Inhaltsverzeichnis:
I. Einleitung 6
II. Kinder im Blick der Werbung 7
1. Zum Wesen der Werbung 7
1.1. Betriebswirtschaftlicher Ansatz zur Definition der Werbung 7
1.2. Die Definition von Werbung seitens der EU 8
2. Kinder als attraktive Zielgruppe in der Wirtschaft 8
3.Arten der Kinderwerbung 9
3.1. Das Werbemedium Fernsehen 9
3.2. Werbung in Kinderzeitschriften 10
3.3. Video- und Computerspiele als Werbeträger 10
3.4. Werbung „below the line“ 11
3.5. Werbung durch Sponsoring 12
3.6. Die Besonderheit des Merchandising 12
4. Rolle der Kinder 13
4.1. Der Einfluss von kleineren Kindern 13
4.2. Der Einfluss von Jugendlichen 14
4.3. Der Einfluss des näheren Umfeldes von Kindern 14
4.3.1. Die Prägung des Konsumverhaltens 14
4.3.2. Der Einfluss durch die Eltern 14
4.3.3. Der Einfluss durch die Medien 15
4.3.4. Das Verhältnis zwischen Fernsehen und Eltern 16
5. Die Beeinflussung und Wirkung durch Werbung 16
5.1. Exemplarische Darstellung der Wirkung anhand des Fernsehens 17
5.2. Eigene Betrachtung der Auswirkung von Werbung auf Kinder 19
III. Verfassungsrechtlicher Schutz der Werbung nach Art. 5 Abs. 2 GG 21
1. Der Schutzbereich des Art. 5 GG 21
1.1. Die Meinungsfreiheit 21
1.2. Die Pressefreiheit 21
1.3. Die Freiheit der Berichterstattung von Rundfunk und Film 21
2. Behandlung der Wirtschaftswerbung nach Art. 5 GG 22
3. Der verfassungsrechtliche Schutz der Jugend 23
IV. Jugendschutzrechtliche Regelungen, Rundfunkrechtliche Bestimmungen und
Verhaltensregeln der Wirtschaft 25
1. Jugendschutzrechtliche Regelungen 25
1.1. Gewerberechtliche Kontaktverbote nach dem Jugendschutzgesetz 25
1.2. Werbeverbote 26
1.2.1. Schutz vor jugendgefährdenden Schriften 26
1.2.2. Schutz vor Gesundheitsgefahren 26
1.2.3. Werbeverbot in Schulen 26
2. Rundfunkrechtliche Bestimmungen 27
3. Verhaltensregeln der Wirtschaft 28
3.1. Die Verhaltensregeln der Internationalen Handelskammer 28
3.2. Die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats 28
V. Die Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Werbung gegenüber bzw. mit Kindern 30
2
1. Die Behandlung der Problematik nach deutschem Recht 31
1.1. Verstöße von Werbemaßnahmen gegen § 3 UWG 31
1.1.1. Die Irreführung 31
1.1.2. Anwendbarkeit des § 3 UWG 33
1.2. Verstöße von Werbemaßnahmen gegen § 1 UWG 34
1.2.1. Übertriebenes Anlocken 34
1.2.2. Aleatorische Reize 39
1.2.3. Autoritätsmissbrauch 46
1.2.3.1. Kindergärten als Werbeträger 46
1.2.3.2. Schulen als Werbeträger 47
1.2.3.3. Idole als Werbeträger 49
1.2.4. Ausnutzen der kindlichen Unerfahrenheit 49
1.2.5. Werbung mit Kindern 51
1.2.6. Gesundheitsgefährdende Werbung 52
1.2.6.1. Tabakerzeugnisse 53
1.2.6.2. Alkoholische Getränke 54
2. Allgemeine Aspekte des Schutzes der Minderjährigen in der EU 55
2.1. Schweden 56
2.2. Italien 57
2.3. Frankreich 58
VI. Zusammenfassende Darstellung 60
3
