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1 EINLEITUNG 3
2 DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG 3
2.1 Nettoreproduktionsrate 4
2.2 Die Bevölkerungspyramide 4
3 SOZIALVERSICHERUNGSSYSTEME UNTER DRUCK 5
3.1 Drei-Generationen-Vertrag 6
3.2 Jugend- und Altenquotient 7
4 ZWISCHENFAZIT 8
5 PROBLEMLAGE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG 10
6 REFORMKONZEPTE DER RÜRUP-KOMMISSION UND ALTERNATIVE
VARIANTEN 11
6.1 Das Lauterbach-Modell 12
6.2 Das Rürup-Modell 12
6.3 Vier Reformkonzepte 13
6.4 Zusammenschau der Modelle 14
7 BERECHNUNGEN DER RÜRUP-KOMMISSION 15
7.1 Berechnung für das Lauterbach-Modell 16
7.2 Berechnung für das Rürup-Modell 16
8 BERICHT AUS BERLIN: DISKUSSIONSSTAND ZUM RÜRUP-MODELL 17
9 SCHWEIZER GESUNDHEITSSYSTEM EIN VORBILD 18
10 SCHLUSSBETRACHTUNG 19
10.1 Beitragsungerechtigkeit 20
10.2 Arbeitgeberbeitrag 21
10.3 Kapitaldeckung 21
10.4 Wettbewerb 22
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1 Einleitung
Fast 5,5 Millionen Einwohner hat Deutschland in den letzten 30 Jahren verloren - fast ebenso viele wie zwischen 1815 und 1914 nach Nordamerika ausgewandert sind. Denn seit 1972 sterben hierzulande mehr Menschen, als geboren werden - jede nachfolgende Kindergeneration ist um ein Drittel kleiner als die ihrer Eltern. Mit im Schnitt nur noch knapp 1,4 Kindern pro Frau zählt die Bundesrepublik heute zu den kinderärmsten Gesellschaften der Welt. (Klingholz, 2004, S.89) In der vorliegenden Hausarbeit habe ich mich mit zwei Themenkomplexen kritisch beschäftigt:
• zum einem mit der demografischen Entwicklung in Deutschland und die Auswirkung auf die sozialen Sicherungssysteme im besonderen der gesetzlichen Krankenkasse
• und zum anderem mit den Reformvorschlägen namentlicher Sozialexperten, allen voran das Bürgerversicherungsmodell von Karl Lauterbach und das Kopfpauschalenmodel von Bert Rürup.
2 Demografische Entwicklung
„Kinder kriegen die Leute immer“, war sich Konrad Adenauer sicher. Lebte er heute noch, müsste er anders reden. 1950 waren noch 31 Prozent der Bundesdeutschen jünger als 20 Jahre. Nur noch ca. 21 Prozent waren es 2001 (siehe Abb. S. 3). Die Bevölkerung in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten beschleunigt altern. Diese Entwicklung ist als sicher anzusehen, da die Bevölkerung von morgen zu einem Teil bereits heute schon lebt. Die heute 25- bis 40-Jährigen werden in 40 Jahren im Wesentlichen die Rentnergeneration bilden, die heutigen Kinder werden dann die Erwerbstätigen sein. Sieht man von der kaum voraussehbaren Zuwanderung ab, sind Bevölkerungsprognosen anders als z.B. Wirtschaftsprognosen mit weit weniger Unsicherheiten behaftet (Rürup-Kommission03, 51).
Fast 5,5 Millionen Einwohner hat Deutschland in den letzten 30 Jahren verloren - fast ebenso viele wie zwischen 1815 und 1914 nach Nordamerika ausgewandert sind. Deutschland hat seit 1972 als erstes Land der Welt mehr Sterbefälle als Geburten. Es ist unter allen Staaten der Welt ein Vorreiter bei der Bevölkerungsschrumpfung und gehört mit Japan zu den Ländern mit der intensivsten demografischen Alterung (Birg 04, 55).
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Jede nachfolgende Kindergeneration ist um ein Drittel kleiner als die ihrer Eltern. Von hundert Deutschen bleiben deshalb 30 Jahre später nur noch 70 übrig. Mit im Schnitt nur noch 1,4 Kindern pro Frau zählt die Bundesrepublik heute zu den kinderärmsten Gesellschaften der Welt.
Wollte es seine Bevölkerungszahl halten müsste die durchschnittliche Geburtenrate bei 2,1 1 liegen. Die Frauen des Jahrgangs 1935 waren die letzten, die im Mittel so viel Kinder bekamen (Kröhnert et al. 04, 4).
2.1 Nettoreproduktionsrate
Bei der Betrachtung der durchschnittlichen Geburtenrate müssen wir noch bedenken, dass nur Frauen Kinder kriegen können. Mit anderen Worten, 1000 Frauen müssen etwas mehr als 1000 Mädchen gebären, um die Generation der Mütter zu ersetzen. Bei weniger als 1000 Mädchen (< 1) nimmt die Bevölkerung langfristig ab, und bei mehr als 1000 Mädchen (> 1) nimmt die Bevölkerung langfristig zu. Diese hypothetische Zahl der Mädchengeburten pro tausend Frauen ist die Zahl, die letztlich über die Zukunft einer Bevölkerung entscheidet.
Sie heißt „Nettoreproduktionsrate“ und liegt für die Bundesrepublik derzeit unter 700/1000 = 0,7. Bei Fortbestand dieser Rate liegen Größe und Struktur der Bevölkerung von heute ab für alle Zeiten fest - solange sich diese Rate nicht ändert (Krämer, 03, 162 f.).
