Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Karl V. 4
Ferdinand I. 1556-1564 6
Maximilian II. 1564-1576 7
Rudolf II. 1576-1612 10
Matthias 1612-1619 16
Begriffserkl ärung 21
Literaturverzeichnis 23
2
Einleitung
Das Thema “Böhmen unter den Habsburgern zwischen 1555 und 1618“, betrachtet nicht nur einen kleinen Ausschnitt der Geschichte eines Landes, sondern ihm kommt darüber hinaus auch eine wesentliche Bedeutung in der europäischen Geschichte zu.
Zum einen stellt es exemplarisch die Konflikte dieser Zeit dar: die konfessionellen zwischen Protestanten und Katholiken, bzw. die zwischen Kaiser, König und dem nach Freiheit strebenden Volk. Diese spitzen sich immer weiter zu und gipfelten schließlich in einem Religionskrieg.
Zum anderen lässt sich an diesem Thema sehr gut die Eskalation der Konflikte darstellen, die am 23. Mai 1618 schließlich zum Prager Fenstersturz führten, bei dem zwei königliche Statthalter aus einem Fenster der Prager Burg Hradschin geworfen wurden und der allgemein als Beginn des Dreißigjährigen Krieges verstanden wird.
Daher möchte ich in dieser Hausarbeit die genannten drei Punkte in der Skizzierung dieser Periode besonders hervorheben.
3
Karl V
In der Regierungszeit Karl V. musste dieser wie auch Ferdinand I.(1503-1564), der König von Böhmen und Ungarn war, am 2.8.1552 eine Duldung der andersgläubigen Religionsparteien im Vertrag von Passau akzeptieren 1 . Beide wurden zuvor von der protestantischen Fürstenopposition im Reich unter Druck gesetzt. Hinzu kam, dass sie seit 1551 erneut in einen Türkenkrieg involviert waren. Deshalb mussten sie diese Zugeständnisse im Augsburger Religionsfrieden am 25.9.1555 erneut bekräftigen und ausweiten. Gegen den Willen des Kaisers wurde dort unter der Leitung Ferdinands ein Ausgleich zwischen den Protestanten und den Katholiken erzielt. 2
Der Augsburger Religionsfrieden enthielt zum einen die Bestimmung, dass das Augsburger Bekenntnis (Confessio Augustana) von 1530 unter den Schutz des Allgemeinen Landesfriedens gestellt und somit rechtlich anerkannt werde. Laut Paragraph 17 waren die Calvinisten weiterhin ausgeschlossen, ebenso wie alle anderen Religionen, die sich nicht zu den augsburgisch-lutherischen Konfessionen bekannten. Die lutherischen und die katholischen Reichsstände waren von nun an gleichberechtigt.
Das „ius reformandi“ besagte, dass aber nur die Reichsstände das Recht hatten, eine der beiden zugelassenen Konfession selber zu wählen. Die Untertanen der Reichsherren mussten sich entweder dieser Entscheidung unterwerfen (Cuius regio, cuius religio) oder hatten die Möglichkeit ohne Verlust von Besitz und Ehre auszuwandern (ius emigrandi). Lediglich die geistlichen Fürsten waren von dieser Religionsfreiheit ausgenommen. Bei einem Übertritt zum protestantischen Glauben mussten sie den Verlust ihres Amtes ebenso wie den Schutz der katholischen Reichskirche in Kauf nehmen (Reservatum ecclesiasticum). Zusätzlich wurde mit dem Augsburger Religionsfrieden der territoriale Besitzstand auf der Basis von 1552 fixiert.
1 Mentz, G., Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, der Gegenreformation und des
Dreißigjährigen Krieges 1493-1648, Tübingen 1913, S. 241 ff
2 Hoensch, J.K., Geschichte Böhmens, 3. Aufl., München 1997, S. 198
Mentz, G., Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, S. 247 ff
4
Trotz dieser Vereinbarungen waren noch nicht alle Konflikte beseitigt. Da der Augsburger Religionsfriede nur vorläufige Bestimmungen gefasst hatte, begann bald darauf die Diskussion um seine Auslegung. Sie führte zu weiteren, verschärften Konfrontationen zwischen den beiden Konfessionen. Dies wirkte sich auch auf die Reichsverfassung aus, bis schließlich einzelne Organe 'lahmgelegt' wurden, insbesondere das Reichskammergericht und der Reichstag. Beide Verfassungsorgane besaßen eine wichtige Ausgleichsfunktion im Reich. Bei den Auseinandersetzungen spielte die Frage der Kirchengüterregelung eine zentrale Rolle, da im Augsburger Religionsfrieden nicht geklärt worden war, was mit den zahlreichen Gebieten geschehen sollte, die nach 1552 säkularisiert worden waren. Da die Protestanten die Güter be-halten wollten, fürchteten die Katholiken eine weitere Ausdehnung der Reformation und wollten die Säkularisierungen rückgängig machen. Die Debatten wurden hitziger, als die Landesherren ihre Territorien ausbauten und die Einheit von politischer Ordnung und Religion festigten.
