INHALTSVERZEICHNIS....................................................................................................................................II
ABBILDUNGSVERZEICHNIS. III
ABK ÜRZNGUNSVERZEICHNIS. IV
1. RECHTFERTIGUNG DER THEMENSTELLUNG UND ZIEL DER ARBEIT 1
2. DER ELEKTRIZITÄTS MARKT. 1
2.1 BESONDERHEITEN DES ELEKTRIZITÄTSMARKTES. 1
2.2 GRUNDLEGENDE BEGRIFFE. 2
2.3 UNTERGLIEDERUNG DES ELEKTRIZITÄTSMARKTES. 3
2.4 RENDITE- / PREISREGULIERUNG. 4
3. LIBERALISIERUNGSMODELLE. 6
3.1 ALLEINABNEHMERMODELL 6
3.2 MODELL SPEZIFISCHER DURCHLEITUNGSRECHTE. 7
3.3 POOLMODELL. 8
3.4 COMMON-CARRIER-MODELL. 9
4. DER DEUTSCHE ELEKTRIZITÄTSMARKT 10
4.1 REGELUNGEN DER EU-RICHTLINIE 10
4.2 SITUATION UND UMSETZUNG DER RICHTLINIE IN DEUTSCHLAND. 12
4.3 DIE VERBÄNDEVEREINBARUNGEN. 13
4.4 AUSBLICK. 15
ANHANG. 16
LITERATURVERZEICHNIS 18
GESETZESVERZEICHNIS 19
III
Abbildungsverzeichnis :
Abbildung 1: Alleinabnehmermodell.
Abbildung 2: Modell spezifischer Durchleitungsrechte.
Abbildung 3: Poolmodell.
Abbildung 4: Common-Carrier-Modell.
IV
1. Rechtfertigung der Themenstellung und Ziel der Arbeit
Die Liberalisierung in der Energiewirtschaft bzw. der Energiemärkte wurde in den zurückliegenden Jahren stark vorangetrieben. Dies ist vor allem auf dem Elektrizitätsmarkt ersichtlich, auf welchen sich im Folgendem beschränkt werden soll. So verabschiedete z.B. das europäische Parlament 1996 die "Europäische Richtlinie zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes", in welcher sie einen Zeitplan für die Öffnung und die entsprechenden Öffnungsgrade der Energiemärkte innerhalb Europas festlegte. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Öffnung des Elektrizitätsmarktes zu erklären, und aufzuzeigen, dass eine vollständige Liberalisierung nicht möglich ist, da nach wie vor Bereiche dieses Marktes ein natürliches Monopol darstellen, welches reguliert werden muss.
Hierzu werden zunächst einige grundlegende Begriffe und die Besonderheiten des Elektrizitätsmarktes erklärt. Danach wird herausgearbeitet, ob es noch Bereiche gibt, bei denen es sich um ein natürliches Monopol handelt, und wie gegebenenfalls die Preisregulierung in diesen Bereichen ausgestaltet werden kann. Im Folgenden werden ve rschiedene Modelle zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes vorgestellt. In einem letzten Punkt wird gezeigt, welche Anforderungen die EU (z.B. in der oben genannten Richtlinie) stellt, und wie diese Anforderungen bzw. welches der Liberalisierungsmodelle in Deutschland umgesetzt wurde.
2. Der Elektrizitätsmarkt
2.1 Besonderheiten des Elektrizitätsmarktes
Der Elektrizitätsmarkt und insbesondere das Produkt Strom weisen sehr viele technische und physikalische Besonderheiten auf, durch welche der Transport, sowie auch die Erzeugung und der Verkauf stark beeinflußt werden.
Dadurch, dass Energie nicht in großen Mengen oder nur zu enorm hohen Kosten speicherbar ist, müssen auf diesem Markt Angebot und Nachfrage stets übereinstimmen. 1 Dies ist vor allem dadurch problematisch, da sowohl das Angebot 2 , als auch die Nachfrage sehr unelastisch sind.
