Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. I
Abbildungsverzeichnis. III
Abkürzungsverzeichnis. IIII
1 Einleitung 1
2 Der Wassersektor in Deutschland. 4
2.1 Institutioneller Rahmen der Wasserwirtschaft. 13
2.2 Die Wasserversorgung. 17
3 Natürliches Monopol der Wasserversorgung 23
3.1 Die Eigenschaften des natürlichen Monopols 23
3.2 Staatsversagen als Motiv der Privatisierung
natürlicher Monopole 28
4 Privatisierung der Wasserversorgung 30
4.1 Privatisierung und Liberalisierung. 30
4.1.1 Formen der Privatisierung 33
4.1.2 Regiebetrieb. 36
4.1.3 Eigenbetrieb. 37
4.2 Wettbewerb im Markt. 38
4.3 Wettbewerb um den Markt 40
5 Öffentliche und private Wasserversorger
(Beispiele aus der Praxis) 42
5.1 Die STAWAG als öffentlicher Wasserversorger 42
5.2 Die GELSENWASSER AG als privater Wasserversorger 53
5.3 Vergleich der öffentlichen und privaten Wasser-
versorgung anhand der Praxisbeispiele. 63
6 Zusammenfassung 69
Literaturverzeichnis. 73
II
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Trinkwasserpreise im europäischen Vergleich
Abbildung 2: Trinkwasser-Preisvergleich der deutschen
Bundesländer in Euro je Kubikmeter
Abbildung 3: Investitionen der öffentlichen Wasserversorgung
Abbildung 4: Gutseigenschaften von Trinkwasserversorgung,
Stromversorgung und Gasversorgung im Vergleich
Abbildung 5: Wassernutzung in Deutschland
Abbildung 6: Haushaltswasserverbrauch im internationalen Vergleich
Abbildung 7: Öffentlich-rechtliche vs. privatrechtliche
Organisationsformen
Abbildung 8: Entwicklung des personenbezogenen Wasserverbrauchs
in Litern pro Einwohner und Tag
Abbildung 9: Beteiligungsstruktur der Stadt Aachen
Abbildung 10: Beteiligungsverhältnis der GELSENWASSER AG.
Abbildung 11: Versorgungsgebiete der GELSENWASSER AG.
Abbildung 12: Die größten privaten Wasserversorger der Welt
Abbildung 13: Trinkwasserwerte der STAWAG
Abbildung 14: Trinkwasserwerte der GELSENWASSER AG.
III
Abkürzungsverzeichnis
a. F. alte Fassung AbwAG Abwasserabgabegesetz AbwVO Abwasserverordnung AG Aktiengesellschaft AGG Aktiengesellschaft Gelsenkirchen ASEAG Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG AWS Abwassersysteme BGW Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und des Wasserfaches e.V. e.V. eingetragener Verein EVS Erdgasversorgung Schwalmtal EU Europäische Union E.V.A Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen GATS General Agreement on Trade in Service GB Großbritannien GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWH Gas- und Wasserversorgung Höxter Hrsg. Herausgeber Ing. Ingenieur KG Kommanditgesellschaft MWSt. Mehrwertsteuer NGW Niederrheinische Gas- und Wasserwerke NWL Nahwärmeversorgung Löhne NWO Nahwärmeversorgung Bad Oeynhausen OFWAT Office of Water Services PVU Prignizter Energie- und Wasserversorgungsunternehmen STAWAG Stadtwerke Aachen Aktiengesellschaft SWB Stadtwerke Burg
IV
SWE Stadtwerke Wesel SWK Stadtwerke Kalkar SWW Stadtwerke Kaarst SWZ Stadtwerke Zeitz TrinkwV Trinkwasserverordnung USA Vereinigte Staaten von Amerika VGW Vereinigte Gas- und Wasserversorgung WAG Wassergewinnungs- und aufbereitungsgesellschaft mbH Nordeifel WaStrG Wasserstraßengesetz WAZ Westfälische Allgemeine Zeitung WDKA Wasserwerk des Kreises Aachen WGE Wassergewinnung Essen WHG Wasserhaushaltsgesetz WML Waterleiding Maatschappij Limburg WMR Wasserversorgung Mittlere Ruhr WRMG Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln WTO World Trade Organisation WVV Wasserversorgung Voerde WWM Wasserwerk Mühlgrund Zfk Zeitung für kommunale Wirtschaft
V
1 Einleitung
