I
Gliederung
1 Einleitung 1
1.1 Einführung 1
1.2 Problemstellung und Abgrenzung 2
1.3 Vorgehensweise 3
2 Grundlegende Bemerkungen zu Produkten im deutschen
Lebensversicherungsmarkt sowie aktuelle politische und
wirtschaftliche Einflüsse. 4
3 Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische
R ückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns
nach HGB. 7
3.1 Grundlagen der Rechnungslegung nach HGB 7
3.2 Rechnungsgrundlagen der Lebensversicherung 8
3.3 Definition und Erfordernis von versicherungstechnischen
R ückstellungen 9
3.4 Beitragsübertrag 10
3.4.1 Rechtliche Fixierung und Definition des Beitragsübertrags 10
3.4.2 Besondere Behandlung von Kosten bzw. Zuschlägen 11
3.5 Deckungsrückstellung 12
3.5.1 Rechtliche Fixierung und Definition der Deckungsrückstellung 12
3.5.2 Entstehung und Verlauf der Deckungsrückstellung. 13
3.5.3 Das Zillmerverfahren bei der Deckungsrückstellung. 16
3.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 16
3.6.1 Rechtliche Fixierung und Definition der Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle. 16
3.6.2 Schadenrückstellung. 17
3.6.3 Spätschadenrückstellung - IBNR 19
3.7 Rückstellung für Beitragsrückerstattungen (RfB) 19
3.7.1 Entstehung und Verteilung der Überschüsse als Basis für die RfB 19
II
3.7.2 Rechtliche Fixierung und Definition der RfB 20
3.8 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 21
3.9 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der
Lebensversicherung , soweit das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird 22
4 Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische
R ückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns
nach US-GAAP. 23
4.1 Grundlagen der Rechnungslegung nach US-GAAP 23
4.1.1 Zweck der Rechnungslegung nach US-GAAP. 23
4.1.2 Grundsätze von US-GAAP. 24
4.1.3 Materiality-Konzept 25
4.1.4 Income Concepts 26
4.2 Versicherungsspezifische Regelungen und Rechnungsgrundlagen
f ür Erstversicherungsunternehmen nach US-GAAP. 28
4.2.1 Übersicht und Abgrenzung der drei relevanten Financial Accounting
Standards 28
4.2.2 Rechnungsgrundlagen von SFAS 60. 30
4.2.3 Rechnungsgrundlagen von SFAS 97. 31
4.2.4 Rechnungsgrundlagen von SFAS 120. 32
4.3 Betrachtung der einzelnen versicherungstechnischen
R ückstellungen in US-GAAP. 33
4.3.1 Beitragsübertrag (Unearned Premium) 33
4.3.2 Deckungsrückstellung (Liability for future policy benefits) 34
4.3.3 Die Behandlung von Deferred Acquisition Costs (DA)C 38
4.3.4 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
(Liability for unpaid claims) 39
4.3.5 Rückstellung für Beitragsrückerstattungen
(Liability for policy holders share in accumulated participating earnings) 41
4.3.6 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen
(Other policy liabilities) 43
III
4.3.7 Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der
Lebensversicherung , wenn das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird. 43
5 Umbewertungs- und Umgliederungsdifferenzen von
versicherungstechnischen Rückstellungen aus der Umstellung
von HGB auf US-GAAP 43
6 Zusammenfassung und Ausblick. 45
7 Anhang 48
8 Literaturverzeichnis. 50
9 Internet-Quellen 53
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AFP Administratión de Fondes de Pensiones AG Aktiengesellschaft AICPA American Institute of Certified Public Accountants Art. Artikel BAV Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen BFH Bundesfinanzhof BGB Bürgerliches Gesetzbuch Bgbl. Begleitblatt BÜ Beitragsübertrag bzw. beziehungsweise ca. circa DAX Deutscher Aktienindex d.h. das heißt DR Deckungsrückstellung FAS Financial Accounting Standard FASB Financial Accounting Standards Board gem. gemäß ggf. gegebenenfalls GuV Gewinn- und Verlustrechnung GJ Geschäftsjahr HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards IBNR Incurred But Not Reported KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KPMG Klynveld Peat Marwick Goerdeler Mio. Million Mrd. Milliarde Nr. Nummer No. Number NYSE New York Stock Exchange
