Abstract
In der vorliegenden Diplomarbeit werden die Regierungsentwürfe zum Bilanz-rechtsreformgesetz und zum Bilanzkontrollgesetz dargestellt. Ziel der Arbeit ist es, die durch die Regierungsentwürfe bedingten Änderungen und Neuerungen im Handelsbilanzrecht unter Berücksichtigung der Vorgaben der Europäischen Union und des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung vom 25. Februar 2003 aufzuzeigen.
Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz wird der internationale Rechnungslegungs-standard IFRS für bestimmte Konzerne zwingend eingeführt. Darüber hinaus wird die Qualität der Abschlussprüfung durch Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gesichert.
Mit der Einführung des Enforcements in das deutsche Bilanzrecht durch das Bilanzkontrollgesetz wird eine dritte Säule der Unternehmensprüfung geschaffen, die befugt ist, die Jahresabschlüsse börsennotierter Unternehmen zu prüfen.
The submitted thesis expounds the exposured governmental drafts regarding the “Bilanzrechtsreformgesetz” and the “Bilanzkontrollgesetz”. The thesis aims to describe the amendments and reforms of the balance sheet law which the realization of the exposured governmental drafts will cause, taking into consideration the guidelines of the European Union and the “10-Punkte-Programm” of the Federal Government from 25 th February 2003.
The “Bilanzrechtsreformgesetz” will introduce the international reporting standards IFRS on a compulsory basis for certain trusts. Furthermore, the quality of the annual audit will be guaranteed by strengthening the independence of the accountant.
By introducing an enforcment system into the German balance sheet law with the “Bilanzkontrollgesetz”, a third column which is authorized to audit the annual reports of companies listed on the stock exchange will be created.
-II-
Inhaltsverzeichnis
Abstract II
Inhaltsverzeichnis.............................................................................. III
Abk ürzungsverzeichnis VI
Abbildungsverzeichnis. VIII
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Ziel der Ausarbeitung. 2
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche
Handelsbilanzrecht. 3
2.1 Definition Handelsbilanzrecht 3
2.2 Einwirkungen der Europäischen Union auf das deutsche
Handelsbilanzrecht. 3
2.2.1 IAS-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002. 3
2.2.2 Fair-Value-Richtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001 4
2.2.3 Schwellenwertrichtlinie 2003/38/EG vom 13. Mai 2003 4
2.2.4 Modernisierungsrichtlinie 2003/51/EG vom 18. Juni 2003 5
2.3 10-Punkte-Programm der Bundesregierung 6
3 Das Bilanzrechtsreformgesetz 7
3.1 Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes 7
3.2 Inhalt des Bilanzrechtsreformgesetzes 8
3.2.1 Umsetzung der IAS-Verordnung 8
3.2.1.1 IFRS-Pflicht für börsennotierte Konzerne 8
3.2.1.2 IFRS-Wahlrecht für nicht börsennotierte Gesellschaften. 10
3.2.1.3 IFRS-Wahlrecht für Einzelgesellschaften zu
Informationszwecken. 11
3.2.2 Umsetzung des obligatorischen Teils der Fair-Value-Richtlinie 13
-III-
3.2.2.1 Ansatz und Bewertung von Finanzinstrumenten zu
Marktpreisen 13
3.2.2.2 Anhang 13
3.2.2.3 Lagebericht. 15
3.2.3 Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie 16
3.2.4 Umsetzung des obligatorischen Teils der
Modernisierungsrichtlinie 17
3.2.4.1 Auswirkungen auf Einzel- und Konzernlagebericht 17
3.2.4.1.1 Erweiterung der Berichtspflicht im Lagebericht. 17
3.2.4.1.2 Erweiterung des Lageberichts für Konzerne und
Gesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 3 HGB. 18
3.2.4.2 Anpassung des Bestätigungsvermerks 18
3.2.4.3 Aufhebung des Konsolidierungsverbots 20
