Abkürzungsverzeichnis II 1 Einleitung 4 2 Vorzugsaktien im Allgemeinen 4 2.1 Stammaktie 4 2.2 Vorzugsaktie 5
2.3 Ausgestaltungsformen von Dividendenvorzügen 6
2.3.1 prioritätischer Dividendenanspruch 6
2.3.2 prioritätischer Dividendenanspruch mit Überdividende 7
2.3.3 limitierte Vorzugsdividende 7
2.3.4 limitierte Vorzugsdividende mit Nachholung 8 3 Ökonomische Analyse aus Emittenten- und Anlegersicht 9 4 Zusammenfassung 14 5 Aktuelle Entwicklungen 15 Literaturverzeichnis 17
AG Aktiengesellschaft AktG. Aktiengesetz DAX Deutscher Aktien Index EGAktG. Einführungsgesetz zum Aktiengesetz i.d.R. in der Regel IR Investor Relations KgaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KonTragG. Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich S. Seite ST Stammaktie Vgl. Vergleiche VZ Vorzugsaktie WKN Wertpapierkennummer ZfbF Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung
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1. Einleitung
Ziel meiner Arbeit ist es, zunächst einen allgemeinen Überblick über Vorzugsaktien und ihre Eigenheiten, Unterschiede (zur Stammaktie) und Vor- und Nachteile zu geben. Im Anschluß sollen Analysen folgen, die das Finanzierungsinstrument Vorzugsaktie aus der Sicht der Emittenten, also der Unternehmen oder Banken und aus der Sicht der Anleger zeigen. Was kann Firmen dazu bewegen, Vorzugsaktien auszugeben und Anleger dazu diese Aktien zu erwerben (anstelle von Stammaktien)? Betrachtet werden auch Erklärungsansätze für die unterschiedliche Bewertung von Vorzugs- und Stammaktien. Abschließend folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse und eine Darstellung der aktuellen Bedeutung von Vorzugsaktien am Aktienmarkt. 2. Vorzugsaktien im Allgemeinen
Die beiden wesentlichen am deutschen Aktienmarkt auftretenden Arten von Aktien sind Stammaktien und Vorzugsaktien. 2.1 Stammaktie
Stammaktien (börsenüblicher Begriff: Stämme) sind der Normaltyp der Aktie. Sie gewähren dem Aktionär die gesetzlichen und satzungsmäßigen Rechte wie Teilnahmerecht an und Stimmrecht in der Hauptversammlung 1 , Anspruch auf den ausgeschütteten Gewinn (Dividende) 2 , Bezugsrecht auf junge Aktien bei Kapitalerhöhungen oder auf Wandelschuld- und Optionsschuldverschreibungen sowie das Recht auf Liquidationserlös. 3
1 Vgl. § 133 f. AktG.
2 Vgl. § 58 Abs. 4 AktG.
3 Vgl. § 271 AktG.
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2.2 Vorzugsaktie
Vorzugsaktien (börsenüblicher Begriff: Vorzüge) sind Aktien, die dem Anleger besondere Rechte im Vergleich zu Stammaktien hinsichtlich Gewinnbeteiligung und/oder der Verteilung des Liquidationserlöses im Konkursfall bieten. Letzteres ist allerdings selten der Fall, von dieser Möglichkeit wird in Deutschland kaum Gebrauch gemacht und der ökonomische Wert ist daher nicht hoch anzusiedeln. 4 Sie können ihrem Inhaber Herrschaftsrechte (Stimmrecht, Teilnahme an der Hauptversammlung, Auskunftsrecht, Anfechtungs- und Widerspruchsrecht) und Vermögensrechte (Recht auf Gewinnbeteiligung, Bezugsrecht, Recht auf Beteiligung am Liquidationserlös) bieten. Die wesentlichen Unterschiede zur Stammaktie beziehen sich jedoch auf das Stimmrecht und die Gewinnbeteiligungsansprüche. Vorzugsaktien können mit und ohne Stimmrecht ausgegeben werden, i.d.R. gewähren sie ihrem Inhaber aber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung 5 (so ist es bei einem Großteil der auf dem deutschen Markt gehandelten Vorzüge). Dafür bieten sie jedoch oft Vorteile bei der Dividende. Der Kurs der Vorzugsaktien liegt meist unter dem der entsprechenden Stammaktien der Gesellschaft. Der vorherrschende Typ von Vorzugsaktien in Deutschland ist die stimmrechtslose Vorzugsaktie mit Dividendenvorrecht. Sie sind allerdings nicht bei allen Gesellschaften erhältlich. Sie werden in der Literatur als die Aktien mit den geringeren Chancen, aber auch geringeren Risiken dargestellt. Eine Sonderform der Vorzugsaktie, die Mehrstimmrechtsaktie ist inzwischen nach § 12 Abs. 2 AktG grundsätzlich unzulässig. Bis zum Eintreten des KonTraG im Jahre 1998 konnten sie in Ausnahmefällen ausgegeben werden, wenn „überwiegend gesamtwirtschaftliche
4 Vgl. Drukarczyk (1999), S. 290
5 Vgl. § 12 (1) Satz 2 AktG.
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Belange“ vorlagen. 6 Bis zu dieser Gesetzesänderung gab es allerdings auch nur noch max. 30 Mehrstimmrechtsaktien am deutschen Markt, davon 11 aus dem Energie- und Versorgerbereich. 7 Noch bestehende Mehrstimmrechte erlöschen am 01.06.2003, wenn die Hauptversammlung nicht vorher ihre Fortgeltung beschlossen hat. 8 Im Falle des Erlöschens muß die Gesellschaft den Inhabern solcher Aktien einen angemessenen Ausgleich gewähren. 9 Im folgenden soll ein Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Dividendenvorzüge gegeben werden. 2.3 Ausgestaltungsformen von Dividendenvorzügen 2.3.1 prioritätischer Dividendenanspruch
Beim prioritätischen Dividendenanspruch steht die Dividende, die die AG beabsichtigt zu zahlen, zunächst nur den Vorzugsaktionären zu, wie die festgelegte Mindestdividende nicht erreicht ist. Wenn die Gesamtdividende nicht oder gerade ausreicht, um die Ansprüche der Vorzugsaktionäre zu erfüllen, erhalten die Stammaktionäre keine Dividende. Übersteigt die Gesamtdividende jedoch diesen Betrag, so stehen die überschüssigen Beträge so weit den Stammaktionären zu , wie ihre Dividende je Aktie hinter dem Mindestsatz der Vorzugsaktionäre zurückbleibt. Wenn die Gesamtdividende den Betrag übersteigt, der notwendig ist, um auch an die Stammaktionäre den Mindestsatz der Vorzugsaktionäre auszuschütten, so wird der restliche Gewinn proportional zu den Nennbeträgen auf alle Aktien verteilt. 10 Ein Vorzug ergibt sich hier also nur, wenn der Gewinn nicht ausreicht, um den Stammaktionären ebenfalls eine Dividende zu zahlen. Andererseits ist das Risiko des Dividendenausfalls geringer als
6 Vgl. Wöhe/Bilstein (1994), S. 51
7 Vgl. Claussen (1996), S. 492
8 Vgl. § 5 Abs. 1 EGAktG.
9 Vgl. § 5 Abs 3 EGAktG.
10 Vgl. Bitz (2000), S.195-196
Arbeit zitieren:
Gerrit Kehrenberg, 2002, Die Ausgabe von Vorzugsaktien als Finanzierungsinstrument deutscher Aktiengesellschaften: Eine ökonomische Analyse aus Emittenten- und Anlegersicht, München, GRIN Verlag GmbH
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