Inhalt
1. Einleitung 4
2. Theoretischer Teil. 5
2.1. Definitionen der Begriffe 5
2.1.1. Politikverdrossenheit 5
2.1.2. Typologie der Nichtwähler. 7
2.1.3. Normalisierungs- und Krisenthese. 9
3. Empirischer Teil. 10
3.1. Begründung der Fallauswahl 10
3.3. Empirische Befunde. 13
3.3.1. Die Wahlbeteiligung im westeuropäischen Vergleich. 13
3.3.2. Demokratie- und Politikverdrossenheit im westeuropäischen Vergleich. 15
4. Schlussfolgerungen. 20
Literatur 22
Anhang 24
3
1. Einleitung
Die politische Wahl stellt eine vergleichsweise wenig Engagement erfordernde
Legitimation des politischen Systems seitens der Bevölkerung dar. Dennoch wächst
der Anteil derjenigen Westeuropäer, die sich ihrer Wahlstimme enthalten. Der
Anstieg des Nichtwähleranteils in Westeuropa bietet Anlass zu gezielten
Untersuchungen und kritischen Fragen: Befindet sich Westeuropa in einem Stadium
der Politikverdrossenheit? Nimmt das Vertrauen der Bürger in das demokratische
System an sich ab? Welche Bedeutung wird politischen Institutionen wie dem
Parlament in westeuropäischen Demokratien noch beigemessen? Ist die
abnehmende Wahlbeteiligung Ausdruck einer allgemeinen Zufriedenheit mit der
Funktionsweise des politischen Systems oder das Anzeichen für eine gestörte
Beziehung zwischen Wählern und Gewählten?
Zur Beantwortung der vorliegenden Fragen werde ich in folgenden Schritten
vorgehen: Im theoretischen Teil dieser Arbeit gilt es zunächst die Begriffe
Politikverdrossenheit und Nichtwähler zu definieren. Anschließend werde ich die
damit in Verbindung stehende Krisen- und Normalisierungsthese näher erläutern.
Nach einer kurzen Analyse der Wahlbeteiligungsentwicklung in elf
westeuropäischen Ländern, wird im empirischen Teil dieser Arbeit untersucht, ob
Westeuropa sich in einem Stadium der Politikverdrossenheit befindet und welche
“Objekte“ den Unmut der Bürger auf sich ziehen. Auf Grundlage des European
Value Survey von 1999 werden dabei sowohl die Gemeinsamkeiten als auch
Unterschiede zwischen Wählern und Nichtwählern aufgezeigt. Mit den empirisch
dargelegten Befunden zum Verhältnis von Demokratie und Nichtwahl, werde ich
belegen, dass in Westeuropa von Demokratieverdrossenheit nichts zu verspüren ist
und auch keine generelle Politikverdrossenheit vorherrscht, sondern der Unmut der
Bürger sich in erster Linie auf Parteien und Politikern bezieht.
Zum Ende dieser Arbeit wird es eine kurze Zusammenfassung geben, mit dem Ziel
weitere Perspektiven für die zukünftige Forschung aufzuzeigen.
4
2. Theoretischer Teil
2.1. Definitionen der Begriffe
2.1.1. Politikverdrossenheit
In der sozialwissenschaftlichen Debatte hat das Wort “Verdrossenheit“ seit Anfang
der 90er Jahre eine fast inflationäre Verwendung gefunden. 1992 kürte die
Gesellschaft der deutschen Sprache den Ausdruck Politikverdrossenheit sogar zum
“Wort des Jahres“. (vgl. Boher 1996: 1) Die Komplexität des Untersuchungsobjektes
„Politikverdrossenheit“ ist jedoch Ursache dafür, dass auch heute noch keine
allgemein akzeptierte Definition dieses Phänomens existiert. Die Schwierigkeit, den
Begriff „politische Verdrossenheit“ eindeutig zu erfassen, lässt sich mit der Vielfalt
ihrer Erscheinungsformen begründen. So kann sich Politikverdrossenheit bei jedem
Individuum anders äußern, andere Ursachen haben und zu anderen Konsequenzen
führen.
