Inhaltsübersicht I
I. Inhaltsübersicht
I. Inhaltsübersicht
II. Inhaltsverzeichnis
III. Abkürzungsverzeichnis
IV. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Wege zur deutschen Währungsordnung der Nachkriegszeit - Entwicklung ei-
ner unabhängigen Notenbank in der Bundesrepublik Deutschland
3. Vor- und Nachteile einer unabhängigen, auf Preiswertstabilität politisch
verpflichteten Notenbank für eine Volkswirtschaft - Ausführungen an drei ge-
wählten Beispielen
4. Spannungs- und Koordinationsprobleme zwischen Geld- und Fiskalpolitik
5. EWU und EZB - Prägnante Überlegungen mit Beginn der dritten Stufe der Wäh-
rungsunion
6. Schlußbetrachtung
V. Literaturverzeichnis
VI. Erklärung
II Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Ziel und Gang der Untersuchung 3
2. Wege zur deutschen Währungsordnung der Nachkriegszeit
Entwicklung einer unabhängigen Notenbank in der
Bundesrepublik Deutschland 5
2.1 Historische Betrachtung vom Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg 5
2.2 Die Entwicklung eines Zentralbanksystems nach dem Zweiten Weltkrieg 9
2.2.1 Voraussetzungen und Bedingungen 9
2.2.2 Geldverfassung der BRD und Konstruktion der Bundesbank 10
2.2.3 Unabhängigkeit der Bundesbank 17
2.2.4 Exkurs: Handlungsrahmen der Geldpolitik in der EWU
die Integration der Bundesbank in das ESZB 19
3. Vor und Nachteile einer unabhängigen auf Preiswertstabilität politisch
verpflichteten Notenbank für eine Volkswirtschaft Ausführungen an
drei gewählten Beispielen 22
3.1 Die Zeit des Wirtschaftswunders 22
3.1.2 Arbeitslosigkeit und die Reputation der Notenbank 24
3.1.3 Ein deutsches Zerwürfnis oder die Gürzenich-Affäre 31
3.1.4 Zusammenfassende Darstellung der deutschen Geld und
Fiskalpolitik im Wirtschaftswunder 34
3.2 Unter dem Einfluß der ersten Ölkrise 1973 74 35
ersten Ölkrise 33
3.2.2 Die Entwicklung zur Jahreswende 1973 74 44
3.2.2.1 Die Weltwirtschaft im Zeichen der Ölkrise 44
3.2.2.2 Wirtschaftliche Konsequenzen für Deutschland 47
3.2.2.3 Darstellung der deutschen Geldpolitik 50
3.2.2.4 Darstellung der deutschen Fiskalpolitik 55
3.3 Auswirkungen der Deutschen Einheit 60
3.3.2 Darstellung der deutschen Fiskalpolitik 71
3.3.3 Internationale Auswirkungen der deutschen Geld und
Fiskalpolitik 87
3.4 Ergebnisanalyse Das politisch-ökonomische Verhaltensmuster
von Bundesregierung und Bundesbank 98
4. Spannungs und Koordinationsprobleme zwischen Geld und Fiskal
politik 104
4.1 Exkurs: Darstellung der von der Geld und Fiskalpolitik zu
berücksichtigenden veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
durch die Umsetzung der EWU 104
4.2 Auswirkungen nationaler Fiskalpolitiken auf die Stabilitätspolitik des
ESZB 114
4.3 Theoretisch zu erwartende Konvergenzwirkungen 124
4.4 Die Entwicklung der Kostenkomponente durch Steuererhöhungen 126
4.5 Das Konzept des konjunkturneutralen Haushalts 131
4.6 Der Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten eines Teilnehmerlandes 133
5. EWU und EZB Prägnante Überlegungen mit Beginn der dritten
Stufe der Währungsunion 140
5.1 Souveränitäts und demokratietheoretische Bewertung der geld
politischen Regelungen mit Beginn der faktischen Währungsunion 140
5.2 Der Konflikt um den Unabhängigkeitsstatus der EZB 145
5.2.1 Darstellung des Unabhängigkeitsstatus der EZB 145
5.2.2 Versuche und Begründungen um den Unabhängigkeitsstatus
der EZB zu beschränken 151
5.3 Aktuelle Problemdarstellung am Beispiel Lafontaine 157
5.3.1 Darstellung des Sachverhaltes 157
5.3.2 Kritik und Ergebnisanalyse 162
6. Schlußbetrachtung 165
Abkürzungsverzeichnis V
III. Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Anm.
Art.
AWG BBankG BDI BdL BIP BIZ BMF BMWi bzgl.
bzw.
CDU d.
d.h.
DDR DGB DM Dt.
ECOFIN-Rat EG EGV EP ERP ESZB EU
IV Abbildungsverzeichnis
Abb 01: Organisationsaufbau der Deutschen Bundesbank 12
Abb 02: Erste Reaktionen ölimportierender Länder auf die Ölkrise 1973 74 46
Abb 03: Bundesbankpolitische Maßnahmen zur Lösung der Ölkrise 1974 54
Abb 04: Fiskalpolitische Maßnahmen zur Lösung der Ölkrise 1974 56
Abb 05: Wichtige geldpolitische Ereignisse angesichts der Deutschen Einheit 62
Abb 06: Fiskal und finanzpolitische Ereignisse im Zuge der Deutschen Einheit 76
„Es war schon bisher billig und es ist heute besonders
billig, die Bundesbank zum Sündenbock zu erklären,
wie es gelegentlich geschieht, für Fehler und Ver-
säumnisse, die auf ganz anderen Gebieten von ganz
anderen zu verantworten und gemacht worden sind.“ 1)
1) Karl Otto Pöhl, ehemaliger Bundesbankpräsident, in einer Rede am 2. Juni 1981.
Einleitung 1
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Die Autonomie der Geldpolitik und die Stabilität der Währung gelten seit Bestehen der Bundes- republik Deutschland als wesentliche Ziele, die durch die Konstruktion der Bundesbank und die Erfüllung ihrer Aufgaben erreicht werden sollten. Hierbei ist auch die Mitwirkung der alliierten Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg von entscheidender Bedeutung. Diese haben sich zugunsten einer regierungsunabhängigen Notenbank ausgesprochen. Die einzigen gesetzlich fixierten Aufgaben der Deutschen Bundesbank bestanden in der Regelung des Geldumlaufes und der Kreditversorgung mit dem Ziel, ‘die Währung zu sichern’. 2) Zudem war sie unter Wahrung ihrer primären Aufgaben in zweiter Hinsicht dazu verpflichtet, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu unterstützen. 3)
Dieses Haupt- und Nebenziel haben seit Bestehen einer unabhängigen Notenbank zwischen der Bundesregierung und eben der Deutschen Bundesbank immer wieder zu Konflikten, aber auch zu gemeinsamen Konsens geführt. Sofern es zu Unstimmigkeiten gekommen ist, sind diese vornehm- lich durch die Weigerung der ‘Währungshüter’ entstanden, die einen expansiven Kurs der Fis- kalpolitik, und damit der Bundesregierung, nicht unterstützen wollten. Während eine gewählte Bundesregierung ein Bündel wirtschaftspolitischer Ziele verfolgen muß, und dabei aus eigenem Interesse zur Vermeidung von Haushalts- und Loyalitätsproblemen grundsätzlich einen hohen Beschäftigungsstand wünscht, ist die Bundesbank in der strategisch günstigen Lage, anstelle einer Optimierung mehrerer Ziele eine Maximierung eines Zieles - der Geldwertstabilität - betreiben zu können. 4)
Die besondere Autonomie der Geldpolitik in der Bundesrepublik wirft nun die Frage auf, warum eine demokratische Gesellschaft eine derartig herausragende Machtposition einer Instanz über 40 Jahre politisch akzeptiert hat. Es ist nicht selbstverständlich, daß viele staatliche Akteure und ge- sellschaftliche Gruppen - sieht man von gelegentlich anders lautenden Meinungen ab - letztendlich freiwillig einer Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit zustimmten und nicht auf eine institu-
2) Vgl.: Adam, Wirtschaftspolitik und Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 1992, S. 109ff.
3) Vgl.: BBankG, §§3 und 12.
4) Vgl.: Spahn, Bundesbank und Wirtschaftskrise: Geldpolitik, gesamtwirtschaftliche Finanzierung und Vermö-
gensakkumulation der Unternehmen 1970 - 1987, 1988, S. 184f.
Einleitung 2
tionelle Reform drängten, die ihnen kurzfristig eine effektvollere Interessenverfolgung erlauben könnte. Die Bundesbank operierte „nicht im luftleeren Raum. Sie ist in einem parlamentarisch- demokratischen System auf einen öffentlichen Grundkonsens angewiesen, der ihre allgemeinen Zielsetzungen im gesetzlichen Auftrag fixiert und ihr Vorgehen im Einzelfall unterstützt“. 5)
Vorsicht sollte jedoch geboten sein, wenn die Notenbank sich als eine ihrem Eigeninteresse ver- pflichtete Institution begreift. Neben den in diesem Zusammenhang weniger relevanten Einkom- mensbezügen der Direktoriumsmitglieder besteht der Inhalt dieses Eigeninteresses darin, daß mit der Selbstdarstellung als erfolgreiche Institution ein Prestigegewinn verbunden ist, der natürlich wieder den pekuniären Marktwert der Organisationsmitglieder steigert. Da der Notenbank letzt- endlich das Ziel der Währungssicherung vorgegeben ist, wird sie durch ein kompromißloses An- steuern dieses Zieles versuchen, ihre Reputation zu maximieren. Die Gefahr hierbei zu ‘engstir- nig’ zu handeln und die Auswirkungen der Geldpolitik auf die gesamte Volkswirtschaft bzw. die Konflikte mit der Regierung zu unterschätzen, sind jedoch groß.
