Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis 2
1. Einleitung - Problemstellung 3
2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring 4
2.1. Allgemeines 4
2.2. Insolvenz des Factoring-Klienten 4
2.3. Insolvenz des Schuldners 5
2.4. Anfechtungstatbestände 5
2.4.1. Anfechtung wegen Begünstigung (§ 30 KO) 5
2.4.1.1. Konkurs des Schuldners 5
2.4.1.2. Konkurs des Klienten (Lieferanten) 6
2.4.2. Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO) 7
2.4.2.1. Allgemeines 7
2.4.2.2. Abschluss des Factoringvertrages vor der Sechsmonatsfrist 7
2.4.2.3. Abschluss de Factoringvertrages bzw Zahlungen des Factors innerhalb der
Sechsmonatsfrist 8
2.4.2.3.1. § 31 Abs 1 Z 2, 1.Fall KO: Sicherstellung und Befriedigung 8
2.4.2.3.2. § 31 Abs 1 Z 2, 2. Fall KO: Benachteiligung 10
3. Zusammenfassung 11
Literaturverzeichnis
Binder -Degenschild/Schandor, Factoring - Praxis und Rechtsnatur in Österreich, 2003.
Bollenberger , Anfechtung von Finanzierungsgeschäften gemäß § 31 Abs 1 Z 2 zweiter
Fall KO, ÖBA 1999, 409
Czermak , Zur Anfechtbarkeit der Factoring-Zession nach § 31 KO, NZ 1984, 208.
Czermak , 2 Rechtsfragen des Factoring, JBl 1984, 413.
Harrer , Neue Vertragstypen im Handelsrecht - Ein Leitfaden für Ausbildung und Wirt-
schaftspraxis , 2001.
K önig, Gedanken zur Rechtsnatur des Factoring, ZIK 1996, 1.
Welser - Czermak, Zur Rechtsnatur des Factoring, RdW 1985, 130.
2
1. Einleitung - Problemstellung
Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf und die Finanzierung von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen. Das Verpflichtungsgeschäft ist nach hM ein Kaufgeschäft, das Verfügungsgeschäft eine Globalzession. 1 Bei einer Globalzession werden sofort alle künftigen Forderungen abgetreten, weshalb es anders als bei einer Mantelzession einer Einzelabtretung bei Entstehen der jeweiligen Forderung nicht mehr bedarf. Die Globalzession wird wirksam, wenn die Forderungen ausreichend individualisiert sind. Anfechtungsrelevante Rechtshandlung ist nicht die Einzelzession, sondern der Publizitätsakt, welcher in Buchvermerken oder/und der Schuldnerverständigung besteht. Es handelt sich daher bei einer Globalzessionsvereinbarung zusammen mit der nachfolgenden Entstehung der einzelnen Forderungen und der Vornahme eines hinreichenden Publizitätsaktes um einen Gesamtsachverhalt, dessen Vollendung erst mit dem Setzen des letzten Schrittes, sohin der Publizität, eintritt. 2
In aller Regel werden im Zusammenhang mit dem Forderungsankauf zusätzlich eine Reihe von Dienstleistungen erfüllt, wie zB das Debitorenmanagement, das Mahn- und Inkassowesen sowie die Übernahme des Delcredere-Risikos. Für die Kunden des Fac-toringgeschäftes bringt dies an positiven Auswirkungen mit sich, dass Forderungen rasch in liquide Mittel umgewandelt werden, sich eine Entlastung von administrativen Aufgaben im Bereich des Debitorenmanagements ergibt und eine Befreiung von bonitätsmäßigen Ausfallsrisiken gegenüber den Schuldnern eintritt.
Für die Factorbank, welche die Forderungen ankauft, können sich allerdings im Konkurs ihres Klienten oder des Schuldners Anfechtungsrisiken ergeben, insofern der Abschluss des Factoringvertrages bzw des Rechtsgeschäftes zwischen ihrem Klienten und dem Schuldner in einer bestimmten Zeit, welche je nach Anfechtungstatbestand unter-
1 Binder-Degenschild/Schandor, Factoring,15 u 117; vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ecolex 1994, 311. Heute ist allgemein anerkannt, dass das Verpflichtungsgeschäft beim Factoring ein Kaufvertrag ist, zur Diskussion hierüber vgl näher Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 64ff, sowie allgemein Czermak, 2 Rechtsfragen des Factoring, 413ff; Welser - Czermak, Zur Rechtsnatur des Factoring, 130ff; können aus der Gestaltung der Factoringvereinbarung keine durchschlagenden Gründe für die Einordnung als Kreditvertrag gewonnen werden, so ist dem deutlich geäußerten Parteilwillen der Vorrang einzuräumen und von einer kaufvertraglichen Konstruktion auszugehen, vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ÖBA 1994, 810; OGH, 8 Ob 271/98f = ÖBA 1999, 649.