Wasser ist ein Naturprodukt, eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel für den Menschen, zu dem es keine Alternative gibt. Das Gut „Wasser“ ist ein Bedürfnis des Menschen, jedoch kein Recht, auf das man einen Anspruch hat. Für diesen Unterschied haben die Lobbyisten des Wassergeschäftes lange gekämpft. Die Relevanz dieses Unterschieds liegt darin, dass mit Bedürfnissen gehandelt werden darf, mit Menschenrechten wiederum nicht. 1 Wasser wird als „das blaue Gold des 21. Jahrhunderts“ oder auch als „das Öl der Zukunft“ gewertet. Nach Artikel 28 Absatz II des Grundgesetzes (GG) ist Wasser ein Teil der Daseinsvorsorge 2 ; seine ordnungsgemäße Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe. 3
Seit dem 1. Januar 2003 ist in Deutschland die strengste Trinkwasserverordnung der Welt etabliert worden, ein Jahr früher als von der EU gefordert und überdies in einer verschärften Form. Die neue Trinkwasserverordnung ist von den Unternehmen problemlos in die Tat umgesetzt worden. 4 Deutschland hat im Gegensatz zu anderen Ländern ein engmaschiges Trinkwasserkontrollsystem. Daher kann Deutschland flächendeckend auch weltweit den höchsten Standard in guter bis sehr guter Wasserqualität vorweisen. 5 In Deutschland ist die Wasserversorgung bislang ein wettbewerbsfreier Raum. Jeder Einwohner muss bzw. kann sein Trinkwasser nur vom örtlichen Wasserwerk beziehen.
1 Vgl. Random, P., 2003 ist das Jahr des Wassers, in: Süddeutsche Zeitung, Magazin 8/2003,
S. 16.
2 Vgl. Bündnis 90 / Die Grünen (Hrsg.), Nachhaltige Wasserwirtschaft, 2001, o. O., S. 7.
3 Vgl. BGW - Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft; Deutsche Vereinigung
für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (Hrsg.), Marktdaten Abwasser 2003, S. 11,
[http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/bgw/infoboxen/abwasser-pk/2003- 25.08.2004.
4 Vgl. BGW - Bundesverband der Gas- und Wasserwirtschaft (Hrsg.), Wasser Berlin, Wettbe- Wasser - Positionierung der deutschen Wasserwirtschaft, 2003, S. 4.
5 Vgl. Focht, P., Pro und Contra in der Privatisierung des deutschen Wassermarktes,
[http://www.mvv-business.de/de/pub/fachartikel/privatisierungwassermarkt.cfm], 31.07.2003.
1
Zur Zeit wird in Deutschland über die Liberalisierung der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung diskutiert, die von der EU und dem GATS 6 inzwischen in mehr als 140 Ländern, die der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organisation) angehören, erwartet wird. 7
Bedingt durch die Aktualität der Liberalisierung der Wasserversorgung ist es nicht möglich, auf langjährige Erfahrungen in Deutschland zurückzugreifen. Aus diesem Grunde werden Praxiserfahrungen im Ausland herangezogen. Die Liberalisierung sieht die Aufhebung der Gebietsmonopole durch die Streichung des § 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) a. F. sowie des Anschluss- und Benutzungszwangs vor. Damit sollen
•
die Durchleitung und der konkurrierende Leitungsbau sowie
Erfahrungsgemäß hat die Liberalisierung bislang in den Sektoren Gas, Strom, Fernwärme, Verkehr usw. große Fortschritte gemacht. In der Wasserversorgung soll die Liberalisierung noch erfolgen; fraglich ist jedoch, ob dies möglich ist.
Neben der politischen Diskussion um die Liberalisierung ist in Deutschland ein reger Prozess der Privatisierung von Wasserversorgern zu beobachten. Nicht alle Wasserversorger, die sich privatisieren lassen, sind vollständig privatisiert, einige sind nur zum Teil privatisiert. Die Wasserversorger, die weiterhin auf kommunaler Ebene arbeiten, wollen ihre ständige Einnahmequelle durch die Privatisierung nicht gefährden und bleiben deshalb weiterhin als öffentlicher Wasserversorger tätig. Doch die Privatisierung von öffentlichen Unternehmen nimmt immer mehr zu, da die Kommunen zum Teil nicht mehr in der Lage sind,
6 GATS = General Agreement on Trade in Services (allgemeines Abkommen über Handel mit
Dienstleistungen) ist ein Abkommen der Mitgliedstaaten der WTO (Welthandelsorganisation)
zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Dieser wird nahezu uneingeschränkt dem
Wettbewerb geöffnet, wobei der Staat die meisten Mittel zur Regulierung des Marktes verliert.