Auf diese Problematik zielten auch die kürzlichen Attacken der Spitze des Bundesfinanzministeri- ums (BMF). Der Bundesfinanzminister und seine Staatssekretäre kritisierten das Bundesbankprä- sidium als ‘vordemokratisch’ und ‘absolutistisch’. „Blickt man in die Historie der Bundesbankpolitik, so hat es solche Auseinandersetzungen immer wieder gegeben. Im Ergebnis aber haben sich alle Politiker in Deutschland, [...], die glaubten, die Bundesbank unter massiven Druck setzen zu können, eine blutige Nase geholt. Die Reihe zieht sich von Adenauer bis zu Lafontaines Vorgänger Waigel.“ 6)
5) Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Mai 1988, 1988, S. 23.
6) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.
Einleitung 3
1.2 Ziel und Gang der Untersuchung
In der vorliegenden Diplomarbeit geht es einführend um den Aufbau und die Konzeption der Deutschen Bundesbank. Dabei wird zur besseren politischen Einordnung im zweiten Hauptkapitel auf die historische Entwicklung einer Notenbank in Deutschland eingegangen. Darauffolgend wer- den die mit der Etablierung verbundenen Zielsetzungen und Hoffnungen beschrieben. Eher rudi- mentär wird hingegen das kreditpolitische Instrumentarium der Deutschen Bundesbank behandelt, da dieses für einen Vergleich von Geld- und Fiskalpolitik nicht zwingend notwendig ist. Ein Ex- kurs über die Instrumente der Geldpolitik und den Handlungsspielraum der nationalen Fiskalpoli- tik im Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) runden diese Betrachtungen ab.
Das dritte Hauptkapitel stellt mit Hilfe von drei Beispielen dar, wie sich das Zusammenspiel von Deutscher Bundesbank und Bundesregierung im Laufe der Jahrzehnte entwickelt hat. Anhand prägender Zeitabschnitte werden die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank gezeigt. Hierzu wird einmal die Zeit des sogenannten deutschen Wirtschaftswunders in den 50er Jahren betrachtet, ehe der Umgang zwischen Notenbank und Bundesregierung im Verlauf der ersten Ölkrise 1973/74 mit der bis dahin verbundenen größten Wirtschaftskrise näher durchleuchtet wird. Das dritte Beispiel erläutert eingehend die nationalen und europäischen Aus- wirkungen, die besonders durch die deutsche Geldpolitik, aber auch die Fiskalpolitik im Zuge der Deutschen Einheit entstanden sind.
Das vierte Hauptkapitel befaßt sich mit dem prinzipiellen Verhältnis zwischen Geld- und Fiskalpo- litik. Hierbei sollen vor allem theoretische Überlegungen helfen, die Konsequenzen der Ent- scheidungen des jeweiligen Politikfeldes darzustellen. Durch die obigen Ausführungen werden mögliche Zielsetzungen und hierzu erforderliche Politikelemente für die Europäische Währungs- union (EWU) aufgezeigt. Darauffolgend sind in Kapitel fünf Strategien zur Vermeidung von Fehlern für die zukünftige Geld- und Fiskalpolitik in der europäischen Währungsunion dargestellt. Eine kritische Würdigung durch die Verfasser wird diese Diplomarbeit in einem sechsten Haupt- kapitel letztlich abrunden.
Einleitung 4
Die Bearbeitung dieser Diplomarbeit wurde folgendermaßen aufgeteilt: Falko Kubersky hat die Kapitel 2, 3.1, 3.2 und 3.4 ausgearbeitet. Henry Müller hat die Kapitel 3.3, 4 und 5 ausgearbeitet. Die Einleitung und die Schlußbetrachtung wurden in gemeinsamer Arbeit erstellt.
2. Wege zur deutschen Währungsordung der Nachkriegszeit- Entwick-
lung einer unabhängigen Notenbank in der Bundesrepublik Deutsch-
land
2.1 Historische Betrachtung vom Kaiserreich bis zum Zweiten Weltkrieg
Die Entwicklung eines gesamten deutschen Notenbankwesens kann in dem Beginn der Tätigkeit der Reichsbank am 01. Januar 1876 gesehen werden. Gleichzeitig wurden damit die organisatori- schen Voraussetzungen geschaffen, eine einheitliche Währung in Deutschland einzuführen. 7) Die neue Reichsbank hatte laut eines gesetzlichen Erlasses vom 14. März 1875 den Auftrag, den „Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, die Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen.“ 8) Dieses war um so notwendiger, da durch zahlreiche politische Neuordnungen und Veränderungen (z.B. durch den deutsch- französischen Krieg 1870/71 und die anschließende Reichsgründung von 1871) „ein Wirrwarr an Geldstücken in Umlauf gekommen war, daß es eine Wissenschaft bedeutete, sich zurechtzufinden und den Wert der einzelnen Geldsorten zu bestimmen.“ 9)
Da sich die oberste Leitung und Aufsicht jedoch in den Händen des Reichskanzlers 10) befanden, war von Anfang an eine Abhängigkeit der Reichsbank zu den deutschen politischen Stellen ge- geben. „Ihre Banknoten stellten bis 1909 zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel dar; sie waren jedoch auf Verlangen in kursfähiges deutsches Gold umzutauschen, d.h., praktisch gab die Reichsbank dafür Gold in einem festen Wertverhältnis ab. Entsprechend den Regelmechanismen der Goldwährung war die Reichsbank ebenso verpflichtet, Barrengold zu einem festen Preis an- zukaufen. Die Notenausgabe war durch Deckungsvorschriften und eine indirekte Kontigentierung begrenzt.“ 11)
7) Vgl.: Köllner, Chronik der deutschen Währungspolitik 1871-1972, 1972, S.17f.
8) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder- druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 1.
9) Köllner, Chronik der deutschen Währungspolitik 1871-1972, 1972, S. 15.
10) Anm.: im Dt. Reich (-1918) der höchste, vom Kaiser ernannte Regierungs- und Verwaltungsbeamte. Er be- stimmte die Richtlinien der Politik; die Anordnungen des Kaisers bedurften seiner Gegenzeichnung. Im Dt. Reich seit 1919 stellte er den Vorsitzenden der kollegialen Reichsregierung dar. Er wurde von Reichspräsi- denten ernannt und entlassen.
11) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder- druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 2.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurden durch den bereits erwähnten, entscheidenen Einfluß der Reichsregierung Maßnahmen ergriffen, um die anstehende Kriegsfinanzierung realisieren zu können. Zum einen wurde mit der Aufhebung der Einlösungsverpflichtungen für Banknoten faktisch der Übergang zur Papierwährung geschaffen, zum anderen wurden Schuldverschreibun- gen zur Banknotendeckung zugelassen und damit den Handelswechseln gleichgestellt. 12) „Diese Art der Kriegsfinanzierung schuf ein gewaltiges Inflationspotential, zumal das Güterangebot als Folge des Krieges immer stärker zurückging. Waffenstillstand und Friedensschluß brachten zu- dem kein Ende der inflationären Finanzierung der Ausgaben des Reiches [...].“ 13) Der Umlauf der Reichsbanknoten stieg in den Kriegsjahren um das Achtfache, von 2,6 Mrd. M 1913 auf 22,2 Mrd. M 1918, an.
Auch gestaltete sich nach dem Krieg eine Stabilisierung der Währung und damit verbunden die Umstellung der Volkswirtschaft auf eine Friedenswirtschaft nicht leicht 14) bzw. war im Grunde durch die Reichsregierung überhaupt nicht gewollt. Da auf der einen Seite durch kurzfristige Schatzwechsel, die bei der Reichsbank abdiskontiert wurden, zusätzliche Banknoten in den Um- lauf gebracht wurden, konnte auf der anderen Seite der Schuldendienst des Reiches gegenüber den Siegermächten wegen der zunehmenden Inflation leicht verringert werden. Diese ‘Arbeitstak- tik’ führte zu einem Wettlauf ‘gegen die Nullen auf den Geldscheinen‘, den die deutsche Volkswirtschaft nicht mehr ausbalancieren konnte. Spätestens im Oktober des Jahres 1923 war fast allen klar, daß Deutschland mit seinem Notenwesen unaufhaltsam auf den Abgrund zusteuer- te. Der Reichsbank/Reichsregierung und der Wirtschaft fehlten inzwischen jede rationale Hand- lungsbasis. Seit September 1922 - die Inflationsspirale hatte sich immer schneller gedreht und die Reichsbank war mit dem Nachdruck nicht nachgekommen - durften Kommunen und sogar In- dustriebetriebe eigene Zahlungsmittel ausgeben. 15) Der immer schnellere Wertverfall der Mark zwang die Unternehmen dazu, die eilbedürftigen Genehmigungen der Reichsbank zum Druck von weiteren Notgeldscheinen, sofern sie überhaupt noch beantragt wurden, telegraphisch einzuholen.
12) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 17.
13) Ebenda, S. 17.
14) Anm.: hier sind vor allem wichtige politische Ereignisse wie die rückkehrenden Wehrmachtssoldaten und der Ruhrkampf zu nennen.