2 OGH, 7 Ob 140/00i = ecolex 2001, 907; Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 118.
3
schiedlich ist, vor der Konkurseröffnung stattgefunden hat und bestimmte weitere Tat-bestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Konkursfall spielen Anfechtungen und Rückabwicklungen von Rechtshandlungen und Rechtsgeschäften eine wichtige Rolle, weil dies meist die einzige Möglichkeit darstellt, die Konkursmasse zugunsten der Gläubiger in relevanter Weise aufzufüllen und dadurch einen nahezu gänzlichen Totalausfall zu verhindern. Daher ist es auch für das Factoringgeschäft von Relevanz zu prüfen, inwieweit es derartigen Risiken unterliegt. Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen finden sich in den §§ 27 bis 31 KO.
2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring
2.1. Allgemeines
Aufgrund des im Konkurs geltenden Prinzips der Parität sollen ab der Überschuldung bzw Zahlungsunfähigkeit des Gemeinschuldners alle Gläubiger gleich behandelt werden. Dem Befriedigungsfonds der Gläubiger, dh der Konkursmasse, soll wieder zugeführt werden, was durch Verletzung des Paritätsprinzips entgangen ist. Durch die Anfechtungsbestimmungen der KO werden daher bestimmte Auswirkungen der formellen Insolvenz bereits zum Zeitpunkt der materiell eingetretenen Insolvenz fingiert. 3
2.2. Insolvenz des Factoring-Klienten
Regelmäßig wird im Factoringvertrag vereinbart, dass im Falle des Konkurses oder Ausgleichs des Factoring-Klienten der Vertrag für beendet gilt. Der Factor hat zu diesem Zeitpunkt sämtliche Forderungen, die ihm der Klient vor Konkurs- oder Ausgleichseröffnung verkauft und abgetreten hat, endgültig erworben. Es besteht daher für den Factor in diesem Falle ein Aussonderungsrecht gem § 44 KO. 4
3 Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 117.
4 Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 117.
4
Arbeit zitieren:
Dr. Marcus Schmitt, 2004, Factoring und Anfechtung im Konkurs, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Der Kauf unter Eigentumsvorbehalt
Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Seminararbeit, 21 Seiten
Auswirkungen von Basel II auf die KMU-Finanzierung
BWL - Investition und Finanzierung
Masterarbeit, 59 Seiten
Rechtliche Aspekte der Markenpolitik
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 22 Seiten
Die Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen - deutsches und nie...
Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Seminararbeit, 28 Seiten
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 11 Seiten
Torsion (Verdrehung) von Vierkantstählen (Unterweisung Metallbauer / -...
AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Mechanische Berufe, Metall und Kunststoff
Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 9 Seiten
Handelsklauseln und AGB-Kontrolle
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 31 Seiten
Das UN-Kaufrecht - Hat es Vorzüge im internationalen Warenverkehr?
Seminararbeit, 34 Seiten
Kreditsicherheiten in der Einzelzwangsvollstreckung und in der Insolve...
Seminararbeit, 58 Seiten
AGBs: Gewährleistung und Leistungsstörungen
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Seminararbeit, 13 Seiten
Die Haftung des Insolvenzverwalters und Anforderungen an die Unternehm...
Diplomarbeit, 75 Seiten
Rechtliche Analyse der Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen i...
Diplomarbeit, 93 Seiten
Der Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren
Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Seminararbeit, 29 Seiten
Dr. Marcus Schmitt hat den Text Factoring und Anfechtung im Konkurs veröffentlicht
Dr. Marcus Schmitt hat einen neuen Text hochgeladen
Diabetes Research: A Guide for Postgraduates: A Guide for Postgraduate...
Bernard Tuch, Joseph Proietto, Marjorie Dunlop
Managing Marketing Performance: Professional Postgraduate Diploma in M...
Helen Meek, Richard Meek, Roger Palmer
0 Kommentare