Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Das dänisch-schwedische Verhältnis bis zur
Mitte des 16. Jahrhunderts 2
2.1 Entstehung und Ende der Kalmarer Union 2
2.2 Phase der friedlichen Koexistenz und Kooperation 3
3. Konfliktpotentiale zwischen Schweden und Dänemark 5
3.1 Geographisch-politische Problemlage 5
3.2 Zerfall der livländischen Konföderation
und die Narvafahrt 6
3.3 Bedeutung des Wappenstreits 10
4. Kriegsausbruch, Kriegsende und die
Friedensverhandlungen in Stettin 11
5. Bestimmungen des Stettiner Friedens 14
5.1 Interimslösung im Wappenstreit 15
5.2 Verbot von Schmähschriften 16
5.3 Bestimmungen zu gegenseitigen
Herrschaftsanspr üchen 17
5.4 Regelungen in der Livlandfrage 19
5.5 Bestimmungen für die Narvafahrt 21
5.6 Grenztreffen zur Friedenssicherung 23
6. Schlussbetrachtung und Fazit 25
7. Quellen- und Literaturverzeichnis 27
2
1. Einleitung
In dieser Arbeit soll es um den Stettiner Frieden vom 13.12.1570 gehen, der den so genannten Nordischen Siebenjährigen Krieg zwischen Schweden und Dänemark sowie der Hansestadt Lübeck beendete. Im Mittelpunkt der Arbeit soll dabei die nähere Betrachtung der wesentlichen Vertragsbestimmungen stehen. Um die Bedeutung des Friedensschlusses bzw. der Vertragsinhalte einschätzen zu können, wird es notwendig sein, zunächst nach den entscheidenden Streitpunkten zu fragen, die zu einem dänisch-schwedischen Gegensatz und schließlich zum so genannten Nordischen Siebenjährigen Krieg geführt haben. In dem Verhältnis zwischen Schweden und Dänemark lassen sich im 16. Jahrhundert drei wesentliche Konfliktebenen ausmachen, die ursächlich verantwortlich für den Ausbruch des Nordischen Siebenjährigen Krieges waren. In diesem Zusammenhang ist eine kurze Darstellung der politischen Situation im Ostseeraum unabdingbar für das Verständnis der außenpolitischen Entscheidungen Schwedens und Dänemarks. Da sich in der Zeit der Kalmarer Union Konfliktpotentiale zwischen den beiden Ländern entwickelt haben, muss einleitend ein kurzer Abschnitt auf diesen Zeitraum eingehen. Die sich daraus ergebenden Spannungen und Rivalitäten bedeuteten in der Folgezeit eine nicht zu unterschätzende Belastung für die Beziehungen zwischen Schweden und Dänemark.
Im Anschluss an die genannte Herausarbeitung der Konfliktpotentiale sollen die wesentlichen Vertragsbestimmungen des Stettiner Friedens daraufhin untersucht werden, inwieweit mit dem Friedensschluss die zentralen Differenzen zwischen Schweden und Dänemark beigelegt werden konnten. An dieser Stelle wird es zudem von großem Interesse sein, nach den Verfahrenswegen zu fragen, die zur Streitschlichtung vorgesehen waren und mit denen ein Ausgleich hergestellt werden sollte. Abschließend muss erörtert werden, inwieweit die Regelungen des Stettiner Vertrages eine dauerhafte bzw. tragfähige Friedenssicherung gewährleisten konnten.