15) Anm.: Allein in den Monaten vor der Währungsreform im November 1923 waren über 80.000 verschiedene Notgeldscheine im Umlauf.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 7
Am 15. Oktober 1923 hatte die Reichsregierung beschlossen, die Rentenmark als vorläufiges Zahlungsmittel einzuführen. Sie war in Goldmark durch erstrangige Grundhypotheken auf den gesamten deutschen Grundbesitz und Goldobligationen der Industrie, des Handels und der Ban- ken gesichert. Jetzt endlich konnte die Notenpresse anhalten und eine seriöse Budgetpolitik be- ginnen. Die Hyperinflation hatte bis dato zu einem tragödienartigen Anstieg des Wechselkurses zum US-Dollar geführt. In den folgenden Monaten wurde das noch umlaufende Notgeld nach und nach eingezogen; per Gesetz vom 11.Oktober 1924 löste die Reichsmark schließlich die Ren- tenmark als gesetzliches Zahlungsmittel ab. 16)
Obwohl die Reichsbank auf Betreiben der Siegermächte am 26. Mai 1924 durch ein deutsches Gesetz aus der politischen Abhängigkeit der Reichsregierung entbunden wurde, - im Wesentlichen sollten aus den früheren Regelmechanismen neue Folgerungen für ein unabhängiges Notenbank- wesen gezogen werden - sahen die Vertreter der ‘neuen’ Reichsbank keine Veranlassung, dem von der Regierung eingeschlagenen währungspolitischen Kurs aktiv entgegenzuwirken. Die voll- ständige Zerrüttung der deutschen Währung durch die beschriebenen inflationären Kräfte „veran- laßte das aus Anlaß des Dawesplanes eingesetzte Organisationskomitee, sich mit der Frage zu befassen, ob die alte Reichsbank beibehalten oder ob ein neues Institut errichtet werden sollte. Das Organisationskomitee gelangte abweichend von der Politik, die die Alliierten nach dem Zwei- ten Weltkrieg gegenüber der deutschen Zentralbank verfolgten, zu dem Ergebnis, das bestehende Institut zu reorganisieren.“ 17)
Das neue Reichsbankgesetz in seiner Fassung vom 30. August 1924 stellte eine Art Neuanfang bezüglich des politischen Wesens einer Notenbank in Deutschland dar. „Im betonten Gegensatz zu der früheren Regelung bestimmte §1 des neuen Gesetzes nunmehr ausdrücklich, daß die Reichsbank eine von der Reichsregierung unabhängige Bank sei, welche die Aufgabe hatte, den Geldumlauf im gesamten Reichsgebiet zu regeln, den Zahlungsausgleich zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sorgen.“ 18)
16) Anm.: 1 US $ = 4,2 Billionen M.
17) Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 9.
18) Ebenda, S. 9f.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 8
Darüber hinaus wurden für das Reich erschwerende Maßnahmen geschaffen, die eine Kreditge- währung der Notenbank an das Reich stärker reglementieren und begrenzen sollten. 19)
Die Konsequenzen aus der Niederlage der deutschen Truppen im Ersten Weltkrieg führten dazu, daß in einem geschaffenen Generalrat ein politischer Einfluß der Siegermächte auf die Reichs- bank ausgeübt wurde, um die Erhaltung der Zahlungsverpflichtungen an Reparationsleistungen an die Siegermächte zu garantieren. 20) Von 14 ständigen Mitgliedern des Generalrates waren sieben deutsche Staatsbürger und je ein Mitglied aus Großbritannien, Frankreich, Italien, Belgien, den Vereinigten Staaten, der Niederlande und der Schweiz. Dieser Einfluß war jedoch nicht prägnant für das Wirken einer Notenbank in Deutschland, stellte gleichwohl eine völlig neue Erfahrung in der Geschichte des Notenbankwesens dar.
Nach der Annahme des Young-Plans 21) gingen die Funktionen der Ausländer wieder auf deut- sche Mitglieder über. Durch eine Bankgesetznovellierung im Oktober 1933 wurde der Generalrat vollständig beseitigt. Alle Mitglieder des Reichsbankdirektoriums konnten jetzt durch Adolf Hitler abberufen bzw. bei parteitreuer Gesinnung neu ernannt werden. 22) Damit wurden erste Weichen gestellt, um das Geld- und Notenbankwesen konsequent in den Dienst nationalsozialistischer Ziele zu stellen. 23) „Im Jahre 1937 wurde das Reichsbankdirektorium dem ‘Führer’ unmittelbar unter- stellt. Anfang 1939 wurde das Reichsbankdirektorium abgelöst, nachdem es unter der Leitung von Hjalmar Schacht in einer an Hitler gerichteten vertraulichen Denkschrift auf die inflatorischen Gefahren der ungehemmten Ausgabenwirtschaft des Staates hingewiesen hatte.“ 24) Sukzessive wurde somit die Unabhängigkeit der deutschen Notenbank beseitigt und diese verpflichtet, dem Reich uneingeschränkt Geldmittel in Form von Krediten zu gewähren (Gesetz über die Reichs-
19) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Son- derdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 2f.
20) Vgl.: Ebenda, S. 3.
21) Anm.: Der Young-Plan trat im Mai 1930 in Kraft und stellte eine Revision der deutschen Reparationsfragen dar. Ungeachtet, daß der Young-Plan für das Deutsche Reich eine Erleichterung in den Zahlungsmodalitä- ten bedeutete, setzte eine heftige nationalistische Agitation gegen seine Ratifizierung ein.
22) Vgl.: Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 12.
23) Anm.: Aufrüstung und Kriegsfinanzierung.
24) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder- druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 3.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 9
bank vom 15. Juni 1939).
25)
Somit war die Stabilität des Geldwertes formalrechtlich reinweg den staatlichen Willkürhandlungen preisgegeben.
2.2 Die Entwicklung eines Zentralbanksystems nach dem Zweiten Weltkrieg
Die in Kapitel 2.1 beschriebene Geld- und Finanzpolitik des nationalsozialistischen Führerregimes hatte innerhalb kürzester Zeit zum zweiten Mal zu einem sich vollziehenden Niedergang der deut- schen Währung geführt. 26) In diesem Kapitel wird der Neuaufbau des Notenbankwesens nach dem vollständigen Zusammenbruch mit der Entwicklung eines deutschen Zentralbanksystems be- schrieben.
2.2.1 Voraussetzungen und Bedingungen
Ausgangspunkt der Überlegungen ist die Fragestellung nach den Positionen der alliierten Sieger- mächte USA, Großbritannien, Frankreich und UdSSR in Sachen Ordnungs- und Wirtschaftspoli- tik. Deutschland, mit seinen alten und neuen politischen Entscheidungsträgern, war nicht nur zum „Spielball der Besatzungsmächte“ 27) geworden, sondern mußte auch die geld- und finanzpoliti- schen Grundsatzentscheidungen der erwähnten alliierten Siegermächte tragen. 28) Dazu gehört sicherlich zum einen die mehr als 40 Jahre dauernde Teilung Deutschlands mit seinen zwei parallel laufenden Staatsökonomien sowie zum anderen die Umstellung des deutschen Geld- und Noten- bankwesens in ein ostdeutsches und ein westdeutsches Währungssystem. 29) Zweiteres spiegelte mit seinem straffen förderativen Aufbau den Charakter des amerikanischen Notenbanksys- tems wider. Im Rahmen der allgemeinen Dezentralisierungsmaßnahmen - diese waren Teil der unter den 4 D´s (Denazifizierung, Demilitarisierung, Demontage und Demokratisierung) bekannten ordnungs- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen der westlichen Besatzungsmächte - wurden in den Besatzungszonen die noch heute gesetzmäßigen Landeszentralbanken ins Leben gerufen. Diese waren mit der Umsetzung der Notenbankpolitik beauftragt, jedoch waren sie nicht mit den Rechten der Notenemission ausgestattet. 30) Um diesem System eine ‘Dachorganisation’ zu ver-
25) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 20.
26) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.
27) Voy/Polster/Thomasberger (Hrsg.), Marktwirtschaft und politische Regulierung, Beiträge zur Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland (1949-1989), 1991, S. 170.
28) Vgl.: Schacht, Die Politik der Bundesbank, München, ohne Jahresangabe, S. 11f.
29) Anm.: Im weiteren Verlauf dieser Betrachtungen werden jedoch nur die Entwicklungen auf dem westdeut- schen Sektor nähergehend betrachtet.
30) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 10
schaffen, und somit zu einem geschlossenen und vereinheitlichten System zu gelangen, wurde per alliiertem Verwaltungsakt die Bank deutscher Länder (BdL) ins Leben gerufen. 31) Keinesfalls war damit jedoch der Versuch unternommen worden, alte Organisationsstrukturen der von oben nach unten straff gegliederten ehemaligen Reichsbank erneut in ein Notenbanksystem hineinzudrücken, sondern vielmehr der Wille, ein Spitzeninstitut in einem zweistufigen Zentral- banksystem einzuführen. Tatsächlich jedoch war die BdL nur die ‘Bank der Landeszentralban- ken’, da sich das Grundkapital dieses Dachinstituts ausnahmslos im Besitz der elf Landeszentral- banken befunden hatte. 32)
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und Inkrafttreten des Grundgesetzes (GG) wurde „der Bund verpflichtet, eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank zu errichten und damit bis dahin geltendes Besatzungsrecht durch deutsches Recht abzulösen.“ 33) So wurde mit dem verfassungsmässig gegebenen Auftrag auf Grundlage des am 26. Juni 1957 in Kraft treten- den Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) „eine rechtlich einheitliche Zentralbank auf Bundesebene geschaffen. Die bis dahin selbständigen Landeszentralbanken wurden gemäß §1 Bundesbankgesetz mit der Bank Deutscher Länder verschmolzen. Die so erweiterte und umorga- nisierte Bank Deutscher Länder wurde in Deutsche Bundesbank umbenannt.“ 34)
2.2.2 Geldverfassung der BRD und Konstruktion der Bundesbank
Bereits 1945 war von den alliierten Besatzungsmächten die Forderung gestellt worden, eine zu- künftige, einheitliche Zentralbank möge eine beschränkt autonome Stellung im politischen Sys- tem des neuen Deutschlands innehaben und nicht durch Vereinnahmung verfassungsmäßig ge- deckter Aufgaben in einen Konflikt mit anderen politischen Stellen geraten. 35) Daher wurden diese Forderungen auch bei der späteren Ausgestaltung des politischen Systems hinreichend berück- sichtigt. In Art. 88 des GG ist festgelegt: „Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. [...], die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet“ sowie in Art. 73, Abs. 4 GG „Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
31) Vgl.: Spindler/Becker/Starke, Die Deutsche Bundesbank, 1973, S. 12f.
32) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 21.
33) Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonder- druck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 5.
34) Bachmann, Die geldpolitische Rolle der Bundesbank, 1991, S.3.
