Gliederung:
1. Einleitung S 1
2. Historischer Abriss der Entwicklung des Supreme Courts
2.1 Der Verfassungskonvent: Die Geburtsstunde des Supreme Courts S 2
2.2 Die erste Dekade (1790 1800) S 3
2.3 Der Aufstieg des Supreme Court zur gleichberechtigten Gewalt S 4
2.4 Konsolidierung der Union (bis zum Bürgerkrieg) S 5
2.5 Bürgerkrieg und Reconstruction (1861 1890) S 7
2.6 Verteidigung der Wirtschaft gegen staatliche Einflüsse (1890 1937)
S 8
2.7 Stärkung der Bürger und individuellen Freiheitsrechte (ab 1954) S 10
2.8 Aktuelle Tendenzen des Gerichts S 12
3. Fazit S 13
1. Einleitung:
Die Verfassung der Vereinigten Staaten ist nicht nur die erste Verfassung moderner Prägung, sondern auch die bekannteste. Mit dem 1787 geschaffenen und 1788 ratifizierten Dokument schufen die Delegierten der Einzelstaaten ein Verfassungswerk, das zahlreiche staatsphilosophische Theorien der damaligen Zeit aufgriff und mit den Ideen der Gründungsväter verband. Heraus kam eine Grundordnung, die zum Vorbild vieler anderer Staaten auf deren Weg zur Demokratie wurde. Nicht umsonst nimmt sie in der politischen Systemlehre eine herausragende Stellung ein.
Ein wesentliches Merkmal der seit nunmehr über 200 Jahren gültigen amerikanischen Verfassung ist die Stellung der Justiz. Die Installation einer unabhängigen Judikative, die im Machtgefüge der Gewaltenteilung eine gleichberechtigte Rolle neben Legislative und Exekutive spielt, gehört mit zu den revolutionärsten Eigenschaften der Verfassung. Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie die Richter des Supreme Courts, der obersten Instanz des amerikanischen Rechtswesens, die ihnen zugefallene Rolle interpretierten und mit Leben füllten. Es soll untersucht werden, welchen Einfluss der Supreme Court im Verlauf der amerikanischen Geschichte auf die Geschicke der Nation nahm und welcher Mittel er sich dabei bediente. Nach einem kurzen Überblick über die Diskussion des Verfassungskonventes über die Ausgestaltung der Judikative zeigt die Arbeit anhand des historischen Ablaufs wie das Selbstverständnis der Supreme Court Richter, ihr Verhältnis zu den anderen zwei Gewalten und ihre Machtposition sich im Laufe der Zeit veränderte. Des besseren Überblicks wegen teilt die Arbeit die Geschichte des Supreme Courts dazu in mehrere Phasen auf. 1
1 Die vorgenommene Unterteilung findet sich so auch häufig in der Literatur, sie ist jedoch umstritten. Die Generalthemen der jeweiligen Epochen wurden auch zu anderen Zeiten behandelt. In die einzelnen Zeitabschnitte fällt lediglich ein Großteil der Entscheidungen, darunter die wichtigsten Grundsatzsprüche.
1
2. Historischer Abriss der Entwicklung des Supreme Courts
2.1.: Der Verfassungskonvent: Die Geburtsstunde des Supreme Courts
Ebenso wie die gesamte amerikanische Verfassung stellte auch die Institution des Supreme Court ein Novum auf der Landkarte der politischen Geschichte dar. Den 55 sogenannten „Founding Fathers“, die sich 1787 auf dem Verfassungskonvent in Philadelphia daran machten, dem Bund aus 13 amerikanischen Einzelstaaten ein gesetzliches Grundgerüst zu geben, fehlte es daher an genauen Vorstellungen darüber, wie ein solches Grundgesetz am besten auszusehen habe. Zwar waren viele der Delegierten mit den staatsphilosophischen Konzepten etwa von John Locke oder Charles de Montesquieu vertraut, allein es fehlte an der politischen Erfahrung. Die Vereinigten Staaten gab es zum Zeitpunkt des Verfassungskonvents erst seit elf Jahren. Lange genug um zu erkennen, dass das bisherige System mit einem faktisch machtlosen Konföderationskongress nicht in der Lage war, die wirtschaftlichen und sozialen Nachwehen des Unabhängigkeitskriegs in den Griff zu bekommen. Jedoch zu kurz um den „Founding Fathers“ jene politische Erfahrung mitzugeben, die diesen eve ntuell zu einer klar umrissenen Vorstellung in Bezug auf die Organisation des Staates verholfen hätte. Die Verfassung der Vereinigten Staaten wird daher heute auch nicht mehr als Produkt bewusster Zielvorstellungen betrachtet, sondern als eher vages Kompromisspapier 2 .
