Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS IV
ABBILDUNGSVERZEICHNIS VI
TABELLENVERZEICHNIS VI
1. EINLEITUNG 1
2. ZUSAMMENSETZUNG DES IASC UND VERBREITUNG DER IFRS 2
2.1. ORGANISATION DES IASC 2 2.1.1. IASB 3 2.1.2. TRUSTEES 3 2.1.3. IFRIC 4 2.1.4. ADVISORY COMMITTEES 4
2.2. VERBREITUNG UND ANWENDUNG DER IFRS 4
3. SYSTEMATIK DER IFRS 5
3.1. VORWORT (PREFACE) 5
3.2. RAHMENKONZEPT (FRAMEWORK) 5 3.3. STANDARDS 6
3.4. INTERPRETATIONEN DES IFRIC 6
4. ANSATZ UND BEWERTUNG EINZELNER BILANZPOSITIONEN 6
4.1. BEWERTUNGSGRUNDLAGEN 7 4.1.1. ANSCHAFFUNGSKOSTEN 7 4.1.1.1. HGB 7 4.1.1.2. IFRS 7 4.1.1.3. Zusammenfassung 8 4.1.2. HERSTELLUNGSKOSTEN 8 4.1.2.1. HGB 8 4.1.2.2. IFRS 9 4.1.2.3. Zusammenfassung 9 4.2. BILANZGLIEDERUNG 11 4.2.1. HGB 11
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB II 4.2.2. IFRS 11 4.2.3. ZUSAMMENFASSUNG 12 4.3. ANLAGEVERMÖGEN 12 4.3.1. SACHANLAGEN 12 4.3.1.1. HGB 12
4.3.1.1.1. Ansatz und grundsätzliche Bewertung 12 4.3.1.1.2. Folgebewertung 13 4.3.1.2. IFRS 14
4.3.1.2.1. Ansatz und grundsätzliche Bewertung 14 4.3.1.2.2. Folgebewertung 14 4.3.1.3. Zusammenfassung 17
4.3.2. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 20 4.3.2.1. HGB 20 4.3.2.2. IFRS 21
4.3.2.2.1. Ansatz und grundsätzliche Bewertung 21 4.3.2.2.2. Folgebewertung 23 4.3.2.3. Zusammenfassung 24 4.4. VORRÄTE 25 4.4.1. HGB 25
4.4.1.1. Ansatz und grundsätzliche Bewertung 25 4.4.1.2. Folgebewertung 26 4.4.2. IFRS 27
4.4.2.1. Ansatz und grundsätzliche Bewertung 27 4.4.2.2. Folgebewertung 28 4.4.3. ZUSAMMENFASSUNG 28 4.5. RÜCKSTELLUNGEN 30 4.5.1. ÜBERBLICK 30 4.5.1.1. HGB 30 4.5.1.2. IFRS 30 4.5.1.3. Zusammenfassung 31
4.5.2. RÜCKSTELLUNGEN FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN 32 4.5.2.1. HGB 32 4.5.2.2. IFRS 33 4.5.2.3. Zusammenfassung 37 4.5.3. STEUERRÜCKSTELLUNGEN 37 4.5.3.1. HGB 37
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB III 4.5.3.2. IFRS 38 4.5.3.3. Zusammenfassung 39
4.5.4. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN 39 4.5.4.1. HGB 39 4.5.4.2. IFRS 40 4.5.4.3. Zusammenfassung 40
5. SPEZIALTHEMEN 41
5.1. LEASING 41 5.1.1. HGB 41
5.1.1.1. Formen des Leasings und deren Zuordnung 41
5.1.1.2. Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber 42
5.1.1.3. Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer 42
5.1.1.4. Sale and lease back 43 5.1.2. IFRS 43
5.1.2.1. Formen des Leasings und deren Zuordnung 43
5.1.2.2. Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasinggeber (operating lease) 45
5.1.2.3. Bilanzierung bei Zuordnung zum Leasingnehmer (finance lease) 45
5.1.2.4. Sale and lease back 46 5.1.3. ZUSAMMENFASSUNG 47 5.2. LATENTE STEUERN 47 5.2.1. HGB 47 5.2.2. IFRS 49 5.2.3. ZUSAMMENFASSUNG 53
6. ERGEBNIS DER GEGENÜBERSTELLUNG UND AUSBLICK 54
ANHANG 1: ERGÄNZUNGEN ZUR BILANZGLIEDERUNG NACH HGB 57
ANHANG 2: ERGÄNZUNGEN ZU LEASING NACH HGB 59
QUELLENVERZEICHNIS 61