35) Vgl.: Schacht, Die Politik der Bundesbank, ohne Jahresangabe, S. 11ff.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 11
[...] das Währungs-, Geld und Münzwesen, [...].“ Damit werden bis zum heutigen Tag die Rollen des deutschen Bundestages und der Bundesregierung bei der Währungs- und Notenbankpoli- tik explizit geregelt. Im besonderen wird dort dem Bund eindeutig die Verantwortlichkeit in Sa- chen Gesetzgebung mit Währungsbezug zugewiesen, und somit die politische Stellung der Bun- desregierung zur Deutschen Bundesbank geregelt.
Im Gegenzug regelte der §12 des BBankG 36) in aller Kürze die politische Stellung der Deutschen Bundesbank zur Bundesregierung. Im Wortlaut besagt dieser Paragraph: „Die Deutsche Bundes- bank ist verpflichtet, unter Wahrung ihrer Aufgaben die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundes- regierung zu unterstützen. Sie ist bei der Ausübung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.“ Danach steht nicht die Verpflichtung, die allgemeine Wirtschafts- und Finanzpolitik der legislativen Staatsgewalt in Form der Bundesre- gierung allgegenwärtig zu unterstützen, sondern vielmehr die vom Gesetzgeber an die Deutsche Bundesbank auferlegten eigenen Aufgaben vorrangig und in jedem Fall zu erledigen. 37) Diese eigenen Aufgaben der Deutschen Bundesbank werden in §3 BBankG wie folgt definiert: „Die Deutsche Bundesbank regelt mit Hilfe der währungspolitischen Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmässige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland.“ Die Zielvorgabe ‘Sicherung der Währung’ ist eine sehr globale Formulie- rung. Sie kann als Sicherung des Binnenwertes der Währung (im Sinne der ‘Preisniveaustabilität’) aber auch als Sicherung des Außenwertes der Währung (im der Sinne ‘Kursstabilität’) interpre- tiert werden. 38)
Den organisatorischen Aufbau der Deutschen Bundesbank zeigt die folgende Abbildung 1.
36) Anm.: Die Modifikationen durch das Sechste Änderungsgesetz vom 22. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I, S. 3274) bleiben unberücksichtigt. In einem Exkurs in Kapitel 2.2.4 werden diese Änderungen detailliert dargestellt.
37) Vgl.: Roeper/Weimer, Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, 1996, S. 59.
38) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 30.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 12
Abb. 01: Organisationsaufbau der Deutschen Bundesbank
Vgl.: in Anlehnung an Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Sonderdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 9 und Mussel, Grundlagen des Geld- wesens, 1992, S. 58; eigene Darstellung.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 13
Die Deutsche Bundesbank wurde bis zur Übernahme von Aufgaben durch die Europäische Zent- ralbank (EZB) am 01. Januar 1999 durch ihre Institutionen ‘Direktorium’, ‘Zentralbankrat’ und die Landeszentralbanken gesteuert. Der Zentralbankrat bildete das willensbildende Gremi- um und besteht immer noch aus den Mitgliedern des Direktoriums (Präsident und Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, aus den Vorständen der neun Landeszentralbanken sowie bis zu sechs weiteren Mitgliedern, die eine fachliche Kompetenz vorzuweisen haben). Mitglieder der Bundesregierung können darüber hinaus an den Sitzungen des Zentralbankrates teilnehmen. Ihnen ist jedoch das Stimmrecht verwehrt. 39) Der Zentralbankrat hatte laut §6 BBankG die Währungs- und Kreditpolitik der Bank zu bestimmen und stellt weiterhin allgemeine Grundhaltungen für die tägliche Geschäftsführung und die Verwaltung auf. Er grenzte die Befugnisse des Direktoriums sowie der Vorstände der Landeszentralbanken ab. Weitere Vollmachten waren in den §§7, 8, 13, 26, 29, 31 und 32 BBankG enthalten. 40) Die Beschlüsse des Zentralbankrates wurden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen rechtskräftig. 41)
Die allgemeine Geschäftspolitik des Zentralbankrates wurde vom Direktorium als ausführendes ‘Exekutiv-Organ’ vollzogen. Das Direktorium „leitet und verwaltet die Bank, soweit hierfür nicht die Vorstände der Landeszentralbanken zuständig sind. Insbesondere sind dem Direktorium vor- behalten:
1. „Geschäfte mit dem Bund und seinem Sondervermögen,
2. Geschäfte mit Kreditinstituten, die zentrale Aufgaben im gesamten Bundesgebiet haben,
3. Devisengeschäfte und Geschäfte mit dem Ausland,
4. Geschäfte am offenen Markt.“ 42)
Alle Mitglieder des Direktoriums, auch der Präsident und der Vizepräsident, werden vom Bun- despräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für einen Zeitraum von acht Jahren bestellt. 43) Beschlüsse des Direktoriums werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stim-
39) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 59.
40) Anm.: An dieser Stelle wird jedoch auf eine nähergehende Betrachtung verzichten, da die Behandlung die- ser Vollmachten den Rahmen dieser Diplomarbeit sprengen würde.
41) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Son- derdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 8.
42) Vgl.: BBankG, §7.
43) Anm.: Ausnahmen sind möglich, als kürzester Zeitraum ist jedoch zwei Jahre festgesetzt.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 14
men gefaßt, in bestimmten Fällen ist jedoch eine andere Mehrheitsregelung erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (Präsident oder Vizepräsident). 44)
Die Deutsche Bundesbank unterhielt vorerst in jedem Bundesland eine Hauptverwaltung (Landes- zentralbank). Nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung sind seit November 1992 nur noch neun Landeszentralbanken 45) vorhanden, da mehrere Hauptverwaltungen zusammengefaßt wor- den sind. 46)
Der Vorstand jeder Landeszentralbank (Präsident, Vizepräsident und je nach Satzung bis zu zwei weitere Vorstandsmitglieder) ist für die in seinem Bereich anfallenden Geschäfte und Verwal- tungsangelegenheiten verantwortlich, insbesondere sind das:
1. „Geschäfte mit dem Land oder den Ländern sowie mit öffentlichen Verwaltungen,
2. Geschäfte mit Kreditinstituten im Land oder in den Ländern ihres Bereichs, soweit diese nicht
nach §7 Abs. 1 Nr. 2 dem Direktorium vorbehalten sind.“ 47)
Auch die Präsidenten der Landeszentralbanken werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesrates für acht Jahre (kürzere Zeiträume sind ausnahmsweise zulässig) ernannt; aller- dings macht der Bundesrat seine Vorschläge aufgrund eines Vorschlags der nach Landesrecht zuständigen Stellen. Darüber hinaus kommt es zu einer Anhörung des Zentralbankrates, der hier seine Kompetenzen wahrnimmt. „Dieser Wahlmodus entspricht dem förderativen Gedanken. Dagegen werden der Vizepräsident und die weiteren Vorstandsmitglieder auf Vorschlag des Zentralbankrates direkt vom Bundesbankpräsidenten bestellt.“ 48)
„Das kreditpolitische Instrumentarium der deutschen Zentralbank ist nach dem letzten Kriege wesentlich erweitert und verfeinert worden. Früher, zur Zeit der Goldwährung, als Geldversor- gungs- und Zahlungsbilanzausgleich weitgehend automatisch durch Zu- und Abflüsse von Gold
44) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Son- derdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 122.
45) Vgl.: Krüger, Makroökonomie - Allgemeine Volkswirtschaftslehre II, 1996, S. 134.
46) Anm.: Zusammengefaßt wurden z.B. die Verwaltungen der Länder Freien und Hansestadt Bremen, Nieder- sachsens und Sachsen-Anhalts.
47) Vgl.: BBankG, §8.
48) Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 59f.
reguliert wurden, genügte der Zentralbank als Korrektiv die Diskontpolitik.“ 49) Wie bereits er- wähnt, sind durch die Gründung des ESZB wesentliche Aufgaben der Geld- und Kreditpolitik von der Deutschen Bundesbank zur EZB übergegangen. 50) Aufgrund der starken Europäisierung sind die Eventualitäten einer Geldschöpfung inner- und außerhalb des deutschen und vor allem europä- ischen Zentralbanksystems so beachtlich, daß es einer ständigen Lenkung mit diversen Steuer- mechanismen bedarf. Diese dienen zwar dem gleichen Arbeitsziel, müssen jedoch in der idealen Kombination angewendet werden, um die größtmögliche Wirkung zu gewährleisten. 51)
Im folgenden werden die wichtigsten kreditpolitischen Instrumentarien, die bis zum 31. Dezember 1998 von der Deutschen Bundesbank genutzt wurden, jedoch nur in aller Kürze vorgestellt, da in dieser politikwissenschaftlichen Diplomarbeit grundlegende, wirtschaftswissenschaftliche Definiti- onen aus dem Rahmen fallen würden. Seit Inkrafttreten der Änderungen des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank für die dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungs- union werden diese kreditpolitischen Instrumentarien ausschließlich durch den EZB-Rat festge- legt.
ð Refinanzierungspolitik (RFP): Unter dem Begriff ‘Refinanzierung’ versteht man im allgemei- nen einen Zinsabzug beim Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln durch die Banken (Dis- kontkredit) bzw. die Beleihung von bestimmten Wertpapieren (Lombardkredit). Bei Wechsel- geschäften erhält der Verkäufer, i.d.R. Industrieunternehmen, den um den Diskont gekürzten Wechselbetrag von der Bank und kann unmittelbar danach darüber verfügen. Im Zusammen- hang mit dieser Diplomarbeit interessiert vor allem der Diskontsatz, zu dem die Banken die von ihnen angekauften Wechsel an die Landeszentralbanken weiterverkaufen können. Der Diskont wird auch als Bankrate oder Rediskontsatz bezeichnet. Der Lombardsatz ist überwie- gend für Geschäftsbanken entscheidend, da die Banken darauf angewiesen sind, bei erhöhtem Geldbedarf diesen ggf. mit Zentralbankguthaben im Lombardweg zu decken. 52)
49) Roeper/Weimer, Die D-Mark - Eine deutsche Wirtschaftsgeschichte, 1996, S. 65.
