Internationalisierung und grenzüberschreitende
Öffnung des deutschen Bildungssystems
1 Einleitung 3
2 Derzeitige Situation und aktuelle Entwicklungen 4
2.1 Entwicklungen auf europäischer Ebene 4
2.2 Status Quo in Deutschland 6
3 Notwendigkeit der Internationalisierung im Bildungsbereich 10
4 Institutionelle und rechtlichen Voraussetzungen für eine weitergehende
Internationalisierung 11
4.1 Finanzierung der Bildungsnachfrage 11
4.2 Gewährleistung der Anbieterautonomie 13
4.3 Garantie der Freizügigkeit der Nachfrager 14
5 Mögliche Konsequenzen und denkbare Handlungsstrategien 15
6 Ausblick 17
Literaturverzeichnis 18
Linkliste 20
Anhang 21
2
1 Einleitung Die Internationalisierung und die grenzüberschreitende Öffnung der Märkte verzeichnet insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierungstendenz in allen Bereichen eine besondere Aktualität. Die Forderung nach einer weitergehenden Internationa- lisierung des Bildungsmarktes wird vor allem im Zusammenhang mit der voranschreitenden Integration Europas durch die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes laut. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich der Strategie und der Ausgestaltung der Maßnahmen zur Erreichung eines europäischen bzw. international offenen Bildungsmarktes.
Im folgenden wird, ausgehend von der derzeitigen Situation und den aktuellen Entwicklungen auf nationaler wie europäischer Ebene, die Notwendigkeit der Internationalisierung im Bildungsbereich erläutert, um darauf aufbauend die zu schaffenden Voraussetzungen für eine weitergehende Öffnung des Bildungsmarktes zu veranschaulichen. In diesem Zusammenhang steht die wettbewerbliche Steuerung in Verbindung mit der Übernahme ordnungspolitischer Aufgaben durch den Staat im Vordergrund. Diese Marktform ist der politisch-administrativen Steuerung grundsätzlich vorzuziehen, da sie zu einem effizienteren Umgang mit Ressourcen und zu Qualitätssteigerungen führt. Mögliche negative Konsequenzen werden ebenso berück- sichtigt, können jedoch vermieden werden, indem der Staat seiner neuen Rolle als Schützer des wettbewerblichen Bildungsmarktes nachkommt.
Die vorliegende Arbeit vermittelt einen Überblick zum Thema der Internationalisierung im Bildungsbereich, ohne jedoch zu sehr ins Detail zu gehen. Sicherlich ist eine Vertiefung einzelner Aspekte erforderlich, um letztendlich zu einem schlüssigen Gesamtkonzept für die Neuordnung der Kompetenzen im Bildungsbereich zu gelangen. Dies kann jedoch nicht im Rahmen dieser Arbeit geleistet werden.
Die folgenden Überlegungen konzentrieren sich auf den Hochschulbereich, da hier die Notwendigkeit zur grenzüberschreitenden Öffnung von allen Beteiligten weitgehend erkannt wird und die Internationalisierungstendenz am stärksten vorangeschritten ist. Dieser Sachverhalt wie auch die größere Autonomie der Hochschulen begründen eine bessere Ausgangsposition und begünstigen eine weitergehende Internationalisierung im Vergleich zu schulischen Einrichtungen. Obwohl Schulen im folgenden nicht im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen, können die wesentlichen Erkenntnisse einer marktlichen Koordination mit einigen Einschränkungen und notwendigen Ergänzungen analog angewandt werden.
3
2 Derzeitige Situation und aktuelle Entwicklungen Der Sachstand im folgenden vermittelt einen knappen Überblick über die aktuelle Situation und die jüngsten Entwicklungen der Internationalisierung im Bildungsbereich. Ausgehend von der europäischen Bildungspolitik, die ebenfalls eine weitergehende Internationalisierung anstrebt, soll der Blick auf die nationale Ebene gelenkt werden.
2.1 Entwicklungen auf europäischer Ebene Zunächst werden die wichtigsten Eckdaten bezüglich der Entwicklung der Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft im Bildungsbereich knapp erläutert, um vor diesem Hintergrund deren Aktivitäten in den Zusammenhang einordnen zu können.