7 Vgl. Brot für die Welt (Hrsg.), Hintergründe zum Abkommen über die Liberalisierung des
Dienstleistungsbereichs, März 2003, S. 2, [http://www.menschen-recht- 09.08.2004.
8 Vgl. Haak, F., Nachhaltige Trinkwasserversorgung in Deutschland, in: ENERGIE WASSER
PRAXIS, 7/8, 2002, S. 10 f.
2
notwendige Sanierungsarbeiten zu finanzieren. Hier stellt sich dann die Frage, was können die privaten Unternehmen, was die öffentlichen Betriebe nicht können. Bei einem Vergleich zwischen einem öffentlichen und einem privaten Wasserversorger wird in dieser Arbeit jeweils ein öffentlicher, der jedoch auf privatwirtschaftlicher Ebene arbeitet, und ein privater Wasserversorger beispielhaft gewählt.
Während des regen Privatisierungsprozesses und bei der Diskussion um die Liberalisierung der Wasserversorgung stellen sich vor allem folgende Fragen, auf die näher eingegangen wird:
3
2 Der Wassersektor in Deutschland
Deutschland ist eines der wenigen Länder, das reich an Süßwasservorkommen ist. Somit verfügt Deutschland über ein mehr als ausreichendes Wasserangebot, so dass Wasser momentan nicht als knappe Ressource angesehen wird. 9 Das Grund- und Oberflächenwasservorkommen ist jedoch nicht gleichmäßig über das Land verteilt. Daher wird das Wasser an manchen Orten über Fernleitungen herangeschafft (siehe Kapitel 2.2). 10 Im internationalen Vergleich liegt die Qualität der Wasserversorgungstechnik inklusive der Wasseraufbereitung und der Wasserentsorgung weit über dem Durchschnitt. 11 Der Wassersektor in Deutschland ist zum einen durch den § 103 GWB a. F. gekennzeichnet, der die Gebietsmonopole der Kommunen bei der Wasserversorgung in Form von exklusiven Konzessions- und Demarkationsverträgen vom Wettbewerb freistellt und zum anderen durch den Artikel 28 Absatz II GG, der das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen garantiert. Damit ist die Wasserversorgung der letzte verbliebene Ausnahmebereich im Rahmen des § 103 GWB a. F., da alle anderen Bereiche inzwischen liberalisiert worden sind. Eine gewisse Kontrolle der Preise wird durch die Landeskartellbehörden im Rahmen der Missbrauchsaufsicht wahrgenommen.
Zur Wasserwirtschaft lässt sich anführen, dass sie die Umverteilung des natürlichen Wasserangebots gemäß den Bedürfnissen der Gesellschaft nach Wassermenge und Wassergüte sowie die Behandlung anfallender Abwässer beinhaltet. Somit setzt sich die Wasserwirtschaft aus Maßnahmen der Wassernutzung - beispielsweise Trinkwasser, Bewässerung oder Wasserkraft - und Maßnahmen zum Schutz vor Wasser - zum Beispiel vor Hochwasser oder vor Vernässung von Böden zusammen.
9 Vgl. Briscoe, J., Der Sektor Wasser und Abwasser in Deutschland, Wasser, Abwasser - gwf
136, Nr. 8, o. O., 1995, S. 25.
10 Vgl. Kuhn, S.; u. a., Nachhaltige Wasserwirtschaft und lokale Agenda 21, 2001, S. 12.
11 Vgl. Briscoe, J., Der Sektor Wasser und Abwasser in Deutschland, a. a. O., S. 25.
4
Wie aus Abbildung 1 zu entnehmen ist, ist der Trinkwasserpreis in Deutschland im Vergleich zu anderen Europäischen Ländern am höchsten angesetzt. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die umfangreiche Rohrnetzpflege und auf den hohen Fixkostenanteil der Wasserversorgung. Sodann ist darauf hinzuweisen, dass das Umweltbundesamt jüngst festgestellt hat, dass die Qualität des Trinkwassers in Deutschland flächendeckend gut bis sehr gut ist. 12 Anhand der Vergleichstabelle zu 1 wird auch deutlich, dass die Wasserverluste in Deutschland am geringsten sind. All diese Aspekte relativieren die hohen Preise in Deutschland.
