Die Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts stellen einen wichtigen Eckpfeiler des Binnenmarktes der Europäischen Union dar, sie sind insbesondere relevant für den Abbau der Hemmnisse im Handel innerhalb der Union. Die Abschaffung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten verlangte eine Maßnahme, um die Bewegungsfreiheit von Waren sowie Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Zur Erreichung eines gemeinsamen Binnenmarktes als eines der zentralen Ziele der Europäischen Union waren die Marktfreiheiten für die notwendige freiheitliche Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs von essentieller Bedeutung. Es wird unterschieden zwischen freiem Warenverkehr (Art. 28 AEUV), freiem Personenverkehr, hierunter fallen sowohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 45 AEUV), als auch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), freiem Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV) und freiem Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1). Ergänzt werden diese vier Grundfreiheiten durch den freien Zahlungsverkehr (Art. 63 Abs. 2), welcher auch die fünfte Grundfreiheit genannt wird und als eigenständige Grundfreiheit aufzufassen ist. Diese Grundfreiheiten sind als spezielle Ausformungen des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 18 AUEV anzusehen und beinhalten dementsprechend jeweils besondere Diskriminierungsverbote, sie verbieten eine Ungleichbehandlung von Unionsbürgern bzw. Waren anderer Mitgliedstaaten, man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Grundsatz der Inländergleichbehandlung“. Die folgende Ausführung betrachtet die verschiedenen Grundfreiheiten der Europäischen Union als Diskriminierungsverbote. Das Ziel ist hierbei sowohl eine Definition des Begriffs „Diskriminierung“ vorzunehmen, als auch den Kern der Wirkungsbereiche der einzelnen Grundfreiheiten aufzuzeigen und ihre Ausgestaltung als Diskriminierungsverbote im Einzelnen zu analysieren.
Inhalt
A. Einleitung
B. Der Begriff der Diskriminierung
C. Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote
D. Die einzelnen Grundfreiheiten
I. Die Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28 ff. AEUV)
1. Die Zollunion
2. Das Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung
3. Anwendungsbereich
4. Als Diskriminierungsverbot
II. Die Personenverkehrsfreiheiten
1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
2. Die Niederlassungsfreiheit
III. Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
1. Anwendungsbereich
2. Als Diskriminierungsverbot
IV. Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
1. Anwendungsbereich
2. Verhältnis zu den anderen Grundfreiheiten
3. Als Diskriminierungsverbot
E. Das Problem der Inländerdiskriminierung
F. Fazit
Literaturverzeichnis
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.