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Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Die Dienstvorschrift 501 - Zivilschutz bei einem Atomangriff 2.1. Die Wirkung der Bombe
2.2. Wenn die Sirenen heulen - Verhalten beim Angriff 2.3. Hilfsmaßnahmen nach einer Atomdetonation 3. Übungen und Tests für den Atomkrieg 4. Top Secret: Der Rosengarten - Größter Atombunker der Welt 5. Schlussbemerkung
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„Bei einer überraschenden Atomdetonation kann nur EOLW]VFKQHOOHV Handeln den Helfer, der sich außerhalb einer Deckung befindet, vor schwerem Schaden bewahren. Beim Aufzucken des /LFKWEOLW]HVVRIRUWP|JOLFKVWLQDEJHZDQGWHU5LFKWXQJKLQZHUIHQIst keine Deckung in unmittelbarer Nähe, die höchstens mit einem Schritt erreicht werden kann, wirft sich der Helfer hin, wo er gerade steht. Dabei den Kopf einziehen, das Gesicht dicht an die Erde, die bloßen Hände an den Körper pressen.“ (1)
„Duck and cover“ - „Ducken und (den Kopf) schützen“ - , so wird diese Methode genannt, die in den fünfziger Jahren gegenüber Schülern in den USA propagiert wurde. Sie sollten auf diese Weise einen Atomangriff überleben. In der vorläufigen Dienstvorschrift Dv 501 des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) der Bundesrepublik Deutschland, herausgegeben vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1966, wird Luftschutzhelfern dasselbe empfohlen: „den Kopf einziehen“ (siehe das Zitat oben). Es ist ein schmales graues Taschenbuch von 106 Seiten. Auf der ersten Seite zwei amtliche Stempel: oben rechts „inventarisiert unter No 62 Recklinghausen-Stadt LS-Sanitätsbereitschaft“ sowie unten links „Der Oberstadtdirektor als örtlicher Luftschutzleiter“ und „Recklinghausen“. So wurde der Kalte Krieg verwaltet.
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Inzwischen hat dieses Buch zwar für die Praxis „ausgedient“, nicht aber als wertvolle historische Quelle. Es dokumentiert den Umgang mit der damals so präsenten ständigen Gefahr eines Atomkrieges. Es zeigt, wie - zum Teil hilflos - versucht wurde, Handlungsanweisungen zu entwerfen für den Fall der Fälle. Wenn das eigentlich Undenkbare, etwas, was im Grunde jede menschliche Vorstellungskraft übersteigt, ein Krieg mit Atomwaffen, Realität geworden wäre.
Darum geht es in dieser Arbeit: um Anweisungen und Vorbereitungen zum Schutz von Helfern, Soldaten, Zivilpersonen und Staatsrepräsentanten im Falle eines nuklearen Krieges. Neben den großen Krisen der Geschichte nach 1945 - der Berlin-Blockade, dem Koreakrieg, der Kubakrise oder dem Vietnamkrieg - ist dies ein weiterer Aspekt des Kalten Krieges gewesen, mehr im Hintergrund, oft im Verborgenen und jahrzehntelang geheim gehalten. Dabei geht es nicht nur um „Duck and cover“, um Strahlungsmessgeräte, ABC-Schutzmasken und Alarmpläne, sondern auch um sogenannte „Höhlenexperimente“, geheime NATOÜbungen und den größten unterirdischen Atombunker der Welt, die „Dienststelle Marienthal“ in der Eifel (Code-Name: „Rosengarten“). 'LH'LHQVWYRUVFKULIW±=LYLOVFKXW]EHLHLQHP$WRPDQJULII
Warum eine Dienstvorschrift über Schutzmaßnahmen beim Einsatz atomarer Kampfmittel ? Auf den ersten Seiten, insbesondere der Seite 8 des unscheinbaren grauen Heftes wird dafür eine Begründung gegeben. Man erfährt dort auch, wer der Adressat der Anleitungen sein soll. Es sind „Führer von Einheiten des LS-ABC-Dienstes“ (Seite 3), einer offensichtlich im Aufbau befindlichen Abteilung des LSHD für Luftschutzmaßnahmen bei Angriffen mit atomaren, chemischen und biologischen Waffen (2). So soll die Dienstvorschrift durch „die beteiligten Stellen, Einheiten und Ausbildungsstätten des Luftschutzhilfsdienstes“ erprobt werden (Seite 2). Ausgebildet werden Sanitätshelfer und technische Helfer, denn beim LSHD handelt es sich um eine „zivile Hilfsorganisation zur Minderung personeller und materieller Schäden“ (Seite 8). Allerdings eine zivile Organisation, die anders als das Rote Kreuz oder das Technische Hilfswerk ausdrücklich auf Hilfeleistung im Kriegsfall ausgerichtet war. Der Luftschutzhilfsdienst war dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) zugeordnet, dem späteren Bundesamt für Zivilschutz (BZS) (Seite 2). Diese Behörde wurde parallel zur Bundeswehr aufgebaut. (3)
Der Herausgeber der Dv 501 ist deshalb auch das genannte Bundesamt, wie den Angaben auf Seite 1 zu entnehmen ist.