V
PAD Provision for adverse deviation PRAP Passiver Rechnungsabgrenzungsposten RechVersV Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen RfB Rückstellung für Beitragsrückerstattung RFH Reichsfinanzhof SAB Staff Accounting Bulletin SEC Securities and Exchange Commission sog. sogenannte SOP Standard of Positions SR Schadenrückstellung oder Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle SFAS Statement on Financial Accounting Standards US-GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles VAG Versicherungsaufsichtsgesetz VersBiRiLi Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz Verstechn. Versicherungstechnisch Vgl. Vergleiche VN Versicherungsnehmer z.B. zum Beispiel
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Grundformen der Kapital-Lebensversicherung
bzw. der Rentenversicherung
Abbildung 2: Übersicht über die Überschussarten
Abbildung 3: Überblick der Beitragsbestandteile
Abbildung 4: Ermittlung der Deckungsrückstellung nach der prospektiven Methode
Abbildung 5: Vereinfachter, beispielhafter Verlauf der Deckungsrückstellung
bei einer Risikolebensversicherung nach HGB
Abbildung 6: Vereinfachter Verlauf der Deckungskapitalkurve bei einer
kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes-und Erlebensfall
Abbildung 7: Beispielhafter Vergleich der Gewinnzuteilungskonzeptionen
Abbildung 8: Vereinfachte Darstellung zur Anwendung der SFAS
Abbildung 9: Zerlegung des Bruttobeitrages nach US-GAAP
Abbildung 10: Umgliederung und Umbewertung der versicherungstechnischen
R ückstellungen von HGB nach US-GAAP
1
1 Einleitung
1.1 Einführung
Mit dem am 24. April 1998 in Kraft getretenen Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) ist § 292a Handelsgesetzbuch (HGB) in das deutsche Bilanzrecht eingeführt worden. Er gibt börsennotierten deutschen Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsnormen zu erstellen. Diese Regelung hat bezüglich der Aufstellung eines Konzernjahresabschlusses nach deutschen Vorschriften eine befreiende Wirkung und gilt gemäß Artikel 5 KapAEG letztmals für das Geschäftsjahr, das längstens bis zum 31. Dezember 1994 dauert. Mit dieser Regelung soll zum einen die ”Inländerdiskriminierung” des § 292 HGB aufgehoben werden und zum anderen sollen deutsche Konzerne, die auf dem internationalen Kapitalmarkt agieren, von einem doppelten Arbeitsaufwand entlastet werden. 1 Vor allem Konzerne, die eine Börsennotierung an der New Yorker Börse (New York Stock Exchange) anstreben, um einen Zugang zum amerikanischen Kapitalmarkt zu erhalten, profitieren von der Gesetzesnovelle. Die dortige Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) verlangt sowohl für das einzelne Quartal als auch für das gesamte Geschäftsjahr einen geprüften Abschluss entweder nach den dortigen Rechnungslegungsvorschriften United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) oder den International Accounting Standards (IAS). Abgesehen davon sind bei vielen Aktiengesellschaften, unabhängig von der Frage des Börsenplatzes, die Investoren und Finanzanalysten durch die Globalisierung der Kapitalmärkte international. Um deren Informationserwartungen gerecht zu werden und eine Vergleichbarkeit von Konzernen zu ermöglichen, erwägen viele deutsche Aktiengesellschaften eine Bilanzierung nach IAS/US-GAAP bzw. haben diesen Schritt, wie z.B. der damalige Daimler-Benz-Konzern, die Deutsche Telekom oder die Allianz Group, bereits vollzogen. 2 Der Konzernabschluss in Deutschland ist - unabhängig von der Anwendung von IAS / US-GAAP - weder Steuer- noch Ausschüttungsbemessungsgrundlage, ihm kommt ausschließlich Informationsfunktion zu.