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung AfA Absetzung für Abnutzung AG Aktiengesellschaft Art. Artikel Aufl. Auflage bzw. beziehungsweise d. h. das heißt EG Europäische Gemeinschaft EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch EStG Einkommensteuergesetz etc. et cetera EU Europäische Union EUR Euro eV eingetragener Verein F Framework f. folgende Fifo first in - first out GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GuV Gewinn- und Verlustrechnung HFA Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland eV HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i. H. v. in Höhe von i. V. m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IASB International Accounting Standard Board IASC International Accounting Standard Committee IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland eV IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards Lifo last in - first out lt. laut Mio. Millionen P Preface
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB V S. Seite SABI Sonderausschuss Bilanzrichtlinien - Gesetz des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland eV SAC Standards Advisory Council SEC US Security and Exchange Commission SIC Standards Interpretations Committee sog. so genannte t Tonnen TEUR tausend Euro u. a. unter anderem u. U. unter Umständen USA United States of America US - GAAP Generally Accepted Accounting Principles Vgl. vergleiche z. B. zum Beispiel
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB VI
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Organisation des IASC 2
Abb. 2: Die Abgrenzung der Begriffe IAS und IFRS 3
Abb. 3: Methoden der Folgebewertung für Sachanlagen nach IAS 16 15
Abb. 4: Indikatoren für eine mögliche Wertminderung nach IAS 36.9 17
Abb. 5: Übersicht Leistungen an Arbeitnehmer 33
Abb. 6: Barwert leistungsorientierter Verpflichtungen 35
Abb. 7: Definition von Leasing 44
Abb. 8: Zusammensetzung Nettoinvestitionswert 45
Abb. 9: Ursachen latenter Steuern 51
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Herstellungskostenbestandteile nach HGB, Steuerrecht und IAS 10
Tabelle 2: Unterschiede Bilanzgliederung HGB - IFRS 12
Tabelle 3: Unterschiede Sachanlagen HGB - IFRS 18
Tabelle 4: Unterschiede immaterielle Vermögensgegenstände HGB - IFRS 24
Tabelle 5: Unterschiede Vorräte HGB - IFRS 28
Tabelle 6: Unterschiede Pensionsrückstellungen HGB - IFRS 37
Tabelle 7: Unterschiede Leasing HGB - IFRS 47
Tabelle 8: Unterschiede latente Steuern HGB - IFRS 53
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 1
1. Einleitung
Die Entwicklung der Wirtschaft ging im Laufe der vergangenen Jahre oder auch Jahrzehnte immer mehr in Richtung Globalisierung. So haben viele Unternehmen Teile ihrer Produktion aus Kostengründen ins Ausland verlagert. Gerade vor der EU - Osterweiterung zum 1. Mai 2004 ist diese Problematik wieder sehr aktuell geworden. Und sie wird in Zukunft auch immer an Aktualität gewinnen. Oftmals gründen Unternehmen, die in Deutschland produzieren, aus verkaufstaktischen Gründen sowie steuerlichen und rechtlichen Aspekten Tochterunternehmen im Ausland, die allein für den Vertrieb zuständig sind.
So kann es sein, dass ein deutsches Unternehmen in Ungarn und Polen produzieren lässt und in drei seiner Hauptabnehmerländer Tochtergesellschaften zum Vertrieb aufbaut. So ist ein deutscher Konzern mit fünf Tochtergesellschaften entstanden. Jede der fünf Niederlassungen berichtet nun nach ihren nationalen Rechnungslegungsstandards an die Muttergesellschaft in Deutschland, die selber nach dem deutschen Recht bilanziert. Somit wird das Konzernreporting schnell unübersichtlich, ineffizient und teuer. Darüber hinaus benötigt das Unternehmen mehr Zeit, um auf eventuelle Fehlentwicklungen reagieren zu können.