Zu Beginn der europäischen Einigung im Jahre 1951 1 sowie im Rahmen des Gründungsver- trages der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Jahre 1957 stand die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraumes mit freiem Güterverkehr im Vordergrund. In den Römischen Verträgen zur Gründung der EWG erkannte man der Bildungspolitik nur begrenzte Handlungskompetenzen zu, was verdeutlicht, dass sie ursprünglich nicht zu den Aktionsschwerpunkten der Gemeinschaft gehörte. Mitte der 70er Jahre wurden trotz dieser engen Handlungsspielräume die ersten hochschulpolitischen Aktivitäten auf europäischer Ebene ergriffen, die auf eine Harmonisierung und Vereinheitlichung der nationalen Bildungs- systeme abzielten.
Erst mit der Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages im Jahre 1992, der die Grundlage der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion darstellt, erhält die Bildungspolitik mit Artikel 126 und 127 ein eigenständiges Gewicht – dies jedoch unter strikter Beachtung des Subsi- diaritätsprinzips. 2 Der Vertrag von Amsterdam fügt dem Auftrag, die Entwicklung einer qualitativ hochwertigen Bildung durch die verbesserte Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu fördern, nichts wesentliches hinzu, betont jedoch nochmals die Wichtigkeit, die Bildungs- systeme offen zu halten und einen möglichst hohen Bildungsstand der Bevölkerung zu errei- chen. 3 Während bis Ende der 70er Jahre eine Strategie der Angleichung der verschiedenen nationalen Hochschulsysteme befürwortet wurde, steht bis heute aufgrund der Schwierigkei- ten dieses Integrationsprozesses das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung im Vordergrund. 4
1 Anm.: Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951 2 Anm.: Das Subsidiaritätsprinzip erlaubt der Gemeinschaft nur ergänzend zu den nationalen Aktivitäten und unter strikter Beachtung der Verantwortung der einzelnen Staaten für die organisatorische und inhaltliche Ausge- staltung des nationalen Bildungssystems tätig zu werden.
3 Vgl. Philipp, Christine: Auf dem Wege zum europäischen Bildungsmarkt, S.5-21 4 Vgl. ebenda, S.89-90, 131
4
Grundsätzlich ist in den letzten Jahren zu beobachten, dass die Aktivitäten der Gemeinschaft über die Beseitigung von Beschränkungen der Freizügigkeit hinausgehen, was zu einer Ausweitung der bildungspolitischen Aktivitäten auf prozesspolitische Maßnahmen geführt hat. Hauptinstrumente der europäischen Bildungspolitik sind die sogenannten Bildungs- programme, die die Mobilität, den Erfahrungsaustausch, die Zusammenarbeit sowie die Europäische Dimension in der Ausbildung bzw. im Studium fördern sollen. 5 Selbst Befürwor- ter dieser Maßnahmenprogramme relativieren deren Erfolg im Hinblick auf die Zielerrei- chung und die tatsächlichen nachhaltigen Wirkungen auf die teilnehmenden Personen und die Bildungssysteme der jeweiligen Länder. 6 Außer Diskussion steht die Tatsache, dass die Programme mittlerweile ein enormes Finanzierungsvolumen aufweisen, des weiteren einen erheblichen Verwaltungsaufwand beanspruchen und für den Antragsteller ein oft undurch- schaubaren Informationsdschungel darstellen. 7 Durch den Fokus auf prozesspolitische Maßnahmen wird deutlich, dass die Europäische Gemeinschaft kein markt- bzw. wettbewerbsorientiertes Bildungssystem anstrebt, sondern generell davon ausgeht, dass staatliche Eingriffe notwendig sind. Wie Philipp erläutert, existiert jedoch in mehrfacher Hinsicht keine Rechtfertigung für einen politischen Regulie- rungsbedarf auf supranationaler Ebene. 8
Vielmehr sollte sich die Europäische Gemeinschaft auf ordnungspolitische Maßnahmen beschränken. Weitreichende Deregulierungsmaßnahmen und die Schaffung bestimmter Rahmenbedingungen sind die Voraussetzungen für internationalen Wettbewerb und einen freizügigen europäischen Bildungsmarkt. Hierbei steht die Überwindung von Einschrän- kungen der Freizügigkeit von Personen sowie die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Mittelpunkt. Die Gemeinschaft hat in diesem Bereich ausschließlich Maßnahmen zur Anerkennung von beruflichen und akademischen Qualifikationsnachweisen ergriffen, wobei hier insbesondere – auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf das deutsche Hoch- schulsystem - das European Credit Transfer System (ECTS) 9 von Bedeutung ist. Philipp sieht jedoch das ECTS ausschließlich aus studentischer Perspektive in positivem Licht, während es aus Anbietersicht aufgrund der Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von Studien- leistungen und zur Aufnahme von Studierenden zu Einschränkungen der Anbieterautonomie und somit des Wettbewerbs kommt. Außerdem kann es zur Vereinheitlichung des
5 Vgl. Philipp, Christine: Auf dem Wege zum europäischen Bildungsmarkt, S.13-15
6 Siehe hierzu Sellin, Burkart: Bildung in Europa, in: Handbuch der Bildungsforschung, S.201-214 7 Vgl. Philipp, Christine: Auf dem Wege zum europäischen Bildungsmarkt, S.155-156 8 Siehe hierzu ebenda, S.27ff.
