konkurrenz - zusätzliche Gewinne zu realisieren, die über diejenigen hinausgehen, die auf dem Heimatmarkt - bei unvollkommener Konkurrenz - erzielbar sind. 13 Bei der letzten Art des Dumpings, dem räuberischen Dumping, wird versucht, durch kurz- oder mittelfristige Niedrigpreise die Konkurrenten auf dem Importmarkt zu verdrängen und eine monopolistische Struktur aufzubauen. 14 Das räuberische Dumping erfolgt also aus einer Eroberungsstrategie heraus. Mit diesen Ausführungen ist der Begriff des Dumpings umfassend beschrieben. Auf die verschiedenen Arten und die Voraussetzungen wird an späterer Stelle wieder zurückzukommen sein. 15
II. Antidumping
Liest man Art. VI GATT weiter, so stößt man auf dessen Abs. 2. Dieser spricht von der Erhebung eines Zolls auf jede Ware, die Dumpingware ist. Zölle sind Steuern, die von einem Staat (oder der Europäischen Gemeinschaft) auf grenzüberschreitenden Warenverkehr erhoben werden. 16 Der Zoll kann so hoch sein, wie die festgestellte Dumpingspanne. Er ist eine so genannte Antidumpingmaßnahme, eine Maßnahme also, die die vermeintlich negativen Folgen von Dumping verhindern oder unwirksam machen, also neutralisieren soll. 17 Die Kompetenz zur Verhängung solcher Antidumpingmaßnahmen liegt bei den Vertragsparteien selbst. Auf
11 Dies ist eine Frage der Preiselastizität der Nachfrage. Vgl dazu z.B: Mankiw, S.
100; Friedman, S. 34.
12 Frenkel, WISU 1991, S. 685 (686).
13 Dieckheuer, a.a.O.
14 Klemmer/Kösters, S. 814; Dieckheuer, a.a.O.
15 Siehe unten S. 16 ff.
16 Woll, S. 645; Samuelson/Nordhaus, S. 674; Mankiw, S. 203.
4
Gemeinschaftsebene ist dies anders. Darauf soll kurz eingegangen werden:
Alle Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft sind zugleich Mitglieder der WTO. Damit ist die Gemeinschaft faktisch Vertragspartei geworden, also auch in die Regelungen des GATT hineingewachsen. 18 Wegen des Postulats der gemeinsamen Handelspolitik gemäß Art. 3 I lit. b EG, der Kompetenzzuweisung des Art. 133 I EG und der VO 2423/88 19 (Antidumping-Verordnung) ist ausschließlich die Gemeinschaft, also die Kommission, zur Verhängung von Antidumpingzöllen zuständig, soweit das Dumping zu einer Schädigung von Unternehmen in der Gemeinschaft führt und Schutzmaßnahmen im Interesse der Gemeinschaft nötig sind. 20 Dabei stellt sich die Dumpingabwehr als derzeit wichtigstes autonomes handelspolitisches Schutzinstrument der Gemeinschaft dar. 21 Ob die Verhängung derartiger Sanktionen auch von den Mitgliedsstaaten selbst im Rahmen der Notstandskompetenz (Art. 294 EGV) zulässig ist, 22 soll hier nicht von Interesse sein. Unter den Begriff des Antidumpings subsumiert man also allgemein eine Zollerhebung durch die Kommission oder andere Staaten, um Dumping abzuwehren. Es gibt aber auch andere Maßnahmen zur Dumpingabwehr bzw. zur Importunterdrückung. Dies sind die so genannten nicht-tarifären Handelshemmnisse. 23 So sind etwa mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen (Importquoten) oder
freiwillige Selbstbeschränkungsabkommen zu nennen. 24 Jedoch soll hier eine Darstellung im Rahmen des GATT gegeben werden. Dieses sieht zur Dumpingabwehr ausschließlich die Erhebung von Zöllen vor. Außerdem kann davon ausgegangen werden, dass die anderen handelspolitischen Instrumente keine wesentlich anderen Wirkungen
17 Peters, S. 41.
18 Streinz, Rn. 598; Herdegen, Rn. 425; Koenig/Haratsch, Rn. 253.
19 VO 2423/88 ABl. 1988 Nr. L 209 S. 1 ff.; geändert durch VO 521/94 Abl. 1994
Nr. L 66/7 und VO 522/94 Abl. 1994 Nr. L 66/10.
20 Klemmer/Kösters, S. 831.
21 Grabitz u.a./Nettesheim, S. 197.
22 Kilian, Rn. 162.
23 Clement/Terlau, S. 437; Mankiw, S. 729.
24 Klemmer/Kösters, S. 813; Heertje/Wenzel, S. 451.
5
entfalten. 25 Darauf wird aber hier nicht weiter einzugehen sein. Im Folgenden wird also der Begriff des Zolls als Synonym für den Begriff des Antidumpings gebraucht.
