Inhaltsverzeichnis
I Einleitung 3
II Hintergründe und Fakten zum Islam 4
2.1. Begriffsdefinition 4
2.2. Der Einfluss des Koran 4
III Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in islamisch geprägten
Ländern 5
3.1. Das islamische Staatsmodell 5
3.2. Das Rechtssystem der Schari a 6
3.3. Marktwirtschaft und Islam 7
3.3.1. Das Zinsverbot Auswirkungen auf die Geld und Kreditgeschäfte 7
3.3.2. Die Sozialabgabe Zakat 8
3.3.3. Eigentumsrechte im Islam 8
IV Die Kommunikation 9
4.1. Grundsätze der interkulturellen Kommunikation 9
4.2. Islamische Kommunikationsmuster 11
V Die islamische Wirtschaftsmentalität 12
5.1. Kulturelle Prägung nach Hofstede 12
5.1.1. Individualismus gegenüber Kollektivismus 13
5.1.2. Unsicherheitsvermeidung 14
5.1.3. Machtdistanz 14
5.1.4. Maskulinität gegenüber Femininität 15
5.2. Der islamische Führungsstil 15
5.3. Einstellungskriterien in islamischen Ländern 17
5.4. Werte der islamischen Gesellschaft 18
5.5. Grundlagen zu Verhandlungen im islamischen Raum 19
VI Fazit 22
Literaturverzeichnis 24
Anhang 26
1
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Die Verbreitung des Islam 4
Abbildung 2: Ableitung der Eigentumsrechte im Islam 9
Abbildung 3: Modell der Kommunikation zwischen zwei Partnern
unterschiedlicher Kulturen 10
Abbildung 4: Islamisches Kommunikationsmuster bei Ablehnung 11
Abbildung 5: Übersicht der kulturellen Prägungen Arabischer Länder und
Deutschlands maximale Ausprägung: 100 13
Abbildung 6: Beispielhafte Organisationsstruktur islamischer Unternehmen 15
Abbildung 7: Was bei Gesprächen im islamischen Raum zu beachten ist 20
I Einleitung
Die Austausch- und Kommunikationsprozesse, sowie die Abhängigkeiten verschiedener Kulturen nehmen durch die Globalisierung ständig zu. Folge ist eine zunehmend engere Vernetzung der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Aktivitäten der Menschen auf der ganzen Welt. Durch diesen Prozess wird die Welt tagtäglich „kleiner“. Wirtschaftliche Tätigkeiten beschränken sich immer weniger nur auf ein bestimmtes Land oder Kulturraum. Der internationale Handel mit verschiedensten Ländern ist tägliches Geschäft. Innerhalb von 24 Stunden kann man an jedem Ort der Erde sein.
Beeinflusst diese Entwicklung unsere Kulturen? Sicherlich tut sie das, jedoch nicht in dem Ausmaße, dass alle kulturellen Unterschiede verschwinden werden und alle die gleichen Werte, Gewohnheiten und Verhalten teilen werden.
In meinen Augen, ist der islamische Wirtschaftsraum, vielleicht abgesehen von den Vereinigten Arabischen Emiraten, die Wirtschaftsregion, die sich mit am meisten dem Trend der „Verwestlichung“ ihrer Kultur 1 entgegenstellt. Es gibt nicht wenige wissenschaftliche Beobachter, die sich die Frage stellen, ob der Islam überhaupt mit modernem Wirtschaftsverhalten kombinierbar ist. Eine eindeutige Frage auf diese Antwort wird auch wohl nur schwer zu finden sein. Fest steht jedoch, dass die islamische Wirtschaftsmentalität sich in vielen Fällen erheblich von der westlichen unterscheidet.
Ziel dieser Studienarbeit ist es, die grundlegenden Zusammenhänge und Voraussetzungen für wirtschaftliches Handeln m it islamisch geprägten Kulturen begreiflich zu machen, Verständnis für die kulturellen Besonderheiten im islamischen Raum zu vermitteln und einen Leitfaden für Geschäfte in diesem Kulturraum zur Verfügung zu stellen.
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II Hintergründe und Fakten zum Islam
2.1. Begriffsdefinition
Der Begriff „Islam“ kommt ursprünglich aus dem Arabischen und heißt „Hingabe an Gott“. Im Koran, der heiligen Schrift des Islam, bedeutet er die „unbedingte Ergebung in den Willen des einen Gottes Allah“ 2 .
Zu der von Mohammed zwischen 622 und 632 n. Chr. in Medina gegründeten monotheistischen Weltreligion bekennen sich heute weltweit etwas mehr als 1 Milliarde Menschen.
Abbildung 1: Die Verbreitung des Islam 3
2.2. Der Einfluss des Koran
Der Koran ist die heilige Schrift der Muslime und die grundlegende Quelle ihres Glaubens. Außer religiösen Schriften beinhaltet er auch Verhaltensregeln für das
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tägliche Leben. Damit bildet der Koran nicht nur die religiöse Grundlage der Muslime, sondern dient ihnen auch als Orientierungsrahmen für den Alltag und für das Zusammenleben der Muslime. Das hat natürlich Auswirkungen auf das wirtschaftliche Verständnis und das Verhalten der Muslime.
