Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis IV
1 EINLEITUNG 1
2 ZENTRALVERMARKTUNG VON SPORTLIGEN. 2
2.1 FUßBALL-BUNDESLIGA. 2
2.2 FORMEL 1-WELTMEISTERSCHAFT 3
3 WETTBEWERBSPOLITISCHE BETRACHTUNG 4
3.1 ALLGEMEINES 4
3.1.1 Veranstalterbegriff. 5
3.1.2 Bereichsfreistellung des Sports. 6
3.2 FUßBALL-BUNDESLIGA. 6
3.2.1 Monopolstellung der DFL 6
3.2.2 Zentralvermarktung als Marktzutrittschranke 9
3.2.3 Alternative Vermaktungsmöglichkeiten 10
3.3 FORMEL 1-WELTMEISTERSCHAFT 10
3.3.1 Wettbewerbsgefährdende Marktstruktur 10
3.3.2 Behinderungspraktiken und Freiheitsbeschränkungen. 12
3.3.3 Lösung und Bewertung 14
4 FAZIT 15
Literaturverzeichnis V
Anhang VII
I
Abb. 1: Vermarktungsstruktur der Formel 1-Weltmeisterschaft VII
Abkürzungsverzeichnis
DFB = Deutscher Fußball-Bund DFL = Deutsche Fußball-Liga GmbH EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FIA = Fédération Internationale de l’Automobile FOA = Formula One Administration Ltd. FOCA = Formula One Constructors’ Association FOM = Formula One Management Ltd. GPWC = Grand Prix World Championship Holdings B.V. GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung RPC = Restrictive Practices Court SLEC = Slavica Ecclestone Holding UEFA = Union Européenne de Football Association
II
Wettbewerbsprobleme durch Zentralvermarktung von Sportligen Seminar zur Wettbewerbspolitik, Nicolaus Pham
1 Einleitung
Die Freiheit der Teilnehmer einer Sportliga steht vor dem Hintergrund der Zentralvermarktung im Zentrum der folgenden Betrachtungen. Relative Freiheit, welche im Gegensatz zu absoluter Freiheit lediglich die „‘unangemessene’ [...] Beschränkung des Handlungsspielraums bzw. der Wahlmöglichkeiten von Wirtschaftssubjekten [...] als Freiheitsbeschränkungen bezeichnet“ 1 , ist wiederum der zentrale Punkt der wettbewerbspolitischen Analyse im Rahmen des systemtheoretischen Ansatzes 2 , der dieser Arbeit zu Grunde gelegt wird. Beim systemtheoretischen Ansatz handelt es sich um einen nichtdeterministischen Ansatz, der Wettbewerbsfreiheit als Voraussetzung für Marktprozesse ansieht, die zu besseren ökonomischen Ergebnissen führen als jene bei Existenz von Wettbewerbsbeschränkungen. 3 Um Vergleichbarkeit herzustellen, werden als Referenzsituation wettbewerbliche Marktprozesse herangezogen, wobei zunächst die Wettbewerbsbeschränkungen klar definiert und identifiziert werden müssen. Das entsprechende Gegenstück des systemtheoretischen Ansatzes ist der wohlfahrtsökonomische Ansatz, der nicht auf bessere ökonomische Ergebnisse abzielt, sondern eindeutige Struktur-Verhalten-Ergebnis-Konstellationen unterstellt. Dieser Ansatz, wohlfahrtsökonomische Optima zu prognostizieren, wird systemtheoretisch abgelehnt und die Praktikabilität des systemtheoretischen Ansatzes insofern verbessert, indem das Anspruchsniveau bei diesem durch das Begnügen auf „bessere ökonomische Ergebnisse“ und die Vermeidung von Einzelfallbetrachtungen gesenkt wird. 4 Problematisch ist beim systemtheoretischen Ansatz die bereits erwähnte Definition und Identifikation der Wettbewerbsbeschränkungen.