Abbildung 1: Trinkwasserpreise im europäischen Vergleich
Land Jahr Preis in Pro Kopf in Wasserverluste im DM/m³ DM/a Netz
Deutschland 1996 2,85 140,00 9% Dänemark 1993 0,80 55,00 17%
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.), Aktionskonzept: Nachhaltige und
wettbewerbsfähige Wasserwirtschaft, Unterlagen zum 2. Wasserwirtschaftsbericht am
30.09.1999 in Bonn, Bonn, 2000, S. 11.
Die Abbildung 2 gibt die unterschiedlichen Wasserpreise in den einzelnen Bundesländern wieder. Die unterschiedlichen Preise ergeben sich unter anderem durch die hohen Kosten der Instandhaltung der Rohrleitungen (siehe auch Abbildung 3). In Thüringen sind zum Beispiel die Preise durch die hohen Kosten, die durch die Erneuerung der Rohrleitungen entstanden sind, zu rechtfertigen. Die Wasserqualität muss eine bestimmte Wassergüte in ganz Deutschland vorweisen. In Bayern ist die Wasserqualität am höchsten.
12 Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Wasser - Oberflächengewässer, Bewertungsinstrumente der
EG-Wasserrahmenrichtlinie, [http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/ow_s3_4.htm],
30.07.2004.
5
Abbildung 2: Trinkwasser-Preisvergleich der deutschen Bundesländer in Euro je Kubikmeter
Quelle: Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft (Hrsg.), Grundwasser, Der unsichtbare
Schatz, 2001, S. 42. Siehe auch: Landeszentrale für politische Bildung, Baden-Württemberg
(Hrsg.), in: Wasser, Ausgabe 2/2002, [http://www.lpb.bwue.de/aktuell/puu/2_02/bausteina.htm],
26.05.2004.
Ein weiterer Grund ist sicherlich die sehr hohe Güte der Wasserversorgung in Deutschland bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Ökologie. Hier ist auf das sogenannte Multi-Barrieren-Konzept hinzuweisen, das die Schaffung möglichst vieler Hindernisse für potenzielle Gefährdungen des Grundwassers vorsieht. 13 Die Leistungen erfolgen nicht nur im Bereich des Umweltschutzes, sondern auch im Bereich des Gesundheitsschutzes. Zu betonen ist, dass diese Leistungen bisher freiwillig erfolgen. 14 Die Wasserpreise sollen daher kein Indikator für Effizienz sein.
13 Vgl. Schwarze, R., Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, in: Wirtschaftsdienst, 81. Jg., 2001,
S. 398.
14 Vgl. ebenda, S. 399.
6
Für das Jahr 2001 wird in der nachfolgenden Grafik, die hohen Investitionen der öffentlichen Wasserversorgung verdeutlicht.
Abbildung 3: Investitionen der öffentlichen Wasserversorgung
Quelle: Bundesverband Gas und Wasser (Hrsg.), Wasserfakten im Überblick,
[http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/bgw/marktdaten.htm], 08.04.2004.
Auffällig ist die große Anzahl von Wasserversorgern in Deutschland. Es gibt rund 7.000 Unternehmen, wovon ca. 75% öffentlich-rechtlich (kommunal), davon werden noch 53% selbst von der Kommune im Regie- 15 oder Eigenbetrieb nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen, also nicht als Privatbetriebe, geführt 16 und ca. 25% sind privatrechtlich organisiert. 17 Die Zahl der Wasserversorger hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verringert. Die Entwicklung geht zur Unternehmenskonzentration und zur privaten Rechtsform über. 18
15 Vgl. Heymanns, C. (Hrsg.), Staat, Selbstverwaltung und Private in der Wasser- und Entsor- in: Das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft, München, 1997,