Grundsätzlich enthält der Koran Aussagen über folgende Gebiete 4 :
v Shahada- das Glaubenskenntnis (Glaube an die Einheit Gottes)
v Die gottesdienstliche Ordnungen Hajj (Wallfahrt nach Mekka), Salat (Anbetung, Gebet) und Saum (Fasten während des Ramadan) v Sittlich-ethische Verhaltensregeln z.B. Zakat (Almosengeben)
v Soziale und rechtliche Ordnungen z.B. Erbschafts- und Familienrecht
III Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln in
islamisch geprägten Ländern
3.1. Das islamische Staatsmodell
Im Gegensatz zu westlichen Staatsmodellen, muss bei islamischen Staatsmodellen die Herrschaftsgewalt nicht unbedingt von einer gewählten Regierung ausgeübt werden. Auch eine Monarchie erscheint akzeptabel. Hierbei kann der Monarch entweder durch Wahl oder Abstammung bestimmt werden. Es ist festzuhalten, dass vor dem Recht der Herrscher wie jeder andere Mensch angesehen wird, es gibt keine Immunität oder Ausnahmeregelungen.
Bei der Frage der Gesetzgebungskompetenz unterscheidet sich das islamische Staatsmodell fundamental vom westlichen. Während beim westlichen Modell alle Macht vom Volk ausgeht, ist dem Islam eine solche Volkssouveränität fremd. Nach islamischer Überzeugung kann Recht nicht durch den Willen des
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Volkes geschaffen werden, sondern es ist den Menschen in Koran und Sunna 5 von Gott offenbart worden.
Somit kann es in einem islamischen Staat keinen autonomen Gesetzgeber geben. Die Rolle des Staats beschränkt sich darauf, das göttliche Recht, die Schari’a anzuwenden. In Bereichen, die in der Schari’a nicht geregelt werden, ist es seine Aufgabe, ein eigenes Recht zu entwickeln, welches mit der Schari’a zu vereinbaren ist.
3.2. Das Rechtssystem der Schari’a
Der Begriff der Schari’a bezeichnet meist die Gesamtheit des islamischen Rechts. Damit ist sie ein Rahmenwerk, das für das ökonomische Denken und die Gestaltung des Wirtschaftssystems von grundsätzlicher Bedeutung ist. Die Schari’a ist in die primären Quellen des Islam (Koran und Sunna) und die sekundären und ergänzenden Rechtsquellen aufzuteilen. Letztere werden auch als kanonisches Recht (figh) bezeichnet.
Es ist zu beachten, dass die primären Quellen göttliche Offenbarungen sind und damit für alle Zeiten gelten. Das kanonische Recht jedoch ist ein von Menschen formuliertes Recht, das grundsätzlich einer Anpassung an veränderte Umstände zugänglich sein muss und einer Ergänzung und Fortschreibung bedarf. 6 Nur etwa 10 Prozent der Regeln des islamischen Rechts sind den primären Quellen zuzuordnen, die restlichen 90 Prozent fallen unter das kanonische Recht.
Für die Gestaltung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Regelungen macht die ursprüngliche Schari’a kaum bindende Vorgaben. Gemäß dem Grundsatz, dass alle Handlungen und Regelungen erlaubt sind, solange sie nicht gegen ausdrückliche Anweisungen der Schari’a verstoßen und grundlegenden Werten des Islam widersprechen, ergeben sich damit erhebliche
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Spielräume zur Gestaltung der politischen und wirtschaftlichen Ordnung eines islamischen Staates. 7
3.3. Marktwirtschaft und Islam
Wie bereits erwähnt, fällt das umfangreiche Wirtschaftsrecht islamischer Staaten größten Teils unter das kanonische Recht, welches einem stetigen Wandel unterliegt. Trotz dieses Wandels hat jede i slamische Wirtschaftsordnung zumindest drei grundlegende Vorgaben zu beachten:
v Das Verbot Zinsen zu nehmen (Riba)
v Das Gebot soziale Abgaben zu entrichten (Zakat)
v Eigentum unter dem Primat des Gemeinwohls
3.3.1. Das Zinsverbot -Auswirkungen auf die Geld - und
Kreditgeschäfte
Ein besonderes Merkmal der islamischen Geld- und Kreditpolitik ist das Zinsverbot. Zwischen islamischen Autoritäten besteht keine Einigkeit darüber, ob mit durch den Koran verbotenen Riba nur Wucherzinsen oder jegliche Zinsen bei Finanztransaktionen gemeint sind. Unbeachtet dieser Diskussion war und ist es, notwendig einen Ersatz für Zinsen zu finden. Im Laufe der Zeit entwickelten sich deshalb verschiedenste Zinsumgehungsgeschäfte.
Zum einen gibt es zinslose Techniken, die aus konventionellen Kreditfinanzierungen Kauf- oder Mietgeschäfte machen. Dadurch wird aus einer Finanztransaktion ein Realgeschäft, bei dem kein Zins, sondern ein Aufschlag für eine Kaufpreisstundung oder Ratenzahlung verlangt wird. Zum anderen wurden Modelle entwickelt, bei d enen sich Banken an Investitionen von Unternehmen beteiligen und dafür im Erfolgsfall einen prozentualen, im Voraus festgelegten, Gewinnanteil erhalten. Im Falle eines
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Dipl. Betriebswirt Florian Henle, 2003, Die islamische Wirtschaftsmentalität, Munich, GRIN Publishing GmbH
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