3
2. Das dänisch-schwedische Verhältnis bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts
2.1 Entstehung und Ende der Kalmarer Union
1380 schlossen sich Dänemark und Norwegen in einem Bund unter dem gemeinsamen König Olaf II. zusammen. Dadurch fielen auch Island und die Färöer an Dänemark. Nach Olafs Tod 1387 trat seine Mutter Margarethe I. die Nachfolge an. 1389 wurde sie auch Königin von Schweden und bemühte sich, die drei Königreiche zu vereinigen. Dies gelang 1397 durch die Gründung der Kalmarer Union. 1 Innenpolitisch blieben die drei Reiche zunächst voneinander getrennt. Die jeweiligen Rechte und Gesetze sowie die Trennung der Reichsräte wurden beibehalten. Wesentlich war die außen- und verteidigungspolitische Einheit, die gegenseitige Hilfeleistung im Kriegsfall vorsah. 2 Dazu hieß es: „Wenn eines dieser Reiche in einen Krieg gerät [...], dann sollen die beiden anderen Reiche [...] dem [angegriffenen Reich, der Verf.] [...] zur Hilfe und Abwehr kommen“. 3 Dänemark stellte in der Union die führende Macht dar, doch der schwedische Adel trat wiederholt und mit einigem Erfolg für die Unabhängigkeit Schwedens innerhalb der Union ein. Nachdem die Dänen 1502 aus Schweden vertrieben worden waren, versuchte Christian II. von Dänemark die dänische Vorherrschaft in Schweden wiederherzustellen. 1520 ließ er sich in Stockholm als erblichen König krönen und liquidierte einen Großteil der schwedischen Adelsopposition im so genannten Stockholmer Blutbad. 4 Spätestens zu diesem Zeitpunkt war die dänische Herrschaft in Schweden unwiderruflich diskreditiert. Die Kalmarer Union endete 1523, nachdem Schweden zuvor durch einen von Gustav Wasa geführten Aufstand seine Unabhängigkeit von Dänemark erkämpft hatte. Dabei ließ sich Gustav Wasa von der Hansestadt Lübeck finanziell und militärisch unterstützen. Der Hansestadt war im Gegenzug die Zollfreiheit für den Handel mit Schweden
1 Vgl. Findeisen, Jörg-Peter: Dänemark: von den Anfängen bis zur Gegenwart, Regensburg 1999, S. 83
ff.;
2 Vgl. Krüger, Kersten: Die Unionsakten der Jahre 1397, 1436 und 1438, in: Kattinger, Detlef; Putensen,
Dörte; Wernicke, Horst (Hrsg.), „huru thet war talet j kalmarn“. Union und Zusammenarbeit in der
Nordischen Geschichte. 600 Jahre Kalmarer Union (1397-1997), S. 153 ff.
3 Samling af Danske Kongers Haandaestninger og andre lignende Acter: Kopenhagen 1856-1858,
Neudruck Kopenhagen 1974, S. 28 ff., zit. nach Krüger: a.a.O., S. 156.
4 Vgl. Brandt, Ahasver von: Die Ausbildung des Ostseestaaten-Systems (1521-1611), in: Schieder,
Theodor, Handbuch der europäischen Geschichte, Bd. III, Stuttgart 1971, S. 962 ff.
4
versprochen worden. 5 Außerdem war Lübeck daran gelegen, die Position Christians II. zu schwächen, da dieser versucht hatte die Ostseeherrschaft der hansischen Städte durch die Förderung der dänischen Kaufmannschaft zu brechen. 6 Nach dem erfolgreichen Aufstand wurde Gustav Wasa 1523 zum König von Schweden gewählt. Damit wurde die bis 1654 dauernde Herrschaft des Hauses Wasa in Schweden begründet. Gustav Wasa erreichte durch den wirtschaftlichen und militärischen Aufschwung Schwedens eine
Eigenständigkeit, die das Land von dänischen Vormundschaftsversuchen, gerade im Bereich der Außenpolitik, zunehmend unabhängiger machen sollte. 7 Der Wunsch nach einer umfassenden Kontrolle des Wirtschaftslebens bedeutete zugleich eine Zurückdrängung des hansischen Einflusses in Schweden, der vor allem durch Lübeck verkörpert wurde. 8
2.2 Phase der friedlichen Koexistenz und Kooperation
Die Zeit nach dem Ende der Kalmarer Union war jedoch zunächst keineswegs von erneuten Spannungen zwischen den beiden Reichen geprägt, sondern von einer notwendig gewordenen Zusammenarbeit. 1523 verlor der letzte Unionskönig Christian II. auch den dänischen Thron, da sein Versuch, die Privilegien von Adel und Klerus zu beschneiden, auf deren Widerstand gestoßen war. Der dänische Reichsrat kündigte Christian II. nach dessen Flucht ins holländische Exil umgehend den Treueid. Nachfolger Christians wurde dessen Onkel Friedrich I. 9 Dieser schloss 1524 mit Schweden in Malmö einen Friedensvertrag, da nach wie vor -zumindest formell- der Kriegszustand herrschte. 10 Diese Übereinkunft wurde wegweisend für die dänischschwedischen Beziehungen bis in die Mitte der 1540er Jahre. Schweden und Dänemark bemühten sich um ein Einvernehmen, da durch den letzten vertriebenen Unionskönig Christian II., seine Anhänger und möglichen Helfer eine latente politisch-militärische Bedrohung ausging. Die Abwehr von
5 Vgl. Andersson, Ingvar: Schwedische Geschichte. Von den Anfängen bis zur Gegenwart, München
1950, S. 156 ff.
6 Vgl. Bohn, Robert: Dänische Geschichte, München 2001, S. 46 f.; Findeisen: Dänemark, S. 96 f.
7 Vgl. Imhof, Arthur E.: Christian III. von Dänemark, Landgraf Philipp von Hessen und Gustav Wasa.
Bemühungen um ein Bündnis zwischen den drei evangelischen Staaten 1537-1544 und die Hintergründe
ihres Scheiterns, in: ARG 62, 1971, S. 55 ff.