3.2.5 Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers gemäß dem 10-
Punkte -Programm der Bundesregierung vom 25. Februar 2003 20
3.2.5.1 Gründe und Einflussgrößen auf die Einführung der §§ 319
und 319a HGB-E. 20
3.2.5.2 Die neuen allgemeinen Regelungen der Prüferunabhängigkeit
nach § 319 HGB-E 21
3.2.5.3 Sonderegelungen für Unternehmen des öffentlichen
Interesses. 24
3.2.5.3.1 Anwendungskreis des § 319a HGB 24
3.2.5.3.2 Regelung der Prüferunabhängigkeit nach § 319a HGB-E 25
3.2.5.4 Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Stärkung
der Prüferunabhängigkeit 26
3.2.5.4.1 Neuregelung des § 318 Abs. 3 HGB-E 26
3.2.5.4.2 Honorarangaben im Anhang. 27
3.3 Zusammenfassende Würdigung des Regierungsentwurfs des
Bilanzrechtsreformgesetzes. 27
3.3.1 Würdigung der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen
Union 27
3.3.1.1 Würdigung der Umsetzung der IAS-Verordnung 27
3.3.1.2 Würdigung der Umsetzung der Fair-Value-Richtlinie 29
3.3.1.3 Würdigung der Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie 29
-IV-
3.3.1.4 Würdigung der Umsetzung der Modernisierungsrichtlinie 30
3.3.2 Würdigung der Umsetzung „Stärkung der Unabhängigkeit des
Abschlusspr üfers“ 31
4 Das Bilanzkontrollgesetz 33
4.1 Zielsetzung des Bilanzkontrollgesetzes. 33
4.2 Inhalt des Bilanzkontrollgesetzes 33
4.2.1 Regelungen für die privatrechtliche Prüfstelle. 33
4.2.1.1 Voraussetzungen an die Prüfstelle. 33
4.2.1.2 Prüfungsgegenstand, -kreis und -kriterien der Prüfstelle. 34
4.2.1.3 Ausschlussgründe für die Durchführung einer Prüfung 34
4.2.1.4 Mitwirkungswahlrecht für die gesetzlichen Vertreter des zu
pr üfenden Unternehmens. 35
4.2.1.5 Mitteilung des Prüfungsergebnisses an das Unternehmen 35
4.2.1.6 Mitteilungen der Prüfstelle an die BaFin 36
4.2.1.7 Anforderung an die Mitarbeiter der Prüfstelle 37
4.2.1.8 Weiterleitung der Daten an Organe der Strafverfolgung 37
4.2.2 Ergänzende Vorschriften für die Prüfstelle für Rechnungslegung. 37
4.2.2.1 Verschwiegenheitspflicht 37
4.2.2.2 Finanzierung der Prüfstelle. 38
4.2.2.3 Bußgeldvorschriften 38
4.3 Exkurs: Auswirkungen des Bilanzkontrollgesetzes auf die BaFin 38
4.4 Zusammenfassende Würdigung des Regierungsentwurfs des
Bilanzkontrollgesetzes. 40
5 Fazit und Ausblick. 42
Literaturverzeichnis IX
Rechtsquellenverzeichnis. XIV
Anhang 1 XVI
Anhang 2 XXII
-V-
Abkürzungsverzeichnis
ABI. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften AktG Aktiengesetz BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BDI Bundesverband der Deutschen Industrie BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis (Zeitschrift) BGBl. Bundesgesetzblatt BilKoG Bilanzkontrollgesetz BilReG Bilanzrechtsreformgesetz BiRiLiG Bilanzrichtlinien-Gesetz DB Der Betrieb (Zeitschrift) DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Commitee e.V. E Entwurf EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuche EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FN Fachnachrichten FinDAG Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz HB Handelsblatt (Zeitung) HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standard IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRS International Financial Reporting Standard i.V.m. in Verbindung mit KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Un-
RefE Referentenentwurf RegE Regierungsentwurf(s) RS Stellungnahmen zur Rechnungslegung S. Seite SEC Securities and Exchange Commission StPO Strafprozessordnung Tz. Textziffer US-GAAP United States-Generally Accepted Accounting Principles VO Verordnung WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) WpHG Wertpapierhandelsgesetz
-VII-
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Kleine und mittelgroße Gesellschaften.