Trotz des Prinzips des ‚cuius regio, cuius religio’ stieg die Anzahl der Akatholiken sehr bald wieder an. Von den einst 1300 katholischen Kirchen wurden die 300 noch bestehenden schlecht besucht 3 . Dies hatte eine mangelhafte Ausbildung und Moral, sowie eine schlechte materielle Versorgung der Geistlichen zur Folge. Darum entschied sich Ferdinand I. den Katho-lizismus erneut zu stärken, was ihm durch die Berufung des Hofpredigers Petrus Canisius nach Wien 4 , sowie dessen Herausgabe des großen Katechismus (Summa doctrinea christianae, 1556) auch gelang. Zudem luden der König und Pabst Julius III. 12 Mitglieder des Jesuiten-ordens, der 1540 von Ignatius von Loyola gegründet worden war, nach Prag ein. Diese be-zogen schließlich im April 1556 das ehemalige dominikanische St. Clemenskloster, das durch die Folgen der Reformation lange Zeit unbewohnt war 5 .
Zum ersten mal in der Geschichte des Reiches verzichtete der Kaiser am 12.9.1556 auf die Kaiserwürde. Grund für diese Entscheidung war das Scheitern seiner Politik.
3 Hoensch, J.K., Geschichte Böhmens, S. 198
4 Richter, K., Handbuch der Geschichte der böhmischen Länder, Bd. 2, Stuttgart 1974, S. 160
5 Hoensch, J.K., Geschichte Böhmens, S. 198
5
Karl V. zog sich daraufhin in die Nähe des westspanischen Klosters San Jerónimo de Yuste zurück, wo er auch am 21.9.1558 verstarb 6 .
FERDINAND I. (1556 - 1564)
Da es für das Niederlegen der Kaiserkrone bisher keine rechtlichen Vorbilder gab, musste erst ein Verfahren für die Amtsniederlegung und -übertragung entwickelt werden, bevor Ferdinand I., schließlich im März 1558 zum Kaiser gewählt werden konnte. Dadurch fand eine weitere politische Gewichtsverschiebung zu Gunsten der Katholiken statt, denn Ferdinand setzte die Maßnahmen der Rekatholisierung, die sein Bruder bereits begonnen hatte, fort.
Um die Dominanz des katholischen Glaubens wieder herzustellen, war die Erneuerung des Prager Erzbistums 1561 ein wesentlicher Schritt. Seit dem Übertritt Konrad Vechtas zum Utraquismus 1421 war es nur von Administratoren verwaltet worden. Dadurch wird deutlich, wie stark der Einfluss der katholischen Kirche in dieser Zeitspanne abgenommen hatte. Auch andere Herrscher hatten bereits versucht, den Papst zu einer Neubesetzung dieses Postens zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. Auch Ferdinand hatte mehrmals alles daran gesetzt, sein Wahlversprechen einzuhalten, dies scheiterte zuvor aber immer an der Entscheidung der Kurie.
Obwohl der Papst Pius IV. sich auf eine Anerkennung der Kompaktaten 7 nicht einließ und auch nur zögerlich dem Kommunionsempfang in beiderlei Gestalt für Laien zustimmte, so ernannte er am 5.9.1561 doch den Wiener Bischof und Großmeister des Kreuzherrenordens, Anton Brus von Müglitz, zum Erzbischof von Prag. Dieser aber vertrat den Kaiser auf dem Tridentinum und traf daher erst 1564 in Prag ein 8 . Der Schwerpunkt seiner Arbeit lag auf der Verbesserung der Seelsorge. Er, sowie auch sein Nachfolger, Martin Medek (1581-1590), befürworteten den Laienkelch und muttersprachliche Liturgie. Durch die Befürwortung dieser landeskirchlichen Elemente
6 Mentz, G., Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, S. 245
7 Siehe Begriffserklärungen im Anhang, Utraquisten
8 Hoensch, J.K., Geschichte Böhmens, S. 199
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Arbeit zitieren:
A. Dörpinghaus, 2003, Böhmen unter den Habsburgern zwischen 1555 und 1618, München, GRIN Verlag GmbH
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