Eine über einen bestimmten Zeitraum konstante Produktion und ein auf- bzw. abbauen von Lagern ist auf dem Elektrizitätsmarkt nicht möglich, sondern es muß das aus diesen eben erwähnten Eigenschaften resultierende Last- bzw. Kapazitätsproblem gelöst wer- 1 Vgl.Brunekreeft/Keller (2000,a) , S.126
2 Kraftwerke haben genau festgelegte Kapazitätsgrenzen. Sind diese erreicht ist keine weiter Produktion
mehr möglich. Selbst wenn sie diese Grenze noch nicht ganz erreicht haben, produzieren sie zu enorm
hohen Grenzkosten.
1
den. D.h. es müssen genug Leitungen vorhanden sein, um den Transport der benötigten Energie zu ermöglichen und genug Kraftwerke um die Spitzenlast 3 zu erzeugen. Hieraus läßt sich schon erkennen, dass sich beim Elektrizitätsmarkt, oder zumindest bei Teilbereichen Größenvorteile realisieren lassen. Da in verschiedenen Regionen die Spitzenlastzeiten auseinanderfallen, ist bei einem hinreichend großem Verbundnetz die benötigte Kraftwerkskapazität geringer als die Summe der regionalen Spitzenlasten. Dies gilt ebenfalls für die Reservekapazitäten, w elche für eventuelle Störungen vo rgehalten werden müssen. 4
2.2 Grundlegende Begriffe
In diesem Abschnitt sollen solch grundlegende Begriffe, wie Liberalisierung, Regulierung und natürliches Monopol erklärt werden.
Liberalisierung kann als Oberbegriff für Deregulierung und Privatisierung, aber auch für Entstaatlichung und Dezentralisierung angesehen werden. Im Wesentlichen heißt das, dass in einem öffentlichen bzw. öffentlich kontrollierten Wirtschaftsbereich mehr privat- bzw. marktwirtschaftliche Elemente zugelassen werden. 5 Ziel der Liberalisierung ist eine Effizienzsteigerung in der Energieversorgung. Hierzu werden Marktzugangsbarrieren beseitigt und dem Nachfrager die Möglichkeit eingeräumt den Strom-versorger zu wechseln. 6
Ein weiterer wichtiger Begriff ist der der Regulierung. Unter Regulierung kann der den Wettbewerb ersetzende Prozeß verstanden werden, welcher sicherstellen soll, dass Monopole ihre Marktmacht nicht auf Kosten der Kunden mißbrauchen. 7 Im engeren Sinn kann man unter Regulierung interventionistische Maßnahmen des Staates zur Beseitigung von Marktineffizienzen verstehen. Ziele solcher Eingriffe sind unter anderem die Beseitigung von Marktzutrittsbarrieren, das Aufbrechen von Marktmacht und Gewinnkontrolle. Als weiteres Ziel kann auch die Minimierung bzw. Vermeidung von negativen externen Effekten und hohen gesellschaftlichen Kosten sein. Auch der Begriff des natürlichen Monopols soll im Folgenden kurz erklärt werden. Ein natürliches Monopol liegt vor, wenn ein einzelner Anbieter in der Lage ist, die vom
3 Spitzenlast ist die Menge an Energie, welche maximal, zu einem bestimmten Zeitpunkt nachgefragt
wird.
4 Vgl. Brunekreeft/Keller (2000,a) , S.127
5 Vgl. Frey R.L. (1999) , S.6
6 Es gibt drei verschieden Stoßrichtungen der Liberalisierung. Die rechtlich-organisatorische Privatisie-
rung, d.h. die Überführung einer bisher staatlichen Institution in eine privatwirtschaftliche. Die wirt-schaftliche Liberalisierung, d.h. mehr Wettbewerb z.B. durch Deregulierung, da bei einer rein rechtlich-organisatorischen Privatisierung Monopole ggf. noch bestehen. Und die finanzielle Privatisierung, d.h.
anstelle von Steuern treten Preise, die für die Inanspruchnahme entrichtet werden müssen. Es sind aber
durchaus Mischformen dieser Privatisierungstypen vorstellbar.
7 Vgl. Irrek/Leprich/Thomas (2001) , S.232
2
Arbeit zitieren:
Stephan Wallburg, 2002, Liberalisierung in der Energiewirtschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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Liberalisierung der Energiemärkte
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