Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Seite
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis VIII
1 Problemstellung 1
2 Die Rahmenbedingungen des Marktes für Prüfungsleistungen
in Deutschland
2.1 Die Geschichte des Wirtschaftsprüfungsmarktes in
Deutschland 3
2.1.1 Von den Anfängen bis zum zweiten Weltkrieg 3
2.1.2 Von der Nachkriegszeit zur Gegenwart 4
2.2 Regulatorische Bestimmungen, Zahlen zur Struktur des
Marktes und Aufgaben des Abschlussprüfers 8
2.2.1 Regulierung des Marktes für Prüfungsleistungen 8
2.2.2 Zahlen zur Struktur der Abschlussprüfer in
Deutschland 9
2.2.3 Gesetzliche Aufgaben des Abschlussprüfers 12
2.3 Prüfung und Beratung aus einer Hand - „Wess´ Brot
ich ess, dess´ Lied ich sing ? “ 14
2.3.1 Sarbanes-Oxley Act of 2002 -
der amerikanische Weg 16
2.3.1.1 Erläuterungen zu Abschnitt 1 des SOA
Public Company Accounting
Oversight Board (PCAOB) 17
2.3.1.2 Erläuterungen zu Abschnitt 2 des SOA
(Auditor Independence) 19
2.3.2 Empfehlung der EU-Kommission 2001/6942 -
„Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der
EU - Grundprinzipien“ 21
Inhaltsverzeichnis II
2.3.3 Deutsches Bilanzrechtsreformgesetz 23
2.3.4 Trennung von Prüfung und Beratung -
Entwicklung nach den Reformen 28
2.4 Durchsetzung von Rechnungslegungsnormen
(Enforcement) 31
2.4.1 Notwendigkeit eines Enforcement von
Rechnungslegung und bestehende Formen 31
2.4.2 Britisches Modell - Financial Reporting
Review Panel (FRRP) 32
2.4.3 Amerikanisches Enforcementmodell 34
2.4.4 Deutsche Lösung - Zwei-Stufen-Enforcement 35
2.4.4.1 Allgemeines zum deutschen
Enforcement 35
2.4.4.2 Grundkonzeption des deutschen
Enforcement 36
2.4.4.3 Erste Enforcement Stufe 37
2.4.4.4 Zweite Enforcement Stufe 39
2.4.4.5 Würdigung des Enforcement in
Deutschland 40
3 Internationale Prüfungsnetzwerke 42
3.1 Historische Entwicklung
3.1.1 Entstehung von internationalen
Pr üfungsnetzwerken 42
3.1.2 Von den „Big Eight“ zu den „Big Four“ 43
3.2 Global Player - Betrachtung der „Big Four“ im
internationalen Vergleich
3.2.1 Organisationsstrukturen der „Big Four“ 44
3.2.2 Ausgesuchte Daten zur Vermittlung der
Stellung und Marktmacht der „Big Four“ 45
3.2.3 Die internationale zweite Liga -
„mid-tier-firms“ 48
Inhaltsverzeichnis III
3.3 Die großen Prüfungsnetzwerke in Deutschland
3.3.1 Organisationsstrukturen und wichtige Kenn-
zahlen der „Big Four“ 49
3.3.2 Die zweite Liga in Deutschland 52
3.4 Der Aktienmarkt in Deutschland und Marktaufteilung
der in den Auswahlindices des Prime Standard
gelisteten Unternehmen unter den „Big Four“ 53
3.4.1 Struktur des Deutschen Aktienmarktes
(Prime Standard) seit dem 1. Januar 2003 53
3.4.1.1 Der DAX 55
3.4.1.2 Der MDAX 55
3.4.1.3 Der SDAX 56
3.4.1.4 Der TecDAX 56
3.4.2 Marktaufteilung der in den Auswahlindices
des Prime Standard gelisteten Unternehmen
unter den „Big Four“ 57
3.4.3 Angewendete Rechnungslegungsnormen im
Prime Standard und Verteilung der Prüfungs-
mandate je Rechnungslegungssystem 60
3.5 Konzentration auf dem Markt für Prüfungsleistungen 63
3.6 Ausblick in die nahe Zukunft: Vorschlag der EU-
Kommission zur Modernisierung der 8. EU-Richtlinie
(Abschlussprüferrichtlinie) 65
4 Zusammenfassung 69
Anhang IX
Literaturverzeichnis XV
