Universität Köln
Seminar für politische Wissenschaften
Proseminar: Funktion und Arbeitsweise des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag im Vergleich zum Britischen Unterhaus
von: Teresa Wanczura
Gliederung
1. Einleitung ...3
2. Verfassung und Parlament ...4
2.1 „Unwritten Constitution“ ...4
2.2 Die deutsche Verfassung und der Bundestag ...5
3. Die Abgeordneten ...6
4. Die Regierungsbildung ...8
4.1 Die britische Regierung ...8
4.1.1 Das Kabinett ...9
4.2 Die Bundesregierung ...10
5. Opposition und Kontrolle ...11
6. Parlamentarische Gestaltungsformen ...13
6.1 Das Redeparlament ...13
6.2 Debattentypen im britischen Unterhaus ...14
6.3. Plenarsitzungen des Bundestages ...14
7. Ausschüsse ...16
7.1 Ausschüsse im britischen Unterhaus...16
7.2 Ausschüsse des deutschen Bundestags ...17
8. Der Gesetzgebungsprozess...19
9. Zusammenfassung...21
Literaturverzeichnis ...23
1. Einleitung
Vorliegende Arbeit untersucht die politischen Institutionen „der Deutsche Bundestag“ und „das Britische Unterhaus“. Beide Organe sind einer parlamentarischen Regierungsform untergeordnet. Anhand eines Vergleichs sollen Parallelen und Unterschiede deutlich gemacht werden. Im Vordergrund stehen diejenigen Aspekte, die den jeweiligen Charakter belegen. Der Schwerpunkt des Vergleichs wird weniger die historischen Aspekte und die Entwicklung hin zum heutigen britischen Parlament bzw. deutschen Bundestag berücksichtigen. Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt vielmehr in der Präsentation der Organe und ihrer Aufgaben. Es sollen die struktur- und funktionsanalytischen Gesichtspunkte der Gegenwart Gegenstand dieser Untersuchung sein. Eingeleitet wird das Thema im Zusammenhang mit der jeweiligen Verfassung, der die politischen Organe zugrunde liegen. Dies macht deutlich, unter welchen Voraussetzungen der jeweils typische Charakter und die unterschiedliche Arbeitsweise entstanden sind . Eine detaillierte Analyse des politischen Systems von Großbritannien und der Bundesrepublik Deutschland sowie die Ankoppelung der Parlamente mit ihren charakteristischen Merkmalen für das jeweilige System würde das Thema bei weitem sprengen, auch wenn dadurch noch weiterreichende Aussagen im Vergleich Bundestag und Unterhaus ermittelt werden könnten.
2. Verfassung und Parlament
Eine Verfassung ist die vielfach in einer Verfassungsurkunde niedergelegte Grundordnung eines Staates. Sie bestimmt seine Organisation und Struktur und regelt das Verhältnis zu seinen Bürgern. Aus diesem Grunde steht bei der Analyse der entscheidenden Institutionen innerhalb eines politischen Systems in der Regel die Verfassung im Vordergrund. An ihr ist auszumachen, welche Rolle die einzelnen politischen Organe rechtlich gesehen spielen.
2.1. „Unwritten Constitution“
Viele Staaten Europas mit demokratischem Grundverständnis fußen auf einer einheitlichen, schriftlich niedergelegten Verfassung - nicht aber Großbritannien. Die britische Verfassung, so Kurt Sontheimer,„sei das Ergebnis der Erfahrungen einer jahrhundertelangen Regierungspraxis und sie sei, eben weil sie nicht auf einem festen, nur schwer abänderbaren Gerüst von Normen beruhe, höchst flexibel. Die ungeschriebene Verfassung sei eher in der Lage als die fixierte, sich immer wieder an neu auftretende Bedingungen anzupassen.“1 Die Ursache für die „unwritten constitution“ ist in der staatlichen Entwicklung Großbritanniens zu suchen. Über zwei Jahrhunderte lang existierte das Land in einer gewissen Kontinuität bezüglich Gesellschaft, Politik und Geschichte. Großbritannien blieb über die eine lange Zeit hin von Revolution, neuer Staatsgründung und umfassender Reformen verschont.