Mit dieser Entwicklung der Globalisierung hat sich auch die internationale Rechnungslegung entwickelt. In den letzten Jahren ist dieser Prozess als regelrecht rasant zu bezeichnen. Den bisherigen Höhepunkt erlebten die International Financial Reporting Standards (IFRS) mit der EG Verordnung im Jahre 2002, in der festgelegt wurde, dass kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU ab 2005 Konzernabschlüsse nur noch nach IFRS aufstellen müssen. 1
Die folgende Arbeit stellt die Bilanzierung nach IFRS der bisherigen deutschen Bilanzierung entsprechend dem deutschen Rechnungslegungsstandard nach dem HGB gegenüber. Zunächst wird im Kapitel 2 auf den organisatorischen Aufbau des International Accounting Standard Committee (IASC) und die bisherige Verbreitung und Anwendung der IFRS eingegangen.
Das Kapitel 3 beschäftigt sich mit der Systematik der IFRS, um so die Arbeit mit den Standards zu erleichtern.
Der Kern dieser Arbeit liegt in den Kapiteln 4 und 5. Im Kapitel 4 werden Ansatz und Bewertung einzelner Bilanzpositionen sowohl nach HGB als auch nach IFRS näher betrachtet und die wichtigsten Unterschiede herausgearbeitet. Dabei wurde hier nur eine Auswahl der wichtigsten Bilanzpositionen getroffen, da die Gegenüberstellung jeder einzelnen Bilanzposition den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Das Kapitel 5 zeigt zwei Spezialfälle, das Leasing und
1 Vgl. Wagenhofer: Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/ IFRS, 4. Aufl., Frankfurt 2003, S. V
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 2
die latenten Steuern und deren unterschiedliche Behandlung nach IFRS und der deutschen Rechnungslegung.
Das letzte Kapitel soll die IFRS im Gesamtbild mit den Normen nach HGB vergleichen und einen kleinen Ausblick in die Zukunft geben.
2. Zusammensetzung des IASC und Verbreitung der IFRS
2.1. Organisation des IASC
Anfang 2001 hat sich das IASC neu konstituiert. Mit der Umstrukturierung wurde die International Accounting Standard Committee Foundation (IASC Foundation) als Dachorganisation in Delaware, USA, gegründet. Unter dieser Foundation befinden sich zwei Organe, das International Accounting Standard Board (IASB) und die Trustees, sowie zwei Gremien, den International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und das Standards Advisory Council (SAC). 2 Einen Überblick über die Zusammensetzung des IASC gibt die folgende Darstellung.
Gleichzeitig wurden die International Accounting Standards (IAS) in International Financial Reporting Standards (IFRS) umbenannt. Dabei ist IFRS sowohl der Oberbegriff über allen Standards, als auch die Bezeichnung für alle nach der Umstrukturierung beschlossenen Standards. Bei den bis zu dem Zeitpunkt verabschiedeten Standards bleibt die Bezeichnung IAS bestehen. 4 Dies soll die folgende Grafik verdeutlichen.
