Das Internet bietet phantastische Möglichkeiten. Information, einkaufen, kommunizieren mit Anderen, dies ist für viele eine Bereicherung. Allerdings nur, wenn sie dazu in der Lage sind. Oft wird bei der Konzipierung von Internetseiten nicht an Behinderte gedacht. Doch Behinderte nutzen das Internet weit häufiger als Nicht-Behinderte. „Mit 80 Prozent sind sie weit öfter „drin“ als der Bevölkerungsdurchschnitt mit rund 42 Prozent.“ 50 Prozent der Blinden und Sehbehinderten behaupten von sich „Internetkenner“ zu sein, denn technische Hilfsmittel lassen auch Blinde und an den Angeboten und Informationen der Internetwelt teilhaben. Die technischen Möglichkeiten auch Behinderte an der Internetgemeinschaft teilhaben zu lassen sind in den letzten Jahren um ein vielfaches gestiegen. Seien es Screenreader, Sprachausgabegeräte oder Tasthilfen, immer neuere, ausgereiftere Produkte erobern den Markt. Doch oft stoßen behinderte Menschen bei ihren Internetaktivitäten vor Barrieren. Veraltete Designkonzepte und unsaubere Programmierung lassen die Hilfsgeräte an ihre Grenze stoßen.
Um auch Behinderten einen ungehinderten Zugang zum Internet zu gewährleisten, wurde am 27. April 2002 das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“ verabschiedet. In diesem Zusammenhang entstand die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik“ (im folgenden BITV genannt). Darin wird klar geregelt, welchen Ansprüchen eine behindertengerechte Webseite gerecht werden muss. Ab dem 1. Januar 2005 ist diese Verordnung für alle Internetseiten der öffentlichen Hand verbindlich. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit den verschiedenen Standards der Barrierefreiheit der Priorität 1 und erläutert die Umsetzung der verschieden Ansprüche an Hand einer von mir programmierten Internetseite.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort
2. Barrierefreiheit
2.1 Die Verordnung im Einzelnen
2.1.1 § 1 Sachlicher Geltungsbereich
2.1.2 § 2 Einzubeziehende Gruppen behinderter Menschen
2.1.3 § 3 Anzuwendende Standards
2.1.4 § 4 Umsetzungsfristen für die Standards
2.1.5 § 5 Folgenabschätzung
2.1.6 § 6 Inkrafttreten
2.2 Die Standards der Verordnung: Priorität 1
2.2.1 Anforderung 1 – Alternativen
2.2.1.1 Bedingung 1.1 – Alternativtexte für Bedienelemente
2.2.1.2 Bedingung 1.2 – Textlinks für serverseitige Imagemaps
2.2.1.3 Bedingung 1.3 – Audiodeskription für Videos
2.2.1.4 Bedingung 1.4 – Untertitel für Videos
2.2.2 Anforderung 2 – Farben
2.2.2.1 Bedingung 2.1 – Nutzbarkeit ohne Farben
2.2.2.2 Bedingung 2.2 – Erkennbarkeit von Grafiken vor wechselndem Hintergrund
2.2.3 Anforderung 3 – Sauberer Code
2.2.3.1 Bedingung 3.1 – Verzicht auf Schriftgrafiken
2.2.3.2 Bedingung 3.2 – Korrekter Einsatz der verwendeten Markup-Sprache
2.2.3.3. Bedingung 3.3 – Verwendung von Stylesheets für die Gestaltung und Positionierung der Elemente
2.2.3.4 Bedingung 3.4 – Relative Maßangaben
2.2.3.5 Bedingung 3.5 - Formatierung von Überschriften mittels vorhandener HTML-Strukturelemente
2.2.3.6 Bedingung 3.6 - Listen über vorhandene HTML-Strukturelemente für Listen formatieren
