I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Internationale Klimapolitik 2
2.1. Institutionalisierung des Klimaschutzes 2
2.2. Bedeutendsten Konferenzen der Vertragsstaaten 3
2.3. Kyoto-Protokoll 4
2.4. Instrumente des Kyoto-Protokolls 5
2.5. Reduktionsverpflichtungen der Europäischen Union 7
3. Das Emissionshandelssystem der Europäischen Union 8
3.1. Grundprinzip des Emissionshandels 8
3.2. Vorteile des Emissionshandels 9
3.3. Politischer Umsetzungsprozess 10
3.4. Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 23.10.2001 11
3.4.1. Rahmenbedingungen 11
3.4.2. Kritische Betrachtung der Ausgestaltung 12
3.4.2.1. Kreis der Marktteilnehmer 12
3.4.2.2. Verpflichtung zur Teilnahme 14
3.4.2.3. Primärverteilung der Emissionsrechte 15
3.4.2.4. Berücksichtigung von Neueinsteigern 17
3.4.2.5. Berücksichtigung früherer Vermeidungsleistungen 18
3.4.2.6. Überwachung und Sanktionierung 20
Exkurs : Der Richtlinienvorschlag aus rechtlicher Sicht 21
3.5. Dänischer Kompromissvorschlag vom 28.08.2002 23
3.6. Endgültige Fassung der Richtlinie vom 25 10 2003 24
II
4. Praktische Erfahrungen: Der Handel mit SO 2 -Emissionen in den USA 25 4.1. Ausgestaltung 26
4.2. Preisentwicklung und Zielerreichung 27
4.3. Bedeutung für das EU-Modell 28
5. Fazit 29
Literaturverzeichnis V
III
Abkürzungsverzeichnis
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BP British Petroleum (Company) CDM Clean Development Mechanism CER Certified Emission Reduction CO 2 Kohlendioxid COP Conference of the Parties of the Convention EPA Environmental Protection Agency ERU Emission Reduction Unit EU Europäische Union IVU Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung JI Joint Implementation KRK Klimarahmenkonvention NAP Nationaler Allokationsplan SO 2 Schwefeldioxid UN United Nations UNFCCC United Nations Framework Convention on Climate Change US(A) United States (of America)
IV
Abbildungsverzeichnis Seite
Abbildung 1: Verpflichtungen der EU-Staaten zur CO 2 -Minderung 7
1
1. Einleitung
Das stetige Wachstum der Weltwirtschaft, die voranschreitende Globalisierung und der Anstieg der Weltbevölkerungszahl ließen in den letzten Jahrzehnten den Ausstoß an Treibhausgasen stark steigen. Diese Gase entstehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe, bei landwirtschaftlichen Aktivitäten sowie bei industriellen Prozessen. Eine überwiegende Mehrheit renommierter Wissenschaftler ist der Ansicht, dass die zunehmenden Treibhausgasemissionen zu erheblichen klimatischen Veränderungen auf der Erde führen. Für die nahe Zukunft wird mit einer globalen Erwärmung der Erdoberfläche gerechnet, die weitreichende ökonomische und ökologische Folgen nach sich ziehen wird. Insbesondere der Ausstoß von Kohlendioxid (CO 2 ) bereitet große Sorgen, da darin die Hauptursache für den anthropogenen Treibhauseffekt gesehen wird. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahre 1997 nach zahlreichen umwelt- und klimapolitischen Konferenzen und Verhandlungsrunden im Kyoto-Protokoll erstmals eine rechtsverbindliche Vereinbarung zur Reduzierung der Treibhausgase getroffen. Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedsstaaten haben dabei einen Anteil von 8 % übernommen. Um den Verpflichtungen möglichst effizient nachzukommen, soll ein Teil der Minderungszusagen durch ein EU-internes CO 2 -Emissionshandelssystem realisiert werden. Die EU hat dazu bereits eine Richtlinie verabschiedet, die die Ausgestaltung des Systems endgültig regelt. Allerdings haben im Vorfeld diverse Richtlinienvorschläge zu kontroversen Diskussionen geführt. Besonders der Entwurf vom 23.10.2001 stand im Kreuzfeuer der Kritik. Die vorliegende Arbeit knüpft an die Diskussionen um die Einführung des Emissionshandelssystems in der EU an und versucht, das Vorhaben zu erörtern und einer kritischen Analyse zu unterziehen.
Einführend werden in Kapitel 2 die grundlegenden Entwicklungen der internationalen Klimapolitik bis zum Abschluss des Kyoto-Protokolls und die daraus resultierenden CO 2 -Minderungsverpflichtungen für die EU und ihre Mitgliedsstaaten dargestellt. In diesem Zusammenhang werden auch die wesentlichen Instrumente des Kyoto-Protokolls vorgestellt, die das EU-Modell aus Kompatibilitätsgründen zu integrieren versucht.