Abb. 2: Größenabhängigen Befreiung.
-VIII-
1 Einleitung
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Globalisierung in den vergangenen Jahren hat dazu geführt, dass viele deutsche Unternehmen als „Global Player“ auftreten. Die Unternehmen beschränken sich hierbei nicht nur auf die Distribution ihrer Produkte, sondern nehmen auch die ausländischen Kapitalmärkte für die Emission von Aktien oder Anleihen in Anspruch. Durch die Inanspruchnahme dieser Kapitalmärkte sind die Unternehmen dazu verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen.
Im Jahr 2002 verabschiedete das EU-Parlament die Verordnung Nr. 1606/2002 EG, nach der alle europäischen 1 börsennotierten 2 Unternehmen ihren Konzernabschluss nach IAS/IFRS 3 aufstellen müssen, um die Effizienz der Kapitalmärkte zu erhöhen und die Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse durch deren Harmonisierung zu verbessern. Gleichzeitig war der Kapitalmarkt spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen und Bilanzskandalen ausgesetzt, die die Rechnungslegung der Konzerne und die Abschlussprüfung in Frage stellten.
Als Folge dieser Ereignisse hat das Bundesministerium der Justiz in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen am 21. April 2004 die Regierungsentwürfe zum Bilanzrechtsreformgesetz und zum Bilanzkontrollgesetz vorgestellt. Mit diesen Gesetzesentwürfen werden internationale Rechnungsle-gungsstandards sowie ein Enforcement-System eingeführt. Darüber hinaus soll die Qualität der Abschlussprüfung durch die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer sichergestellt werden.
1 Im Rahmen dieser Diplomarbeit bezieht sich „europäisch“ bzw. „Europa“ auf die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
2 Unter „börsennotierten“ bzw. „kapitalmarktorientierten“ Unternehmen sind Gesellschaften bzw. Konzerne zu verstehen, die an einem organisierten Markt nach § 2 Abs. 5 WpHG notiert sind.
3 Im Folgenden wird statt „IAS/IFRS“ nur noch „IFRS“ erwähnt, außer bei feststehenden Begriffen wie z.B. „IAS-Verordnung“.
-1-
1 Einleitung
1.2 Ziel der Ausarbeitung
Ziel dieser Arbeit wird sein, die für das Handelsgesetzbuch relevanten Änderungen und Neuerungen durch die Regierungsentwürfe des BilReG und des BilKoG darzustellen und zu würdigen.
Im folgenden Kapitel 2 soll zunächst das Handelsbilanzrecht kurz definiert werden (Kap. 2.1). Danach wird auf die einwirkenden Vorschriften eingegangen, wobei zwischen den EU-Vorschriften (Kap. 2.2) und dem 10-Punkte-Programm der Bundesregierung (Kap. 2.3) unterschieden wird.
Das Kapitel 3 zeigt die Zielsetzung des Bilanzrechtsreformgesetzes auf (Kap. 3.1). Anschließend wird der Regierungsentwurf zum Bilanzrechtsreformgesetz unter Berücksichtigung der EU-Vorschriften (Kap. 3.2.1 bis Kap. 3.2.4) und des 10-Punkte-Programms der Bundesregierung (Kap. 3.2.5) dargelegt und gewürdigt (Kap. 3.3).