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz Allg. Allgemein Art. Artikel BB Betriebsberater Bd. Band bezgl. bezüglich BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof Bsp. Beispiel bspw. beispielsweise BVerfGE Bundesverfassungsgerichtsentscheidung bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EuGH Europäischer Gerichtshof EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft f. folgende ff. fort folgende gem. gemäß GG Grundgesetz Gesetz über die Verbreitung GJS jugendgefährdender Schriften GRUR Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht GRUR - RR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht -Rechtsprechungs-Report GRUR Int. Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht - Internationaler Teil Hrsg. Herausgeber
4
HWG Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens -Heilmittelwerbegesetz ICC International Chambre of Commercei i.d.F. in der Fassung i.S. im Sinne JÖSchG Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit KG Kammergericht LG Landgericht LMBG Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen - Lebensmittelgesetz NJW Neue Juristische Wochenschrift o.g. oben genannte OLG Oberlandesgericht RGBl Reichsgesetzblatt RfStV Rundfunkstaatsvertrag Rn. Randnummer S. Seite sog. sogenannte u.a. unter anderem u.ä. und ähnliche U.E. Unserer Erkenntnis U.M. Unserer Meinung u.U. unter Umständen UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb WRP Wettbewerb in Recht und Praxis Vgl. Vergleich, Vergleiche ZugabeVO Zugabeverordnung z.B. zum Beispiel
5
I. Einleitung
In der heutigen Gesellschaft haben Werbetreibende sehr viele Möglichkeiten, um ihre Werbebotschaften zu verbreiten. Tatsächlich ist es so, dass Werbung mittlerweile allgegenwärtig ist. Es ist schier unmöglich, sich der Flutwelle an Werbung zu entziehen. Sie begegnet uns in allen Lebensbereichen wie Fernsehen, Zeitschriften, Internet, Radio oder auch auf Plakatwänden. Die modernen Kinder sind schon sehr früh in der Lage, die verschiedenen Medien zu handhaben. Aus diesem Grund werden auch schon Kinder zeitig mit beeinflussenden Werbemaßnahmen konfrontiert. Im Folgenden soll untersucht werden, in welcher Art und Weise Werbung auf Kinder einwirkt und welche Bedeutung Kinder für die Werbewirtschaft haben. Ein Teil dieser Ausarbeitung bezieht sich auf spezielle gesetzliche Regelungen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen. Den Schwerpunkt bildet die wettbewerbsrechtliche Behandlung von Werbemaßnahmen und deren Beurteilung von Kindern und Jugendlichen. Meine Untersuchungen und Betrachtungen sind dabei im Wesentlichen auf Kinder und Jugendliche bezogen, da ich zu der Ansicht gelangt bin, dass sowohl Kinder als auch Jugendliche gleichermaßen schützenswert sind.
6
II. Kinder im Blick der Werbung
1. Zum Wesen der Werbung
Im Folgenden soll der Begriff der Werbung, bzw. das Wesen der Werbung näher definiert werden. Dazu werden zwei Ansatzpunkte hinzugezogen. Zum einen wird der eher wirtschaftliche Standpunkt mit Hilfe von Kroeber-Riel und zum anderen die Auffassung, der EU, die sie in der Richtlinie über irreführende Werbung - 84/450/EWG- bekannt gibt, dargestellt werden.