2.2.3.7 Bedingung 3.7 - Formatierung von Zitaten durch HTML-Strukturelemente
2.2.4 Anforderung 4 – Sprachliche Besonderheiten
2.2.4.1 Bedingung 4.1 – Kennzeichnung von Sprachwechseln im Text
2.2.5 Anforderung 5 – Tabellen
2.2.5.1 Bedingung 5.1 – Kennzeichnung von Zeilen- und Spaltenüberschriften in Tabellen
2.2.5.2 Bedingung 5.2 – Zuordnung von Datenzellen zu Zeilen- oder Spaltenüberschriften bei mehreren logischen Ebenen durch Markup
2.2.5.3 Bedingung 5.3 – Layout-Tabellen müssen linearisierbar sein
2.2.5.4 Bedingung 5.4 – Kein Tabellen-Markup für Layouttabellen
2.2.6 Anforderung 6 – Fallback-Lösungen
2.2.6.1 Bedingung 6.1 – Webseiten sollen auch ohne Stylesheets nutzbar sein
2.2.6.2 Bedingung 6.2 – Ersatz für dynamischen Inhalt
2.2.6.3 Bedingung 6.3 – Die Webseite muss auch ohne Skripte funktionieren
2.2.6.4 Bedingung 6.4 – Keinen Bezug zu Eingabegeräten herstellen
2.2.6.5 Bedingung 6.5 – Alternativangebote für dynamische Inhalte
2.2.7 Anforderung 7 – Bewegung und Dynamik
2.2.7.1 Bedingung 7.1 - Verzicht auf Flackern
2.2.7.2 Bedingung 7.2 – Verzicht auf Blinken
2.2.7.3 Bedingung 7.3 – Verzicht auf bewegte Inhalte
2.2.7.4 Bedingung 7.4 – Verzicht auf Auto-Aktualisierung
2.7.7.5 Bedingung 7.5 – Verzicht auf Weiterleitung
2.2.8 Anforderung 8 – Zugang
2.2.8.1 Bedingung 8.1 - Zugängliche Alternativen für programmierte Objekte
2.2.9 Anforderung 9 – Unabhängigkeit
2.2.9.1 Bedingung 9.1 – Verzicht auf serverseitige Imagemaps
2.2.9.2 Bedingung 9.2 - Auch ohne Maus nutzbar
2.2.9.3 Bedingung 9.3 - Geräteunabhängige Event-Handler
2.2.10 Anforderung 10 – Kompatibilität
2.2.10.1 Bedingung 10.1 - Verzicht auf Pop-Ups und Ankündigung neuer Fenster
2.2.10.2 Bedingung 10.2 - Beschriftung von Formularfeldern richtig anordnen
2.2.11 Anforderung 11 – Standards
2.2.11.1 Bedingung 11.1 – W3C-Technologien verwenden?
2.2.11.2 Bedingung 11.2 - Verzicht auf veraltete Elemente
2.2.11.3 Bedingung 11.3 – Alternative Angebote
2.2.12 Anforderung 12 – Orientierung
2.2.12.1 Bedingung 12.1 - Frames mit Titel und Namen versehen
2.2.12.2 Bedingung 12.2 – Verständlichkeit des Aufbaus der Frames
2.2.12.3 Bedingung 12.3 – Inhalt gliedern
2.2.12.4 Bedingung 12.4 – Verknüpfung von Formularelementen mit Labels
2.2.13 Anforderung 13 – Gebrauchstauglichkeit
2.2.13.1 Bedingung 13.1 – Eindeutige Linktexte
2.2.13.2 Bedingung 13.2 – Metadaten
2.2.13.3 Bedingung 13.3 – Anbieten einer Sitemap oder einer ähnlichen Orientierungshilfe
2.2.13.4 Bedingung 13.4 – Einheitliche Navigation
2.2.14 Anforderung 14 – Verständliche Sprache
2.2.14.1 Bedingung 14.1 – Einfache Wörter und Sätze
3. Barrierefreiheit an konkretem Beispiel
3.1 Allgemeines
3.2 Die Änderungen
3.2.1 Auszeichnung der verwendeten Sprache
3.2.2 Verzicht auf JavaScript und CSS
3.2.3 Umstrukturierung der Seite
3.2.4 Die Verweise
3.2.4 Einfachheit
4. Zusammenfassung
4.1 Schlussfolgerungen
4.2 Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) für Webentwickler. Ziel ist es, die Gesetzestexte zu erläutern und deren praktische Umsetzung durch die Programmierung einer beispielhaften, barrierefreien Webseite zu demonstrieren.
