Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2.1 Migration und rechtlicher Status deutscher
und ausländischer Migranten 3
2.2 Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel von Migranten 4
3 Quantitative Entwicklungen in Westdeutschland 6
4 Phase I der Aussiedlerfamilien 7
4.1 Neuausstattungsbedarf der Haushalte 7
4.2 Berufliche Eingliederungsprobleme und niedriges
Haushaltseinkommen S. 7
4.3 Ausreisebedingte Schulden 8
4.4 Konsum- Sparverhalten der Aussiedler 8
5 Risikolagen von Migrantenkindern 9
5.1 Soziallage 9
5.2 Bildungs- und Berufschancen der zweiten Generation 9
5.3 Vorurteile und soziale Kontakte 10
5.4 Kriminalität 10
6 Sozialpolitische Schlussfolgerungen 11
6.1 Aufhebung der arbeitsrechtlichen Diskriminierung von Migranten 11
6.2 Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen und
beruflichen Qualifikation 12
6.3 Aufhebung der sozialpolitischen Diskriminierung 12
6.4 Verbesserung allgemeiner sozialpolitischer Leistungen 12
7 Resümee 13
8 Literatur 14
2
1 Einleitung
In der in Gruppenarbeit zusammengestellten Seminararbeit werden wir versuchen, uns dem vorgegebenen Thema „Risikolagen von Migrantenkindern“ mittels der ausgehändigten Literaturliste zu nähern. Doch um die Thesen, die die Autoren der ausgewählten Werke aufstellen, hinterfragen zu können und gegebenenfalls zu unterstützen oder auch zu widerlegen, ziehen wir darüber hinaus auch weitere Sekundärliteratur zur Bearbeitung des Themas hinzu. Ebenfalls sollen aktuelle Materialien berücksichtigt werden.
Einführend werden wir eine allgemeine Definition von Migranten geben und dessen verschiedenst mögliche Rechtslagen in der Bundesrepublik klären. Im Anschluss folgt, um eine historische Einordnung zu ermöglichen, eine Darstellung der Entwicklung von Migrantenzahlen in Westdeutschland von 1960 bis zur Gegenwart. Erst danach soll spezieller auf die Phase eingegangen werden, in der die Aussiedlerfamilien erst kürzlich nach Deutschland eingereist sind. Vor der abschließenden Schlussfolgerung, die auch Lösungsansätze umreist, werden wir die konkreten Risikolagen von Migrantenkindern und dessen Familien benennen und hinterleuchten.
2.1 Migration und rechtlicher Status deutscher und ausländischer Migranten
(vgl. HANESCH, W./KRAUSE, P./BÄCKER, G. (2000): Armut und Ungleichheit in Deutschland. Der neue Armutsbericht der Hans -Böckler-Stiftung, des DGB und des Paritätischen Wohlfahrtverbands. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt, Kap. 3.5: Armut bei ausländischen und deutschen Migranten. S. 395-407)
Seit den 70er Jahren gibt es Gesetzesinitiativen und neue Verordnungen mit dem Ziel, die Einwanderung abzuschwächen (vgl. S.395). Ende des zweiten Weltkrieges kamen 12 Mio. Flüchtlinge und Vertriebene nach West- und Ostdeutschland sowie Österreich. Neben der rechtlichen Gleichstellung durch Artikel 116 GG wurden sie ökonomisch durch Kompensationszahlungen unterstützt - für verlorenes Eigentum im Rahmen des Lastenausgleichs. 1953 trat das Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) in Kraft und sicherte die rechtliche Grundlage für ethnisch privilegierte Zuwanderung weiterer Deutscher aus ehemaligen deutschen Ostgebieten. Diese Aussiedler erhielten auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach dem BVFG konnten sie u.a. Eingliederungshilfen für den Berufseinstieg beanspruchen sowie frühere Arbeitsjahre in Herkunftsländern als Beitragsjahre für Sozialversicherung anrechnen. Zwischen 1988 und 1992 kam es zu einem Anstieg der Zuwanderung. Aufgrund bestehender Kontakte (Familienzusammenführung), der geographischen Lage, der attraktiven wirtschaftlichen Situation und der rechtlichen Situation (Asyl und Familiennachzug) war die Bundesrepublik ein Zielland vieler Menschen (vgl. S.397). Aus dieser Zunahme ergab sich, dass das individuelle Grundrecht auf Asyl erneut in die Diskussion geriet. Es wurde Stimmung gegen Asylbewerber und (sogenannte) Wirtschaftsflüchtlinge gemacht. Am Ende wurde, trotz heftiger Kritik, das Asylrecht eingeschränkt und Art. 16a des GG neu formuliert.
Die restriktivere Praxis und der in Kraft getretene Asylkompromiss, dass Flüchtlinge in der Bundesrepublik keinen Anspruch mehr auf Anerkennung als Asylberechtigte nach Art. 16a des GG haben, wenn sie über einen Drittstaat eingereist sind, sorgten ab 1993 für ein starkes Absinken der Zahl von Asylbewerbern und -berechtigten. Seit der Novellierung des Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetzes (BVFG) 1993 hat die Migration nach Deutschland kontinuierlich abgenommen. Faktisch ist die Bundesrepublik Deutschland seit den 50er-Jahren ein Einwande-rungsland (vgl. S.400).
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2.2 Die unterschiedlichen Aufenthaltstitel von Migranten
Ausländische Migranten unterliegen im Gegensatz zu deutschen Migranten einem rechtlichen Sonderstatus. Sie bleiben aufgrund des bis 1999 gültigen Staatsbürgerschaftsrechts, das wegen des ius sanguinis die Staatsbürgerschaft an die Abstammung von Deutschen band, trotz jahrze hntelanger Aufenthaltszeiten Ausländer, ebenso wie ihre Kinder. Somit hatten ausländische Migranten bis 1999 nur nach la ngen Aufenthaltszeiten (in der Regel 15 Jahre) und unter Einschränkungen ein Anrecht auf Einbürgerung (vgl. S.401).
Migranten haben, abhängig vom Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit, eine unterschiedliche Stellung im Arbeits- und Sozialrecht. Vier Arten von Aufenthaltsgenehmigungen werden für ausländische Migranten im in der BRD gültigen Recht definiert:
4
Sonderregelungen für EU-Staatsangehörige und türkische Arbeitnehmer:
Zusätzliche Aufenthaltstitel im deutschen Ausländer- und Asylrecht:
Personen, die keinen der genannten Rechtsstatus innehaben, halten sich ohne legalen ausländerrechtlichen Status in der BRD auf (vgl. S. 405). Das heißt jedoch nicht, dass sie sich illegal aufhalten. So besitzen Migranten, die einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt haben, keinen Aufenthaltstitel neben illegal eingereisten Personen und denen, deren Aufenthaltsstatus abgelaufen ist. Deren rechtliche Situation ist desolat. Häufig werden eventuell bestehende Rechte nicht eingefordert, da sie den Aufenthalt gefährden würden.
Ein fester Aufenthaltsstaus ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration in die Gesellschaft. Der Aufenthaltsstatus lässt trotz jahrzehntelanger Aufenthaltszeiten zu wünschen übrig. Gründe sind neben Unkenntnis der Betroffenen die hohen gesetzlichen Auflagen sowie die restriktive Handhabung der Behörden (vgl. S. 407).
5
Arbeit zitieren:
Daniel Schneider, Hedda Pohlschmidt, Wassilios Spyropoulos, 2002, Ausmaß und Formen von Armut in Deutschland. Risikolagen von Migrantenkindern, München, GRIN Verlag GmbH
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