Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Von der Religion. 4
2.1 Definition der Religion. 4
2.2 Die Liebe zu Gott 4
2.3 Autorität und Glauben. 5
2.4 Religion und Gesetz. 5
2.5 Gottes Befehle 7
2.7 Glaubensheuchler. 8
2.9 Der öffentliche Kult. 11
2.10 Vernunft und Kult. 11
2.12. Der Gottesdienst. 13
2.13 Die Religionsänderung 15
3. Schlussbemerkung 17
4. Literaturverzeichnis 18
2
1. Einleitung
Thomas Hobbes war in erster Linie Staatsphilosoph. Seine Staatsphilosophie leitet er nicht, wie in der Antike üblich, aus der Ethik, sondern aus der Anthropologie her. Thomas Hobbes 1 Anliegen ist die Ausbildung eines philosophischen Systems, das frei von metaphysischen Annahmen sein soll. Grundlage dafür sind die Naturwissenschaft und Mathematik seiner Zeit. Seine Hauptwerke sind „Elemente der Philosophie“ und „Leviathan“. Letzteres ist ein Klassiker der Staatsphilosophie durch die enthaltene Theorie des Gesellschaftsvertrages.
Die Textgrundlage dieser Arbeit ist ein Text von Hobbes mit dem Titel „Von der Religion“, welches ein Teil der Elemtorum philosophiae, den Elementen der Philosophie, ist. Genauergesagt erschien der Text in seinem Werk De Homine, welches zusammen mit der Schrift De Corpore die Elementorum bildet.
Wie der Titel besagt beschäftigt sich Hobbes mit der Religion. In 13 Punkten erklärt er seine Ansichten zu den Themen Glauben, Kult, Religion und Staat, Gottesdienst, Aberglaube und einigen anderen.
1 Û1588 - …1679
3
2. Von der Religion
2.1 Definition der Religion
Die Religion ist das äußere Zeichen des Menschen, dass er an Gott aufrichtig ehrt. Hobbes definiert sie als „äußeren Kult“ 2 . Gott zu ehren bedeutet aber nicht nur seine Existenz zu bejahen, sondern seine Position als Allmächtigen und Schöpfer aller Dinge anzuerkennen. Dies bedeutet er ist derjenige, der „Glück und Unglück nach seinem Ermessen verteilt“ 3 . Gott ist also für alles verantwortlich, was dem Menschen zustößt und passiert. Es gibt demnach kein Schicksal und der Mensch kann sein Leben nicht beeinflussen ob es glücklich oder sorgenvoll verläuft, da Gott verantwortlich dafür ist, ob den Menschen ein Schicksalsschlag ereilt oder ein Glücksfall.
Die Religion, die Hobbes als „natürliche“ 4 bezeichnet, kann man in zwei Teile gliedern. Der erste Teil ist der Glaube. Es bedeutet an die Existenz des bzw. eines Gottes zu glauben. Das zweite Element ist der Kult.
Der Glaube an Gott wird auch „‚Frömmigkeit‘“ 5 genannt. Wer diese pflegt, strebt danach Gott in jeglicher Hinsicht zu gehorchen, „ihm im Glück [zu] danken, im Unglück zu ihm [zu] beten“ 6 . Diese sind die Auswirkungen der Frömmigkeit, die dem Menschen bedeuten Gott zu lieben und zu fürchten.
2.2 Die Liebe zu Gott
Gott zu lieben ist und soll aber stets eine andere Art der Liebe sein, als die des Menschen einem anderen gegenüber. Die Liebe zwischen Menschen drückt sich nämlich stets entweder in „Begierde nach Besitz oder Wohlwollen“ 7 aus. Nichts davon erfüllt den Anspruch Gott wahrhaftig zu lieben. Diese Liebe drückt sich aus, in der freudigen Erfüllung seiner Gebote. Furcht vor Gott dagegen ist die Angst zu sündigen.
Gott zu lieben bedeutet darum ihm widerspruchslos zu folgen und seine Entscheidungen nicht anzuzweifeln. Die Furcht vor Gott ist hierbei eine Art Hilfsmittel. Die Angst gegen Gott zu
2 Geyer S.30
3 Ebd.
4 Ebd.
5 Ebd.
6 Ebd.
7 Ebd.
4
sündigen ist nämlich auch eine Angst Gott nicht mehr zu lieben und dann vielleicht von ihm selbst nicht mehr geliebt zu werden oder bestraft zu werden. Gleicherweise fürchten wir die Gesetze im Staat und befolgen sie deshalb.
2.3 Autorität und Glauben
Der Glaube kann sich aber auch über die Existenz und Allmächtigkeit Gottes hinaus erstrecken, nämlich auf Dinge „welche die menschliche Fassungskraft übersteigen“ 8 . Ist dies der Fall, dann ist der Glaube nur eine Annahme, die auf der „Autorität ihrer Verkünder“ 9 basiert. Wer diesen Glauben schenkt, meint sich zuvor sicher, dass die Verkünder ihre Erkenntnis selbst auf übernatürliche Art erlangt haben. Dies bedeutet, dass der Verkünder des Glaubens in Kontakt stehen muss zu übernatürlichen Dinge, sie begreift und so vermitteln kann. Ein Beispiel wäre, dass er Wunder vollbringen kann oder solche schon vollbracht hat. Hobbes konstatiert, dass der Mensch in Religionsdingen nicht von „beliebigen Menschen“ abhängig sein darf, wenn diese nicht vorher ihre Verbindung zum Übernatürlichen beweisen können, also Wunder getan haben. Würde man jedem glauben der eine religiöse Lehre verkündet, ohne solche Beweise, so müsste man jedem gleich glauben, egal wie unterschiedlich die Lehren seien. Dieser Zustand würde Chaos bedeuten, in dem man den natürlichen, also wahren Glauben an Gott nicht mehr zu erkennen vermag.
2.4 Religion und Gesetz
Die Religion darf nicht von einzelnen Individuen abhängig sein, laut Hobbes, außer wenn diese Personen Wunder getan haben und im Fall der „natürlichen Frömmigkeit“ 10 . Der Mensch soll also an Gott glauben, wie er es ihm dargelegt hat, oder durch seine Propheten usw., die bevor man ihnen glaubte Wunder vollbrachten. Die Existenz Gottes zu bejahen kann nicht falsch sein, da sie nur von der eigenen Person abhängt und sozusagen der natürliche Glaube ist. Hierin ist man nicht von religiösen Verkündern abhängig, die immer zum Beweis wundertätig sein müssen. Hierin liegt nämlich auch ein Problem. Wie Hobbes feststellt, gibt es schon seit langem keine Wunder mehr. So kann die Religion nie von Privatpersonen abhängig sein. Allerdings braucht der Mensch auch im Glauben Führung und Anleitung. Aus
8 Geyer S.30
9 Ebd.
10 Geyer S.31
5
Arbeit zitieren:
Marie-Christin Pollak, 2004, Zu: Thomas Hobbes - "Von der Religion", München, GRIN Verlag GmbH
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