Da das diffuse Unwohlsein hinsichtlich des politischen Geschehens unterschiedliche
Wurzeln hat, wird deutlich, dass Politikverdrossenheit nur ein Oberbegriff für eine
Reihe spezifischer Verdrossenheitsformen sein kann. (vgl. zu den folgenden
Ausführungen ausführlicher Maier 2000: 23-110) Ihre wichtigsten Dimensionen sind
Parteien-, Politiker- und Staats- oder Demokratieverdrossenheit. Manfred G.
Schmidt ergänzt diese Unterscheidung mit dem Hinweis einer „zunehmenden
Unzufriedenheit der Bürger nicht nur mit den Parteien, sondern auch mit einer
Vielzahl von Institutionen und den Ergebnissen der Politik im Allgemeinen.“ (Schmidt
1995: 733) Eine konsensfähige Abgrenzung der oben aufgeführten Begriffe gibt es
bisher nicht, weshalb sie im alltäglichen Sprachgebrauch teilweise synonym
verwendet werden 1 . Diese mangelnde begriffliche Sorgfalt erschwert den Vergleich
von Veröffentlichungen zu diesem Thema, da die Begriffe nicht nur unscharf sind
sondern oftmals auch unterschiedliche Sachverhalte zu Grunde legen.
Eine andere Möglichkeit der Begriffsbestimmung bietet Andreas Schedler. Er
unterscheidet den Begriff Politikverdrossenheit nach zwei Dimensionen und bezieht
sich dabei vor allem auf die Gefühlsebene der Bürger. So identifiziert er neben einer
1 Wilhelm Bürklin kritisiert beispielsweise die Tatsache, dass der Begriff Parteienverdrossenheit „ubiquitär für alle denkbaren Tatbestände verwendet worden ist - von der Unzufriedenheit über das fortgesetzte Fehlverhalten von Politikern über die Kritik politischer Entscheidungen von Parlament und Regierung bis zur Resignation vor den komplexen Entscheidungsverfahren moderner Demokratie.“ (Bürklin 1995: 101-102)
5
„(pauschalen) Negativbewertung der Politik seitens der Staatsbürger“, die sich in
Unzufriedenheit, Misstrauen, Kritik, Enttäuschung etc. äußert, auch eine „Entfernung
von der Politik“. (vgl. Maier 2000: S.20-21) Dabei kann die Entfernung als Zustand
sowie als Bewegung, als Distanzierung und dynamischer Prozess aufgefasst
werden. Auf dieser Dimension ordnet Schedler die Eigenschaften Privatismus,
Desinteresse, Gleichgültigkeit, Langeweile, Überdruss und Entfremdung ein.
Während die erste Unterteilung in verschiedene Dimensionen die konkrete
Fokussierung einzelner politischer Institutionen mit einschließt, geht die zweite
Unterteilung von einer generellen, umfassenden Unzufriedenheit mit der Politik aus
und schränkt diese auch nicht auf eine b estimmte Staatsform ein. Schedler’s
Definition beschränkt sich somit in erster Linie auf die Determinanten politischer
Unzufriedenheit, die der Politikverdrossenheit kausal vorgelagert sind. Diese lassen
sich nach strukturellen und rationalen Determinanten 2 sowie nach Faktoren, die mit
dem Auftreten der politischen Parteien und ihrer Vertretern in der Öffentlichkeit zu tun
haben ("akteursbezogene Determinanten"), unterscheiden (vgl. Rattinger 1993: 24-
36; Maier 2000).