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. = Abbildung Abs. = Absatz AG = Aktiengesellschaft AktG = Aktiengesetz Art. = Artikel Aufl. = Auflage BAFin = Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht BilKoG = Bilanzkontrollgesetz BilRegG = Bilanzrechtsreformgesetz BiRiLiG = Bilanzrichtliniengesetz BMJ = Bundesjustizministerium BPG = Buchprüfungsgesellschaften bspw. = beispielsweise BVB = Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V. bzw. = beziehungsweise ca. = circa DAX = Deutscher Aktien Index d.h. = das heißt DPR = Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. DRSC = Deutsches Rechnungslegungs Standard Committee DSR = Deutscher Standardisierungsrat EG = Europäische Gemeinschaft EK = Eigenkapital EU = Europäische Union e.V. = eingetragener Verein evtl. = eventuell EYG = Ernst & Young Global Limited EYI = Ernst & Young International, Limited f. = folgende ( Seite ) ff. = folgende ( Seiten )
Abkürzungsverzeichnis V
Fn. = Fußnote FRRP = Financial Reporting Review Panel FWB = Frankfurter Wertpapierbörse GB = Groß-Britannien gem. = gemäß GG = Grundgesetz ggf. = gegebenenfalls GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung HGB = Handelsgesetzbuch Hrsg. = Herausgeber IAS = International Accounting Standards i. d. R. = in der Regel IFAC = International Federation Of Accountants IFRS = International Financial Reporting Standards IDW = Institut der Wirtschaftsprüfer i.H.v. = in Höhe von IKS = Internes Kontrollsystem int. = internationale ISA = International Standards on Auditing i. S. d. = im Sinne des i. V. m. = in Verbindung mit Jh. = Jahrhundert JA = Jahresabschluss KapAEG = Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KartellG = Kartellgesetz KonTraG = Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich lt. = laut Mio. = Millionen Mrd. = Milliarden Nr. = Nummer PAB = Public Accountability Board
Abkürzungsverzeichnis VI
PCAOB = Public Company Accounting Oversight Board PublG = Pubilzitätsgesetz S. = Seite SEC = Securities and Exchange Commission SOA = Sarbanes- Oxley Act of 2002 sog. = sogenannte u.a. = unter anderem USA = United States of America
US - GAAP = United States Generally Accepted Accounting Standards vBP = vereidigter Buchprüfer VDB = Verband deutscher Bücherrevisoren vgl. = vergleiche WP = Wirtschaftsprüfer WPG = Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WpHG = Wertpapierhandelsgesetz WPK = Wirtschaftsprüferkammer WPO = Wirtschaftsprüferordnung z.B. = zum Beispiel Ziff. = Ziffer
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1: Entwicklung der einzelnen Mitgliedergruppen der
WPK seit Ende 1932
Abb. 2: Anteile der einzelnen Mitgliedergruppen am Gesamtbestand
Abb. 3: Marktanteile der „Big Four“ in Deutschland
Abb 4: Indexlandschaft in Deutschland seit dem 01 01 2003
Tabellenverzeichnis VIII
Tabelle 1: Mitglieder in den einzelnen Mitgliedergruppen des wirtschaftsprüfenden Berufsstandes 10
Tabelle 2: Vergleichende Übersicht: Unabhängigkeit der Abschlussprüfer 27
Tabelle 3: Umsatz, Wachstum, Mitarbeiter und Domizilländer der „Big Four“ - weltweit 46
Tabelle 4: Die Prüfer der 500 weltweit größten Unternehmen 47
Tabelle 5: Die zehn wertvollsten Marken und ihre Prüfer 47
Tabelle 6: Umsatz, Wachstum und Mitarbeiterzahl der „mid-tier-