1.1. Betriebswirtschaftlicher Ansatz zur Definition der Werbung
Werbung dient dazu, dem Überangebot an Gütern, welches typischerweise in den westlichen Volksgemeinschaften vorliegt, Herr zu werden. Es liegt also bei den Anbietern, Anstrengungen zu unternehmen, um die verwöhnten Nachfrager mit der Qualität, der Preiswürdigkeit und den Bezugsquellen ihres Angebots bekannt zu machen. 1
Es stellt sich somit als nächstes die Frage, was Werbung eigentlich ist. Kroeber-Riel definiert z.B. die Werbung als versuchte Einstellungs- und Verhaltensbeeinflussung mittels besonderer Kommunikationsmittel. Des Weiteren geht er davon aus, dass Werbung nicht nur Beeinflussung ist, sondern der systematische Versuch der Beeinflussung. 2
Werbung hat verschiedene Funktionen, u.a. die des Zeitvertreibs und die der Unterhaltung. Das bedeutet, dass Werbung sowohl unterhaltende als auch gesellschaftliche Wirkungen hat. So kann sie bspw. zur Sozialisierung beitragen, Vorstellungen und Gefühle von Kindern und Erwachsenen prägen und in diesem Zusammenhang auch Vorurteile bekräftigen. 3
Des Weiteren werden mit Werbung emotionale Erlebnisse für den Konsumenten vermittelt. In diesem Bereich wird der Konsument von Werbung angesprochen, die einen hohen Anteil an Bildern hat, wie z.B. die Kino-, Fernseh- und Zeitschriftenwerbung.
1 Vgl. Wöhe, Einführung in die allg. Betriebswirtschaftslehre, S. 694.
2 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 581.
3 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 583, 584.
7
Er reagiert auf Motive, u.a. auf erotische Personen oder schöne Landschaften automatisch, unabhängig davon, ob ihn der Inhalt der Werbung interessiert oder berührt. 4
Weiterhin dient die Werbung der Information für Konsumentenentscheidungen. Hierbei sind Informationen von essentieller Bedeutung für die Kaufentscheidungen. Werbung berichtet z.B. über das Angebot von konkurrierenden Produkten und Dienstleistungen. 5
Ferner stellt die Werbung dem Konsumenten Normen und Verhaltensmodelle zur Verfügung, an die er sich in Kaufsituationen halten kann. Hierbei geht es weniger um Problemlösungsprozesse als um Lernprozesse. D.h., bei vereinfachten
Entscheidungsprozessen hat der Konsument kaum Informationsbedarf. Die Produktauswahl wird durch soziale Vergleiche bestimmter Anspruchsniveaus und Standards, die durch Werbung vermittelt werden, bestimmt. 6
1.2. Die Definition von Werbung seitens der EU
Gemäß der Richtlinie 84/450/EWG besteht die Werbung aus drei Bestandteilen. Damit eine Werbung als solche anerkannt wird, muss sie alle drei Voraussetzungen erfüllen.
Zum einen wird Werbung als eine Äußerung angesehen, in welcher Form auch immer. Ferner muss die Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgen.
Ebenso muss sie mit dem Ziel erfolgen, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern. 7
2. Kinder als attraktive Zielgruppe in der Wirtschaft
Kinder sind im Laufe der Zeit für die Wirtschaft zu einer begehrten Zielgruppe geworden. Hierbei sind sie als Marktfaktor nicht mehr zu unterschätzen. 8 Denn Kinder, die bspw. viel fernsehen, sind sehr bedeutend für Industrie und Werbewirtschaft.
4 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 584.
5 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 584.
6 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 585.
7 Vgl. GRUR Int. 1997, S. 112, 113.
8 Vgl. Schmidt/ Spieß, Werbung, Medien und Kultur, S. 87.
8
Der Konsummarkt für Kinder hat sich zu einem bedeutenden Marktsegment entwickelt. Betrachtet man diesen Markt, der sich auf die kleinen Konsumenten spezialisiert hat, so kann man feststellen, dass dort sehr verschiedene Industriezweige um die Gunst von Kindern zwischen drei und vierzehn Jahren buhlen.
Der Grund der Lukrativität der Kinder für die Wirtschaft liegt in ihrem eigenen Einkommen.
Dieses teilt sich regelmäßig in Taschengeld, Nebenverdiensten und diversen Geldzuwendungen bzw. Geldgeschenken auf. Sie können damit selbst am Kaufgeschehen teilnehmen.