2 www.standardsetter.de, 16. Juli 2004
3 Quelle: www.standardsetter.de, 16. Juli 2004
4 www.ifrs-portal.de, 16. Juli 2004
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 3
Abb. 2: Die Abgrenzung der Begriffe IAS und IFRS 5
2.1.1. IASB
Das IASB ist das Exekutivorgan des IASC und bekleidet die zentralste Stellung bei der Verabschiedung und Überwachung von Standards. 6
Es hat die alleinige Verantwortung für die Entwicklung der Standards des IFRS und ist daher das wichtigste Organ im IASC. Die Zusammensetzung des Boards ist fest geregelt. Um eine möglichst hohe Ausgewogenheit von Erfahrungen und Sichtweisen zu erreichen, sollen von den 14 Mitgliedern (zwölf hauptberuflich, zwei in Teilzeit) mindestens fünf Mitglieder bereits als Wirtschaftsprüfer, mindestens drei Mitglieder als Finanzanalysten und mindestens ein Mitglied als Wissenschaftler tätig gewesen sein sowie mindestens drei Mitglieder von der Seite der Bilanzersteller kommen. Des Weiteren sollen sieben der 14 Mitglieder eine direkte Verbindung zu den nationalen Standard Settern haben. 7
Das IASB wird für eine Amtszeit von fünf Jahren von den Trustees bestimmt und hat die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Die stets öffentlichen Sitzungen des Boards werden vom Vorsitzenden geleitet, der auch gleichzeitig Leiter des gesamten IASC ist. Dabei werden Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, bei der Verabschiedung von Standards, Vorentwürfen, Interpretationen mit einer Mehrheit von mindestens acht Stimmen verabschiedet. Jedes Mitglied besitzt dabei eine Stimme. 8
2.1.2. Trustees
Die Trustees (Treuhänder) hingegen haben keinerlei Einfluss auf die fachliche Arbeit des IASC. Das 19 Mitglieder umfassende Organ ist für die Überwachung der Effektivität und Finanzierung des IASC zuständig. Außerdem haben sie die alleinige Entscheidungskompetenz über Satzungsänderungen (3/4 Mehrheit) und bestimmen alle wichtigen Gremien des IASC, unter anderem auch das Board. Auch hier ist die Zusammensetzung fest geregelt. So müssen je sechs Mitglieder aus Nordamerika und Europa, vier Mitglieder aus Asien und drei Mitglieder aus beliebigen Mitgliedsstaaten stammen. 9
5 Quelle: Der Verfasser
6 Vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 418
7 www.standardsetter.de, 16. Juli 2004
8 Vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 420
9 Vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 418
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 4 2.1.3. IFRIC
Für die Interpretationen von einzelnen Standards ist das IFRIC (vor Umstrukturierung SIC) zuständig. Dabei sollen sich die 12 stimmberechtigten Mitglieder nicht mit Einzelfällen oder -problemen beschäftigen, sondern mit allgemeinen und grundsätzlichen Fragestellungen. 10 Dabei kann jede Person von außen Sachverhalte vorschlagen, die interpretationswürdig scheinen. Sollten diese bedeutungsvoll genug sein, werden die Sachverhalte auf die Agenda der mehrmals im Jahr stattfindenden Tagungen aufgenommen. 11
2.1.4. Advisory Committees
Neben den beschriebenen Organen und Gremien sind die Advisory Committees ins Leben gerufen worden. Sie sind für die laufende Projektarbeit zuständig und werden projektweise eingesetzt. So erarbeiten zum Beispiel die sechs bis zehn Mitglieder starken Teams in Rücksprache mit dem Board Vorschläge für die Standards. Sie werden mit externen Fachleuten, Vertretern des Board und Mitgliedern anderer IASC Organe besetzt. 12
2.2. Verbreitung und Anwendung der IFRS
Grundsätzlich haben die IFRS keinen Gesetzescharakter und sind somit für Unternehmen nicht unmittelbar verpflichtend. Daher ist die Durchsetzung der IFRS relativ schwierig. Verschiedene Mitgliedsorganisationen, zum Beispiel in Deutschland der IDW bzw. die Wirtschaftsprüferkammer, haben sich verpflichtet, auf den nationalen Gesetzgeber einzuwirken, so dass dieser bei Erlass von Rechnungslegungsvorschriften die IFRS beachtet. Auch hier haben die verschiedenen Mitgliedsorganisationen keine Handhabe, gegen Abweichungen zum IFRS vorzugehen. 13
Trotzdem hat das IASC bisher eine gute Erfolgsbilanz vorzuweisen. So sind die IFRS bereits zu vielfach empfohlenen und auch tatsächlich angewandten Rechnungslegungsstandards geworden. In einzelnen Staaten, vorwiegend kleinere wie zum Beispiel Kroatien, gelten die IFRS als alleiniger Standard. In anderen Staaten, wie Ghana oder Tschechien, werden die IFRS mit einigen Modifikationen angewandt. In Ländern wie Brasilien, Chile, Indien, Indonesien oder Thailand werden die IFRS als ergänzender Standard zu bereits bestehenden Rechnungslegungsvorschriften herangezogen. Ebenso gestatten mittlerweile erste Länder (Argentinien, Belgien) ausländischen Unternehmen die Berichterstattung nach IFRS bei dem Gang an die nationale Börse. 14
10 www.standardsetter.de, 16. Juli 2004
11 Vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 421
12 Vgl. Pellens, Bernhard: Internationale Rechnungslegung, 4. Aufl., Stuttgart 2001, S. 421
13 Vgl. Selchert/Erhardt: Internationale Rechnungslegung, München 1998, S. 14
14 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 14 f.