III. Kern der Arbeit
Nachdem die zentralen Begriffe nun grob skizziert wurden, soll der Inhalt der folgenden Darstellung aufgezeigt werden, indem die in Rede stehenden Maßnahmen in Bezug auf das Thema abgegrenzt werden.
1. Folgen von Antidumping
Da es um Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht aus dem Blickwinkel des Internationalen Wirtschaftsrechts geht, ist zu fragen, was darunter überhaupt zu verstehen ist. Zum Internationalen Wirtschaftsrecht gehören nicht die Dumping-, sondern nur die Antidumpingmaßnahmen. Hinsichtlich dieser besteht politischer Handlungsspielraum. Dumping dagegen gehört nicht zum Wirtschaftsrecht, sondern ist bloße Tatsache, auf die rechtlich reagiert werden kann. Um Antidumpingmaßnahmen nun wirtschaftlich analysieren zu können, müssen die Folgen eben dieser Maßnahmen betrachtet werden. Damit ist sogleich der inhaltliche Schwerpunkt vorgegeben. Die folgenden Abschnitte befassen sich mit den Auswirkungen von Antidumping auf die nationale und internationale Wirtschaft. Dabei sollen primär die Wirkungen im Hinblick auf das Importland (bzw. die Europäische Gemeinschaft) dargestellt werden, denn nur dafür ist die jeweils agierende Antidumpingbehörde verantwortlich.
2. Aus ökonomischer Sicht oder politischem Gebot Bei allen Abwehrmaßnahmen können zwei Fragenkomplexe
unterschieden werden. Der Erste befasst sich mit der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit von Antidumping, der Zweite mit der politischen Notwendigkeit. Im Rahmen dieser Arbeit soll nun zuerst gefragt werden, ob Schutzmaßnahmen in Form von Zöllen überhaupt wirtschaftlich zweckmäßig sind. Dies entspricht auch dem Themenkomplex und soll den Schwerpunkt darstellen.
25 Rose/Sauernheimer, S.563; Clement/Terlau, S.438; Samuelson/Nordhaus, S. 676.
6
Falls das zu verneinen ist, kann gefragt werden, ob es nicht dennoch aus politischen Erwägungen geboten erscheint, Dumping abzuwehren und ob Antidumping deshalb - obwohl wirtschaftlich unzweckmäßig - ein sinnvolles handelspolitisches Instrument ist. Diese Frage soll aber hier nicht diskutiert werden.
3. Ergebnis
Im Folgenden wird also ein Sachverhalt umfassend zu klären sein: Es wird untersucht, wie ein Antidumpingzoll wirtschaftlich einzuordnen ist. Dabei wird sowohl auf das Importland als auch auf das Exportland und die gegebenenfalls betroffene Weltwirtschaft eingegangen.
B. Dumping aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht
I. Vorbemerkung
Die wirtschaftliche Überprüfung der Antidumpingmaßnahmen wird nun in zwei Teilen erfolgen. An erster Stelle steht die Bestimmung des Zwecks, an dem sich der Zoll messen lassen muss. Daran anschließend wird ermittelt, wie sich der verhängte Antidumpingzoll auf eben diesen Zweck auswirkt. Jedoch bedarf es dazu einer Herleitung des Zustandes, der überhaupt erst zu einer Dumpingabwehr führt. Deshalb soll im Rahmen der Zollüberprüfung umfassend aufgezeigt werden, wie der Urzustand einer geschlossenen Volkswirtschaft aussieht und wie sich ein Dumpingimport auf diesen Zustand auswirkt. Anschließend wird zu betrachten sein, wie wiederum die Abwehr des Dumpings durch Protektion des betroffenen Marktes den geschaffenen Zustand verändert. Da ein Dumpingimport auch bei Freihandel theoretisch denkbar ist, soll auch dieser anhand seiner Wirkungen und der Wirkungen der Abwehr dargestellt werden. Für die gesamte folgende Darstellung wird ein vollkommener Markt angenommen. 26
26 Das bedeutet etwa Homogenität der Güter (also das Fehlen persönlicher und
sachlicher Präferenzen) sowie unendliche Reaktionsgeschwindigkeit auf
Veränderungen, vollständige Markttransparenz und Rationalität der
Marktteilnehmer.
Arbeit zitieren:
Dr. Philipp Groteloh, 2003, Das Dumping aus volks- und betriebswirtschaftlicher Sicht, München, GRIN Verlag GmbH
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