Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis………………………………………………………………………. II
Darstellungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
A. Abgrenzung des Themas und themenbezogene Definition 1
I. Abgrenzung des Themas und Überblick über den Aufbau der Arbeit. 1
II. Definition des Begriffs „nahe stehende Person“ 2
B. Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen. 2
I. Fremdkapitalüberlassung in der „Seitenlinie“: Darlehensgewährung zwi-
schen Schwestergesellschaften. 2
1. Rechtsfolgen auf Ebene der darlehensempfangenden Kapitalgesellschaft. 3
2. Rechtsfolgen auf Ebene der darlehensgewährenden Kapitalgesellschaft
sowie der Muttergesellschaft. 3
a. Auffassung von Rödder/Schumacher: Qualifikation der vGA als
Einlage. 4
b. Auffassung von Wassermeyer: vGA als steuerpflichtiger Zinsertrag. 5
c. Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen. 6
3. Zusammenfassung: Darlehensgewährung zwischen Schwestergesellschaften. 7
II. Rechtsfolgen einer Fremdkapitalüberlassung in „gerader Linie“ 7
III.Weitere Rechtsfolgen: Kapitalertragsteuer und Gewerbesteuer. 8
C. Schlussbemerkung 9
Anhang I: Darlehensgewährung zwischen Schwestergesellschaften: Zahlen-
beispiel nach der Auffassung des BMF 10
Anhang II: Darlehensgewährung durch eine Tochtergesellschaft: Zahlenbeispiel
nach Auffassung des BMF 11
Literatur - und Quellenverzeichnis 13
Rechtsprechungsverzeichnis 14
Darstellungsverzeichnis
Darstellung 1: Grundfall der Fremdkapitalüberlassung an eine Schwestergesellschaft…………………...………………………………………… 3
Darstellung 2: Gegenüberstellung der unterschiedlichen Auffassungen bei
Abkürzungsverzeichnis
a.F. .................... alte Fassung Alt. .................... Alternative AStG .................
BB ..................... Betriebs-Berater (Zeitschrift) ber. .................... berichtigt BGBl ................. Bundesgesetzblatt BMF .................. Bundesministerium der Finanzen BStBl ................. Bundessteuerblatt DB ..................... Der Betrieb (Zeitschrift) DStR ................. Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) EStG .................. Einkommensteuergesetz FG ...................... Finanzgericht FR ..................... Finanz-Rundschau (Zeitschrift) GewStG ............. Gewerbesteuergesetz GmbHR ............. GmbH-Rundschau (Zeitschrift) i.S.d. .................. im Sinne des bzw. im Sinne der IStR ................... Internationales Steuerrecht (Zeitschrift) i.H.v. ................. in Höhe von KESt .................. Kapitalertragsteuer Korb II-Gesetz ...
KStG ................. Körperschaftsteuergesetz masch. ............... maschinenschriftlich m.w.N. .............. mit weiteren Nachweisen n.F. .................... neue Fassung NWB ................. Neue Wirtschafts-Briefe (Zeitschrift) rkr. ..................... rechtskräftig S. ....................... Satz bzw. Seite Tz. ...................... Textziffer Univ. ................. Universität vGA ................... verdeckte Gewinnausschüttung
IV
A. Abgrenzung des Themas und themenbezogene Definition
I. Abgrenzung des Themas und Überblick über den Aufbau der Arbeit
Nach der Ausdehnung der Regelung des § 8a KStG auf das Inland durch das sog. Korb II-Gesetz im Dezember 2003 1 wurde eine bislang nur in Sonderfällen relevante Vorschrift zu einer zentralen Vorschrift in der deutschen Unternehmensbesteuerung. § 8a KStG regelt, dass Vergütungen für eine nicht nur kurzfristige Überlassung von Fremdkapital, das ein wesentlich beteiligter Anteilseigner, ein rückgriffsgesicherter Dritter oder eine nahe stehende Person einer unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaft oder einer ihr nachgeordneten Personengesellschaft überlässt, bei Überschreiten der Freigrenze i.H.v. 250.000 € in eine vGA umqualifiziert werden, wenn
- eine gewinn- oder umsatzabhängige Vergütung vereinbart ist oder
- eine nicht gewinn- und umsatzabhängige Vergütung vereinbart ist, jedoch der safe haven von 1,5:1 überschritten worden ist, eine Exkulpation durch Drittvergleich nicht gelingt und keine Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte vorliegt.
Ziel dieser Arbeit ist es, mit der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen einen Aspekt dieser umfassenden Vorschrift näher zu beleuchten. Dabei ist zunächst die Frage zu klären, wer gemäß § 8a KStG als nahe stehende Person gilt. Im Anschluss daran werden die Rechtsfolgen der beiden Hauptanwendungsfälle der Fremdfinanzierung von Kapitalgesellschaften durch nahe stehende Personen dargestellt. Hier wird zunächst auf die in der Literatur kontrovers diskutierte steuerliche Behandlung einer Fremdfinanzierung durch Schwestergesellschaften eingegangen, die den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet. Anschließend werden die Rechtsfolgen einer Fremdkapitalüberlassung in gerader Linie, d.h. Muttergesellschaft - Tochtergesellschaft - Enkelgesellschaft kurz aufgezeigt. Aufgrund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit wird auf weitere Fallkonstellationen, z.B. auf Fälle mit Auslandsbeteiligung, auf Fälle bei denen die nahe stehende Person eine natürliche Person ist oder auf Organschaftsfälle nicht oder lediglich am Rande eingegangen. Abschließend werden kapitalertragsteuerliche und gewerbesteuerliche Rechtsfolgen vorgestellt, die für alle Fallkonstellationen der Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen zutreffen.
1 Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003, BGBl I 2003, S. 2840
1
Arbeit zitieren:
Monika Urlberger, 2004, Die steuerlichen Folgen von §8a KStG bei Darlehensgewährung durch nahe stehende Personen, München, GRIN Verlag GmbH
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