Abkürzungsverzeichnis:
LDC
OAU
RPF
UN
United Nations
UNAMIR
United Nations Assistance Mission in Rwanda
UNHCR
United Nations High Commission for Refugees
UNICEF
UNO UNOMUR
United Nations Observer Mission Uganda-Rwanda 3
Neue Flagge der Republik Ruanda
Inhaltsverzeichnis:
Abk ürzungsverzeichnis Seite 2
Inhaltsverzeichnis Seite 3
I. Länderdaten Seite 4
II. Einleitung Seite 6
III. Ruandas Geschichte Seite 7
a) Historische Ereignisse bis 1990 Seite 7
Koloniale Mythen Seite 7
Unabh ängigkeit Ruandas Seite 9
Gr ündung und Angriff der RPF Seite 10
b) Bürgerkrieg 1990 bis 1994 Seite 12
Eingreifen der UN Seite 12
Gesellschaftliche Situation in der Zeit der
Friedensverhandlungen Seite 13
Tod des Präsidenten Seite 14
Genozid Seite 15
IV. Handeln der UN Seite 16
a) UNAMIR Seite 16
b) UNAMIR II Seite 18
c) Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda
Seite 19
V. Bewertung des Handeln der UN Seite 24
VI. Fazit Seite 28
VII. Literaturverzeichnis Seite 31
4
I.
Ländername: Republik Ruanda, Republika y’u Rwanda, Republic of Rwanda, République rwandaise
Lage: Ruanda liegt in Ost-Zentralafrika knapp südlich des Äquators zwischen dem 1. und 3. Grad südlicher Breite und zwischen dem 29. und 31. Grad östlicher Länge ca. 1.800 Straßenkilometer vom indischen Ozean (Mombasa) und ca. 2.000 km zum Atlantischen Ozean (Hafen Matadi, DR Kongo) entfernt. Größe: 26.340 qkm Hauptstadt: Kigali
Einwohner (davon in der Hauptstadt lebend): 8,1 Mio. (600.000) Ethnien: Hutu (ca. 85%),Tutsi (ca. 14%) und Twa (1%) Religion: Katholiken (60%), Protestanten (27%), Moslems (11%), Andere (2%)
Landessprachen: Kinyarwanda, Französisch, Englisch Staatsform: Präsidiale Republik
Staatsoberhaupt: Dr. h.c. Paul Kagame (FPR), Président de la République rwandaise, Amtsantritt: 22.04.2000, bestätigt durch Wahl im August 2003 Regierungschef: Bernard Makuza (MDR), Premier Ministre de la République rwandaise, Amtsantritt: 20.03.2000
Parlament: Assemblée Nationale de Transition (Nationalversammlung des Übergangs), Einkammerparlament mit 74 Sitzen, die unter 8 Parteien, Vertretern von Armee (6), Frauen (2) und Jugend (2) verteilt werden. Die Zusammensetzung des Parlaments orientiert sich am Friedensabkommen von Arusha 1993, das nicht zwischen Regierung und Opposition unterscheidet. Die nächste Wahl findet im Jahr 2003 statt. Parteien: In der Regierung und im Parlament vertreten:
1 Die Daten über Ruanda stammen von der Internetseite des Auswärtigen Amtes:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=2&land_id=138 (17.08.03, 13:57)
5
Urbanisierungsgrad 2 : 6 % aller Einwohner leben in Städten Analphabetenraten: 52 % BIP in US-$: 1.800 Mio. USD BIP pro Kopf in US -$: 2100 USD Wirtschaftssektoren 3 : Landwirtschaft à ca. 40,6%
Karte von Ruanda:
2 Der Urbanisierungsgrad ist entnommen aus: Die Erde. Weltatlas und Länderlexikon. Köln 2001
3 Diese Daten stammen von der Internetseite des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=12&land_id=138 (17.08.03, 14:08)
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II.
In dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Frage beschäftigen, wie effizient der Menschenrechtsschutz der UNO ist. Dies soll am Fall des Bürgerkriegs in Ruanda gezeigt werden, da hier augenscheinlich der von der UNO propagierte Schutz der Menschenrechte mit der Wirklichkeit auseinander fielen. Interessant ist, zu beobachten wie die UNO bzw. ihre einzelnen Glieder „im Ernstfall“ auf massive Menschenrechtsverletzungen reagiert haben. Dass es in Ruanda zu einem der schrecklichsten Völkermorde der Menschheitsgeschichte kommen konnte, macht schon vorab deutlich, dass der Menschenrechtsschutz der UNO zur Zeit des Völkermordes nicht vollkommen effizient gewesen sein kann. In einem ersten Kapitel möchte ich aber zunächst auf geschichtliche Prozesse eingehen, welche am Ende ihren Ausdruck in dem entsetzlichen Genozid von 1994 gefunden haben. Hier möchte ich versuchen, das Unfassbare erklärbar zu machen, indem ich verschiedene Konfliktlinien der ruandischen Gesellschaft aufzeige.
Danach werde ich auf das Verhalten der UNO seit 1992 eingehen - hier konzentriere ich mich auf drei vom Sicherheitsrat eingerichtete Missionen (UNOMUR, UNAMIR I + II) sowie den ebenfalls vom Sicherheitsrat eingerichteten internationalen Strafgerichtshof für Ruanda. Auf Grund des begrenzten Umfangs dieser Arbeit lasse ich andere Handlungen der UNO - wie etwa die Bemühungen bei Friedensverhandlungen oder die humanitären Hilfeleistungen von UNHCR oder UNICEF - außen vor oder thematisiere diese nur am Rande. Dieses Vorgehen h at nichts mit der Geringschätzung dieser Leistungen zu tun, sondern sind ausschließlich durch den begrenzten Umfang dieser Arbeit und meine Einschränkung auf die durch den Sicherheitsrat legitimierten Aktionen begründet. In einem anschließenden Teil werde ich verschiedenste Autoren zu Worte kommen lassen. Diese äußern die unterschiedlichste Kritik am Handeln der UNO und sind ergänzend zueinander und auf keinen Fall als vollständige und abschließende Auflistung aller möglichen Kritikpunkte zu verstehen. Abschließen möchte ich mit einem eigenen Rückblick auf diese Arbeit. In diesem Teil werde ich ebenfalls mein eigenes Fazit zu der obigen Fragestellung ziehen.
7
III. Ruandas Geschichte
Die Geschichte Ruandas nachzuzeichnen, um daraus Konfliktlinien abzuleiten, die verständlich machen, wie es zu dem Völkermord im Jahre 1994 kommen konnte, ist nicht leicht. Schon die früheste Geschichte wird in der Literatur unterschiedlich dargestellt. So konstatieren einige Darstellungen, dass ursprünglich die Hutu, ein Volk von Ackerbauern, in Ruanda gelebten haben; erst im 15. Jahrhundert seien die Tutsi, „ein kriegerisches Eroberungsvolk“ von Viehzüchtern (Länderlexikon 1991) von Norden aus nach Ruanda gekommen und hätten das Volk der Hutu unterworfen. 4 Erste Spannungen seien durch die Konkurrenz unterschiedlicher Wirtschaftsweisen entstanden.
Andere Autoren jedoch verweisen darauf, dass eben jene Darstellung falsch und vom ‚Kolonialmythos’ 5 geprägt worden sei. So betont Scherrer, dass „nicht die Spur eines linguistischen oder historischen Beweises existiert für den Kolonialmythos, wonach die Tutsi ein zugewandertes Fremdvolk seien, das dann seine eigene Sprache und Kultur ‚verloren’ habe.“ (Scherrer 1997 S.24) Er erklärt weiterhin, dass die ethnische Struktur in Ruanda sehr viel komplexer ist, da nicht nur die Gruppen der Hutu und der Tutsi in diesem Gebiet leben, sondern weiterhin noch die Twa 6 , die Nyambo, die Hima und die Gogwe. Während die letzteren Gruppen tatsächlich als Ethnien betrachtet werden können, ist die Einteilung in Hutu und Tutsi die einer Klassen- oder Kastenzugehörigkeit. 7 Den Tutsi wurden reiche Landlords zugerechnet, in deren Besitz sich mehr als zehn Kühe befanden, während die Hutu von diesen
4 vgl. Länderlexikon 1991
5 Vgl. Lentz 2001 S. 162 Hier wird von der «kolonialen Erfindung von Ethnizität» gesprochen.
6 ein Pygmänenvolk, das auch in weiterer Literatur als kleines Minderheitenvolk erwähnt wird.