Tabelle 7: Die wichtigsten Kennzahlen der „Big Four“ in Deutschland 50
Tabelle 8: Umsatz, Wachstum und Mitarbeiterzahl der zweiten Liga der deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 52
Tabelle 9: Mandatsverteilung im Prime Standard unter den „Big Four“ 57
Tabelle 10: Aufteilung der Prime Standard Mandate nach Branchen 59
Tabelle 11: Anwendung von Rechnungslegungsnormen nach Indizes 61
Tabelle 12: Verteilung der Prüfungsmandate im Prime Standard je Rechnungslegungssystem 62
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 1
1 Problemstellung
Eine Vielzahl von Unternehmen ist heutzutage, aufgrund des Abbaus von Handelsschranken und der schnelleren und besseren Vergleichsmöglichkeiten des Internets, in globalen Märkten tätig. 1 Damit geht eine Globalisierung des Denkens und des Handelns einher, welche auch vor dem wirtschaftsprüfendem Berufsstand nicht halt macht, 2 und das obwohl die Wirtschaftsprüfung im Grundsatz eher als länderspezifisch anzusehen ist. 3
In den letzten Jahren allerdings, hat eine starke Internationalisierung im Berufsfeld des Wirtschaftsprüfers stattgefunden. Doch die Branche, die sich selbst gern als „Hohepriester der Rechnungslegung“ 4 sieht, kämpft um ihr Image und ihren guten Ruf. Wie kommt es, dass der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer häufig nur noch als Häkchensetzer bezeichnet wird ?
Die Zahl der Unternehmen, die mit Bilanzskandalen und kreativer Bilanzierung auf sich aufmerksam gemacht haben, ist in der letzten Zeit stark gestiegen. Dies waren neben Unternehmen des Neuen Marktes, 5 wie z.B. Comroad, die 97% des Umsatzes erfunden hatten, 6 auch große DAX 7 Unternehmen.
So wurde dem Heidelberger Finanzdienstleister MLP vom Anlegermagazin „Börse Online“ vorgeworfen, man habe mit geschickter Bilanzierung jahrelang hohe Gewinne erwirtschaftet. Das Ausmaß, mit dem MLP dieses Modell genutzt haben soll, sei ungewöhnlich hoch gewesen. 8 Selbst der DAX-Riese Deutsche Telekom kämpfte mit Klagen seiner Aktionäre und der beantragten Nichtentlastung der Verwaltungsgremien als
1 Vgl. Dyckerhoff (2001), S. 113
2 Vgl. Nagel (2003), S. 61
3 Vgl. Förschle (2001), S. 271
4 Vgl. Hakelmacher (2003), S. 15
5 Der Neue Markt war ein Segment der Deutschen Börsen AG, der als Handelsplattform
für junge, wachstumsstarke Unternehmen diente und wurde zum 05.Juni 2003
geschlossen
6 Vgl. FTD (2002)
7 Der DAX misst die Performance der 30 hinsichtlich Orderbuchumsatz und
Marktkapitalisierung größten deutschen Unternehmen Vgl. hierzu Punkt: 3.4.1.1
8 Vgl. 3Sat Börse Online (2002)
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 2
Folge von Vorwürfen der falschen Bilanzierung und Bewertung von Immobilienvermögen. 9
Weiterhin konnten in den letzten Jahren einige Fälle verfolgt werden, bei denen der Jahresabschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vergeben hat und die Unternehmen kurz danach, noch vor dem nächsten Bilanztermin, Insolvenz anmelden mussten. 10 Bei über 30.000 Insolvenzen pro Jahr stellt sich die Frage, wie die Going-Concern-Prämisse 11 bei den Jahresabschlüssen am letzten Bilanzstichtag beurteilt wurde. 12
Im Zuge dieser Bilanzskandale und -Fälschungen wurde das Bild der Wirtschaftsprüfer, die lange Zeit als unantastbar galten, stark in Mitleidenschaft gezogen.