Auch in der Diskussion über Status und Rolle der Judikative zeigte sich, dass es vielen Delegierte an konkreten Vorstellungen mangelte (trotz der Tatsache, dass sich unter ihnen immerhin 30 Juristen befanden). Der Grundkonflikt der Verfassungsberatung, Gewaltenverschränkung mit „checks and balances“ oder strikte „seperation of power“, spielte auch hier eine gewichtige Rolle. Die Frage, in welcher Form und wie stark die Judikative von den beiden anderen Gewalten abgegrenzt werden sollte, wurde daher lediglich in der Frage der Ernennung abschließend beantwortet. Auch der Themenkomplex „judicial review“ wurden lediglich angeschnitten und kommen im entscheidenden Artikel III der Verfassung nicht vor, da diese Institution mit einer „seperation of power“ faktisch nicht
2 Vgl. Bernd Maaßen: „Der U.S.-Supreme Court im gewaltenteilenden amerikanischen Regierungssystem
(1787-1972)“, Frankfurt am Main/Bern/Las Vegas 1977, S. 27f.
2
vereinbar ist und daher erst mal ausgeklammert wurde. 3 Dementsprechend heftig fielen denn auch die Diskussionen während und nach der Ratifizierung der Verfassung wie die Rolle des ne ugeschaffenen Supreme Courts ausgelegt werden sollte aus. Dabei taten sich besonders die Autoren der Federalist Papers hervor, die für eine Ratifizierung der damals von Teilen der Gesellschaft misstrauisch beäugten Verfassung kämpften. Einer der aktivsten Schreiber, Alexander Hamilton formulierte etwa im Federalist Nr. 80: „Wenn es überhaupt so etwas wie ein politisches Axiom gibt dann muss die Gleichwertigkeit der richterlichen und gesetzgebenden Gewalt als ein solches betrachtet werden.“ 4
2.2: Die erste Dekade (1790-1800)
Als der Supreme Court, der damals sechs Richter umfasste, am 1. Februar 1790 zum ersten Mal in New York City 5 unter dem Vorsitz von Chief justice John Jay zusammentrat, war er vom Hamilton’schen Ideal jedoch noch weit entfernt. In der öffentlichen Wahrnehmung rangierte das Oberste Gericht als verlängerter Arm der Exekutive, was vor allem daran lag, dass Präsident Washington bei seinen Ernennungen persönliche Freundschaften und politische Zuverlässigkeit wichtiger waren als juristische Erfahrung. 6 Die ersten Richter nahmen ihr Amt zudem nicht sonderlich erns t. Chief Justice John Jay ging wä hrend seiner Amtszeit als Gesandter nach England, sein Nachfolger Oliver Els-worth wurde 1799 Botscha fter in Frankreich, legte sein Amt aber erst ein Jahr später nieder. Wenig vorteilhaft war auch die aktive Teilna hme an politischen Auseinandersetzungen mancher Richter (Judge Bushrod Washington engagierte sich 1800 in der Kampagne für die Wiederwahl von Präsident Adams). Einer allzu starken Verflechtung mit der Exekutive widersetzte sich der Supreme Court j edoch. Im Jahre 1793 weigerte sich das Gericht, Washington offiziell Ratschläge in politischen Fragen zu erteilen. Trotz Entscheidungen wie dieser zieht etwa Bernd Maaßen ein wenig positives Fazit der Anfangsjahre des
3 vgl. Maaßen (1977), S. 22f.
4 zit. nach Hartmut Wasser: „Die Vereinigten Staaten von Amerika: Porträt einer Weltmacht“ Stuttgart 1980, S. 204 5 Anderthalb Jahrhunderte musste sich der Supreme Court mit wechselnden Provisorien zufrieden geben. Seinen Amtssitz in Washington D.C. konnte er erst im Jahre 1935 beziehen.
6 vgl. Maaßen (1977), S.50
3
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Steffen Becker, 2001, Geschichtliche Entwicklung des US-Supreme Court, Munich, GRIN Publishing GmbH
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