In Anbetracht der Höhe des Taschengeldes, welches Eltern den Kindern gewähren, ist die Kaufkraft von Kindern in der heutigen Zeit nicht unerheblich. So waren es im Jahre 1997 etwa 15,6 Milliarden DM, die sich aus dem Taschengeld, Geldgeschenken und Sparguthaben ergaben. 9
Darüber hinaus fungieren sie auch indirekt über ihre Eltern als Verbraucher, da sie unabhängig von ihrem Taschengeld auch über Einkäufe in der Familie entscheiden. 10 D.h., dass Kinder ihre ganz alltäglichen Wünsche und Bedürfnisse über die Eltern abwälzen oder bspw. auch als kleine “Experten“, was z.B. neue Produkte angeht, ihre Eltern in dessen Entscheidungsprozess erheblich beeinflussen können.
Erfahrungen, die hinsichtlich dieses Themas in den USA gemacht wurden gehen dahin, dass Kinder über Einkäufe in Höhe des doppelten Betrages ihrer persönlichen Geldmittel entscheiden. 11 In solchen Fällen übernehmen sie dann die Funktion eines „Warenpropagandisten“ innerhalb der Familie. 12
3. Arten der Kinderwerbung
3.1. Das Werbemedium Fernsehen
Neumann-Braun und Erichsen räumen dem Fernsehen eine bedeutende Rolle im Leben von Kindern ein. Sie stellen fest, dass es neben dem Spielen zu ihren beliebtesten Tätigkeiten zählt. Somit soll die durchschnittliche Fernsehdauer pro Tag bei 104 Minuten liegen. Dies bedeutet also, dass das Fernsehen in der Freizeit der Kinder den größten Anteil einnimmt. 13
9 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 622.
10 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 27.
11 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 27.
12 Vgl. Schmidt/ Spieß, Werbung, Medien und Kultur, S. 90.
13 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 28.
9
Die Werbung im Fernsehen tritt in zwei Arten auf. Zum einen gibt es zwischen den Zeichentrickserien unzählige kurze Werbespots, wie auch Erwachsene sie kennen. Hierzu muss jedoch gesagt werden, dass diese Spots bei Kindern im Vergleich zu Erwachsenen recht beliebt sind, was den Werbetreibenden sehr zugute kommt. 14 Zum anderen gibt es sog. „Gameshows“. Dort können die teilnehmenden Kinder unzählige von attraktiven Preisen gewinnen. Diese Preise werden in der Sendung sichtbar positioniert, wobei bei den privaten Sendern sogar die zugehörigen Markennamen genannt werden. 15
3.2. Werbung in Kinderzeitschriften
Im Allgemeinen gibt es zahlreiche unterschiedliche Zeitschriften für Kinder, die sich im Großen und Ganzen großer Beliebtheit bei den jungen Käufern erfreuen. In diesen Zeitschriften findet sich verhältnismäßig wenig Werbung, ganz im Gegensatz zu den allgemeinen Publikumszeitschriften. Der durchschnittliche Anteil von Werbung in den Zeitungen für Kinder beläuft sich auf ca. 5 Prozent, wobei der Anteil bei den Publikumszeitschriften bei ungefähr 34 Prozent liegt.
Der Grund für den geringen Werbeanteil liegt auf der Hand, denn ihre Produktion ist aufgrund kleinerer Redaktionen günstiger als die von allgemeinen Publikumszeitschriften. Außerdem bestehen auch Werbebeschränkungen von Lizenzgebern. Somit verpflichtet bspw. der Disney-Konzern seine Lizenznehmer nicht mehr als 20 Prozent Werbung in den Disney-Titeln zu veröffentlichen. Bei Video- und Computerspielmagazinen liegt der Werbeanteil deutlich höher. Er bemisst sich auf ca. 26 Prozent. Die Werbung in diesen Zeitschriften beschränkt sich dabei auch größtenteils auf Video- und Computerspielgeräte und die dazugehörigen Spiele. 16
3.3. Video- und Computerspiele als Werbeträger
In zunehmendem Maße werden in der heutigen Zeit Videofilme und Computerspiele von Jugendlichen als Medien bevorzugt. Es wird sicherlich nur noch einen geringen Teil bei den Kindern geben, die noch keine Erfahrungen mit solchen Spielen gemacht haben bzw. kein eigenes besitzen.