Bedingt durch diese und weitere Skandale stellt sich die Frage, wie der Wirtschaftsprüfungsmarkt in Deutschland organisiert und ob eine Unabhängigkeit der Prüfer gewährleistet ist.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Markt für Prüfungsleistungen in Deutschland vorzustellen. Der Focus gilt hierbei besonders den vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, sog. „Big Four“, und deren Markanteilen der im Prime Standard gelisteten Unternehmen. Als erstes soll jedoch in Punkt 2 die Geschichte der Wirtschaftsprüfung von ihren Anfängen bis heute, die Rahmenbedingungen des Marktes für Prüfungsleistungen in Deutschland und die aktuell viel diskutierten Entwicklungen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer erläutert werden.
9 Vgl. DSW (2001), S. 4
10 Vgl. Loitlsberger (2002), S. 705
11 Vgl. § 252 Abs. 1 Nr.2 HGB
12 Vgl. Lück (2001), S. 1945
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 3
2 Die Rahmenbedingungen des Marktes für Prüfungsleistungen
in Deutschland
2.1 Die Geschichte des Wirtschaftsprüfungsmarktes in Deutschland
2.1.1 Von den Anfängen bis zum zweiten Weltkrieg
Das wirtschaftliche Prüfungs- und Treuhandwesen hat seine Wurzeln im Berufsstand der Bücherrevisoren.
Die ersten externen Prüfungsorgane wurden gelegentlich schon im späten Mittelalter von den großen Handelshäusern zu Rate gezogen. 13 Die Entwicklung der Wirtschaftsprüfung, wie wir sie heute kennen, begann indes erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. 14
Ein Gesetz, welches den Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften dazu verpflichtete, die Bilanz, Jahresrechnung sowie die Gewinnverteilung der Unternehmung aufzustellen und zu überprüfen und der Generalversammlung Bericht zu erstatten, wurde am 11. Juni 1870 verabschiedet. 15 Dies kann als Grundsteinlegung für die externen Prüfungsorgane gesehen werden, welche 1884 durch die Einführung der Gründungsprüfung für Aktiengesellschaften ergänzt wurde. 16 Als Folge hiervon bestellten Gerichte unabhängige Sachverständige in Buchhaltungsfragen, sogenannte beeidete Bücherrevisoren. Diese entsprachen schon in den Grundzügen dem Wirtschaftsprüfer im heutigen Sinne. 17
Im Jahre 1900 konstituierte sich aus einem Zusammenschluss verschiedener Berliner Revisoren der „Verband deutscher Bücherrevisoren“ (VDB). 18 Ungefähr zeitgleich wurden in Berlin die ersten britischen und amerikanischen Niederlassungen begründet, z.B. Price Waterhouse und Whinney´s. Bis 1929 wuchs die Zahl der Mitglieder des VDB auf 853 Bücherrevisoren. Ein Jahr später wurde das Institut für Revisions- und
13 Vgl. Markus (1996), S. 1
14 Vgl. IDW (1992), S. 2
15 Vgl. Brönner (1992), S. 670
16 Vgl. IDW (1992), S. 101
17 Vgl. Brase (1997), S. 48
18 Vgl. Markus (1996), S. 1
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 4
Treuhandwesen gegründet. Dies war anfänglich eine private Vereinigung ohne öffentlich-rechtlichen Charakter, 19 der 1930 rund 75 mittelgroße und kleine Gesellschaften angehörten. 20 1932 wurde diese Interessenvertretung, mit der Absicht eine Berufsvertretung für die gesamte Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer daraus zu machen, in Institut der Wirtschaftsprüfer umbenannt.