Wie wichtig die differenzierte Betrachtung der einzelnen Dimensionen ist, wird
insbesondere bei dem Begriff Parteienverdrossenheit, der häufig als passiver
Tatbestand definiert wird, deutlich. Wilhelm Bürklin verweist nämlich darauf, dass
Parteienverdrossenheit eben nicht nur ein „Zustand des Leidens an der Politik (…)
als Ergebnis einer Störung des feedback zwischen Wählern und Parteien“ ist,
sondern sich auch in aktive Handlungsformen äußern kann - nämlich in der
bewussten Nichtwahl und damit dem Rückgang der Wahlbeteiligung oder dem
Abstrafen der regierenden Partei(en) durch die Wahl einer anderen (radikalen)
Partei (“Denkzettelwahl“). (Bürkli n 1995: 102) Parteienverdrossenheit ist also nicht
2 In die Kategorie der strukturellen Determinanten fallen Erklärungsvariablen, die die Ansprüche der Bürger an die Politik sowie die mediale Berichterstattung über Politik im Laufe des sozialen Wandels verändert bzw. erhöht haben (z.B. Anstieg des Bildungsniveaus, Veränderung der Wirtschafts- und Berufsstruktur, Erosion von Parteiidentifikationen). Es handelt sich demnach um Variablen die a ls Ergebnisse des Wertwandels (vgl. Inglehart 1977) charakterisiert werden können. Unter rationale Determinanten lassen sich vor allem Defizite bezüglich der politischen Repräsentation der Bürger, Performanzdefizite sowie Defizite hinsichtlich der Problemlösungskompetenz von Parteien und Politikern erfassen. In die Kategorie der akteursbezogenen Determinanten fällt schließlich die „Kritik an den Praktiken der Parteienfinanzierung, am System der Rekrutierung des politischen Personals, am Eindringen der Parteien in ehemals vor- oder unpolitische Räume der Gesellschaft usw. Politische Skandale sind ebenfalls in diese Rubrik einzuordnen.“ (Maier 2003: 2) Neben strukturellen und rationalen Determinanten können aber auch historisch-kulturelle Determinanten als Erklärung für politische Unzufriedenheit dienen. So ist Parteienverdrossenheit beispielsweise keine Neuerscheinung des 20. Jahrhunderts. Die negative Haltung der breiten Öffentlichkeit gegenüber politikunfähigen Parteien und dem Parlamentarismus existiert oftmals seit Beginn des organisierten Parteienwesens.
6
allein mit der Unzufriedenheit der Bürger mit dem „Spektrum der etablierten
Parteien, d eren Vertretern sowie deren Unvermögen politisches Handeln als
orientiertes Ha ndeln zu vermitteln“ (Boher 1996: 15) gleichzusetzen, sondern
beinhaltet darüber hinaus auch ein eklatantes Unlustgefühl der Bevölkerung
gegenüber der festen Organisationsform Partei an sich. Dies wird insbesondere in
der schwindenden und immer älter werdenden Mitgliedschaft der Parteien deutlich.
Obwohl laut Duden Verdrossenheit primär als Unlustgefühl beschrieben wird, bleibt
nach meiner Auffassung die genaue Differenzierung zwischen den einzelnen
Dimensionen der P olitikverdrossenheit unverzichtbar. Unterscheidet man nicht
zwischen den verschiedenen Ursachen und Adressaten der Kritik, dann läuft man
Gefahr, „Kritik an politischen Sachthemen oder an der wirtschaftlichen Lage
empirisch unangemessen als Parteien- oder Politikverdrossenheit zu interpretieren.“
(Bürklin 1995: 104)
2.1.2. Typologie der Nichtwähler
Bei den Nichtwählern handelt es sich um diejenigen Wahlberechtigten, die - wie die
Bezeichnung vermuten lässt - an einer oder an mehreren Wahlen nicht teilnehmen.
Das Spektrum der Nichtwähler ist jedoch vielfältig. Es reicht vom politisch
desinteressierten passiven Bürger bis hin zum politisch informierten
Protestnichtwähler. Die eindeutige empirische Erfassung der Wahlverweigerer
erweist sich demnach als schwierig, da es sich um nicht-homogene Gruppen
handelt. Manfred G. Schmidt unterscheidet nach Ursache der Nichtwahl drei
Nichtwahltypen:
1.) Technische Nichtwähler, die aufgrund technischer Bedingungen wie
organisatorisch 3 oder klimatisch bedingter Schwierigkeiten der
3 Organisatorische Hürden treten auf, wenn zum Beispiel die Wahlbenachrichtigung aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Meldung oder eines Umzugs nicht zugestellt werden kann. Hinzu kommen Wähler, die zwar in den Wählerlisten noch enthalten, aber in der Zwischenzeit verstorben sind. Auch Wähler, die kurzfristig erkranken oder deren Briefwahlunterlagen nicht ordnungsgemäß zugestellt werden, fallen in die Gruppe der technischen Nichtwähler. In Deutschland wird ihre Größe wird auf 4-5% der Wahlberechtigten geschätzt. (vgl. Eilfort 1994: 57) Das Ergebnis einer Wahl wird durch diese Gruppe jedoch nicht beeinflusst, da alle Parteien gleichermaßen von der Nichtwahl dieser Wahlberechtigten betroffen sind.