50) Anm.: In Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Einführung des Euro ist das Gesetz über die Deut- sche Bundesbank geändert werden. In einem Exkurs werden in Kapitel 2.2.4 diese wesentlichen Änderun- gen dargestellt.
51) Vgl.: Issing, Einführung in die Geldpolitik, 1990, S. 59f.
52) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 169 ff.
ð
Offenmarktpolitik (OMP):
Unter der OMP ist der An- und Verkauf von Wertpapieren durch die Deutsche Bundesbank auf eigene Faktur, also am offenen Markt, bei gleichzeitiger Rück- kaufsvereinbarung durch die Banken zu verstehen (sog. Wertpapierpensionsgeschäfte). Ge- mäß §21 BBankG ist das erste Ziel dieser Offenmarktpolitik die Regulierung des Geldmark- tes. Über die OMP kann eine direkte Steuerung der Geldmengen vorgenommen werden.
53)
ð Mindestreservenpolitik (MRP): Mindestreserven sind Pflichtguthaben bei einer Zentralbank, die von Kreditanstalten in einem bestimmten Verhältnis zu den Einlagen der Kundschaft mo- natsdurchschnittlich gehalten werden müssen. Seit den sechziger Jahren hat die Mindestreseve als Instrument der Liquiditätsabschöpfung immer mehr an Bedeutung gewonnen, während die Funktion zur Sicherung der Kundengelder in den Hintergrund gerückt ist. Die MRP beeinflußt dabei direkt die Höhe des Geldmengenumlaufs sowie die Kreditgewährung, d.h. durch die Herabsetzung der Mindestreserven wird das bei der Zentralbank gebundene Geld der Kredit- anstalten frei und kann für die Kreditgewährung eingesetzt werden. 54)
Zukünftig wird der Zentralbankrat im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch die allgemei- nen Richtlinien für die Geschäftsführung und die Verwaltung bestimmen, wie die Bundesbank die geldpolitischen Beschlüsse der EZB umsetzen wird. 55)
Wichtig bei der Betrachtung der geldpolitischen Instrumente ist die Wirkung bei Änderungen der einzelnen Zinssätze. Während die OMP eher die kurzfristige Zinspolitik der Bundesbank wider- spiegelte, und die Zinsentwicklung am Geldmarkt bestimmen und glätten sollte, hatten die Dis- kont- und die Lombardpolitik eher mittel- bis langfristigen Charakter, da sie in der Regel seltener geändert wurden. Durch eine Erhöhung oder Senkung der Zinssätze gab die Bundesbank ein Zinssignal an die Wirtschaft weiter. Dieses wurde über die Geschäftsbanken in der Regel an die Unternehmen und Verbraucher über die Kredit- und Einlagenkonditionen weitergegeben. - Theo- retisch sollen durch diesen Vorgang gesamtwirtschaftliche von der Notenbank gewünschte Ent- wicklungen ausgehen. Aus dem Theorieverständnis sollen damit zum einen Konsum und Investiti- onen gefördert oder gedrosselt werden, und zum anderen die Zinsstrukturkurve des Geld- und
53) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Die Deutsche Bundesbank - Geldpolitische Aufgaben und Instrumente, Son-
derdruck der Deutschen Bundesbank Nr. 7, 1993, S. 73 ff.
54) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 184 ff.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 17
Kapitalmarktes beeinflußt werden. Hierdurch ist es z.B. möglich, daß bei attraktiven Zinsen ver- mehrt Gelder angelegt und damit dem Markt entzogen werden, und nicht über den Konsum die Geldmenge und damit die Inflationsrate erhöhen können.
56)
-
2.2.3 Unabhängigkeit der Bundesbank
In den vorangangenen Unterkapiteln wurden die Fragen nach den Bedingungen und der Kon- struktion einer deutschen Notenbank erläutert. Deutlich wurde dabei auch die politische Stellung herausgearbeitet. In eine solche Diskussion gehört jedoch als wesentlicher Aspekt, ob und was einer Zentralbank die Unabhängigkeit verleiht.
Zunächst versteht sich von selbst, daß die bloße Übertragung der geldpolitischen Verantwortung auf die Notenbank zwar eine gute Ausgangsbasis für einen erfolgreichen Neuanfang im Nach- kriegsdeutschland darstellte, jedoch keine Gewährleistung für die tatsächliche Unabhängigkeit sein konnte. „Einleuchtend scheint zudem, daß Untersuchungen der Zusammenhänge zwischen wirt- schaftlicher Performance und Notenbankverfassung berücksichtigen müssen, daß die wirtschafts- politischen Prioritäten der Gesellschaft nicht überall gleich sind. Es ist insoweit kein Zufall, daß sich gerade die Deutschen mit ihren Erfahrungen zweier Hyperinflationen in diesem Jahrhundert für eine auf Stabilität verpflichtete, unabhängige Notenbank entschieden haben.“ 57) Fast automa- tisch stellt sich die Anschlußfrage, was genau unter ‘Unabhängigkeit der deutschen Noten- bank’ zu verstehen ist. Gibt es sogar Determinanten und Indikatoren, die diese Unabhängigkeit darstellen und eine Bewertung zulassen?
Neben den in Kapitel 2.2.2 vorgestellten kreditpolitischen Instrumentarien, die eine instrumentel- le Unabhängigkeit darstellen, unterscheidet Issing bei der Unabhängigkeit „zwischen funktiona- len und personellen Elementen [...]. Bei der Erfassung des funktionalen Abhängigkeitsgrades liegt es nahe, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.“ 58)
55) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Januar 1998, 1998, S. 28f.
56) Vgl.: Adam, Wirtschaftspolitik und Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, 1992, S. 112ff.
57) Issing, Unabhängigkeit der Notenbank und Geldwertstabilität, 1993, S. 15.
58) Ebenda, S. 16.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 18
In personeller Hinsicht sorgen die Vorschlagsrechte des Bundesrates und der Bundesregierung bzw. Länderregierungen, die zur Verhütung von Beeinflußungen eingesetzt werden, für einen wirksamen Schutzmechanismus. Darüber hinaus schützt die fehlende Möglichkeit, Mitglieder der Organe der Bundesbank vorzeitig abzuberufen, vor einer politischen Einflußnahme durch die staatspolitischen Gewalten. 59) Solveen führt demgegenüber noch die finanzielle Unabhängigkeit an. D.h., er definiert, wie groß der finanzielle Spielraum der Bundesbankorgane ist, über eigene Einnahmen und ein eigenes Budget zu verfügen. 60)
„Natürlich lebt auch eine ‘unabhängige’ Zentralbank nicht im luftleeren Raum. Insofern kann auch Geldpolitik niemals ‘apolitisch’ sein.“ 61) Die Forderung nach Unabhängigkeit, die durch die alliier- ten Siegermächte bereits bei der Konstitution der BdL aufgestellt worden war, beinhaltet aber nicht nur das Interdikt für die jeweilige Bundesregierung, der Notenbank ausdrückliche Verhal- tensmaßregeln zu erteilen. Sie stellt vielmehr auch den Verzicht dar, durch politische Attacken gegenüber den Mitgliedern des Bundesbankpräsidiums, diese zu einer geldpolitischen Flankierung zu veranlassen. 62)
„Dieses Grundverständnis spiegelt sich in der Forderung nach ‘Entpolitisierung’ der Geldpolitik wider, die seit Mitte der 80er Jahre - auch als ‘Prinzip Bundesbank’ apostrophiert - ihren welt- weiten Siegeszug angetreten und ihren spektakulären Niederschlag im Statut der EZB und im Maastrichter Vertrag gefunden hat.“ 63)
Die Auswirkungen, die aus diesen einzelnen Unterscheidungsmerkmalen der Zentralbankautono- mie hervorgehen können, sind außerordentlich variabel. An dieser Stelle kann jedoch nicht eine umfassende Charakteristik vorgestellt werden. Vielmehr wird im folgenden Hauptteil dieser Dip- lomarbeit der Versuch unternommen, anhand von konkreten, aus der politischen Praxis entnom- menen Beispielen, die Abhängigkeiten von den jeweiligen politischen und auch ökonomischen Situationen darzustellen und die Frage der Verteilung von Macht, Einfluß und Prestige aus geld- und fiskalpolitischer Sicht zu beantworten.
59) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 1992, S. 60f.
60) Vgl.: Solveen, Der Einfluß der Unabhängigkeit auf die Politik der Zentralbanken, 1998, S. 8. 61) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.
62) Vgl.: Issing, Von der D-Mark zum Euro, Vortrag und Diskussion in Konstanz am 4. Juli 1998. 63) Caesar, Suche nach dem Sündenbock, in: Handelsblatt, Ausgabe Nr. 220, 1998, S. 27.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 19
2.2.4 Exkurs: Handlungsrahmen der Geldpolitik in der EWU - die Integration der Bundesbank in
das ESZB Die Kompetenz für die Wechselkurspolitik liegt nach dem Maastrichter Vertrag nicht bei der EZB, sondern beim Ministerrat der EU. Die EZB hat ausschließlich die Möglichkeit, über Emp- fehlungen und Konsultationen in der Wechselkursfrage Einfluß zu nehmen. Der Ministerrat kann z.B. förmliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem gegenüber Drittwährungen treffen. 64) Er darf internationale Abkommen in Währungsfragen oder bei Devisenregelungen aushandeln. Er sollte seine Entscheidungen aber im Einklang mit dem Ziel der Preisstabilität, dem vorrangigen Ziel der EZB, treffen. 65) Die Notenbankgouverneure und Finanzminister der EU haben sich auf einem Treffen im September 1997 darauf geeinigt, daß von politischer Seite nur in Ausnahmefällen ‘all- gemeine Orientierungen’ zur Wechselkurspolitik ausgesprochen werden. Auf die Vorgabe von Wechselkurszielen soll zudem ganz verzichtet werden. 66)
Aus einer großen Anzahl von geldpolitischen Instrumenten innerhalb der EU-Länder ist die OMP mit den Wertpapierpensionsgeschäften in den 90er Jahren in den Vordergrund gerückt. 67) Inner- halb der geldpolitischen Operationen des ESZB wird OMP im Mittelpunkt stehen, um die laufen- de liquiditätspolitische Steuerung des Geldmarktes zu gewährleisten. 68) Die Offenmarktgeschäfte werden eingesetzt, um die Zinssätze und die Liquidität am Geldmarkt nach den Vorstellungen des
ESZB zu steuern. Dem ESZB stehen mehrere verschiedene Möglichkeiten zur Durchführung der
Offenmarktgeschäfte zur Verfügung. Wichtigstes Instrument sind die befristeten Transaktionen, die in Form von Pensionsgeschäften oder Pfandkrediten durchgeführt werden. 69)
64)
Vgl.: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Art. 109.