Erreicht wird dieses Ziel 1934 mit Implementierung der Pflichtmitgliedschaft für alle Wirtschaftsprüfer. 21
Bereits 1931 erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt, die Einführung der Pflichtprüfung für alle Aktiengesellschafen mit einem Grundkapital von mehr als 3 Millionen Reichsmark. Der Aufbau des neuen Berufes duldete keine weitere Verzögerung. Der Termindruck, dem die Wirtschaftsprüfer auch heute regelmäßig unterliegen, bestand sozusagen schon während der Berufsgründung. 22
Am 04. September 1939 wird die gesetzliche Jahresabschlussprüfung durch eine Verordnung aufgehoben. Diese Aufhebung galt bis 1941. 23 Die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder wird am 23. März 1943 gegründet und das Institut der Wirtschaftsprüfer in die Reichskammer überführt. 24 Die Berufsbezeichnung vereidigter Bücherrevisor wurde durch vereidigter Buchprüfer ersetzt und die Bezeichnung Bücherrevisor verboten. 25 Im Oktober 1945 wird die Reichskammer wieder aufgelöst. 26
2.1.2 Von der Nachkriegszeit zur Gegenwart
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges wird der Berufsstand aufgrund der stark geänderten Rahmenbedingungen neu organisiert. Im Februar 1946
19 Vgl. IDW (2004a)
20 Vgl. Markus (1992), S.3
21 Vgl. IDW (2004a)
22 Vgl. Markus (1992), S.1
23 Vgl. IDW (2004a)
24 Vgl. Markus (1992), S.5
25 Vgl. IDW (1992), S. 101
26 Vgl. IDW (2004a)
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 5
entsteht das „Institut der Wirtschaftsprüfer in der Nord-Rheinprovinz und Westfalen e.V.“ und die „Vereinigung der Vereidigten Buchprüfer in der Nord-Rheinprovinz und Westfalen e.V.“. Nach Einbeziehung der gesamten britischen Zone erfolgt ein Namenswechsel zu „Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW)“. 27
Das Institut ist eines der Gründungsmitglieder der Union Européenne des Experts Comptables Economiques et Financiers welche 1954 gegründet wird und belegt die stärker werdende internationale Ausrichtung. Im gleichen Jahr wird es in Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. umbenannt.
Am 23. Juli 1961 wird das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer erlassen und tritt am 01. November 1961 in Kraft. Die sogenannte Wirtschaftsprüferordnung (WPO) regelt die relevanten Aspekte der Wirtschaftsprüfung und bestimmt in § 4, dass eine Wirtschaftsprüferkammer (WPK) berufsrechtliche Aufgaben übernimmt. 28 Mit dem Ziel, Konzernabschlüsse nachvollziehbarer, einheitlicher und vergleichbarer zu machen wird am 06. September 1965 das Aktiengesetz (AktG) und am 15. August 1969 das Publizitätsgesetz (PublG) verabschiedet.
Anfang der Siebziger Jahre wird der Ausschuss für Internationale Zusammenarbeit und das International Accountig Standards Commitee gegründet.
Im Juni 1983 wird die siebte EU-Richtlinie, die sogenannte Konzernbilanzrichtlinie, verabschiedet. Sie hat zum Ziel eine vergleichbare Konzernrechnungslegung innerhalb der EU-Staaten zu gewährleisten. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte 1986 durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG), welches die EU-Richtlinie in deutsches Gesetz transformiert. 29 Der seit dem 31. Dezember 1968 nicht mehr existente Beruf des vereidigten Buchprüfers wird am 19. Dezember1985 mit dem BiRiLiG wiederbelebt.