8 Vgl. Zernack: Klaus: Das Zeitalter der nordischen Kriege von 1558 bis 1809 als frühneuzeitliche
Geschichtsepoche, in: ZHF 1, 1974, S. 60.
9 Vgl. Bohn: a.a.O., S. 45 ff.
10 Vgl. Brandt: a.a.O., S. 978.
5
möglichen erneuten Herrschaftsansprüchen Christians II. -sowohl auf den dänischen als auch auf den schwedischen Thron- führte zu einer vorübergehenden friedlichen Koexistenz der beiden Reiche. 11 Das gemeinsame Interesse fand seinen Ausdruck in Beistandsverträgen 1534 in Stockholm 12 und 1541 in Brömsebro. 13 Es wurde auf fünfzig Jahre ein Friede und Beistandspakt vereinbart. Damit erinnert die Übereinkunft in gewisser Weise an die Unionszeit. Im Artikel 15 des Vertrages von Brömsebro wurde explizit der Zusammenschluss von Dänemark-Norwegen und Schweden gegen Christian II. und seine Partei betont. 14 Schweden und Dänemark einte u.a. die gemeinsame Sorge vor einem habsburgischen Eingreifen zugunsten des gestürzten Christian II., der Schwager Kaiser Karls V. war. Ein Zusammenschluss Dänemarks mit dem Schmalkaldischen Bund 1538 gegen den Kaiser ergab sich u.a. aus dieser Situation. Dass eine Bedrohung zudem von anderer Seite gegeben war, zeigt sich bspw. an der so genannten Grafenfehde, in der die Hansestadt Lübeck unter dem Bürgermeister Jürgen Wullenwewer versuchte, Christian II. wieder auf den Thron zu bringen. Lübecks erstaunliche Hinwendung zu Christian II. war begründet in dem zunehmend schwindenden Einfluss der Hansestadt. Schweden zahlte diverse Kredite an Lübeck, die Gustav Wasa als Unterstützung für seinen Unabhängigkeitskampf erhalten hatte- nicht zurück und außerdem drohte der Hansestadt der Verlust des Monopols im schwedischen Außenhandel. Zusätzlich dazu zeichnete sich auf dänischer Seite eine zunehmende Begünstigung der Niederlande im Handel ab, die auf Kosten Lübecks gehen musste. 15 Eine weitere Bedrohung bestand - wie gesagt- darin, dass Karl V. diverse Versuche unternahm, seine Ansprüche durchzusetzen. Die Auseinandersetzungen mit Karl V. wurden schließlich durch den Frieden zu Speyer 1544 beendet. 16 Der Kaiser sicherte sich in diesem Sonderfrieden mit Dänemark die freie Sundschifffahrt für die niederländischen
11 Vgl. Findeisen: Dänemark, S. 113 f.
12 Danmark-Norges Traktater 1523-1750, Bd. I (1523-1560), hg. von Laursen, L., Kopenhagen 1907
(Abk. DNT), Nr. 34, S. 174 ff.
13 Ebd., Nr. 57 A und B, S. 348-384.
14 Ebd., S. 364. Es hieß dazu, dass die „drei konigreich, Dennemarck, Norwegen und Schweden,
dermassen mit einander voreiniget und zusamen gebunden sein, das kein teil von inen soll macht noch
gewalt haben, sich von deme andern zu sondern oder einige vorgleichunge oder vertrag mit herrn
Christiern, etwa gewesenem konige zu Dennemarken, seinen anhengern und vorwandten, so gerurten drey
reich nun zugegen sein oder hiernachmals erlangen mochten, anzunehmen, aufzurichten noch zu
volnziehen, es geschee dan mit aller drey reiche wissen, bewilligung, volge und volwort“.
15 Vgl. Findeisen: Dänemark, S. 106 ff.
16 DNT I, Nr. 65 A, B, C, S. 450-473.
6
Schiffe und erkannte Christian III. als neuen dänischen König an. Christian II. verzichtete 1546 endgültig auf alle Herrschaftsansprüche.
Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Dänemark und Schweden verlor nach der Konsolidierung der Herrschaft in beiden Ländern zunehmend an Bedeutung. Um 1560 wechselten in Dänemark wie auch in Schweden die Regenten, was zur Beendigung der bisherigen friedlichen Koexistenz führte. Die schwedische Führung unter Erik XIV. wollte die dänische Vormachtstellung brechen, wohingegen der Nachfolger Christians III. Frederik II. Hoffnungen auf eine Erneuerung dänischer Rechtstitel auf die Krone Schwedens hegte.