2.2 Die Bevölkerungspyramide
Das Gebilde, das die Demografen einst eine Bevölkerungspyramide nannten, ist längst ein ausgefranster Pilz. Unten wächst wenig nach, und weiter oben sterben die Menschen sehr viel später. Die Lebenserwartung ist im letzten Jahrhundert um gut dreißig Jahre gestiegen. Während der Bevölkerungsanteil der unter 20-Jährigen von 2001 bis 2020 weiter von 20,9 auf 17,5 zurückgehen soll, dürfte sich jener der über 60- Jährigen von 24,1 auf 29,3 Prozent vergrößern. Dramatisch verschärfen wird sich dieser Überhang älterer Menschen nach 2020, wenn die letzten geburtenstarken Jahrgänge der 1960er Jahre ins Rentenalter kommen (Klingholz 04, 90). Dass wir von dem Rückgang bislang so wenig gespürt haben, hat zwei Gründe: Zum einen ist die Lebenserwartung wie oben bereits erwähnt, allein im vergangenen Jahrhundert um 31 Jahre gestiegen. Zum anderen, weil sich Deutschland im selben Zeitraum - faktisch und entgegen den politischen Debatten - zum Einwanderungsland gewandelt hat. Mittlerweile leben hier mehr als zwölf Millionen Menschen, die nicht in Deutschland geboren wurden oder nicht die deutsche Nationalität besitzen:
1 Diese bestandserhaltende Geburtenziffer, die den im Durchschnitt pro Frau geborenen Kindern entspricht, muss etwas oberhalb von zwei liegen, weil regelmäßig mehr Jungen als Mädchen geboren werden (Rürup-Kommission 03, 52).
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Das ist die weltweit zweitgrößte zugewanderte Bevölkerung nach jener in den USA. Allein deshalb ist Deutschland bislang nicht leerer geworden. Vorerst jedenfalls (Klingholz, 2004, S. 89).
3 Sozialversicherungssysteme unter Druck
Die Krise der staatlichen Finanzhaushalte wird durch den demografischen Wandel massiv verschärft. Was dies bedeuten kann, zeigt das Beispiel von Sachsen-Anhalt: Im September 2003 wurde die Kreditwürdigkeit dieses Bundeslandes von der maßgeblichen Rating-Agentur Standard & Poor's herabgestuft - und zwar erstmals explizit auch aus demografischen Gründen.
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Der Bevölkerungsrückgang, hieß es, habe negative Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Weniger Menschen bedeuten - ebenso wie mehr ältere Menschen - auch weniger Steuer- und Beitragszahlungen z.B. für die Renten- und gesetzliche Krankenversicherung.
Wo mangels Kindern die soziale Funktion der Familien geschwächt wird, muss zunehmend der Staat einspringen. So wird sich der Anteil der Pflegebedürftigen, die von Verwandten versorgt werden, bis 2020 von derzeit 70 auf 35 Prozent halbieren (Klingholz 04, 91).
3.1 „Drei-Generationen-Vertrag“
Die Verflechtung der Generationen durch Leistungen und Gegenleistungen wird in Deutschland als Generationenvertrag bezeichnet, wobei dieser Vertrag nicht in schriftlicher Form vorliegt. Die wesentliche Voraussetzung für seine Wirksamkeit ist die Bereitschaft zur Anerkennung der wechselseitigen Verpflichtungen durch die beteiligten Generationen. Dabei ist wichtig, dass am Generationenvertrag immer drei Generationen unmittelbar beteiligt sind, nicht nur zwei. Denn jeder Mensch empfängt zweimal in seinem Leben die Unterstützung durch andere Generationen, denen zwei Gegenleistungen an die Generationen seiner Eltern und seiner Nachkommen gegenüberstehen:
Jeder Mensch ist also im Verlauf seines Lebens zunächst Empfänger (als Kind und Jugendlicher), dann unterstützt er in der Phase der ökonomischen Selbstständigkeit die Generation seiner Eltern und die Nachkommen seiner Altersgruppe, und zu guter Letzt kehrt er als älterer Mensch wieder in den Status des Empfängers zurück. Dieser Sachverhalt wird mit dem Begriff "Drei-Generationen-Vertrag" richtig bezeichnet, während der Ausdruck "Zwei-Generationen-Vertrag" dem Irrtum Vorschub leistet, dass die mittlere Generation durch ihre Einzahlungen zum Beispiel in die gesetzliche Rentenversicherung schon die Leistungen für ihre eigene Versorgung im Alter erbracht hätte.
Die mittlere Generation gibt mit diesen Einzahlungen nur die von ihr in der Kindes- und Jugendphase empfangenen Leistungen an ihre Elterngeneration zurück. Ihre eigene Versorgung im Alter wird erst von der Generation ihrer Nachkommen erwirtschaftet. Die Funktionsfähigkeit des Generationenvertrages bzw. die Sicherheit der Versorgung im Alter hängt daher entscheidend vom Größenverhältnis der aufeinander folgenden Generationen ab, die Versorgungsleistungen empfangen und erbringen (Birg 04, 35 f.).
Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 3. April 2001 über die Pflegeversicherung ausgeführt: Jedes umlagefinanzierte Sicherungssystem - außer der gesetzlichen Pflegeversicherung gehören dazu auch die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung - kann seine Aufgaben nur dann erfüllen, wenn von der mittleren Generation zwei Leistungen erbracht werden:
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Dipl.-Ges.wirt Daniel Engel, 2004, Finanzierungsmodelle der gesetzlichen Krankenversicherung unter Berücksichtigung demografischer Aspekte, Munich, GRIN Publishing GmbH
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