- Grundlagen und rechtlicher Rahmen der BITV für behindertengerechtes Webdesign
- Detaillierte Analyse der Priorität-1-Standards für Webseiten
- Technische Barrieren und Lösungsansätze (z.B. barrierefreie Tabellen, Navigation)
- Praktische Optimierung einer bestehenden Webseite gemäß den BITV-Richtlinien
Auszug aus dem Buch
3.2 Die Änderungen
Bei einer barrierefreien Seite muss angegeben werden, um welche Sprachversion es sich handelt.
Aus
<html>
wird
<HTML lang="de">
3.2.2 Verzicht auf JavaScript und CSS
Die Skript-Sprache JavaScript und die Stylesheet-Definition habe ich entfernt. Die Bedingung 6.3 der BITV sagt aus, dass eine Seite auch ohne Skripte funktionieren muss. Bedingung 2.1 sagt, dass auch sämtliche Seiten ohne Farbe funktionieren müssen.
3.2.3 Umstrukturierung der Seite
Die Seite ist in ihrer Ursprungsfassung aus Layout-Gründen in verschachtelten Tabellen aufgebaut. Dieser Zustand ist natürlich für eine barrierefreie Seite nicht tragbar. Daher galt es den Inhalt der Seite umzustrukturieren. Ich habe mich hierbei an eine lineare Struktur von oben nach unten gehalten.
Sämtliche Bilder, die als Überschriften dienten wurden durch HTML-Headlines ersetzt, gemäß Bedingung 3.5 der BITV. So habe ich eine Seitenüberschrift, die bis dato vollends fehlte in <h1> gehalten und strukturierte die weiteren Überschriften kleiner.
Die Navigation, die auch aus Images bestanden hatte, ist jetzt dem Inhalt vorangestellt und mit der Überschrift“ Seitennavigation“ gekennzeichnet. Gemäß Bedingung 3.1 wurde auch hier auf den Einsatz von Schriftgrafiken verzichtet.
Daraufhin folgt der Inhalt der Seite.
Alle Elemente sind durch eine Linie mittels <hr>-Tag optisch voneinander getrennt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Vorwort: Einführung in das Thema Internetnutzung durch behinderte Menschen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch die BITV.
2. Barrierefreiheit: Detaillierte Darstellung der rechtlichen Anforderungen der BITV, unterteilt in die verschiedenen Standards der Priorität 1.
3. Barrierefreiheit an konkretem Beispiel: Praxisbericht zur Umgestaltung einer Webseite gemäß den Richtlinien der BITV.
4. Zusammenfassung: Abschließende Reflexion über den Umsetzungsaufwand der Verordnung und Ausblick auf künftige Entwicklungen im Webdesign.
Schlüsselwörter
Barrierefreiheit, Webdesign, BITV, Verordnung, Informationstechnik, Webentwicklung, Screenreader, HTML, Standards, Barriere, Internetauftritt, behindertengerecht, Validierung, Navigation, Barrierefrei
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit behandelt die gesetzlichen Anforderungen der BITV an ein barrierefreies Webdesign für öffentliche Internetangebote.
Welche Themenfelder werden zentral behandelt?
Zentral sind die technischen Standards für Barrierefreiheit, die Anforderungen an die Strukturierung von Webseiten und die Trennung von Inhalt und Design.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist, die theoretischen Anforderungen der BITV zu deuten und ihre praktische Anwendbarkeit anhand einer konkreten Webseite zu demonstrieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird angewandt?
Es wird eine juristische Interpretation der Verordnung mit einem praktischen Programmierprojekt kombiniert, um die Umsetzbarkeit der Standards zu prüfen.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Erläuterung der 14 Anforderungen der Priorität 1 der BITV, von Alternativtexten bis hin zur sprachlichen Verständlichkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Barrierefreiheit, BITV, Webdesign, HTML-Standards und barrierefreie Programmierung.
Warum wurde JavaScript bei der Umgestaltung entfernt?
Die Bedingung 6.3 der BITV schreibt vor, dass eine Seite auch bei deaktivierten Skripten funktionsfähig sein muss.
Welches Tool wurde für die Validierung der Umsetzung verwendet?
Der Autor nutzte den "Bobby-Validator" sowie den W3C-Validator, um sicherzustellen, dass die Seite den Anforderungen der BITV entspricht.
- Quote paper
- Matthias Melzer (Author), 2004, Barrierefreies Webdesign - Anforderungen an das Webdesign durch die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29458