Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Begriffsdefinition Nahrungsergänzungsmittel 2
3. Rechtliche Situation und Abgrenzungsprobleme in Deutschland 2
4. Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel
4.1 Definition Vitamine 3
4.2 Wirkung von synthetische und natürliche Vitamine 4
4.3 Überdosierung bei Vitaminen und ihre Risiken 5
5. Nahrungsergänzungsmittel für Risikogruppe
5.1 Schwangere und Stillende 9
5.2 Personen mit eingeschränkten Ernährungsformen
Vegetarismus 10
5.3 Raucher 11
6. Das Probleme der Pseudoprodukte 12
7. Fazit 14
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1. Einleitung Eine abwechslungsreiche Ernährung mit natürlichen Lebensmitteln enthält in der Regel alle Nährstoffe, die der Körper braucht, um „einwandfrei“ funktionieren zu können. Doch wer sich heutzutage müde, schlapp und antriebsschwach fühlt, sucht häufig nach Nahrungsergänzungsmitteln ohne die Ursachen für die Symptome genau zu kennen. Das Interesse an der Gesundheit ist heute stärker den je geworden. Ein Plus an Mineralien oder Vitaminen, soll auch ein Plus an Wohlbefinden und Leistungssteigerung bringen. Immer größer wird die Bereitschaft der Bevölkerung deshalb, genau diese Produktgruppe zu konsumieren. Kaum eine Produktgruppe im Gesundheitsmarkt hat in letzter Zeit soviel Aufsehen erregt und is t gleichzeitig so stark kritisiert worden. Auch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) beobachtet mit großer Sorge die Entwicklung auf den Markt. Durch unklare Einordnung, Abgrenzung und Vielzahl der angebotenen Produkte sind genaue Zahlen nicht verfügbar und auch kaum festzumachen. So ist es fraglich, ob mache Produkte das Halten, was sie dem Verbraucher versprechen. Neben sinnvollen Produkten füllen auch viele Nutzlose die Regale der Reformhäuser, Super- und Drogeriemärkte. Dieses wiederum verunsichert die Konsumenten, ruft den Protest von Verbraucherschützern hervor. Gegner sprechen in diesem Zusammenhang sogar von einem erhöhten Gesundheitsrisiko für den Verbraucher. Auf Grund dieser genannten Tatsachen, scheint eine sachliche Bewertung dringend no twendig. Es erhebt sich daher die Frage:
Was versteht man unter Nahrungsergänzungsmittel? Welche Vorteile und Risiken können mit der Einnahme verbunden sein?
In diesem Sinne erläutere ich in meiner Hausarbeit als erstes den Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“ und beschäftige mich weiter mit der derzeitigen rechtlichen Situation in Deutschland. Im Anschluss daran gehe ich näher auf die Gruppe der Vitamine ein, wobei ihre begriffliche Definition, die Wirkung von synthetischen und natürlichen Vitaminen, aber auch Risiken bei einer Überdosierung eine zentrales Thema sind. Weiter setzte ich mich intensiv mit dem Bereich „ Nahrungsergänzungsmittel für Risikogruppen“, wie Schwangere, Vegetarier und Raucher auseinander. Am Ende meiner Arbeit zeige ich die Probleme der „Pseudoprodukte“ auf, bevor ich mit meinem Fazit diese Arbeit abschließe.
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2. Begriffsdefinition Am 22.02.00 versuchte die EU-Kommision erstmals eine einheitliche Definition auf europäischer Ebene und am 19. März 2001 einen geänderten Vorschlag zu treffen. Bis zu diesem Datum gab es gesetzlich keine einheitliche Definition des Begriffes, da in den EU-Staaten diese Produkte sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Der Entwurf von 2000 sagt aus, dass Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel sind, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter Form enthalten und eine dosierte, lebensmitteluntypisch Form (Tabletten, Kapseln, Pulver etc.) enthalten. Sie sollen die tägliche Nahrung in den Fällen ergänzen, in denen eine Versorgung durch die Nahrung unzureichend ist bzw. eine Ergänzung gewünscht wird (s.a. Hahn, 2001, S. 1). Bei den verwendeten Produkten handelt es sich meistens um Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente, Enzyme, Fettsäuren, Aminosäuren, Antioxidantien, Hormone und vielen mehr (vgl. BgVV, 2002, S. 4). Nahrungsergänzungsmittel sind in der Regel Lebensmittel des allgemeinen Verzehrs im Sinne von § 1 LMBG. Sie unterliegen den Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMDG). In bestimmten Fällen können sie einem diätetischen Zweck dienen, sie unterliegen dann zusätzlich der Diätverordnung und einer Anzeigepflicht beim BgVV (s.a. Hahn, 2001, S. 2).
3. Rechtliche Situation in Deutschland
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die einen oder mehrere Nährstoffe in konzentrierter, lebensmitteluntypischer Form (z.B. Tabletten, Kapseln, Pulver, Cremes etc.) aufweisen. In Deutschland sind Nahrungsergänzungsmittel dem allgemeinen Lebensmittel zugeordnet, erfüllen also Funktion im Sinne des §1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG). Die Definition des LMBG sagt aus:
„Lebensmittel [...] sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, [...] von Menschen verzehrt
Nach Aussage des LMBG, dienen Nahrungsergänzungsmittel hauptsächlich der Ernährung und/ oder dem Genuss, d.h. der Ernährungs- oder Genusswert muss
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grundsätzlich gegeben sein. Aufgrund einer lebensmitteluntypischen Form ist ein Genusswert oft nicht zu verzeichnen, so dass der Ernährungswert dringend erkennbar sein sollte. Die Bezeichnung „Ernährungswert“ ist in diesem Zusammenhang sehr weit zu fassen, da der Nährwert danach bestimmt wird, welche Bedeutung er für den menschlichen Organismus erfüllt, z.B.