7
Wahlbeteiligung oder administrativer Hürden 4 bei der Eintragung in das
Wähle rverzeichnis nicht wählen.
2.) Prinzipielle Nichtwähler oder Dauernichtwähler 5 , die aufgrund
prinzipieller Ablehnung der Spielregeln des politischen Wettbewerbs und
des Wählens sich der Wahl enthalten.
3.) Konjunkturelle oder rationale Nichtwähler 6 , die aufgrund einer
Kalkulation der individuellen Kosten und Nutzen der Wahlbeteiligung
gelegentlich, regelmäßig oder nie an Wahle n teilnehmen. Zu dieser
Gruppe gehören sowohl die Protest-Nichtwähler, die vor allem aufgrund
von Unzufriedenheit mit dem zur Wahl stehenden Angebot insgesamt
oder mit der Politik der Partei, zu der die geringste politisch-ideologische
Distanz besteht, nicht wählen sowie die zufriedenen Nichtwähler, die
aufgrund pri nzipieller Zufriedenheit mit den gesellschaftlichen und
politischen Apathie nicht zur Wahl gehen. (vgl. Schmidt 1995: 654)
Die Gründe für Wahlenthaltung sind im Laufe der gesellschaftlichen Entwicklung
immer diffuser geworden. M it dem Rückgang traditioneller Parteibindungen,
insbesondere bei den jungen Generationen, sowie der zunehmenden
Individualisierung 7 , dass heißt dem geringer werdenden Einfluss der sozialen
4 Zu den formalen Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die Wahlbeteiligung ausüben, gehören die Häufigkeit von Wahlen, Wahlpflicht, Registrationspflicht, Wahlsteuer, Präzision bei der Bestimmung der Wahlbeteiligung und Vorschriften über die Ansässigkeitsdauer im Wahlkreis, ferner die Festlegung des Kreises der Wahlberechtigten (Wahlrecht) und die Bedingungen der Stimmabgabe (Briefwahl, Wahltage an arbeitsfreien Tagen etc.). (vgl. Nohlen 2001: 557)
5 Bei den prinzipiellen Nichtwählern handelt es sich um Bürger, die kein politisches Interesse zeigen und gegenüber politischen Institutionen eher distanziert sind. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um schlecht integrierte Wahlberec htigte mit eher geringem Bildungs- und Berufsstatus. Auch Angehörige von Randgruppen, Sekten oder religiösen Minderheiten können zu den prinzipiellen Nichtwählern gehören und eine Beteiligung am politischen Prozess ablehnen (z.B. die Zeugen Jehovas). Da diese Gruppe in den meisten Ländern n ur einen sehr geringen Anteil der Wahlberechtigten ausmacht, beeinflusst sie das Ergebnis von Wahlen nicht wesentlich.
6 Die konjunkturellen Nichtwähler stellen den größten Teil der Nichtwählerschaft dar und können das Ergebnis einer Wahl deutlich beeinflussen. Das politische System wird von dieser Gruppe oft positiv bewertet. Sie sind über besondere politische Ereignisse zu mobilisieren und tendieren, im Gegensatz zur Mehrheit der Wählerschaft, eher zu wechselndem Wahlverhalten.
7 Die zunehmende Individualisierung der Bürger, macht es schwer, jedem Wähler ausreichende Identifikationsmöglichkeiten zu liefern. Darüber hinaus kann sie zu einer generellen Ablehnung von Autoritäten führen. Die Parteien bieten dem Wähler Ideologien, um die Ansichten der Wählerschaft mittelfristig zu strukturieren, doch bringt dies ein ,,Repräsentationsdefizit" (Maier 1999: 83) mit sich, da die Wähler sich persönlich nicht mehr in der Politik vertreten fühlen.
8
Umwelt auf das Individuum, haben kurzfristige Gründe für die politische
Partizipation an Bedeutung gewonnen. Bürger, die sich ihrer Stimme enthalten,
müssen folglich nicht immer politisch desinteressiert sein, sondern reagieren ganz
bewusst auf das politische Versagen der Regierung oder besser der Parteien.