1 Herdzina, K. (1999), S. 13.
2 Vgl. Herdzina, K. (1999), S. 108f.
3 Vgl. Herdzina, K. (1999), S. 109.
4 Vgl. Herdzina, K. (1999), S. 113.
1
Wettbewerbsprobleme durch Zentralvermarktung von Sportligen Seminar zur Wettbewerbspolitik, Nicolaus Pham
2 Zentralvermarktung von Sportligen
Aus kartellrechtlicher Sicht gibt es im Sport sportökonomische Besonderheiten zu beachten. Im Sport gelten andere Regeln als in der Wirtschaft; so ist der einzelne Ligateilnehmer durchaus daran interessiert, starke Konkurrenten zu haben, was die Attraktivität und das Vermarktungspotenzial der Spiele und des sportlichen Wettbewerbs wesentlich steigert. In diesem Sinne erscheint die zentrale Vermarktung insbesondere der Fernsehrechte der einzelnen Ligateilnehmer zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des sportlichen Wettbewerbs und des erforderlichen Finanz-ausgleichs unter den Ligateilnehmern als durchaus legitim. 5 An Sportligen nehmen Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften teil. Dies ist die Konsequenz einer Professionalisierungswelle, welche wiederum auf einem gesamtgesellschaftlichen Wertewandel beruht. 6 Zunehmende Nachfrage nach Freizeit- und Erlebnisangeboten führen zu einem professionellerem Angebot. 7 Zentralvermarktung bedeutet, daß die originären Rechte der Ligateilnehmer nicht durch diese selbst, sondern durch ein zentrales Organ am Markt angeboten werden. Dies gilt insbesondere für die Vermarktung von Fernsehrechten. Die wettbewerbspolitischen Probleme, die sich aus dieser Vermarktungsform ergeben, sollen im Folgenden anhand der zentralvermarkteten Sportarten Fußball am Beispiele der Bundesliga sowie der Formel 1-Weltmeisterschaft anschaulich gemacht werden. Dabei sollen die kartellrechtliche Probleme auf nationaler und EU-Ebene, sowie das Problem der Machtkonzentration des zentralvermarktenden Organs in der Formel 1 im Vordergrund stehen. Zunächst sollen beide Sportarten kurz auf ihre Vermarktungsstrukturen vorgestellt werden.
2.1 Fußball-Bundesliga
Seit der Saison 2000/2001 ist die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) für das „operative Geschäft des Ligaverbands e.V., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften der Fußballlizenzligen Bundesliga und 2.
5 Schellhaaß, H./Enderle, G. (1999), S. 43.
6 Vgl. Hermanns, A./Riedmüller, F. (2001), S. 5-10.
2
Wettbewerbsprobleme durch Zentralvermarktung von Sportligen Seminar zur Wettbewerbspolitik, Nicolaus Pham
Bundesliga“ 8 zuständig. Die angeschlossenen Vereine übertragen der DFL per Satzung sämtliche Fernsehübertragungsrechte. Die Erlöse aus dem Verkauf dieser Rechte werden zum Teil an die Vereine ausgeschüttet und für die Förderung der Amateure und der Jugend verwendet. Für viele der einzelnen Vereine stellen diese Zahlungen der DFL bzw. des DFB überlebensnotwendige Einnahmen dar und sichern somit den Fortbestand der Liga.
Auf dem Markt für Sportübertragungsrechte für Spiele der Fußballbundesliga oder des DFB-Pokals ist die DFL einziger Wettbewerber auf Anbieterseite und somit marktbeherrschendes Unternehmen. 9
2.2 Formel 1-Weltmeisterschaft
Die Vermarktung der Formel 1-Weltmeisterschaft beruht nicht wie im Falle der Fußballbundesliga auf Regularien, sondern auf Verträgen zwischen Rennstreckenbetreibern und den zehn Teams (Stand 2004), welche der durch die FIA hierfür bestimmten FOA sämtliche Medien- und Urheberrechte übertragen. 10 Die Zentralvermarktung dient in der Formel 1 im Gegensatz zur Fußball-Bundesliga nicht dem Ziel der Erreichung einer Chancengleichheit der beteiligten Teams. Für den Großteil der Teams ist das Fixum aus den Erlösen der
Fernsehübertragungsrechte nur ein kleiner Teil ihres gesamtes Budgets, daher ist die Zentralvermarktung für den Fortbestand der Formel 1-Weltmeisterschaft nicht notwendig. 11 Die Rolle der Zentralvermarktung liegt in der Formel 1 in der Gewährleistung der Übertragung aller Rennen im Rahmen der Weltmeisterschaft. Die Anbieterseite der Formel 1 wird durch die FIA und die SLEC verkörpert. Zur SLEC gehören u.a. die Unternehmen FOA und FOM. Eine entscheidende Position nimmt in beiden Organisationen Bernard „Bernie“ Ecclestone ein. Ecclestone erlangte seine starke und kaum angreifbare Position als „Diktator der Formel 1“ 12 durch den langjährigen Aufbau eines komplexen Firmengeflechts unter dem Dach
7 Vgl. Trosien, G. (2002), S. 12.
8 Vgl. http://www.bundesliga.de/intern/satzungen
9 Tumbrägel, K. (2001), S. 66.
10 Vgl. Tumbrägel, K. (2000), S. 140.
11 Vgl. Tumbrägel, K. (2000), S. 175.
3
Arbeit zitieren:
Nicolaus Pham, 2004, Wettbewerbsprobleme bei der Zentralvermarktung von Sportligen, München, GRIN Verlag GmbH
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