1 Vgl. Mujkanovic, R. (1999), S.999.
2 Vgl. KPMG (1999), S. XXIII.
2
1.2 Problemstellung und Abgrenzung
Wird ein Konzernabschluss nach deutschem Handelsrecht erstellt, finden die Regelungen des HGB Anwendung. Entscheidet sich ein Versicherungskonzern gemäß § 292a HGB dazu, einen internationalen Jahres- bzw. Quartalsabschluss zu erstellen, müssen sämtliche Bilanzpositionen nicht mehr nach HGB, sondern nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften ausgewiesen werden. Da es momentan keine versicherungsspezifischen IAS gibt, ist es gängige Praxis, die Aktivseite, die sich kaum von Industrieunternehmen unterscheidet, nach IAS und die Passivseite, insbesondere die versicherungstechnischen Rückstellungen, nach US-GAAP zu bilanzieren. 3 Problematisch hierbei ist, dass US-GAAP im Hinblick auf die Situation im US-Markt erstellt wurden und somit diese Vorschriften nicht ohne weiteres auf die deutschen Verhältnisse anwendbar sind. 4 Vergleicht man die Rückstellungen nach beiden Systemen, so haben sie nicht nur einen unterschiedlichen historischen Ursprung, sondern differieren auch im Ansatz und in der Bewertung in der Bilanz. Deswegen wird im ersten Teil der Arbeit die Bilanzierung der lebensversicherungsspezifischen versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB dargestellt und in einem zweiten Teil die Behandlung dieser versicherungstechnischen Rückstellungen nach US-GAAP untersucht. Die Umbewertung und Umgliederung von HGB nach IAS/US-GAAP ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten (internationalen) Konzernabschlusses, wobei im Rahmen dieser Arbeit weder auf die Grundlagen und Voraussetzungen für einen Konzernabschluss, noch auf die Konsolidierungsproblematik eingegangen wird. Ebenso werden in der Bilanz abgebildete
Rückversicherungsbeziehungen in dieser Arbeit nicht berücksichtigt.
Welch gewichtige Rolle versicherungstechnische Rückstellungen sowohl in einem HGB als auch in einem IAS- Abschluss spielen, spiegelt sich z.B. im prozentualen Anteil am Gesamtkapital wider. So machen sie im IAS- Konzernabschluss der ERGO Versicherungsgruppe (2000) ca. 80%, im IAS- Konzernabschluss der Allianz Group (2000) ca. 70% der Bilanzsumme aus. Die Hamburg-Mannheimer Versicherungs- AG, die als Tochterunternehmen der ERGO Versicherungsgruppe ausschließlich
3 Vgl. Allianz Konzernabschluss (2000), S. 14 und ERGO Konzernabschluss (2000), S.85.
4 Vgl. Aktuarielle Praxis (2000), S.8.
3
Lebensversicherungsgeschäft vertreibt, weist in ihrem HGB-Einzelabschluss (2000) ebenfalls ca. 80% der Bilanzsumme als versicherungstechnische Rückstellungen aus.
1.3 Vorgehensweise
Im zweiten Kapitel werden kurz die wichtigsten Lebensversicherungsverträge sowie politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf dem deutschen Markt vorgestellt. Das dritte Kapitel betrachtet die Grundlagen der Rechnungslegung nach deutschen Recht, die Merkmale der Lebensversicherung und die Definition und Erfordernis der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Konzernbilanz eines Lebensversicherers. Anschließend werden ”Beitragsübertrag”, ”Deckungsrückstellung”, ”Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle”, ”Rückstellung für Beitragsrückerstattungen”, die ”Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen” und die
”Versicherungstechnischen Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird” rechtlich fixiert und der Ansatz und die Bewertung nach HGB dargestellt.
Der Schwerpunkt liegt im vierten Kapitel, das auf die Behandlung dieser Rückstellungen nach US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften eingeht. Der erste Abschnitt gibt einen Überblick über die Ziele und die Grundsätze (insbesondere das Materiality - Konzept und die Income - Concepts) des amerikanischen Rechnungslegungssystems. Im zweiten Abschnitt werden die für Lebenserstversicherungsunternehmen relevanten Financial Accounting Standards (FAS oder SFAS), die SFAS 60, 97 und 120 dargestellt. Im dritten Abschnitt werden die versicherungstechnischen Rückstellungen in Analogie zum zweiten Kapitel daraufhin untersucht, wie sie im wesentlichen gemäß diesen drei Standards in US-GAAP bilanziert werden.
Im fünften Kapitel soll kurz aufgezeigt werden, welche Umbewertungs- und Umgliederungsdifferenzen aus der Umstellung von HGB auf US-GAAP entstehen können.