2.1.3. Normalisierungs- und Krisenthese
Die Interpretationen bei der Frage, wie die seit Jahren wachsende Zahl der
Nichtwähler in Westeuropa einzuordnen ist, gehen weit auseinander. In der
wissenschaftlichen Literatur tauchen zum Thema Wahlenthaltung vor allem zwei
theoretische Erklärungsansätze auf: die Normalisierungsthese und die Krisenthese.
Die Normalisierungsthese besagt, dass bei stabilen politischen Verhältnissen über
einen längeren Zeitraum, bei Vertrauen in das politische System und seine
Institutionen sowie einer allgemeinen Zufriedenheit mit der Funktionsweise des
Systems die Bürger zu einer geringeren Wahlbeteiligung neigen. (vgl. Hoffmann-Jaberg/Roth 1994: 137) Der Rückgang der Wahlbeteiligung als längerfristige
Normalisierung kann mit der Erosion der Wahlnorm und der rückläufigen Bindungs-
und Prägekraft soziokultureller Milieus erklärt werden. Folglich verlieren die Bürger
immer mehr das Interesse am politischen Geschehen.
Nichtwahl wird als stillschweigendes Einverständ nis mit dem politischen System
gewertet und kann dieser Theorie zufolge nützlich sein, vor allem dann, wenn sie von
Menschen ausgeübt wird, die nicht dem Idealbild des mündigen Staatsbürgers 8
entsprechen. Erst in Krisensituationen steigt die Wahlbeteiligung wieder an, weil die
Wähler dann neu entscheiden müssen, wem sie d ie Lösung der anstehenden
Probleme übertragen wollen. Vertreter der Normalisierungskrise betrachten e ine
hohe Wahlbeteiligung deshalb als kritisch, weil ehemalige Nichtwähler auch zu
Wählern radikaler Parteien werden könnten. Selbst ein hoher Stimmenanteil für die
Volksparteien ist noch kein eindeutiges Zeichen für die Zufriedenheit der Wähler, da
dieses Wahlverhalten auch auf einen Mangel an wahrgenommenen Alternativen,
8 Das Idealbild eines mündigen Staatsbürgers kann aufgrund der subjektiven Einschätzung variieren. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um einen politisch interessierten und gebildeten Bürger, der seine Stimme nicht wahllos vergibt, sondern seine Wahlentscheidung aufgrund von gesammelten Informationen und Erfahrungen gewissenhaft trifft.
9
also auf eine Wahl des kleineren Übels zurückgeführt werden kann. (vgl. Wolling
1999: 11)
Vertreter der Krisenthese sehen in der Wahlenthaltung eine Krise des
parlamentarisch-repräsentativen Systems. Die Verweigerung der Wahlstimme ist hier
Ausdruck von Unzufriedenheit mit den politischen Herrschaftsträgern. Feist
beschreibt die Abnahme der Wahlbeteiligung als Ausdruck einer politischen
Vertrauenskrise, der gestörten Beziehung zwischen Wählern und Gewählten,
zwischen der politischen Klasse und ihrer Verankerung in die Basis. (Feist 1994: 9)
Nichtwahl ist laut dieser Theorie ein Instrument, das auch von politisch interessierten
ganz bewusst eingesetzt wird.
Die Krisentheorie ist im Gegensatz zur Normalisierungsthese inputorientiert und
beurteilt das System nicht nach der Qualität seiner Leistungen (Output), sondern
nach den in das politische System eingebrachten Interessens- und
Willensäußerungen (Input). Die Wahl ist dabei eine der Möglichkeiten, seine
Interessen zu artikulieren. Eine hohe Wahlbeteiligung erhöht der Krisentheorie
zufolge die Legitimität und Qualität der gewählten Organe , weil alle Gruppierungen
der Gesellschaft in ihnen vertreten sein sollen, um deren Interessen widerzuspiegeln
und umzusetzen.
Im empirischen Teil dieser Arbeit wird unter anderem untersucht, welche der beiden
vorangegangenen Thesen sich besser empirisch belegen lässt.