Ø energetische und stoffliche Basis des Stoffwechsels,
Ø
Energiegewinnung,
Ø
Synthese/ Ersatz von Körpersubstanz und Wirkstoffen (vgl. Hahn, 2001, S. 2)
Somit können alle Stoffe zum Einsatz kommen, die eine dieser genannten Funktionen übernehmen. Eine begriffliche Definition finden Verbraucher lediglich im § 2 der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel und im § 25 Nr. 6 der Apothekenbetriebsordnung. Die Apothekenbetriebsordnung sieht Nahrungsergänzungsmittel als apothekenübliche Präparate an. Diese ungenauen Definitionen nutzen zahlreiche Hersteller und Vertreiber von Nahrungsergänzungsmittel aus. Immer mehr unseriöse Produkte werden vermarktet ohne das sie für den Verbrauc her von Nutzen sind oder sogar ein großes Risiko für die Gesundheit mit sich bringen.
4. Vitamine
Vitamine sind organische Verbindungen, die im menschlichen (und tierischen) Organismus lebenswichtige Funktionen besitzen und die v om Körper selbst synthetisiert werden können (vgl. Mohr, 2002, S. 196 f.). „Die Endung „amin“ bezeichnet eigentlich eine bestimmte stickstoffhaltige chemische Endgruppe innerhalb eines Moleküls. Die Bezeichnung leitet sich von dem ersten entdeckten Vitamin, dem Thiamin (B1) ab [...] (Schwegler, 2002, S 255).“ Sie sind essentielle Wirkstoffe, d.h. sie sind zur Aufrechterhaltung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit des menschlichen Organismus lebensnotwendig. Vitamine übernehmen im Stoffwechsel vor allem katalytische oder steuernde Funktionen. Ihre Aufgabe bestehen in der Regulation der Verwertung der Nährstoffe, also der Kohlenhydrate, Fette, Eiweiße und Mineralstoffe. Die individuellen Aufgaben eines jeden Vitamins können nicht von anderen übernommen werden. Vitamine werden in fett- und wasserlösliche Vitamine unterteilt. Zu den fettlöslichen gehören die Vitamingruppen A, D, E und K. Zu den wasserlöslichen zählt man die acht Vitamine
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des B -Komplexes, Vitamin B1, B2, B6, B12, Ni acin, Pantothensäure, Folsäure, Biotin und schließlich Vitamin C (s.a. Mohr, 2002, S. 169 f.). Man unterscheidet heute 13 Vitamingruppen, von denen jedoch zwei nicht in strengem Sinne essentiell sind, nämlich Vitamin D und Niacin. Der Grund dafür ist, dass Stoffe mit Vitamin D- und Niacin-Eigenschaften vom Körper unter bestimmten Umständen synthetisiert werden können. Der Mensch ist aufgrund dieser lebenswichtigen Aufgaben der Vitamine darauf angewiesen, Vitamine oder Verbindungen, aus denen sie gebildet werden können (Provitamine), mit der Nahrung r egelmäßig aufzunehmen. Der tägliche Bedarf an Vitaminen ist sehr unterschiedlich und steigt bei Krankheit, Stress und während der Schwangerschaft an. Jedoch liegt die benötigte Menge im Bereich von wenigen mg, z.B. der menschliche Körper benötigt täglich 75 mg Vitamin C. Die Empfehlungen variieren zwischen den einzelnen Gesellscha ften sehr stark (vgl. Hahn, 2001, S. 125 f.).
4.2 Wirkung von synthetischen und natürlichen Vitaminen Vitamine als Nahrungsergänzungsmittel werden hauptsächlich in großtechnischen Fabriken künstlich hergestellt. Wobei sich genau hier die Frage stellt, ob synthetisch hergestellte Vitamine dieselbe Wirkung haben wie natürlichen (s.a. Schwegler, 2002, S. 255). Ob Vitamin C künstlich oder natürlich vom Körper aufgenommen wird, macht keinen Unterschied. Von seiner chemischen Substanz und physiologischen Funktion her ist es dasselbe, und jeder Verbraucher kann es sowohl über Nahrungsergänzungsmittel als auch über Lebensmittel aufnehmen. Man weiß aber nicht genau, ob bei einem über die Nahrung aufgenommen Vitamin nicht auch noch andere Stoffe – beispielsweise bestimmte Enzyme - mit aufgenommen werden, die zusätzliche gesundheitsfördernde Eigenschaften haben. In einem Nahrungsergänzungsmittel ist dagegen wirklich nur das reine Vitamin vorhanden (vgl. Mühleib, 1993, S. 21 f.)
4.3 Überdosierung bei Vitaminen und ihre Risiken Die Vitamine A, D, E und K zählen zu der Gruppe der fettlöslichen Vitamine. Sie bestehen hauptsächlich aus ungeladenen Molekülanteilen, während alle übrigen Vitamine vorwiegend wasserlöslich sind (vgl. Biesalski, 2002, S. 21). Diese Unterteilung in fett- und wasserlösliche Vitamine ist sehr wichtig. Bei einer versehentlichen Überdosierung z.B. durch Nahrungsergänzungsmittel, werden wasserlösliche Vitamine über die Nieren mit dem Urin ausgeschieden. Besonders die
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Sabrina Hetjans, 2004, Nahrungsergänzungsmittel, Munich, GRIN Publishing GmbH
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