Gegenstand des dritten Kapitels ist das Emissionshandelssystem der EU. Zunächst wer- den das Grundprinzip und die Vorteile eines Emissionshandels sowie der politische
2
Umsetzungsprozess aufgezeichnet. Den Schwerpunkt bildet daraufhin der Richtlinien-vorschlag der EU-Kommission vom 23.10.2001, da er die Grundlage für die politischen Diskussionen lieferte. Neben den Rahmenbedingungen wird insbesondere die inhaltliche Ausgestaltung in kritischem Licht betrachtet. Zudem wird in einem Exkurs in gebotener Kürze ein Überblick über einige rechtliche Komplikationen gegeben, die bei der Einführung des Handelssystems zutage treten können. Anschließend werden die wesentlichen Änderungsvorschläge des dänischen Kompromissentwurfs sowie die wichtigsten Veränderungen in der endgültigen Fassung der Richtlinie vorgestellt. In Kapitel 4 wird mit dem US-amerikanischen Schwefeldioxid (SO 2 )-Programm ein Beispiel aus der Praxis skizziert, das dem EU-Modell in den Grundzügen ähnelt, so dass aus den daraus resultierenden Erfahrungen einige grundsätzliche Rückschlüsse gezogen werden können. Abschließend wird im letzten Kapitel ein kurzes Fazit aus den vorangegangenen Ausführungen gezogen.
2. Internationale Klimapolitik
2.1. Institutionalisierung des Klimaschutzes
Bereits auf der ersten Weltklimakonferenz 1979 in Genf wurde auf die Dringlichkeit einer weltweiten Reduzierung der anthropogenen Klimagase hingewiesen. Im Abschlussdokument forderten die Klimaforscher daher alle Staaten auf, sich einer potentiellen, vom Menschen verursachten Störung des Klimasystems, die sich nachteilig auf das Wohl der Menschen auswirken könnte, bewusst zu werden und sie zu verhindern (Acosta 1999, S. 17). Bis heute ist dies das wichtigste Ziel in der Klimapolitik geblieben. Um der Bedeutung der weitreichenden Klimaproblematik gerecht zu werden, wurde im Jahre 1988 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen (United Nations -UN) durch die Gründung des „Intergovernmental Panel on Climate Change“ die institutionelle Basis zur globalen Klimaforschung geschaffen. Zur Hauptaufgabe dieses Sachverständigengremiums gehört es, Informationen über anthropogene Einflüsse auf das Klima zusammenzutragen, auszuwerten und Maßstäbe für die Klimapolitik zu setzen (Voss 2003, S. 16-22).
3
Auf der Weltklimakonferenz 1990 in Genf wurde der Grundstein für einen international koordinierten Klimaschutz gelegt: Die Verhandlungen des dort gegründeten „Zwischenstaatlichen Verhandlungsausschuss für ein Rahmenübereinkommen über Klimaänderungen“ brachten die „Klimarahmenkonvention“ (KRK) hervor, die am 21. März 1994 in Kraft trat, nachdem sie auf dem UN-Umweltgipfel von Rio de Janeiro im Jahre 1992 von 154 Staaten und der EU unterzeichnet wurde. Im Anhang I wurden rund 40 Industrieländer, die sogenannten Annex-I-Staaten 1 , aufgefordert, ihre Treibhausgasemissionen auf nationaler Ebene bis zum Jahre 2000 auf das Niveau von 1990 zu reduzieren 2 (Siemer 2003, S. 32). Allerdings wurden noch keine spezifischen Verpflichtungen oder Instrumente festgesetzt (Ströbele et al. 2002, S. 10). Das oberste Gremium der KRK ist die in der Regel einmal jährlich tagende „Konferenz der Vertragsstaaten“ (Conference of the Parties of the Convention - COP), auf der die Umsetzung der Konvention vorangetrieben werden soll.
2.2. Bedeutendsten Konferenzen der Vertragsstaaten
Entscheidende Fortschritte im Klimaschutz wurden vor allem auf den Konferenzen in Berlin, Kyoto, Bonn und Marrakesch erzielt:
Im Jahre 1995 wurde auf der „COP 1“ in Berlin das „Berliner Mandat“ verabschiedet, in dem zum ersten Mal die Verpflichtungen aller Vertragsstaaten zur Verminderung der Treibhausgase konkretisiert wurden. Im Kyoto-Protokoll, das zwei Jahre später auf der „COP 3“ im japanischen Kyoto verabschiedet wurde, erfolgte daraufhin eine rechtsverbindliche Vereinbarung über die Emissionsreduktionsverpflichtungen. Voss (2003, S. 10) merkt hierzu jedoch an, dass eine Einigung nur deswegen erfolgen konnte, weil Detailfragen außer Acht gelassen und erst später geregelt wurden. Da es auf der „COP 6“ in Den Haag zu keiner Verständigung auf ein Protokoll kam, wurde die Konferenz um einige Monate vertagt und im Juli 2001 als „COP 6 bis“ in Bonn weitergeführt. Dort
1 Dazu gehören: Australien, Belgien, Bulgarien, Kanada, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Irland, Italien, Japan, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russ-land, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Türkei, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Weißrussland
2 Das tatsächliche Emissionsvolumen lag im Jahr 2000 nur um 1,1% über dem Niveau von 1990. Aller- dings wurde die ursprüngliche Zielsetzung Ende der 90er Jahre verschärft (Voss 2003, S. 9).
Arbeit zitieren:
International Economics M.A. Kenân Özkara, 2004, Kritische Analyse der Einführung des Emissionshandels in der Europäischen Union, München, GRIN Verlag GmbH
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