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 5 3. Systematik der IFRS
Die IFRS bestehen aus vier Teilen. Bei der Arbeit mit den IFRS ist es wichtig, die verschiedenen Teile immer im Zusammenhang zu sehen, da sie sich gegenseitig ergänzen und erläutern. Dabei stehen die Standards im Mittelpunkt und sind neben den Interpretationen zwingend. 15
3.1. Vorwort (Preface)
Das Vorwort besitzt seit Januar 1983 seine Gültigkeit. Grundsätzlich werden die einzelnen Paragrafen des Vorwortes mit P gekennzeichnet.
Das Vorwort gibt Aufschluss über die Zielsetzung der IFRS bzw. des IASC sowie dessen Aufgaben. Ebenso wird die Zusammensetzung seiner Mitglieder darin beschrieben. 16 Des Weiteren werden hier einige Definitionen getroffen. Auch werden grundsätzliche Hinweise für die Arbeit mit den IAS/ IFRS gegeben. So wird hier festgelegt, dass alle Standards uneingeschränkt gelten, es sei denn, es ist eine Einschränkung explizit angegeben worden. Die IAS/IFRS sind auch nur auf wesentliche Teile anzuwenden (P12). Ein Standard gilt nur dann als genehmigt, wenn er in der englischen Sprache verfasst ist (P18). 17
3.2. Rahmenkonzept (Framework)
Das Rahmenkonzept ist als konzeptioneller Überbau zu betrachten. Die Paragrafen, die mit einem vorangehenden F nummeriert sind, beinhalten grundlegende Anforderungen an den Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses. Des Weiteren werden hier die Aufgaben der Rechenschaftslegung definiert.
Nach F1 soll das Rahmenkonzept vor allem die Standardsetter, insbesondere das IASC, aber auch nationale Institutionen, Bilanzaufsteller, -leser und -prüfer bei der Arbeit mit den IFRS unterstützen. 18
Das IASC veröffentlicht im Rahmenkonzept seine Vorstellungen im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Bilanzierung und die Aufgaben des Jahresabschlusses. Im Mittelpunkt des Framework steht die Beschreibung der Ziele und der qualitativen Anforderungen an Abschlüsse. Aufgeführt werden ebenfalls erste Definitionen, Ansätze und Bewertungen einzelner Abschlussposten. Die Regelungen im Rahmenkonzept haben aber keinerlei Vorrang vor den einzelnen Standards (F2). 19
15 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 16 f.
16 Vgl. KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft (Hrsg.): International Accounting Standards, Stuttgart 1999, S. 9
17 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 23
18 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 20
19 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 21
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 6 3.3. Standards
Die Standards sind das Herzstück der IFRS. Sie enthalten die zwingenden Regelungen für die Arbeit an und mit Jahresabschlüssen. Die Nummerierung der Standards beruht auf ihrer zeitlichen Entstehung. Sie werden mit voranstehenden IAS bzw. IFRS gekennzeichnet. 20 Die Standards sind stets nach dem gleichen Schema aufgebaut. Zunächst kommt vor dem eigentlichen Standard ein Vorwort, in dem die grundlegenden Bilanzierungsregeln zusammengefasst und Querverweise auf andere Standards gegeben werden.
Danach schließt sich das Inhaltsverzeichnis, die Zielsetzung des Standards, die Beschreibung des Anwendungsbereiches sowie verschiedene Definitionen an. Im Anschluss findet man mit den Bilanzierungs- und Bewertungsregelungen die eigentliche Kernaussage des Standards. Zum Ende werden noch Informationen über die zu tätigen Angaben im Anhang des Jahresabschlusses und den Zeitpunkt des Inkrafttretens gegeben.