27 Vgl. IDW (2004a)
28 Vgl. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung)
(BGBl. 1961, Teil 1, S. 1049)
29 Vgl. IDW (2004a)
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 6
Ebenfalls wiedergegründet wird der Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V. (BvB). IDW und BvB vereinbaren, auf den Gebieten, die zu den gemeinsamen Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer gehören, eng zusammenzuarbeiten. 30 Zum 01. Mai 1998 trat das „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) in Kraft. Hierbei hat der deutsche Gesetzgeber vor dem Hintergrund zahlreicher Unternehmensschieflagen in den 90er Jahren weit reichende Maßnahmen zur Verbesserung der Unternehmensführung und -Überwachung ergriffen. Insbesondere aktien-und handelsrechtliche Vorschriften wurden mittels dieses Artikelgesetzes modifiziert. 31
Das KonTraG brachte dem Berufsstand u.a. wesentlich erhöhte Haftungssummen und die Pflicht zur sogenannten internen Rotation 32 bei Prüfung von börsennotierten Unternehmen. Gleichzeitig wurde die Einrichtung eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) 33 geregelt. Ebenfalls im Jahre 1998 wird das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) verabschiedet. Dieses erlaubt börsennotierten Gesellschaften die Aufstellung von Konzernabschlüssen nach IAS oder US-GAAP, befreiend von der bis dahin verpflichtenden Bilanzierung nach deutschem HGB. 34 Hierdurch wird erneut die immer stärker werdende internationale Ausrichtung der Gesetzgebung und somit auch der gesamten Wirtschaftsprüfung deutlich.
Das Kapitalgesellschaften und Co. Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) wurde vom Gesetzgeber im Jahre 2000 veröffentlicht und verfügt, dass haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften für die Rechnungslegung und Prüfung denselben Anforderungen unterworfen werden wie Kapitalgesellschaften. 35
30 Vgl. IDW (2004a)
31 Vgl. Dörner (2004)
32 Vgl. hierzu Punkt 2.3
33 hierzu vertiefend Hoffmann (2003)
34 Vgl. IDW (2004a)
35 Vgl. ebenda
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 7
Zum 01. Januar 2001 wurde das WPO-Änderungsgesetz eingeführt, welches eine externe Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer, das sogenannte Peer Review, im § 57a Abs. 2 WPO normiert. Die Qualitätskontrolle dient der Überwachung, ob die Grundsätze und Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW Zur Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis - VO 1/1995) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung insgesamt und bei der Durchführung einzelner Aufträge eingehalten werden. 36 Dem Prozess der Annäherung der deutschen Konzernrechnungslegung an die internationalen Bilanzierungsnormen wurde durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 26. Juli 2002 Rechnung getragen. Dessen Ziele sind die Verbesserung der Informationsversorgung des Aufsichtsrates, die Anpassungen an internationale Gepflogenheiten und diverse Änderungen am Inhalt des Prüfungsberichtes (wie z.B. die Kapitalflussrechnung, EK-Spiegel, Segmentflussrechnung und Anhangangaben wie die Entsprechenserklärung). 37 Nach Artikel 1 Ziff. 16 des TransPuG wurde ein neuer § 161 ins Aktiengesetz eingefügt, nämlich eine Erklärung zum Corporate Governance Kodex.
Am 26. Februar 2002 verabschiedet eine dafür eingesetzte Regierungskommission den Deutschen Corporate Governance Kodex. Diese Reaktion, auf die internationalen Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung und die damit verbundene eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, soll die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und Überwachung für nationale und internationale Investoren transparenter machen. Der Kodex wurde am 04. Juli 2003 im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers öffentlich gemacht und besitzt über die Entsprechenserklärung des § 161 AktG eine gesetzliche Grundlage. 38 Die letzten beiden Jahre brachten weitere grundlegende Änderungen für den Berufsstand, die im Laufe dieser Ausarbeitung erläutert werden.