S. 68.
16 Vgl. Schwarze, R., Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, a. a. O., S. 396.
17 Vgl. Bündnis 90 / Die Grünen (Hrsg.), Nachhaltige Wasserwirtschaft, a. a. O., S. 5.
18 Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland, o. O., 2001,
S. 21.
7
Der Begriff Benchmarking findet erstmals im 19. Jahrhundert im Rahmen der Landvermessung Verwendung, und zwar als Bezeichnung für die Fixpunkte im Zuge der Bestimmung der Höhe über dem Meeresspiegel. 19 Heute steht der Begriff Benchmarking für ein Instrument, mit dem Vergleiche von (Produktions-) Abläufen innerhalb von Organisationen, aber auch Vergleiche zwischen Organisationen, Sektoren oder auch Ländern vorgenommen werden, um daraus Maßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit abzuleiten. 20 Im Folgenden werden ausschließlich Betriebe und Unternehmen betrachtet. Ein unmittelbarer Wettbewerb auf dem Markt erscheint unter den gegebenen Verhältnissen in Deutschland weder wünschenswert noch machbar, ein Wettbewerb um den Markt (Versorgungsgebiete, Unternehmensbeteiligungen) wird auch in absehbarer Zukunft eher punktuell stattfinden. Trotz unterschiedlicher Positionen im Einzelfall, ist man sich in der aktuellen Debatte doch einig, nach die Einführung von Benchmarking als eine Variante des sogenannten vergleichenden Wettbewerbs anzusehen. Damit enden jedoch auch bereits die Gemeinsamkeiten: Während einige Wasserwirtschaftler in einem Unternehmensvergleich eher ein betriebswirtschaftliches Instrument (Orientierung am „best of class“) oder allenfalls ein zusätzliches allgemeines Informationsinstrument sehen, möchten andere Experten Benchmarking auch für eine verbesserte Regulierung der Wasserbranche nutzen und verweisen dabei auf ausländische Beispiele. 21
Der Vorteil von vergleichendem Wettbewerb besteht darin, dass dieser innerhalb der bestehenden monopolistischen Organisationsstrukturen möglich ist. Bei einem Benchmarking werden anhand ausgewählter Leistungskennzahlen Unternehmen bzw. Unternehmensfunktionen oder Produktionsprozesse miteinander verglichen. Eine Voraussetzung für die Anwendung solcher Benchmarking- oder Kennzahlenvergleiche ist eine weitgehende Vergleichbarkeit von Unternehmen, eine Anforderung, die vor allem in der Wasserwirtschaft aufgrund sehr unterschiedlicher Umfeldbedingungen bei der Produktion und Verteilung
19 Vgl. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (Hrsg.),
o. O., o. J., S. 8.
20 Vgl. Fraunhofer, Institut, Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik (Hrsg.), Benchmar- [http://www.benchmarking.fhg.de/Benchmarking], 03.03.2004.
21 Vgl. Informationsdienst Wissenschaft (Hrsg.), Benchmarking-Konzepte in der Wasserwirt- [http://idw-online.de/public/pmid-75485/zeige_pm.html], 03.03.2004.
8
von Trinkwasser auf besondere, aber durchaus lösbare methodische Schwierigkeiten stößt.
Im Rahmen einer modernisierten Wasserwirtschaft wird in Deutschland dem Benchmarking eine besondere Rolle zugewiesen. Zwischenzeitlich gibt es eine Fülle an Benchmarking Initiativen in der Wasserwirtschaft, die teilweise an bereits seit Jahren gebräuchliche Kennziffern- oder Leistungsvergleiche anknüpfen. 22
Ob vergleichender Wettbewerb annäherungsweise als Alternative zu unmittelbarem Wettbewerb angesehen werden kann, hängt nun entscheidend davon ab, wie die Ergebnisse genutzt werden. Die Nutzung der Benchmarking - Information kann von den Regulierungs- und Kartellbehörden als Instrument der Preisregulierung eingesetzt werden. In dieser Form ist vor allem das „Yardstick Competition“ in der vollständigen privatisierten englischen Wasserwirtschaft bekannt. Die privaten Monopolunternehmen sind einer speziellen Preisregulierung unterworfen („price cap regulation“); bei der Festlegung der unternehmensspezifischen Preisobergrenzen greift die britische Regulierungsbehörde für Wasserwirtschaft (OFWAT 23 ) auf die Ergebnisse von Unternehmensvergleichen zurück. Unternehmen, die in diesen Vergleichen ungünstig abgeschnitten haben, erhalten über einen bestimmten Zeitraum striktere Preisauflagen, um so zusätzliche Anreize für die Ausnutzung von Effizienzpotenzialen zu schaffen. Die Forderung nach Liberalisierung in der Wasserwirtschaft ist begründet mit möglichen Effizienzsteigerungen. Es wird vor allem auf die Kleinteiligkeit 24 (siehe Kapitel 2.2) der Wasserversorgung in Deutschland hingewiesen, die mögliche Größen- und Verbundvorteile verhindert. In diesem Zusammenhang ist der Trend zur Vergrößerung und Konzentration der Unternehmen im Ver- und Entsorgungsbereich zu nennen, insbesondere im Energieversorgungsbereich. 25 Dieser Trend führt zu den „Multi-Utility-Unternehmen“, die verschiedene Infra-