Im folgenden sollen -wie bereits einleitend angesprochen- die verschiedenen Problemebenen bzw. Konfliktpotentiale angesprochen werden, die zu einer erneuten Verschärfung des dänisch-schwedischen Gegensatzes in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und schließlich zum Nordischen Siebenjährigen Krieg geführt haben.
3. Konfliktpotentiale zwischen Schweden und Dänemark
3.1 Geographisch-politische Problemlage
Ein entscheidendes Konfliktpotential entstand durch eine geographischpolitische Problemlage im Ostseeraum, wodurch Schweden in negativer Weise betroffen war. Dänemark stellte zu diesem Zeitpunkt die führende Macht im Norden dar, und die Ostsee war zu diesem Zeitpunkt noch ein beinahe geschlossenes, von Dänemark beherrschtes Meer, das von der dänischen Kriegsflotte kontrolliert wurde. Am deutlichsten sichtbar wurde das dänische Hoheitsrecht dadurch, dass ausländische Handelsschiffe bei Helsingör den so genannten Öresund-Zoll an Dänemark zu entrichten hatten. Für Dänemark ergab sich hieraus eine der bedeutsamsten Einnahmequellen für die Krone. Außerdem bot die Kontrolle über den Öresund entscheidende Verhandlungsoptionen in Konfliktlagen. 17 Die geographisch-politische Lage Schwedens im Ostseeraum war demgegenüber deutlich ungünstiger. Schweden berührte das Westmeer nur mit einem schmalen Landstreifen zwischen den dänischen und norwegischen Küstenlandschaften. Um einen
17 Vgl. Bohn: a.a.O., S. 63 f.
7
Zugang nach Westeuropa zu erhalten, mussten die schwedischen Schiffe den Öresund passieren. Da diese Wasserstraße von Dänemark kontrolliert wurde, konnte die Verbindung jedoch jederzeit eingeschränkt bzw. abgeschnitten werden. 18 Ebenso wie im Westen war für Schweden der Zugang nach Süden eingeschränkt. Solange nämlich Lübeck seine Stellung als Seemacht aufrecht erhielt, hing die Verbindung nach Norddeutschland vom Wohlwollen Lübecks ab. 19 Im Osten ergaben sich aus der Nachbarschaft zu Russland einerseits und zu dem livländischen Ordensstaat andererseits Probleme für Schweden. Das mit Schweden verbundene Finnland grenzte an Russland. Die russische Grenze reichte im Norden weiter nach Westen als heute. Die Grenzlinien im äußersten Norden waren in den so genannten Ödmarken ohnehin nicht eindeutig festgelegt zwischen Schweden-Finnland, Norwegen und Russland und waren deshalb immer wieder Gegenstand militärischer
Auseinandersetzungen. 20 Die Handelsstadt Reval beanspruchte das Monopol im Russlandhandel und bedeutete deshalb eine Konkurrenz für Schweden, das mit dem finnischen Viborg ebenfalls am Russlandhandel beteiligt war. 21 Dänemark hatte neben dem bereits erwähnten Öresund eine Reihe weiterer strategisch wichtiger Stützpunkte im Ostseeraum. Dazu gehörten vor allem die südschwedischen Gebiete Schonen, Halland und Blekinge, in der Ostsee die Inseln Bornholm ( bis 1524) , Gotland und seit 1559 das zuvor zu Livland gehörende Ösel. Damit besaß Dänemark ein strategisches Übergewicht in der Ostsee. Schweden befand sich sozusagen in einer dänischen „Umklammerung“. 22
3.2 Zerfall der livländischen Konföderation und die Narvafahrt
Die zweite große Konfliktebene zwischen den beiden Reichen betraf den Zerfall der livländischen Konföderation und die Sperrung der Narvafahrt. Mit dem russischen Angriff auf Livland 1558 und dem folgenden Zusammenbruch des livländischen Ordensstaates geriet der gesamte Ostseeraum in politische Turbulenzen. Russland bemühte sich mit diesem Vorgehen u.a. um einen
18 Vgl. Imhof, Arthur E.: Grundzüge der nordischen Geschichte, Darmstadt 1970, S. 117 ff.
19 Vgl. Andersson: a.a.O., S. 184.
20 Vgl. ebd., S. 184.
21 Vgl. Imhof: Grundzüge, S. 92 f.
22 Vgl. Andersson: a.a.O., S. 184 f.; Zernack, Klaus: Schweden als europäische Großmacht der Frühen
Neuzeit, in: HZ 232, 1981, S. 334 f.
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Oliver Lilienthal, 2003, Der dänisch-schwedische Gegensatz im 16. Jahrhundert und der Stettiner Friede von 1570, München, GRIN Verlag GmbH
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