Kapitel 4 behandelt zunächst die Zielsetzung des Bilanzkontrollgesetzes (Kap. 4.1). Danach wird der Inhalt des Bilanzkontrollgesetzes mit den Auswirkungen auf das Handelsbilanzrecht dargestellt (Kap. 4.2). Des Weiteren wird auf die Gesetzesnormen, in der die Enforcement-Bestimmungen für die BaFin niedergelegt sind, eingegangen (Kap. 4.3). Anschließend wird der Regierungsentwurf zum Bilanzkontrollgesetz gewürdigt (Kap. 4.4).
Kapitel 5 fasst die Ausarbeitung zusammen und verdeutlicht die wichtigsten Aspekte. Zusätzlich wird ein kurzer Ausblick auf anstehende Entwicklungen im deutschen Bilanzrecht gegeben.
-2-
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Bilanzrecht
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Handels-
bilanzrecht
2.1 Definition Handelsbilanzrecht
Das Handelsbilanzrecht ist im dritten Buch „Handelsbücher“ (§§ 238-342a HGB) des Handelsgesetzbuches normiert. 4 Das dritte Buch des Handelsgesetzbuches teilt sich in die Abschnitte „Vorschriften für alle Kaufleute“ (§§ 238-262 HGB), „Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften“ (§§ 264-335 HGB), „Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften“ (§§ 336-339 HGB), „Ergänzende Vorschriften für Unternehmen bestimmter Geschäftszweige“ (§§ 340-341p HGB) sowie „Privates Rechnungslegungsgremium; Rechungslegungsbeirat“ (§§ 342, 342a HGB) auf. 5
Das Handelsrecht regelt die Pflichten, denen der Kaufmann in Bezug auf die Rechnungslegung nachkommen muss. So muss der Kaufmann u.a. Bücher führen und jährlich eine Inventur durchführen. Ferner ist ein Jahresabschluss mit einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss muss bei bestimmten Gesellschaften zusätzlich über einen Lagebericht und einen Anhang verfügen, der von einem Wirtschaftsprüfer bzw. einem vereidigten Buchprüfer geprüft wird. Darüber hinaus wird die Offenlegung der Jahresabschlüsse im Handelsbilanzrecht geregelt. 6
2.2 Einwirkungen der Europäischen Union auf das deut-
sche Handelsbilanzrecht
2.2.1 IAS-Verordnung Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002
Das Ziel der IAS-Verordnung Nr. 1606/2002 (kurz: IAS-VO) nach Art. 1 ist die Harmonisierung der Finanzinformationen kapitalmarktorientierter Konzerne in Europa, um den Grad der Vergleichbarkeit zwischen den jeweiligen Abschlüssen zu erhöhen. Zudem soll die effiziente Funktionsweise des Kapitalmarkts garantiert werden. Die IAS-Verordnung ist der zentrale Punkt der neuen Rech-
4 Vgl.Großfeld, B., 1997,S. 5.
5 Vgl. Hüffer, U., 2002, S. 149.
6 In Anlehnung an Scheffler, E., 2001, S. 10ff.
-3-
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Bilanzrecht
nungslegungsstrategie, durch die die EU die International Financial Reporting Standards in das europäische Bilanzrecht einführen möchte. 7 Um die neue Rechnungslegungsstrategie schnell und wirksam umzusetzen, wählte die Europäische Kommission eine Verordnung als Rechtsinstrument. Bisher wurden bei Änderungen des europäischen Bilanzrechts grundsätzlich Richtlinien als Rechtsinstrument eingesetzt. Im Gegensatz zur „Richtlinie“ ist die „Verordnung“ direkt anwendbar und bedarf keines Handelns des nationalen Gesetzgebers. 8 Allerdings wurden den Mitgliedsstaaten bei der IAS-Verordnung Wahlrechte gewährt, um den Unternehmen zeitlich begrenzte Erleichterungen gestatten zu können.