22 Vgl. und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Beiheft 29, 2002, S. 61 f.
23 OFWAT = Office of Water Services (britische Regulierungsbehörde für Wasserwirtschaft).
24 Definition: Viele kleine Wasserversorger (zur Zeit rund 7000 Unternehmen).
25 Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung, o. O.,
2000, S. 7.
9
strukturleistungen wie Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telefon, Internet aus einer Hand anbieten. Dies hätte zur Folge, dass die Wasserversorgung in einem solchen Unternehmen nur ein Geschäftsbereich unter vielen ist, so dass im Ergebnis zu befürchten ist, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz nicht denselben Stellenwert haben werden wie bisher. Die Wasserversorgung hat Gesetzescharakter und muss daher eingehalten werden. Es ist eine Verordnung vom Staat. Die Grenzwerte müssen eingehalten werden. Wenn diese eingehalten werden, gilt es als hygienisch unbedenklich, ansonsten darf das Wasser nicht an die Endverbraucher weitergeleitet werden.
Mit der Kleinteiligkeit der deutschen Wasserwirtschaft wird auch eine mangelnde Präsenz auf dem Weltmarkt begründet. Deutsche Wasserversorgungsunternehmen müssten sich zusammenschließen, um notwendige Systemkompetenzen und Paketlösungen anbieten zu können. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass zwischen der Größe eines Unternehmens und dessen Position im Wettbewerb kein zwingender Zusammenhang besteht. 26 Um dieses besser betrachten zu können, wird in der Wasserwirtschaft Benchmarking betrieben. Der mögliche Effizienzgewinn selber fällt im Vergleich zu anderen Netzindustrien relativ bescheiden aus. Der Jahresumsatz der Wasserwirtschaft beträgt ca. 20 Milliarden Euro, hinzukommen Investitionen von weiteren 2,5 Milliarden Euro die in der Wasserversorgung getätigt werden. 27 Damit wird deutlich, dass der Jahresumsatz in der Wasserwirtschaft geringer ausfällt als in anderen Bereichen wie Strom oder Telekommunikation, so dass sich die gegebenenfalls vorhandenen Kostensenkungspotenziale in der absoluten Betrachtung nur vergleichsweise bescheiden ausnehmen. 28
Eine Steigerung der Effizienz und auch der Wettbewerbsfähigkeit für den internationalen Wassermarkt ist wünschenswert. Dieses muss nicht notwendigerweise durch eine Liberalisierung des deutschen Wassermarktes geschehen.
26 Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung, a. a. O.,
S. 396.
27 Vgl. Ronzheimer, M., Berliner Firmen auf der "Wasser Berlin", 09.04.2003,
[http://www.berlinews.de/archiv-2003/1265.shtml], 15.03.2004.
28 Vgl. Michaelis, P., Wasserwirtschaft zwischen Markt und Staat, in: Zeitschrift für öffentliche
und gemeinwirtschaftliche Unternehmen, Band 24, 2001, S. 443.
10
Dazu haben sich Alternativen zum Beispiel in den Niederlanden bewährt. 29 In den Niederlanden wird die Wasserentnahme und die Wasserversorgung von Wassergesellschaften durchgeführt, die sich überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Die Organisationsstruktur der öffentlichen Wasserversorgung liegt in der Verantwortung der Provinzen. Die Zentralregierung legt Grundsätze fest, nach denen sich die Wasserwerke zu richten haben. Sie trägt dafür Sorge, dass qualitativ hochwertiges Grund- und Oberflächenwasser verfügbar bleibt, behält darüber die Aufsicht und erlässt dementsprechende Verordnungen. In den Niederlanden wurde unlängst das Verbot der Privatisierung der Trinkwasserversorgung der Haushalte gesetzlich festgeschrieben. 30
Nach den positiven Erfahrungen in den Niederlanden wird derzeitig die Einführung in Österreich vorbereitet. 31
Der Übergang zu privatrechtlichen Organisationsformen, die verstärkte Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Wasserversorgern und die Einführung von Benchmarkingprozessen könnten eine Steigerung der Effizienz bewirken. Dies stellt wiederum einen Widerspruch zum oben aufgeführten Kostensenkungspotenzial dar.