7 Scherrer begründet dies: „Die angeblichen ethnischen Entitäten sprechen aufgrund ihrer Jahrhunderte alten gemeinsamen Geschichte die gleiche Sprache. Sie bekennen sich zu den gleichen Kolonialreligionen […]. Mit Ausnahme der minoritären Gruppen der Hima, Mbo, Gogwe und einiger Twa pflegen sie eine gemeinsame Kultur und sind nicht endogam. Hutu, Tutsi und Twa kennen zudem keine besonderen Siedlungsgebiete für die einzelnen Volksgruppen. Einige zur Bestimmung einer ethnischen Gruppe zentrale Kriterien entfallen somit.“
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als Viehhirten beschäftigt wurden. 8 Zu vorkolonialer Zeit hat es Fälle des „kollektiven Ethnienwechsels […][gegeben], der in Wirklichkeit ein sozialer Aufstiegsprozeß war.“ (Scherrer 1997 S.28) Gleichfalls heißt es im Afrika-Lexikon:
„Im 19. Jh. dienten die heute ethnisch interpretierten Kategorien zur Unterscheidung zwischen Herren (Tutsi) und Bauern (Hutu) sowie Waldbewohnern (Twa) mit der Möglichkeit des Auf- und Abstiegs. Gegen eine lang existierende ethnische Abgrenzung sprechen die einheitliche Sprache und die Kultur sowie fehlende ethnische Unterschiede bei der Religionszugehörigkeit.“ (Neubert 2002 S. 528)
In dem Gebiet der großen Seen 9 existierten schon zu vorkolonialer Zeit mehrere Kleinstkönigreiche mit straffer Organisationsstruktur 10 . 1884/85 wurde das bis dahin kaum gekannte Königreich Ruanda auf der Berliner Kongo-Konferenz dem deutschen Kaiserreich zugeordnet. 1899 wurden sowohl Ruanda als auch Burundi unter deutsches Protektorat gestellt. „The German colonists instituted a system of indirect rule over the territory that relied heavily on the governing system already in place.” (UN 1997 S.8) Mit dem Einmarsch von belgischen und britischen Truppen 1916 endet die deutsche Herrschaft in Ruanda faktisch, offiziell allerdings erst mit dem Ende des Ersten Weltkrieges. Das Gebiet wurde unter belgische Herrschaft gestellt, erst unter Völkerbundmandat, seit 1946 als UN-Treuhandgebiet. Seitdem nahm die „Durchlässigkeit der ethno-sozialen Grenzen kontinuierlich ab.“ (Scherrer 1997 S.31) „Belgian administrators further reinforced the Territory’s ethnic distinctions […] membership in an ethnic group was strictly defined for administrative purposes, and social categories became increasingly rigid, with Tutsis systematically favoured in the educational system and the civil administration.” (UN 1997 S. 8) 11 Eine Begründung für die systematische Bevorzugung der Tutsi liefert Scherrer: „Die diffusionistische Kolonialethnologie erfand die Hamiten-Theorie, wonach die Bantu 12 als Negroiden schlechthin von den angeblich höherwertigen, äthiopiden Tutsis zivilisiert worden sein. Für die Belgier waren die Tutsis ‚nègres
8 Vgl. Scherrer 1997 S. 25
9 Ein Gebiet in Zentralafrika, auf dem die heutigen Staaten Kenia, Uganda, D.R.Kongo, Ruanda, Burundi, Tansania, Sambia und Malawi liegen
10 Vgl. Länderlexikon 1991 S. 560 und Scherrer 1997 S. 21
11 Vgl. auch Scherrer 1997 S. 31
12 Die Hutus gehören zu den Bantu-Völkern.
9
Arbeit zitieren:
Janina Ueschner, 2003, Zur Effizienz des Menschenrechtsschutzes durch die UN am Beispiel Ruanda, München, GRIN Verlag GmbH
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