Jeder Standard behandelt einen kompletten Bilanzierungsvorgang, so dass man für eine konkrete Fragestellung oftmals nur einen Standard heranziehen muss. Allerdings sind somit gleiche Sachverhalte in unterschiedlichen Standards unterschiedlich behandelt. So findet man Aussagen zu Anschaffungskosten für Sachanlagen in IAS 16.6, für Vorräte in IAS 2.7, für Unternehmenserwerb in IAS 22.21 sowie für Finanzinvestitionen in IAS 25.15. 21
3.4. Interpretationen des IFRIC
Um die weltweite Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu gewährleisten, werden regelmäßig Interpretationen zu einzelnen Standards veröffentlicht, da nicht alle offenen Fragen in den Standards beantwortet werden können.
Ist zu einem Standard eine Interpretation veröffentlicht worden, gilt neben dem Standard die Interpretation ebenfalls zwingend. 22
4. Ansatz und Bewertung einzelner Bilanzpositionen
In diesem Kapitel werden die wichtigsten Bilanzpositionen erläutert und ein Vergleich zwischen HGB und IFRS gezogen. Zunächst werden einzelne Bewertungsgrundlagen erörtert und der unterschiedliche Aufbau der Bilanzen dargestellt.
20 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 21
21 Vgl. Tanski: Internationale Rechnungslegungsstandards, München 2002, S. 21
22 Vgl. KPMG Deutsche Treuhandgesellschaft (Hrsg.): International Accounting Standards, Stuttgart 1999, S. 15
Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB 7 4.1. Bewertungsgrundlagen
4.1.1. Anschaffungskosten
4.1.1.1. HGB
Unter Anschaffungskosten versteht das HGB gemäß § 255 I Satz 1 HGB „Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.“ Das bedeutet, dass zur Erhebung der Anschaffungskosten der Anschaffungspreis zuzüglich der nicht abziehbaren Vorsteuer um die Nebenkosten, die anfallen, um den Gegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen (z.B. Transportkosten, Montagekosten etc.) erhöht wird. 23 Des Weiteren müssen die Anschaffungskosten nach § 255 I Satz 3 HGB um die Anschaffungspreisminderungen gekürzt werden.
Grundsätzlich geht aus der Definition der Anschaffungskosten nach § 255 I Satz 1 HGB hervor, dass nur dem Produkt direkt zurechenbare Einzelkosten und keine Gemeinkosten aktiviert werden dürfen.
Nachträgliche Anschaffungskosten gehören gemäß § 255 I Satz 2 HGB ebenfalls zu den Anschaffungskosten und können nachträglich aktiviert werden. Subventionen und Zuschüsse müssen von den Anschaffungskosten abgezogen oder durch einen Passivposten neutralisiert werden. 24
4.1.1.2. IFRS
Die Anschaffungskosten umfassen nach IAS 16.15:
Anschaffungspreis einschließlich Einfuhrzölle und nicht abzugsfähiger Vorsteuer ./. Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti und Boni) + direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten, durch die der Gegenstand in einen gebrauchsfähigen Zustand versetzt wird (z. B. Transport- oder Installationskosten) + als Rückstellung passivierte Entsorgungsverpflichtungen. 25 Grundsätzlich besteht gemäß IAS 20.24 ein Wahlrecht, die Anschaffungskosten um Subventionen der öffentlichen Hand zu kürzen. 26
Ebenso liegt ein Wahlrecht bei der Aktivierung der Fremdkapitalzinsen vor. Hierfür sind gemäß IAS 23 folgende Bedingungen zu erfüllen:
23 Vgl. Wohlgemuth/Ständer: Der Bewertungsmaßstab „Anschaffungskosten“ nach HGB und IAS, in: Die Wirtschaftsprüfung 18/2000, S. 904
24 Vgl. IDW (Hrsg.): WP Handbuch, 11. Aufl., Düsseldorf 1996, S. 222
25 Vgl. Heuser/ Theile: IAS Handbuch; Köln 2003, S. 105 f.
26 Vgl. Wagenhofer: Internationale Rechnungslegungsstandards - IAS/ IFRS, 4. Aufl., Frankfurt 2003, S. 158 f.
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Stefanie Demske, 2004, Bilanzierung nach IFRS - Unterschiede zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB, München, GRIN Verlag GmbH
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