65) Vgl.: Schiemann, Eine autonome Zentralbank für Europa?, in: Caesar/Scharrer (Hrsg.), Maastricht: Königs- weg oder Irrweg zur Wirtschafts- und Währungsunion?, 1994, S. 317.
66) Vgl.: o.V., Die EWU-Vorbereitung kommt erfolgreich voran, in: Börsen-Zeitung, Ausgabe 16.September 1997, S. 4.
67) Vgl.: Deutsche Bank Research, Der Euro: Eine stabile Währung für Europa, 1997, S. 22. 68) Vgl.: Lamfalussy, Geldpolitik in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, in: Randzio-Plath (Hrsg.), Der Euro - mehr als ein Symbol, 1996, S. 108.
69) Vgl.: EWI, Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3 - Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumen- te und Verfahren des ESZB, S. 4f.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 20
Das Instrument der
Mindestreserve
wird durch die EZB für die Geldpolitik genutzt werden.
70)
„Das EZB wird einen Reservesatz von 2% anwenden. Dieser bezieht sich auf die folgenden Ver- bindlichkeitenkategorien: täglich fällige Einlagen, Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren, Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren, Schuld- verschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu zwei Jahren sowie Geldmarktpapie- re.“
71)
Die Mindestreserve muß nach dem deutschen Vorbild monatsdurchschnittlich gehalten werden. Damit kommt es kurz vor Ende der Erfüllungsperiode nicht zu einer erhöhten Nachfrage nach Zentralbankgeld und kurzfristig nicht zu einer unrealistischen Zinsbildung.
72)
Zudem hat die Nutzung der Mindestreserve den Vorteil, daß die EZB in effizienterer Weise als Liquiditätsbereit- steller fungieren kann. Durch den Markt-entzug der Gelder und die gewählte Höhe der Mindest- reserve ist sie in der Lage, eine Liquiditätsknappheit zu erzeugen oder zu vergrößern.
73)
Dagegen scheint das Motiv des Gläubigerschutzes für den Anleger gegenüber den Banken an Wichtigkeit verloren zu haben. Es gibt keinen Hinweis darauf, daß die Mindestreservepflicht aus diesem Grund bestehen soll.
Im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die Einführung des Euro ist auch das Gesetz über die Deutsche Bundesbank geändert worden, um notwendige Anpassungen und Aufhebungen für die Integration der Deutschen Bundesbank in das ESZB zu ermöglichen. „Die nationalen Zentral- banken sind integraler Bestandteil des ESZB und handeln gemäß den Leitlinien und Weisungen der EZB (Art. 14.3 ESZB-Statut). Daneben können sie auch andere als die im ESZB-Statut be- zeichneten Aufgaben wahrnehmen, soweit dies mit den Zielen und Aufgaben des ESZB vereinbar ist.“ 74)
§3 BBankG wurde neu formuliert und übernimmt die Zielsetzungen des ESZB; gleichzeitig macht er die Einbindung der Deutschen Bundesbank nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirt- schafts- und Währungsunion deutlich: „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundes-
70) Vgl.: Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zent- ralbank, Art. 19(1).
71) Europäische Zentralbank, Pressemitteilung: Die Anwendung eines Mindestreservesystems des Europäi- schen Systems der Zentralbanken in der dritten Stufe, 13. Oktober, 1998, S. 1.
72) Vgl.: Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht für das Jahr 1995, 1996, S. 107.
73) Vgl.: Lamfalussy, Geldpolitik in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, in: Randzio-Plath (Hrsg.), Der Euro - mehr als ein Symbol, 1996, S. 108.
74) Deutsche Bundesbank, Monatsberichte der Deutschen Bundesbank Januar 1998, 1998, S. 26f.
Wege zur deutsche Währungsordnung der Nachkriegszeit 21
republik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken. Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewähr- leisten und sorgt mit für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland. Sie nimmt darüber hinaus die ihr nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben wahr.“ 75)
Wie bereits in Kapitel 2.2.1 beschrieben, regelt der §12 BBankG die politische Stellung der Deutschen Bundesbank zur Bundesregierung. Er wird künftig lauten: „Die Deutsche Bundesbank ist bei der Ausführung der Befugnisse, die ihr nach diesem Gesetz zustehen, von Weisungen der Bundesregierung unabhängig. Soweit dies unter Wahrung ihrer Aufgabe als Bestandteil des Euro- päischen Systems der Zentralbanken möglich ist, unterstützt sie die allgemeine Wirtschaftspolitik der Bundesregierung.“ 76)
Dabei bleibt jedoch fraglich, inwieweit die Bundesbank die bislang herausragende Stellung halten kann. Durch die Aufhebung der §§15 und 16 BBankG und der Änderung des §3 BBankG nimmt die Bundesbank nur noch eine rein ausführende Stellung ein. Die Bundesregierung könnte viel- mehr zukünftig versuchen, an der Bundesbank vorbei, in die Entscheidungen des EZB-Rates durch politische Diskussionen oder sogar direkter Steuerung einzugreifen und so die Unabhängig- keit der EZB in Frage zu stellen. Klaus Gretschmann, neuer wirtschaftspolitischer Berater des Bundeskanzlers sieht hier u.a. Möglichkeiten, indem die Entscheidungen des EZB-Rates transpa- renter gestaltet werden sollen und ein Rechenschaftsbericht vor dem Europäischen Parlament abgelegt werden soll. 77)
Ende des Exkurses.
75) Vgl.: BBankG in seiner Form nach Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 22. Dezember 1997 (Bundesgesetzblatt I, S. 3274).
76) Vgl.:Ebenda.
77) Vgl.: Ranthum/Thelen, Wir verschaffen uns Gehör, in: Wirtschaftswoche, Ausgabe Nr. 48, 1998, S. 22.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 22
tisch verpflichteten Notenbank für eine Volkswirtschaft - Ausführun-
gen an drei gewählten Beispielen
3.1 Die Zeit des Wirtschaftswunders
Das politische und wirtschaftliche System der Bundesrepublik in den fünfziger Jahren kann mit zwei Schlagworten einfach, aber bezeichnend umschrieben werden:
ð Neuordnung und ð Wirtschaftswunder.
„Hinter dem Schirm der Besatzungsmächte konnte sich das Bürgertum wirtschaftlich und politisch reorganisieren.“ 78) Wirtschaftlich brachte diese Reorganisation einen erheblichen Strukturwandel mit sich. Vor allem die Beschäftigung im sekundären 79) und tertiären Sektor 80) hatte überpro- portional zugenommen, dagegen war die Beschäftigtenzahl in den Bereichen Landwirtschaft, Forsten und Fischerei zurückgegangen. 81) Nachdem die Demontagen der alliierten Siegermächte im Jahr 1951 eingestellt worden waren, konnte sich die westdeutsche Wirtschaft allmählich kon- solidieren. Es war möglich, technisch neuartige und produktive Anlagen zu errichten. Die hohe Arbeitslosigkeit in den frühen fünfziger Jahren und eine gemäßigte Lohnpolitik führten ferner zu niedrigen Lohnstückkosten. Äußere Faktoren wie der Marshall-Plan oder auch der Korea- Boom wirkten als zusätzliche Impulse und Verstärkung. „Bereits 1953 erreichte das Pro-Kopf- Einkommen in konstanten Preisen 100% des Niveaus von 1938, und von da an stieg es sehr schnell weiter. Der wirtschaftliche Wiederaufbau ging ohne einen Bruch in wirtschaftliches Wachstum über.“ 82) Das Wirtschaftswachstum war in vollem Gange; der Lebensstandard hatte sich im Gegensatz zum Beginn des Jahrzehnts merklich verbessert. Der Selbstzufriedenheitsgrad der Bevölkerung stieg mit dem Rückgang der Arbeitslosenzahlen. Nach 1956 sank die Zahl der Arbeitslosen unter die Millionengrenze, und Vollbeschäftigung konnte Ende der fünfziger Jahre erreicht werden.
78) Hardach, Die Wirtschaftsentwicklung der fünfziger Jahre. Restauration und Wirtschaftswunder, in: Bansch (Hrsg.), Die fünfziger Jahre, 1985, S. 49.
79) Anm.: Montan- und allgemeine Industrien.
80) Anm.: Handel, Verkehr und Dienstleistungen.
81) Vgl.: Hardach, Die Wirtschaftsentwicklung der fünfziger Jahre. Restauration und Wirtschaftswunder, in: Bansch (Hrsg.), Die fünfziger Jahre, 1985, S. 51f.
82) Ebenda, S. 53.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 23
Politisch
brachten die fünfziger Jahre vor allem zwei Namen hervor, die diese Epoche entschei- dend geprägt haben:
ð Konrad Adenauer und ð Ludwig Erhard.
Ersterer war seit 1949 Bundeskanzler und Außenminister, der andere Wirtschaftsminister im Ka- binett Adenauers. Beide sind auch bezeichnend für das Verhältnis zwischen Bundesregierung und BdL in den fünfziger Jahren. Um jedoch eine vollständige Analyse der Spannungsfelder zwischen Geld- und Fiskalpolitik durchführen zu können, bedarf es noch einiger weiterer einleitenden Aus- sagen, um die im folgenden dargelegten politischen Ereignisse im ‘Beziehungsdreieck Adenauer- Erhard-BdL’ verstehen zu können.