36 Vgl. Görge (2003). S. 24
37 Vgl. Steih / Wader (2002)
38 Vgl. Regierungskommission: Deutscher Corporate Governance Kodex (2003)
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 8
2.2 Regulatorische Bestimmungen, Zahlen zur Struktur des Marktes und Aufgaben des Abschlussprüfers
2.2.1 Regulierung des Marktes für Prüfungsleistungen
„Der Markt ist ein (imaginärer) Ort des Austausches von Gütern und Dienstleitungen (Leistungen) sowie Zahlungsmitteln.“ 39 Die in Deutschland grundsätzlich herrschende Dienstleistungsfreiheit gilt allerdings nicht im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung. Durch die hohen Qualitäts-anforderungen in diesem Bereich wurden vom Staat regulierende Vorschriften erlassen. Diese schränken zum einen in Form von Qualitäts-normen, aber auch durch Marktzutrittsbeschränkungen den Markt ein. 40 Es kann hier also von einem reguliertem Markt gesprochen werden. Denn „zur Vornahme von pflichtmäßigen Jahresabschlussprüfungen ist nicht jedermann befugt, sondern nur formal qualifizierte Berufsträger“. 41 Dadurch stellt die Zugehörigkeit zum Berufsstand eine notwendige Voraussetzung zur Marktteilnahme dar. 42 Um als Einzelperson Zugang zum Beruf des Wirtschaftsprüfers (WP) zu erlangen, gibt es eine Reihe strenger persönlicher sowie fachlicher Zulassungsvoraussetzungen. Das Prüfungsverfahren untergliedert sich hierbei in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil, an das sich bei Bestehen der Prüfung die Bestellung, gem.
§ 15 WPO, durch die WPK anschließt. Die Voraussetzungen für eine Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) sind in § 28 WPO normiert und werden an dieser Stelle nicht näher erläutert. Die Abschlussprüfung ist somit eine Vorbehaltsprüfung mit rechtlich geschützter Marktstellung. 43 Anbieter von JA-Prüfungen können daher nur
• der Berufsstand der WP und vereidigte Buchprüfer (vBP) einschließlich WPG und Buchprüfungsgesellschaften (BPG) (gewinnorientiert),
39 Marten /Köhler (2002), S. 1831
40 Vgl. Hoffmann (2003), S.39 f
41 Strickmann (2000), S. 74
42 Vgl. Marten / Köhler (2002), S.1835
43 Vgl. Strickmann (2000), S. 74
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 9
• genossenschaftliche Prüfungsverbände (nicht gewinnorientiert) und
• die Prüfungsstellen der regionalen Sparkassen und Giroverbände (nicht gewinnorientiert) sein. 44
Da der WP bei einer gesetzlichen Abschlussprüfung im öffentlichen Interesse tätig ist, wird in ihn besonderes öffentliches Vertrauen gesetzt. Seine Berufstätigkeit ist daher durch die Regelungen des HGB, der WPO und der Berufssatzung beschränkt. 45
Gäbe es diese marktregulierenden Bedingungen nicht, würde sich auf Seiten des Mandanten eine Unsicherheit über die Eignung des Abschlussprüfers, sowie über die Frage der Normenkonformität stellen. Die Qualität der Prüfung wäre in diesem Fall mit hoher Unsicherheit behaftet. 46
2.2.2 Zahlen zur Struktur der Abschlussprüfer in Deutschland
Es können gesetzlich vorgeschriebene, gesetzlich vorgesehene, vertraglich ausgebundene sowie freiwillige Prüfungen unterschieden werden. Diese Arbeit befasst sich mit der pflichtmäßigen Jahresabschlussprüfung, die zu den gesetzlich vorgeschriebenen sog. Pflichtprüfungen gezählt wird. 47 In Deutschland werden ca. 75.000 gesetzliche Abschlussprüfungen pro Jahr durchgeführt. 48 Das Gesamtumsatzvolumen beträgt hierbei 4,8 Mrd. €. 49 Wie aus Tabelle 1 ersichtlich, gab es zum 01. Januar 2004 in Deutschland 11.767 Wirtschaftsprüfer, 4.004 vereidigte Buchprüfer, 2.146 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und 156 Buchprüfungsgesellschaften, die in der WPK registriert sind. In der Tabelle kann weiterhin die Entwicklung der einzelnen Mitgliedergruppen seit Ende des Jahres 1932 verfolgt werden.