Seit der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro ist der Begriff des „Sustainable Development“, der mit Nachhaltigkeit übersetzt wird, bekannt. Nachhaltigkeit betont die intergenerative bzw. intragenerative Gerechtigkeit und die gemeinsame Verantwortung für den Erhalt der Lebensgrundlage der Menschheit. „Der Anspruch der Nachhaltigkeit in der Wasserwirtschaft wird in Deutschland so interpretiert, dass die Ressource Wasser so genutzt werden soll, dass sie die Bedürfnisse der heute lebenden Menschen und der Umwelt befriedigt, ohne die Verfügbarkeit von Wasser und die davon abhängenden Ökosysteme so zu verändern, das eine zukünftige Nutzung eingeschränkt wird.“ 32 International wurde dieses Leitbild in Kapitel 18 der Agenda 21 der UN und auch in der EU - Wasserrahmenrichtlinie, der als
29 Vgl. Michaelis, P., Wasserwirtschaft zwischen Markt und Staat, a. a. O., S. 443.
30 Vgl. Attac (Hrsg.), „Akzeptiert man die Privatisierung des Wassers, akzeptiert man die Ver- des Lebens“, [http://www.attac.de/archiv/PrivatisierungDesWassers.doc],
13.06.2004.
31 Vgl. Umweltbundesamt (Hrsg.), Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung, o. O.,
2000, S. 78.
32 Umweltbundesamt (Hrsg.), Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung, a. a. O., S. 33.
11
der modernste und schärfste verbindliche Trinkwasserstandard der Welt gilt, berücksichtigt. Wasser ist ein besonderes Gut, so dass neben dem ökonomischen auch der soziale und ökologische Aspekt gleichberechtigt berücksichtigt werden muss. Die Wasserwirtschaft sollte also in einer Form strukturiert sein, die diese berücksichtigt.
„Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde Ende des 18. Jahrhunderts in der Forstwirtschaft entwickelt und bezeichnet die Einsicht, dass im Wald nicht mehr Holz geschlagen werden darf als nachwachsen kann.“ 33 1995 hat der Begriff in der Nachfolge der Studie: „Zukunftsfähiges Deutschland“ des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt und Energie unter anderem die Bedeutung des angemessenen Umgangs mit den Ressourcen der Erde erhalten. Die Umsetzung dieser „Besser - Anders - Weniger - Strategie“ gehört im Fall des Wassers zu den Teilaufgaben der Umweltverwaltung unseres Landes. 34 Wird ein Vergleich zwischen dem „Status quo“ und dem möglichen Szenario einer Liberalisierung der Wasserwirtschaft gezogen, ist zu befürchten, dass bei einer Liberalisierung die sozialen und ökologischen Aspekte hinter dem ökonomischen Aspekt zurückstehen könnten. Kostensenkungspotenziale sind eher bei den bisher oftmals freiwillig ausgeübten sozialen und ökologischen Aufgaben zu finden.
Die Agenda 21 hat ein eigenes Kapitel zum Schutz der Güte und Menge der Süßwasserressourcen gewidmet:
„Oberstes Ziel ist die gesicherte Bereitstellung von Wasser in angemessener Menge und guter Qualität für die gesamte Weltbevölkerung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der hydrologischen, biologischen und chemischen Funktion der Ökosysteme...“ 35
33 Staatliches Bundesamt Bielefeld (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Wasserwirtschaft,
[http://www.stua- 03.03.2004.
34 Vgl. Staatliches Bundesamt Bielefeld (Hrsg.), Nachhaltigkeit in der Wasserwirtschaft,
[http://www.stua- 03.03.2004.
35 Projekt Wasserversorgung (Hrsg.), Agenda 21 Kapitel 18, [http://www.projekt- 20.08.2004.
12
Arbeit zitieren:
Hülya Arduc, 2004, Öffentliche und private Trinkwasserversorgung in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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