9 Anm.: Das European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Kreditpunktesystem, das für Studienleistungen Punkte vergibt, die von anderen europäischen Staaten angerechnet werden müssen.
5
Lehrangebots führen, was einer Harmonisierungsstrategie bzw. einer Reduktion der Vielfalt des Bildungsangebots gleich kommt. 10
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Position der europäischen Bildungspolitik zum einen zwiespältig, teils sogar widersprüchlich ist und zum anderen wenig mit einer marktlichen Koordination des Bildungswesen gemein hat. 11 Die Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen im Bildungsbereich ist aufgrund von nationalen Regulierungen und der eher kontraproduktiven Bildungspolitik der Gemeinschaft hinsichtlich der Realisierung eines wettbewerblichen Systems kaum gegeben. Zukünftig muss es folglich von Bedeutung sein, einen freizügigen europäischen Bildungsmarkt und damit die Integration Europas zu fördern, indem die Aufgaben der europäischen Bildungspolitik neu überdacht werden 12
Um im folgenden den Status Quo in Deutschland zu analysieren, wird im Rahmen der europäischen Bildungspolitik abschließend der sogenannte Bologna-Prozess bzw. die Bologna-Erklärung erwähnt. Die Bologna-Erklärung, die neben Deutschland bis heute von 32 weiteren Staaten unterzeichnet wurde, zeigt direkte Auswirkungen auf die deutsche Hochschulpolitik. 13
2.2 Status Quo in Deutschland Zur Beurteilung der Internationalität des deutschen Hochschulsystems folgt ein kurzer Sach- stand zu aktuellen Tatbeständen und Entwicklungen – untermauert von statistischem Zahlen- material im Anhang.
Die Betrachtung differenziert zwischen qualitativer bzw. inhaltlicher Neuerungen einerseits und quantitativer Veränderungen andererseits, wobei beide Aspekte wechselseitig voneinan- der abhängig sind. So stellt die zahlenmäßige Veränderung sicherlich eine Konsequenz der bildungspolitischen Maßnahmen dar.
Bereits vor der Unterzeichnung der Bologna-Erklärung beschloss Deutschland mit der Novel- lierung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) im Jahre 1998 ein neues Graduierungssystem
10 Vgl. Philipp, Christine: Auf dem Wege zum europäischen Bildungsmarkt, S.125-126, 141-143 11 Anm.: In Bezug auf die ambivalente Haltung ist die Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips zu nennen, welche zur Erreichung anderer Ziele der Gemeinschaft eine Einflussnahme auf die Entscheidungsspielräume der Mitgliedsstaaten erlaubt.
12 Vgl. ebenda, S.180 13 Anm.: Die Bologna-Erklärung betont die Wichtigkeit der europäischen Integration, wobei den Hochschulen hierbei eine tragende Rolle zukommt. Ziel ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes durch die Verpflichtung zur Einführung konkreter Maßnahmen auf nationaler Ebene.
Siehe hierzu http://www.bologna-berlin2003.de
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Nicole Rudolf, 2004, Internationalisierung und grenzüberschreitenden Öffnung des deutschen Bildungssystems, Munich, GRIN Publishing GmbH
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