Werbecomputerspiele werden an Interessierte kostenlos oder zu symbolischen Preisen verteilt. Hierbei erhoffen sich die Anbieter eine große Verbreitung, indem die Zielgruppe diese Programme kopiert.
14 Vgl. Schmidt/ Spieß, Werbung, Medien und Kultur, S. 95.
15 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder Bd. 1, S. 28.
16 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder Bd. 1, S. 32.
10
Neben der Produktion solcher Werbecomputerspiele besteht noch die Möglichkeit des Product Placement in diesen Spielen. 17
Demnach haben Video- und Computerspiele ihre eigene werbetechnische Bedeutung. So werden in diesen Spielen auch alle bekannten Medienstars verarbeitet. Die Wirksamkeit der Werbemaßnahmen zeigt sich in den Verkaufszahlen, denn weltweit werden über zehn Milliarden Dollar mit dem Verkauf von Videospielen umgesetzt. 18
3.4. Werbung „below the line“
In den „below the line“ Bereich fließen 40 Prozent aller Werbemaßnahmen für Kinder. Unter „below the line“ versteht man Werbestrategien, die nicht der klassischen messbaren Werbung zuzurechnen sind, wie z.B. TV, Hörfunk, Print, Plakat. Ferner zählen zu dieser Werbeart die Direktwerbung, die Verkaufsförderung und das Sponsoring. Den Kindern wird in direkter Art und Weise Aufmerksamkeit geschenkt (Kundenclub) oder sie werden in einer entsprechenden Werbekampagne in eine unmittelbare Aktion involviert (Telefon). Für die Werbetreibenden bedeutet dies eine hohe Kontaktqualität. Die Direktwerbung ist die gängigste. Damit werden die Konsumenten direkt, durch Wurfsendungen, Briefe, Telefon oder Kundenclubs, angesprochen. Die Firma LEGO verteilt bspw. 15 Millionen Werbebroschüren. Weiterhin werden auch gern Preisausschreiben veranstaltet, um an die Adressen der jungen Verbraucher zu kommen. Zum Erhalt der Adressen und der dazugehörigen Daten bieten sich ferner Kundenclubs neben der Direktwerbung an. In solchen Clubs ist die Mitgliedschaft meist kostenlos. Die Kinder erhalten ein Clubmagazin, welches der Selbstdarstellung des entsprechenden Unternehmens dient. Weiterhin sind diese Kundenclubs für die Kinder so attraktiv, da sie fast wie Erwachsene behandelt werden, indem sie eine Mitgliedskarte und sogar eigene Post erhalten.
Fast alle Unternehmen, die auf dem Kindermarkt engagiert sind, betreiben Werbung durch die Pflege von Kinderkundenclubs. 19
Ein Beispiel hierfür wäre der Junior Club von Mc Donalds. Die Kinder erhalten zu verschiedenen Anlässen im Jahr (Geburtstag) Post. Ihnen werden sowohl Gutscheine als auch die neuesten Produkt- und Spielzeuginformationen zugeschickt.
17 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 32.
18 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 32
19 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 33.
11
3.5. Werbung durch Sponsoring
Beim Sponsoring greift der Sponsor aktiv mit bestimmten Mitteln in die Freizeitgestaltung von Kindern ein. Das Ziel des Sponsors besteht lediglich darin, unternehmerische Marketing- und Kommunikationsziele zu erreichen.