2.2.2 Fair-Value-Richtlinie 2001/65/EG vom 27. September 2001 Aufgrund der Übernahme der IFRS-Rechnungslegungsgrundsätze in die Konzernrechnungslegung sowie der Befürwortung des beizulegenden Zeitwerts durch international führende Einrichtungen muss die EU-Kommission die Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG den aktuellen Gegebenheiten anpassen. 9
Mit der Übernahme der Fair-Value-Bewertung durch die Fair-Value-Richtlinie soll die Kohärenz zwischen den bestehenden Richtlinien (78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG) und dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS gewahrt werden. Des Weiteren sollen die Richtlinien dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur bei der Konzernrechnungslegung nach IFRS die Fair-Value-Bewertung gestattet wird, sondern diese von allen bilanzierenden Unternehmen angewandt werden kann. 10
2.2.3 Schwellenwertrichtlinie 2003/38/EG vom 13. Mai 2003
Mit der Schwellenwertrichtlinie 2003/38/EG werden die Schwellenwerte zur Ka-tegorisierung kleiner, mittelgroßer und großer Gesellschaften sowie die Schwellenwerte für die Erstellungspflicht eines Konzernabschlusses angehoben.
7 Vgl. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament, 2000, S. 7.
8 Vgl. van Hulle, K., 2003, S. 968.
9 Richtlinie 2001/65/EG, S.1,Tz. 7.
10 Vgl. Richtlinie 2001/65/EG, S.1,Tz. 9.
-4-
2 Einwirkende Vorschriften auf das deutsche Bilanzrecht
Die Anhebung erfolgt durch eine Überprüfung der Schwellenwerte basierend auf Art. 53 Abs. 2 der Richtlinie 78/660/EWG, nach der die Schwellenwerte alle fünf Jahre „unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und monetären Entwicklung“ 11 im Gemeinschaftsgebiet überprüft und angepasst werden müssen. Die aktuelle Überprüfung hat gezeigt, dass „die wirtschaftlichen und monetären Entwicklungen in der Gemeinschaft“ 12 eine Anhebung der Schwellenwerte er-fordern. 13
2.2.4 Modernisierungsrichtlinie 2003/51/EG vom 18. Juni 2003
Mit der Modernisierungsrichtlinie werden zwei sich bedingende Ziele verfolgt. Zum einen sollen die aufgetretenen Differenzen zwischen der IAS-Verordnung und den bestehenden Bilanzierungsrichtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG in Einklang gebracht werden. Zum anderen sollen die Bilanzierungsrichtlinien soweit angepasst werden, dass sowohl für Unternehmen, die unter die Regelungen der IAS-Verordnung fallen, als auch für solche, die von diesen Regelungen ausgenommen sind, gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. 14
Die Modernisierungsrichtlinie greift folgende Themenschwerpunkte auf: Die Anpassung der Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz an die internationale Entwicklung, die Einführung der Neubewertung bzw. die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, die Ausweitung der Lageberichterstattung und die Harmonisierung des Inhalts und der Form des Bestätigungsvermerks. 15
Im Regierungsentwurf des BilReG vom 21. April 2004 werden die verpflichtenden Teile der Modernisierungsrichtlinie in deutsches Gesetz kodifiziert. Dabei handelt es sich um die Ausweitung der Lageberichterstattung, die Angleichung des Bestätigungsvermerks und die Aufhebung des Konsolidierungsverbots.
11 Art. 53 b der Richtlinie 78/660/EWG.
12 Art. 53 b der Richtlinie 78/660/EWG.
13 Vgl. Richtlinie 2003/38/EG, 2003, S. 1, Tz. 2.
14 Vgl. Richtlinie 2003/51/EG, S. 1, Tz. 4 u. 5.
15 Vgl. Richtlinie 2003/51/EG, S. 1f., Tz. 8-10.
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Christoph Becker, 2004, Die Regierungsentwürfe des Bilanzrechtsreformgesetzes und des Bilanzkontrollgesetzes, München, GRIN Verlag GmbH
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