3. Empirischer Teil
3.1. Begründung der Fallauswahl
Die “ausgewählte“ Grundgesamtheit der Untersuchung bilden 11 westeuropäische
Länder 9 , die seit 1977 eine kontinuierliche demokratische Ordnung vorweisen
können. Darüber hinaus handelt es sich um Länder, in denen die Wahlbeteiligung
relativ hoch ist, jedoch im Laufe der letzten Jahre stetig abgenommen hat. Die hier
9 Es handelt sich dabei um folgende Staaten: Deutschland, Österreich, Italien, Spanien, Portugal, Niederlande, Dänemark, Schweden, Finnland, Island und Irland.
10
angewandte Analyse möglichst ähnlicher Systeme (most similar system design)
beruht auf der Annahme, dass eine Anzahl theoretisch signifikanter Unterschiede
zwischen den ausgewählten Fällen gefunden werden kann. In dieser Arbeit soll
folglich untersucht werden, wie groß das Ausmaß der Politikverdrossenheit zwischen
den Ländern ist und welche “Objekte“ die Unzufriedenheit der westeuropäischen
Bürger auf sich ziehen.
Neben der relativ h ohen Beteiligungsquote an nationalen Wahlen, haben die
ausgewählten Länder noch weitere Gemeinsamkeiten. Zum einen handelt es sich
ausschließlich um Verhältniswahlsysteme, zum anderen um Staaten mit einem
fragmentierten Parteiensystem. Die empirischen Befunde von Markus Freitag belegen,
dass insbesondere der erstgenannte Faktor die Partizipationsbereitschaft der
Bevölkerung - wenn auch nicht massiv - begünstigt. (vgl. Freitag 1996: 23) So
produzieren Verhältniswahlsysteme im Vergleich zu Mehrheitswahlsystemen eine
geringe Disproportion zwischen gewonnen Stimmen und zugewiesenen Mandaten der
Parteien. Damit haben auch Anhänger kleiner, benachteiligter Parteien und
Gruppierungen einen Anreiz zur Wahl zu gehen. Vorraussetzung ist demzufolge ein
gewisses politisches Spektrum an Parteien, damit sich dem Wähler die Möglichkeit
bietet, eine Partei zu finden, in welcher er seine Interessen vertreten und verwirklicht
sieht.
Von der Untersuchung ausgeschlossen sind Länder, in denen eine Wahlregistrierung
notwendig ist oder eine allgemeine Wahlpflicht 10 besteht. Eine Wahlregistrierung wie
beispielsweise in Frankreich, den USA, Australien und Neuseeland stellt für den Wähler
eine administrative Barriere dar und ist mit zusätzlichen Kosten verbunden (Zeit, Geld
etc.). Der Anteil der Nichtwähler ist in diesen Staaten folglich viel höher als in Ländern
ohne Registrierungspflicht. Für eine aufschlussreiche Analyse über den Einfluss des
demokratischen Systems, Institutionen sowie Parteien und Politiker auf die
zunehmende Nichtwählerquote in westeuropäischen Ländern ist die Einbindung der
Staaten mit Registrierungspflicht für diese Untersuchung nicht hilfreich. So müssten
zunächst all diejenigen Nichtwähler erfasst werden, die aufgrund dieser administrative n
10 Auch wenn in Italien die Wahlpflicht Bestandteil der Verfassung ist, so sind dort dennoch keine strafrechtlichen Sanktionen bei Wahlenthaltung wie beispielsweise in Belgien oder Australien zu erwarten. Bei Nichtwahl erfolgt lediglich eine Eintragung in die persönlichen Dokumente. Italien weist im Vergleich zu den anderen Fällen auch keine Besonderheiten auf, die auf die dort bestehende Wahlpflicht zurückzuführen wären. Im Gegenteil: Seit 1976 ist die Partizipationsbereitschaft um 12% gesunken und betrug 2001 nur noch 81,4%. Deshalb halte ich es für sinnvoll, diesen Fall nicht als Ausnahme zu betrachten oder gar von der Untersuchung auszuschließen.
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Ariane Peters, 2004, Die schweigende Mehrheit?! Ein empirischer Vergleich zwischen Nichtwählern in Westeuropa, München, GRIN Verlag GmbH
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