44 Vgl. Strickmann (2000), S. 79 ff
45 Vgl. Wiedmann / Schurbohm (2002), S. 1816 f und Klein (2002), S. 2406 ff
46 Vgl. Marten / Quick / Ruhnke (2001), S. 30 ff
47 Vgl. Strickmann (2000), S. 51 f
48 Vgl. Budde / Steuber (2003), S. 135
49 Vgl. IAB (2004), S. 1
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 10
Tabelle 1: Mitglieder in den einzelnen Mitgliedergruppen des
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 11
Von den 11.767 Wirtschaftsprüfern gehören 10.278 dem IDW an. Hiervon sind 1.079 ausschließlich Wirtschaftsprüfer. 8.634 haben die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und 103 als Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt erworben. 462 Mitglieder sind zugleich Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwalt.
Von den IDW- Mitgliedern arbeiten 3.849 nur in eigener Praxis. Angestellt bei WP/WPG sind 5.612, ein Drittel davon arbeitet auch noch in eigener Praxis. Von den 817 beim Verband angestellten Mitgliedern arbeiten 77% noch in eigener Praxis. 50
Quelle: WPK (2004)
Abbildung 1 zeigt graphisch die Entwicklung der einzelnen Mitgliedergruppen. Man kann hierbei sehr schön die starke Zunahme der Wirtschaftsprüfer sehen, deren Anzahl in den letzten zehn Jahren um über 54% gestiegen ist.
50 Vgl. IDW (2003a), S. 67 ff
Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" Seite 12
Abb. 2 : Anteile der einzelnen Mitgliedergruppen am Gesamtbestand
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Diese Abbildung verdeutlicht nochmals die Anteile der einzelnen Mitgliedergruppen der Wirtschaftsprüferkammer.
2.2.3 Gesetzliche Aufgaben des Abschlussprüfers
Eine repräsentative EMNID-Umfrage aus dem Jahr 2000 ergab, dass über 60% der Befragten der Meinung sind, der Abschlussprüfer sei zuständig für die Kontrolle des Managements und führe eine Erfolgskontrolle der Geschäftspolitik einer Gesellschaft durch. 51 Hierdurch wird deutlich, dass das Aufgabengebiet eines Abschlussprüfers häufig völlig falsch eingeschätzt wird.
Strickmann benennt die Funktionen der JA-Prüfung als:
• Überwachungsfunktion,
• Informationsfunktion und
• Beglaubigungsfunktion. 52
Die Überwachungsfunktion durch eine neutrale Prüfungsinstanz soll feststellen, ob Jahresabschluss und Lagebericht eines publizitätspflichtigen Unternehmens nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ 53 erstellt wurden und den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens- Finanz-und Ertragslage entspricht. 54
51 Vgl. Hucke (2003), S. 121
52 Vgl. Strickmann (2000), S. 96 ff
53 vertiefend hierzu Moxter (2002), S. 1041 ff und Leffson (1989), 334 f
54 Vgl. Hucke (2003), S.121
Arbeit zitieren:
Patrik Lienert, 2004, Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier", München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Zur Marktsituation im wirtschaftsprüfenden Berufsstand unter besondere...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 54 Seiten
Marktkonzentration im Wirtschaftsprüfungssektor - ein wettbewerbspolit...
VWL - Wettbewerbstheorie, Wettbewerbspolitik
Seminararbeit, 26 Seiten
Emotion and finance - an interdisciplinary approach to the impact of e...
BWL - Investition und Finanzierung
Diplomarbeit, 75 Seiten
Patrik Lienert hat den Text Der Markt für Prüfungsleistungen und die "Großen Vier" veröffentlicht
Patrik Lienert hat einen neuen Text hochgeladen
Die Rückkehr der "Großen Männer". Bringing Personality Back in
Staatsmänner im Krieg. Ein deu...
Karina Urbach, Brendan Simms
Staat Friedrichs Des Grossen: With an Appendix of Poems on Frederick t...
Gustav Freytag, Wilhelm Wagner, Karl Breul
GISTEREN EN MORGEN VOORBIJ TWE
J Boonen
Four Weddings and a Funeral - Vier Hochzeiten und ein Todesfall. Filma...
Abitur Englisch
Stefan Munaretto
0 Kommentare