Das Sponsoring an sich ist recht beliebt bei Kindern und deren Familien, da bspw. Zirkus-und Theatervorstellungen gesponsert werden. 20
„Die Wirtschaft hat die Möglichkeit, mit ihren Sponsoring-Aktivitäten bei Kindern ein bestimmtes Image aufzubauen, den Kindern wiederum werden sportliche, kulturelle oder soziale Möglichkeiten eröffnet, die sonst aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht möglich wären.“ 21
3.6. Die Besonderheit des Merchandising
Da wie schon oben erwähnt, Kinder zu einer sehr attraktiven Zielgruppe der Wirtschaft geworden sind, setzen Firmen wie z.B. Disney immer stärker integrierte Marketingstrategien ein. Hierbei sind Fernsehen, Video, Kinofilme, Computerspiele, Schallplatten, Spielzeug u.v.m. eng miteinander verknüpft. 22
Neumann-Braun bezeichnet das Merchandising als einen Zwitter von Werbung und Konsum. Demnach ist es eine Vermarktung von Medienprodukten in Form der Vergabe von Lizenzrechten an Zweitfirmen, die diese Rechte in Fremdprodukten, Dienstleistungen oder der Werbung verwenden. 23
Überwiegend bezieht sich das Merchandising auf Zeichentrickfiguren. Hierbei hängt die Akzeptanz des Marktes natürlich von dem Erfolg der Lizenzfigur ab. Tendenziell kann behauptet werden, dass die Vermarktbarkeit von Charakteren, Szenen und Logos zu einer bedeutenden und überlebenswichtigen Einnahmequelle bei der Produktion von Kindersendungen wird. 24
20 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 34.
21 Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 35.
22 Vgl. David Buckingham, Verwischte Grenzen „Teletubbies“ und Kindermedien, S. 2.
23 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 36.
24 Vgl. Charlton, Fernsehwerbung und Kinder, Bd. 1, S. 36, 37.
12
4. Rolle der Kinder
Zunächst geht es darum, welchen Einfluss die Kinder bei der Kaufentscheidung haben und inwieweit sie das Ergebnis einer Entscheidung beeinflussen können. Kinder spielen dabei eine große Rolle, da sie direkt auf Familienentscheidungen einwirken können und somit am Entscheidungsprozeß teilnehmen. Hierbei ist jedoch abzuwägen, in welchem Alter sich die Kinder befinden. 25
Kinder unterschiedlichen Alters haben unterschiedliche Interessen und Wünsche, demnach muss hinsichtlich der Werbungsstrategien hier differenziert werden. Dies beginnt schon mit dem Produktangebot und endet mit der Art und Weise, wie die Kinder angesprochen werden.
4.1. Der Einfluss von kleineren Kindern
Kleinere Kinder können und dürfen meist noch nicht allein über einen Einkauf der von ihnen konsumierten Produkte entscheiden. Sie müssen folglich erst ihre Eltern fragen, ob sie ein bestimmtes Produkt konsumieren dürfen, da die Eltern die Kaufentscheidungen für ihre Kinder übernehmen. 26
In einer Studie von 1978 analysierte Atkin das Interaktionsverhalten beim Kauf von Frühstücksflocken. Er beobachtete beim Kauf Familien, meist Mütter mit ihren Kindern, wobei sich das Alter der Kinder zwischen 3 und 12 Jahren belief. In 66 % der Fälle, die er beobachtete, stellte er fest, dass das Kind die Initiative ergriff und diese Frühstücksflockenmarke von dem Elternteil erbittet oder forderte. Weiterhin stellte er fest, dass diese vom Kind geäußerten Präferenzen hauptsächlich durch Werbung und Verkaufsforderungen zustande kamen. Als weiteres Resultat stellte sich heraus, dass Eltern eher auf die Forderungen ihrer Kinder hinsichtlich des Wunsches reagieren als auf Bitten. Demnach stimmen sie den Vorschlägen der Kinder in den meisten Fällen zu. Aufgrund dessen sollte der Einfluss, den Kinder auf Kaufentscheidungen haben, nicht unterschätzt werden. 27
25 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 456.
26 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 456.
27 Vgl. Kroeber-Riel, Weinberg, Konsumentenverhalten, S. 456, 457.
13
Arbeit zitieren:
Andre Herkendell, 2004, Kinder und Jugendliche als Zielobjekte der Werbung, München, GRIN Verlag GmbH
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