Die britische Verfassung ist eine unkodifizierte und nur in Teilen schriftlich festgehaltene Verfassung. Die Rechtsquellen, die ihr zugrunde liegen, sind Verfassungskonventionen, vom Parlament verabschiedete Gesetze über die Beziehungen der einzelnen Verfassungsorgane zueinander und das „Common Law“. Alle drei Rechtsquellen haben ihre spezifische Bedeutung und ihr spezifisches Gewicht. Doch über diesen Quellen steht die Vorherrschaft des Parlaments2. Die Verfassungskonvention „Sovereignty of Parliament“ übermittelt dem Parlament die oberste und unbeschränkte Rechtsetzungsgewalt. Das Parlament kann also im Gesetzgebungsverfahren die Grundordnung des Rechts Großbritanniens einschließlich des Verfassungsrechts durch den einfachen Mehrheitsbeschluß aufheben oder verändern. 3 Entscheidend für die britische Verfassung ist demnach die Parlamentssouveränität, und dies bedeutet - im Unterschied zu vielen europäischen Verfassungsstaaten -, das britische Parlamentist ist rechtlich das oberste Staatsorgan.
2.2 Die deutsche Verfassung und der Bundestag.
Der Deutsche Bundestag als eine parlamentarische Institution wurde unter einer Verfassung ausgebildet, die die Aufgaben und Funktionen des Parlaments vorgibt. Der Deutsche Bundestag verfügt über keine dem britischen Unterhaus vergleichbare Parlamentssouveränität. Die Aufgabe des Parlaments besteht darin, gegenüber der Regierung die Interessen der Gesellschaft zu vetreten. Der Bundestag erfüllt im Verfassungssystem der Bundesrepublik Deutschland drei Hauptfunktionen4: Er ist das entscheidende Organ für die Regierungsbildung, er ist die zentrale Institution für den Gesetzgebungsprozess und er hat die Aufgabe, das deutsche Volk zu repräsentieren.
Wesentlich für den deutschen Parlamentarismus ist, daß er auf einer Verfassung ruht, die die Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative als Prinzip anerkennt. Es zeichnet sich jedoch im heutigen parlamentarischen System der Bundesrepublik Deutschland die Tendenz ab, eine scharfe Trennung der Gewaltenteilung zu meiden.5 Emil Hübner spricht sogar von einer „Neuinterpretation der Gewaltenteilung“ und einer größeren Anzahl von „gewaltendurchbrechenden“ und „gewaltenvermischenden“ Regelungen6. Dies führt dazu, daß das Verständnis von der Funktion des Parlaments im parlamentarischen Regierungssystem nicht eindeutig geklärt ist und dem Bundestag „eine zweispältige Rolle im Verfassungsleben“ zukommt7.
[...]
1 Sontheimer, Kurt: Das politische System Großbritaniens, 1972, S.16
2 Das britische Parlament setzt sich zusammen aus Oberhaus, Unterhaus und der Krone. Spricht man aber in der heutigen Zeit vom britischen Parlament, so ist das Unterhaus gemeint, das eigentliche Entscheidungsorgan seit 1949.
3 vgl.Hübner, Emil und Oberreuter, Heinrich: Parlament und Regierung, 1977, S. 84
4 vgl. Sontheimer, Kurt, Grundzüge des politischen Systems der neuen Bundesrepublik Deutschland, 1993, S. 244f.
5 vgl. ebda, S.243
6 vgl. Hübner, Emil, Parlamentarisches Regierungssystem und Gewaltenteilung, in: Informationen zur politischen Bildung, Heft 227, S. 24
7 Sontheimer, Kurt, 1993, S. 243.
Quote paper:
Teresa Wanczura, 1995, Der Deutsche Bundestag im Vergleich zum Britischen Unterhaus, Munich, GRIN Publishing GmbH
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