Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Abbildungsverzeichnis III
1 Einleitung. 4
2 Zinsabschlag und Zinsabgeltung 5
2.1 Zinsabschlag 5
2.2 Zinsabgeltung 5
3 Fiskalische Effizienz der Zinsabgeltungssteuer 7
3.1 Steueraufkommen 7
3.2 Die Kosten der Steuererhebung. 8
3.2.1 Zum Steuerabzug verpflichteten Stellen 9
3.2.2 Steuerpflichtige 9
3.2.3 Finanzverwaltung. 10
4 Ökonomische Effizienz der Zinsabgeltungssteuer. 11
4.1 Ökonomische Effizienz in einer geschlossenen Volkswirtschaft. 11
4.1.1 Intertemporale Neutralität 11
4.1.2 Intersektorale Neutralität. 12
4.1.3 Gleichbehandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen. 14
4.2 Ökonomische Effizienz in einer offenen Volkswirtschaft. 15
4.2.1 Kapitalimportneutralität 15
4.2.2 Kapitalexportneutralität. 17
4.2.3 Koordinierung der Besteuerung internationaler Kapitaleinkommen 18
5 Zusammenfassung und Fazit 20
Anhang. 22
Literatur - und Quellenverzeichnis 25
Abkürzungsverzeichnis
EK -Eigenkapital ESt -Einkommensteuer EStG -Einkommensteuergesetz EK -Eigenkapital FK - Fremdkapital
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Minus für den Staat Seite
Abbildung 2 Kapitalertragssteuern auf Zinsen 2001 Seite
1 Einleitung
Ab dem 1. Januar 2004 wird das vielfach kritisierte, 1993 eingeführte System der Kapitalertragsbesteuerung (Zinsabschlagssteuer) durch eine Zinsabgeltungsteuer ersetzt. Hierdurch erhofft man sich, den Anreiz zur Steuerhinterziehung zu vermindern und die Kapitalanlage in Deutschland attraktiver zu gestalten 1 . Dies und die mit der Einführung der Zinsabgeltungssteuer geplante Teilamnestie für Fluchtkapital sollen die Steuerbasis verbreitern und damit dem Staat zu Mehreinnahmen verhelfen.
Ziel der vorliegenden Seminararbeit ist es zu untersuchen, ob sich diese Hoffnungen bestätigen und ob nicht ökonomische Verzerrungen eventuelle fiskalische Erfolge konterkarieren.
Hierzu soll zunächst ein Überblick über die gegenwärtige Praxis der Zinsabschlagsbesteuerung und die Zinsabgeltungssteuer gegeben werden. Anschließend befasst sich der zweite Abschnitt mit der fiskalischen Effizienz der Zinsabgeltungssteuer. Dabei soll beantwortet werden, ob durch die Neuordnung der Zinsbesteuerung tatsächlich ein höheres Netto-Steueraufkommen als mit der Zinsabschlagsbesteuerung erzielt werden kann.
Im dritten Teil der Seminararbeit wird anschließend untersucht, inwieweit sich die Zinsabgeltungssteuer auf die nationale und internationale Effizienz der Besteuerung auswirkt.
Den Abschluss der Seminararbeit bilden Zusammenfassung und Fazit.
1 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbessteuerung und zur Förderung der
Steuerehrlichkeit (Zinsabgeltungsgesetz- ZinsAbG), 2003, S. 1.
2 Zinsabschlag und Zinsabgeltung
2.1 Zinsabschlag 2
Das bisherige System der Zinsbesteuerung sieht vor, dass 30 % der über den Freibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag des Steuerpflichtigen hinausgehenden Zinseinkünfte durch die auszahlende Quelle einbehalten und an die zuständigen Finanzämter abgeführt wird. Bei diesem Abzug, der Zinsabschlagssteuer, handelt es sich jedoch lediglich um eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die Steuerpflicht des Zinsempfängers ist dadurch nicht abgegolten. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung sind die Zinseinkünfte in die Einkommensermittlung einzubeziehen und werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Bereits gezahlte Zinsabschlagsteuer wird auf die festgestellte Einkommensteuerschuld angerechnet. Differenzbeträge werden erstattet bzw. führen zu einer Nachzahlung.
Die steuerliche Belastung von Zinseinkünften entspricht mithin im Ergebnis dem individuellen Einkommensteuersatz.
2.2 Zinsabgeltung 3
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf zur Reform der Zinsbesteuerung in Deutschland sieht vor, den Zinsabschlag zum 1. Januar 2004 durch eine Zinsabgeltungssteuer zu ersetzen.
Mit dieser Erhebungsform der Zinssteuer löst sich der Gesetzgeber vom Prinzip der synthetischen Einkommensbesteuerung. Denn über den Sparerfreibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag des Steuerpflichtigen hinausgehende Zinseinkünfte werden zukünftig an der Quelle mit einem u. U. vom persönlichen Einkommensteuertarif abweichenden, linearen Abgeltungssteuersatz von 25 % belastet. Die Zinssteuerschuld der Empfänger von Zinseinkünften ist mit Zahlung der Abgeltungssteuer getilgt. Die Berücksichtigung von Zinseinkünften im Rahmen der Einkommensbesteuerung wäre demnach hinfällig.
2 Für nähere Erläuterungen siehe einschlägige Kommentierung. zu §§ 43 ff. EstG.
3 Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Zinsbessteuerung und zur Förderung der
Steuerehrlichkeit (Zinsabgeltungsgesetz- ZinsAbG), 2003.
Um jedoch solche Zinsempfänger nicht zu benachteiligen, deren persönlicher ESt.-Satz unterhalb des geplanten Abgeltungssteuersatzes von 25% liegt, wird den Steuerpflichtigen weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Zinserträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu versteuern. Insofern wird die geplante Abgeltungssteuer auch als relative Abgeltungssteuer bezeichnet.
Arbeit zitieren:
Lennart Scheiber, 2003, Beurteilung einer Zinsabgeltungsteuer unter Effizienzgesichtspunkten, München, GRIN Verlag GmbH
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