3.1.1 Adenauer und Erhard
Konrad Adenauer, eher ein Staatsmann denn ein Wirtschaftsfachmann, der Deutschland politisch in ein gemeinschaftliches Europa führen wollte, war schon früh auf Erhard aufmerksam geworden und hatte erkannt, daß er sich die wachsende Popularität und den herausragenden Bekanntheits- grad Erhards für die CDU und damit für seine eigene politische ‘Bundes-Karriere’ zu Nutzen machen konnte. 83)
Ludwig Erhard sah sich eher nicht als Parteimensch 84) , sondern ihm ging es mehr darum, seine ‘Frankfurter Wirtschaftspolitik’ 85) mit seinem Konzept der Sozialen Marktwirtschaft in der breiten Nationalökonomie durchzusetzen. Um so größer war die Enttäuschung Erhards, als ihm im neuen Kabinett ‘nur’ die Rolle eines Bundesministers zugeteilt wurde. „Aber Erhard hatte doch erwartet, daß er unter dem Kanzler, der unumstrittene Leiter der gesamten Wirtschaftspolitik sein würde
83) Vgl.: Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 78.
84) Anm.: Dieses verdeutlicht auch die Tatsache, daß Erhard, obwohl von liberaler Gesinnung, nicht für die FDP kandidierte, sondern in das Bündnis mit der CDU einwilligte. Die CDU, als große deutsche Volkspartei, eröffnete Erhards Meinung nach längerfristige Perspektiven für einen marktwirtschaftlichen Kurs. 85) Anm.: In Frankfurt hatte der Wirtschaftsrat des ‘Vereinigten Wirtschaftsgebietes’ seit 1947 seinen ständi- gen Sitz. In verschiedenen Funktionen versuchte Erhard die Gegensätze von Planwirtschaft und Marktwirt- schaft wirtschaftspolitisch zu erklären und eine sozialisierte und liberalisierte Wirtschaftsordnung zur Ge l- tung zu bringen.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 24
und daß seine Stellung im Kabinett der Sonderrolle als Wirtschaftsreformator Rechnung tragen würde, die ihm seit 1948 zugefallen war.“ 86) Hentschel charakterisiert die beiden Politiker wie folgt, „Adenauer orientierte sein Handeln an politischen Zielen, Erhard an dogmatischen Prinzipien; Adenauer kompromittierte um der Ziele willen das Handeln durch taktische Finessen, Erhard kompromittierte durch Mangel an taktischen Finessen. Adenauer mißtraute anderen Menschen und verstand es meisterhaft und zweckbedacht auf die Kunst ihrer Behandlung. Erhard begegnete den Menschen unverstellt und hatte eigentlich kein wahrhaftes Interesse am und deshalb auch kein Geschick im Umgang mit ihnen. Adenauer war rücksichtslos nach Bedarf und Laune, Erhard aus Gedankenlosigkeit. Adenauer begehrte Macht und verlangte Unterordnung als Mittel zu seiner Politik, Erhard strebte nach Status [...].“ 87)
Es zeigt deutlich, daß ein politisches Zerwürfnis zwischen beiden Männern nicht lange auf sich warten ließ. Es wird im weiteren Verlauf dieses Kapitels die Grundlage für die Analyse der Kon- flikte und gemeinsamen Absprachen zwischen der Bundesregierung und der BdL bilden. Die Ko- alition der BdL, mit den Ministern Ludwig Erhard und Hans Schäffer im Vorfeld der ‘Gürze- nich-Affäre’ zählt ohne Zweifel zu den wichtigsten Aspekten, die in diese Betrachtung einfließen werden.
3.1.2 Arbeitslosigkeit und die Reputation der Notenbank
Die dringlichen Probleme der neu gewählten Bundesregierung in Sachen Wirtschaftspolitik waren geeignete Maßnahmen gegen den Preisverfall und die weiterhin steigende Arbeitslosigkeit zu fin- den. Die Arbeitslosigkeit war bis Anfang des Jahres 1950 auf knapp 2 Mio. Personen gestiegen. 88) Ohne Zweifel waren entschlossene Schritte der Politik notwendig, um den Druck der Öffent- lichkeit verringern zu können. 89) Aber auch die Zahlungsbilanzkrise hatte der Bundesregierung einen politischen Tagesordnungspunkt aufgebürgt, der eine nunmehr kontraktiv ausgerichtete Fis- kalpolitik erforderte. Eine weitere, wesentliche Erschwernis der deutschen Volkswirtschaft war der Kapitalmangel. 90) In gewisser Weise hatte der Bund einer Kreditmarktbeschränkung unter-
86) Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 84f.
87) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 95f.
88) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 202.
89) Vgl.: Laitenberger, Ludwig Erhard - der Nationalökonom als Politiker, 1986, S. 91.
90) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 203.
legen, da zur Erweiterung des staatlichen Ausgabenprogramms (u.a. ABM-Maßnahmen) eine Finanzierung durch die Notenbank erforderlich gewesen wäre. Diese zögerte jedoch, die erfor- derlichen Finanzierungshilfen zu gewähren, da sie andernfalls befürchten mußte, „in den zweifel- haften Ruf zu kommen, wie einst die Reichsbank einer Staatsfinanzierung durch die Notenpresse nicht widerstanden zu haben.“ 91) Zudem trat die deutsche Volkswirtschaft im Sommer des Jahres 1950 in eine Periode ein, die im Zentralbankrat eine gewisse ‘Alarmstimmung’ auslöste, um der übertriebenen Konsumfreudigkeit der Bevölkerung - diese wurde vor allem durch den im Juni 1950 begonnen Korea-Krieg mit Hamsterkäufen geschürt - Einhalt zu gewähren. 92)
BdL-Präsident Bernhard Vocke wandte sich an Bundeskanzler Adenauer, um die Position der BdL klarzumachen. Diese wollte durch eine Diskonterhöhung, den aufkeimenden inflationären Tendenzen vorausschauend entgegenwirken. „Nachdem noch am 13. Oktober 1950 keine Mehrheit für eine Diskontsatzerhöhung zustande gekommen war, entschloß sich der Zentralbank- rat am 26. des Monats mit einer knappen 7:6 Mehrheit zu einer massiven Erhöhung des Diskont- satzes von 4 auf 6%.“ 93)
Diese Entscheidung stellte zum ersten Mal von Seiten der BdL und der Landeszentralbanken de- ren gewünschte Reputation in den Vordergrund. Erst zum zweiten Mal seit Gründung der Bun- desrepublik hatte das BdL-Kollegium im Bonner Kanzleramt getagt. Adenauer in persona hatte diesen Sitzungsort gewählt, um einen, wenn auch nur geringen Einfluß auf das Entscheidungsver- halten der Mitglieder des Zentralbankrates nehmen zu können. 94) Er selbst war gegen die eingelei- teten Maßnahmen und konnte nur widerwillig die getroffene Entscheidung akzeptieren.
Im Frühjahr 1951 beruhigten sich zunächst die politischen und vor allem wirtschaftlichen Konflik- te, die zwischen Bonn und Frankfurt/Main hin- und hergetragen wurden. Die anhaltende restrikti- ve Geldpolitik der BdL manövrierte die gefährliche, politikinduzierte Progression der Inflationsrate aus. War die Bundesregierung noch im Sommer 1950 mit politisch-ökonomischen Forderungen an das BdL-Gremium herangetreten, so veränderte sich dieses nur ein Jahr später in ein mehr
91) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bun- desbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 203.
92) Anm.: In diesem Zusammenhang wurde auch von einer sog. ‘Korea-Hausse’ gesprochen.
93) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bun- desbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 204.
oder weniger vorgetragenes Ansinnen, trotz der zunehmenden Liberalisierungstendenzen im deutschen Außenhandel, den Diskontsatz wieder zu senken. „Der hohe Diskontsatz habe nicht zuletzt ‘psychologische Bedeutung’ [...]“ 95) , so die Argumentation der Bundesregierung. Offen- sichtlich war mit diesem ‘Wunsch’ auch ein öffentlichkeitswirksamer Auftritt verbunden, der zwar noch leise, aber bestimmt in Richtung der nächsten Wahlen zielte. Zu groß war auch der öffentli- che Druck auf die Regierung, durch eine expansive Fiskalpolitik und einem damit verbundenen konjunkturfördernden Ausgabenverhalten, die Bereitstellung des öffentlichen Gutes ‘Arbeit’ wei- ter forcieren zu müssen.
Die Mitglieder des Zentralbankrates der BdL und die Landesbankpräsidenten lehnten ab. „An- ders als im Oktober 1950, als die Verweigerung der BdL noch die Einbestellung ins Kanzleramt zur Konsequenz gehabt hatte, blieben harsche Reaktionen der Bonner Seite jetzt aber aus. We- der Schäffer [Bundesfinanzminister, d. Verf.] noch andere Kabinettsmitglieder schienen es in der Folge für lohnend gehalten zu haben, die Entscheidung der Bank aktiv zu beeinflussen oder gar ihre Entmachtung zu betreiben.“ 96) Es war offenkundig, daß es der BdL gelungen war, ihre Repu- tation gegenüber der Bundesregierung zu stärken und als politisch unabhängige Institution im Rahmen der verfassungsmäßig gegebenen Möglichkeiten ihre Aufgaben wahrzunehmen.
Mit Beginn des Jahres 1952 war in der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung ein deutlich negatives Zeichen zu vernehmen. Die Sparquoten stiegen, da aus den vorweggegangenen Angstkäufen zu Beginn des Korea-Krieges eine sinkende Nachfrage entstanden war. Angesichts dieser Entwick- lung entschied sich auch die BdL, die getroffenen Restriktionen zu lockern. Nach der ersten Sen- kung des Diskontsatzes von 6% auf 5% folgten bis in den Mai 1954 Rücknahmen bis auf 3%. 97) Der bald daraufhin einsetzende zweite, große Wachstumszyklus der deutschen Volkswirtschaft verminderte die Arbeitslosigkeit der Nachkriegszeit und schwenkte in eine zunehmende Vollbe- schäftigung um. 98) Ein solcher Zustand war in jedem Fall wünschenswert und bedeutete ein Art
94) Ebenda, S. 204f.
95) Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bun- desbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 207.
96) Ebenda, S. 207.
97) Vgl. Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 86.
98) Anm.: Nach Definition der Vereinten Nationen ist eine Vollbeschäftigung erreicht, sobald die Arbeitslosen- quote die Dreiprozent-Marke unterschreitet.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 27
‘Seelenmassage’ für die durch die Kriegswirren stark gelittende Bevölkerung.
99)
Die Kapitalak- kumulation für die Unternehmer war lange Zeit möglich, ohne eine beschränkte Arbeitskräftever- fügbarkeit bzw. steigende Lohnstrukturen fürchten zu müssen.
100)
Mit dem Erreichen der Vollbe- schäftigung trat jedoch ein zu beachtender Faktor auf die langsam überhitzte Wirtschaftsbühne. Dieser prägte nicht nur kurzfristig, sondern bis heute noch mit starkem Einfluß, das allgemeine Wirtschaftsgefüge entscheidend mit, und muß seitdem von der Bundesbank beim Umsetzen der Geldpolitik beachtet werden.
101)
Die Rede ist von den
Gewerkschaften.
Hatten diese in den ers- ten Nachkriegsjahren noch im Bereich der Lohnpolitik starke Zurückhaltung geübt, so wurden die Lohn- und Gehaltsfragen immer lauter und öffentlichkeitswirksamer formuliert. Die Unternehmen reagierten zuerst geschockt, mußten sich nichtsdestoweniger dem Druck der Gewerkschaften um des Arbeitsfriedens willen beugen, um die auf Hochtouren laufende Produktion nicht zu gefähr- den. Sie wälzten anschließend jedoch die erhöhten Lohnkosten direkt auf die Preise ab.
102)
Die Lohn-Preis-Spirale begann sich zu drehen.
War die Preisentwicklung bis 1955 in der Hauptsache eine Entwicklung der wieder gewachsenen Nachfrage - sprich ‘nachfrageinduziert’ - so zeigte sich nun nach und nach die Lohn-Preis- Spirale für steigende Preise verantwortlich, die Preisentwicklung war jetzt ebenfalls ‘kostenindu- ziert’.
Aber nicht nur lohnpolitisch, sondern auch fiskalpolitisch deuteten sich für die Geldwertstabilität Schwierigkeiten an, die bei der BdL in Frankfurt/Main beunruhigende Meinungsbilder und zum Teil heftige Diskussionen aufkommen ließen. Durch die inzwischen anhaltenden Handels- und Zahlungsbilanzüberschüsse und die darüber hinaus steigenden Steuereinnahmen des Bundes war der Kassenbestand des Bundes bis Anfang 1955 auf über 4 Mrd. DM angewachsen 103) „Anders als noch 1950 konnte die Zentralbank 1955/56 nicht mehr erwarten, daß das Ausgabenverhalten des Bundes durch Finanzierungs- oder Zahlungsbilanzrestriktionen gebändigt werden würde. Es war, im Gegenteil zu befürchten, daß der Bund [...] ein konjunkturrelevanter Faktor werden wür-
99) Vgl.: Schenkluhn, Konjunkturpolitik und Wahlen, 1985, S. 92.
100) Vgl.: Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 1, 1980, S. 98f.
101) Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 86.
102) Vgl.: Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 1, 1980, S. 99.
103) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von
Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 208.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 28
de.“
104)
Obwohl die Bundesrepublik Deutschland 1955 Mitglied des atlantsichen Verteidigungs- bündnisses (NATO) geworden war und eine allgemeine Wehrpflicht im Sommer des Jahres ein- geführt wurde, nahm die Ausgabenentwicklung nicht sofort den antizipierten Verlauf, da die Aus- rüstung der Bundeswehr nicht so schnell wie ursprünglich erwartet vonstatten ging.
105)
Die laufen- den Ausgaben konnten direkt durch den Jahreshaushalt des Bundes gedeckt werden. Die nicht verwendeten Gelder wurden durch den Bundesfinanzminister vorerst nicht nachfragewirksam. D.h. dieses Sondervermögen des Bundes wurde bei der BdL angelegt, die ihrer Aufgabe als ‘Bank
des Staates’
insofern sofort nachkam, als man in Frankfurt/Main hoffen mußte, daß diese Liquiditätsabschöpfung einen dämpfenden Einfluß auf das Konjunkturwachstum haben könnte.
106)
Dieser Effekt blieb jedoch aus. Die öffentlichen Reserven auf den Zentralbankkonten erreichten im Herbst 1956 sogar eine Rekordhöhe von 7,8 Mrd. DM. 107) So konstatierte die BdL in ihrem Geschäftsbericht des Jahres 1955: „Der Wirtschaftsorganismus verstand es offenbar, dem ‘Blut- entzug’, den er durch die hohen nicht wieder verausgabten Steuern erlitt, auszugleichen. Teilweise geschah das durch einen erhöhten Auslandsabsatz, der seinen Niederschlag im Zahlungsbilanzü- berschuß und der damit verbundenen Vergrößerung des Geldvolumens aufgrund von Devisenzu- gängen fand. Entscheidend aber war die fortdauernde Zuflucht zum Kredit. Mancherlei Anzeichen sprechen dafür, daß die anhaltende starke Tendenz zur Kreditexpansion in ursächlichem Zusam- menhang mit den Überschüssen der öffentlichen Haushalte steht: die Wirtschaft holt gewisserma- ßen als Kredit wieder herein, was ihr der Staat in Form von Steuern nimmt und nicht wieder in Gestalt von entsprechenden Ausgaben zuleitet.“ 108)
„Aber auch noch zu einer anderen ständig steigenden und für den Bundeshaushalt immer bedroh- licher werdenden Finanzbürde wurde [...] der Grundstein gelegt: Es war die Dynamisierung der Altersrenten, die Bindung der Renten an die Lohnentwicklung, die von Jahr zu Jahr größere Milli- ardenbeträge an staatlichen Zuschüssen erfordert.“ 109)
104) Ebenda, S. 208.
105) Vgl.: Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 90f.
106) Vgl.: Mussel, Grundlagen des Geldwesens, 2. Auflage, 1992, S. 64f.
107) Vgl.: Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 91.
108) Bank deutscher Länder, Geschäftsbericht für das Jahr 1955, 1956, ohne Seitenangabe.
Vor- und Nachteile einer unabhängigen Notenbank für eine Volkswirtschaft 29
Hatte sich die BdL bis zum Sommer 1955 aus Gründen der taktischen und politischen Rück- sichtnahme nur andeutungsweise für eine kontraktive Fiskalpolitik des Bundes ausgesprochen, so meinte BdL-Präsident Vocke dann, daß leise, aber sichtbare Warnzeichen gesetzt werden sollten, damit die ‘See nicht zu tosend’ werden würde. 110) Die überproportionalen Preissteigerun- gen, verbunden mit fiskalpolitischen Maßnahmen, die ohne Rücksicht auf konjunkturelle Bedin- gungen nur nach wahltaktischen Gesichtspunkten ausgerichtet waren, konnten leicht inflatorische Impulse auslösen. 111) So verständigte sich der Zentralbankrat in einer einstimmigen Entscheidung im August 1955 für eine Erhöhung des Diskontsatzes von 3% auf 3,5%. 112) - Die Einstimmigkeit der Präsidiumsmitglieder verdeutlicht dabei die Geschlossenheit und Überzeugungskraft für das Gewicht des Signals der BdL an die Wirtschaft und vor allem an die Regierung. -
In der Tat verfehlte dieses Warnzeichen nicht seine Wirkung. Zuerst meldete sich Bundeswirt- schaftsminister Erhard zu Wort und kritisierte diese Entscheidung. Über die Gefahren der kon- junkturellen Entwicklung stimmten Zentralbankrat und Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) zwar überein, doch sahen beide verschiedene Gefahrenursachen und Handlungsrahmen, um die Entwicklung zu entschärfen. „Erhard hielt das für eine zu breit, zu allgemein und letztlich auch falsch angelegte Maßnahme [gemeint ist die Diskontsatzerhöhung, d. Verf.], die außer Preisstei- gerungen auch dem wirtschaftlichen Wachstum entgegenwirkte. Er aber wolle fertigbringen, so ließ er wieder und wieder hören, was noch niemanden gelungen sei: die Stabilität bei fortdauern- der Hochkonjunktur erhalten.“ 113) Erhard versuchte die Gewerkschaften und die Arbeitgeber, wie er es nannte, im ‘Rahmen der ökonomischen Vernunft’ an eine Verhandlungstisch zu bekommen. Seine Appelle richteten sich aber nicht nur an die Gewerkschaften und Unternehmerverbände, sondern auch an die Verbraucher und den Handel. Jeder einzelne ‘Wirtschaftsbürger’ sollte ein konjunkturgerechtes Verhalten an den Tag legen, damit nicht kurzfristig ökonomische Vorteile für einzelne möglich wären. Vielmehr forderte Erhard gegenseitiges Verständnis, damit mittel- bis
109) Roeper, Die D-Mark: vom Besatzungskind zum Weltstar, 1978, S. 83.
110) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 209.
111) Altvater/Hoffmann/Semmler, Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise, Band 2, 1980, S. 303f. 112) Vgl.: Berger, Konjunkturpolitik im Wirtschaftswunder: Handlungsspielräume und Verhaltensmuster von Bundesbank und Regierung in den 1950er Jahren, 1997, S. 209.
113) Hentschel, Ludwig Erhard - ein Politikerleben, 1996, S. 237.
Quote paper:
Henry Müller, 1999, Das Spannungsfeld zwischen Geld- und Fiskalpolitik - Entwicklungen und Erfahrungen am Beispiel der BRD unter besonderer Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf die zukünftige EWU, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Die Entwicklung des Im- und Exports der Bundesrepublik Deutschland
Economics - Foreign Trade Theory, Trade Policy
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