Abschließend erfolgt eine Gegenüberstellung der wesentlichen Erkenntnisse und Ergebnisse, die aus der Betrachtung der versicherungstechnischen Rückstellungen nach HGB und US-GAAP resultieren. An dieser Stelle möchte die Arbeit die Vor- und
4
Nachteile bei der Bilanzierung nach den beiden Rechnungslegungssystemen erörtern und einen Ausblick auf die Zukunft geben.
2 Grundlegende Bemerkungen zu Produkten im deutschen
Lebensversicherungsmarkt sowie aktuelle politische und wirtschaftliche Einflüsse
Die Lebensversicherung (Personenversicherung) zählt zur Summenversicherung, d.h. im Versicherungsfall wird unabhängig vom tatsächlichen finanziellen Bedarf die im voraus vereinbarte Summe oder Rente fällig. Gründe für einen Vertragsabschluss sind die Altersvorsorge, die Absicherung bei vorzeitiger Berufsunfähigkeit (Invalidität) bzw. Pflegebedürftigkeit, die Hinterbliebenenversorgung, aber auch Kapital- und Vermögensbildung sowie die Darlehenssicherung- und tilgung. Hierfür bieten Lebensversicherer langfristige Versicherungsverträge an, die man grob in Kapital-Lebens-und Rentenversicherungen unterteilen kann. Zu den bekanntesten Kapital-Lebensversicherungen gehört die gemischte Lebensversicherung, die im Todes- und Erlebensfall zur Auszahlung kommt und die Risikoversicherung, die einen reinen Todesfallschutz bietet. Bei der Rentenversicherung unterscheidet man vor allem die private Rentenversicherung zur Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schematisch lassen sich die verschiedenen Lebensversicherungs- und Rentenprodukte wie folgt darstellen:
Abbildung 1: Grundformen der Kapital-Lebensversicherung bzw. der Rentenversicherung
Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 gibt es eine Vielzahl verschiedener Vertragsvarianten mit unterschiedlichen Kalkulationen und Bedingungen,
5
wobei die Versicherer zwischen Altbestand (Verträge vor 1994) und Neubestand (Verträge ab 1994) unterscheiden. 5
Die sogenannte Überschussbeteiligung hat in der Lebensversicherung eine wichtige Bedeutung. Da es sich bei den Beiträgen in der Regel um konstante Jahresbeiträge handelt, die bei Änderungen des versicherungstechnischen Risikos 6 nicht angepasst werden können, müssen die Beiträge hinsichtlich des Risikos, der Zinsen und der Kosten vorsichtig kalkuliert werden, um beispielsweise in der gemischten Lebensversicherung eine dauernde Erfüllbarkeit der Verträge zu gewährleisten. Vor allem aus der Zinskomponente entstehen durch einen garantierten Zins von derzeit 3,25% (Rechnungszinsfuß) bei einer durchschnittlichen Kapitalmarktverzinsung von ca. 7% hohe Überschüsse, welche ca. 80% der Gesamtüberschüsse ausmachen. Gemäß § 81 c VAG ist bei Altverträgen (vor 1994) eine angemessene Rückerstattung der durch zu hohe Beitragsbemessung erzielten Überschüsse in Höhe von mindestens 90% wieder an den Versicherungsnehmer zu leisten. Bei Neuverträgen (ab 1994) wird die Rückerstattung über § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt, wonach der Versicherer über die Überschüsse nach billigem Ermessen entscheiden kann. Im Branchendurchschnitt beträgt die Erstattung sogar 98% der aus Risiko-, Zins und Kostenüberschüssen entstehenden Summe und wird mittels verschiedener Überschussverwendungssysteme (z.B. verzinsliche Ansammlung, Bonussystem, oder Direktgutschrift) verteilt. 7 Graphisch lassen sich die Überschussarten wie folgt darstellen:
Abbildung 2: Übersicht über die Überschussarten
5 Vgl. Hamburg-Mannheimer-Geschäftsbericht (2000), S. 37/38.
6 Die drei versicherungstechnischen Risiken sind Irrtums-, Änderungs-, und Zufallsrisiko.
7 Vgl. Eichenauer/Lüpertz/Köster/Schmalohr (1996), S.180f.
Arbeit zitieren:
Christian Guth, 2002, Lebensversicherungsspezifische versicherungstechnische Rückstellungen eines deutschen Erstversicherungskonzerns nach HGB und die Behandlung nach US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
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