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Bezweckt wird in dieser Ausbildungsgrundlage, „in möglichst allgemeinverständlicher Form die Wirkung atomarer Kampfmittel darzustellen und die gegen sie möglichen Schutzmaßnahmen aufzuzeigen.“ (Seite 3). Konkret soll erreicht werden, dass die Führer des LSHD fähig werden zu einer „schnellen und richtigen Beurteilung der ABC-Lage“ als Grundlage für ihre „weiteren Entschlüsse“. Eine Fähigkeit, die sich entwickelt auf der Basis von „eingehenden Kenntnissen über Einsatz und Wirkung von atomaren Kampfmitteln“, „zweckentsprechendem Verhalten jeder Einheit in Ruhe, auf dem Marsch und im Einsatz“ und einem „schnell arbeitenden ABC-Melde- und Warnsystem.“ (Seite 8) Diese Zielformulierungen deuten zunächst darauf hin, dass zuallererst die „Führer“ selbst anhand der Dv 501 ausgebildet werden sollten. Dann wird unterstellt, bei einem Atomangriff sei es möglich, sich rational zu verhalten, nämlich „schnell und richtig beurteilend“ sowie „zweckentsprechend“. Angenommen wird schließlich eine ausreichende technische Ausstattung, so z.B. das ABC-Melde-System. Dazu heißt es allerdings auf Seite 3: „Der Vorschrift liegt ein Ausrüstungsstand zugrunde, wie er nach Abschluß der Aufstellung des LSHD erreicht sein wird.“ Also ist er zum Zeitpunkt der Herausgabe im April 1966 noch nicht erreicht.
Bemerkenswert ist noch der wie folgt formulierte Einleitungssatz auf der Seite 8, die eigentliche Begründung, warum es notwendig erscheint, eine eigene Dienstvorschrift über „Atomare Kampfmittel“ herauszugeben: „Bei einer mit atomaren Kampfmitteln geführten kriegerischen Auseinandersetzung erscheint das Gebiet der Bundesrepublik wegen seiner geographischen Lage und seinen industriellen und bevölkerungsmäßigen Ballungszentren auf kleinem Raum besonders gefährdet.“ Dass solche Waffen früher oder später eingesetzt würden, scheint hier fast schon mit Sicherheit festzustehen. Dies zeigt: wir sind mitten im Kalten Krieg bei dieser historischen Quelle. Die Kubakrise ist gerade vier Jahre vorbei, die Berliner Mauer steht seit fünf Jahren. In Vietnam kämpfen amerikanische Soldaten gegen kommunistische Verbände aus dem Norden, setzen bald Napalm-Bomben und das Entlaubungsmittel „Agent Orange“ ein. Und unter den deutschen Weinbergen im Ahrtal wird ein riesiger Atombunker gebaut. Die Bundesrepublik Deutschland direkt am „Eisernen Vorhang“ zählte in den Kriegsszenarien der NATO zur vordersten Front und zum ersten Kampfgebiet nach einem Einmarsch etwa aus der DDR (4). Viele Planspiele begannen mit einer gedachten Eskalation in Berlin. Da verwundert es nicht, wenn man davon ausging, Atomwaffen würden vor allem Deutschland treffen (5).
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Ab Seite 9 der Dv 501 werden dann in einem ersten Kapitel die Wirkungen von Atomsprengkörpern und radioaktiven Kampfstoffen beschrieben. Im Grunde widerlegt diese Beschreibung alle dann folgenden Ausführungen über die Schutzmaßnahmen. Angesichts der ungeheuren Zerstörungskräfte müsste klar sein, dass kein Schutz mehr möglich ist. So heißt es gleich auf Seite 9: „Gegenüber konventionellen Waffen sind die Wirkungen der thermischen Strahlung und des Drucks um das tausend- bis millionenfache stärker.“ Und später nach waffentechnischen Erläuterungen: „Aus dem Detonationszentrum entwickelt sich in Sekundenbruchteilen eine Kugel heißer, leuchtender Gase mit einer Temperatur von mehreren Millionen Grad Celsius ... Der Feuerball sendet eine thermische Strahlung aus, die sich aus Licht- und Wärmestrahlung zusammensetzt und sich gradlinig mit Lichtgeschwindigkeit (300 000 km/sec) nach allen Richtungen ausbreitet.“ (Seite 15f.). Es wird darauf hingewiesen, dass undurchsichtige feste Gegenstände in der Lage seien, die kurzzeitig wirkende thermische Strahlung abzuschirmen. Allerdings können die Gegenstände auch durch die Hitze entflammt werden, je nach ihrer Beschaffenheit (Seite 16) (6). Selbst wenn ein Gegenstand als „Schirm“ verwendet werden könnte, so schützt er vielleicht vor der Hitzewelle, nicht aber vor der radioaktiven Strahlung (Gammastrahlung und Neutronenstrahlung), wie auf Seite 21 ausdrücklich erklärt wird. Betonwände von etwa 50cm Dicke reduzieren die Gammastrahlung auf ein Zehntel (Seite 21). Eine Tabelle gibt an, in welchem Umkreis Menschen von Strahlenkrankheit in welchem Ausmaß betroffen sein würden (Seite 24). Angenommen wird hierbei die Explosion einer 20 KT(Kilotonnen)-Atombombe. Die absolute Todeszone wären demnach etwa 1380 Meter mit schwerer Strahlenkrankheit und bis zu 100% Todesfällen (wenn der Tod nicht schon durch Hitze oder Druckwelle eintritt). In 1420 Metern Entfernung wäre noch eine
Überlebenswahrscheinlichkeit von 50 % (bezogen auf die Verstrahlung) gegeben. Dabei geht die Vorschrift allerdings von dem akuten Geschehen zur Zeit des Angriffs aus und berücksichtigt sehr wahrscheinlich nicht spätere Todesfälle, wie sie noch nach Jahrzehnten durch die Rückstandsstrahlung verursacht auftreten können. Ziel der Dv 501 ist es ja, Handlungsanweisungen für die Helfer vor Ort zu geben und nicht, eine medizinische Langzeitstudie zu erstellen. Vernachlässigt wird auch, dass in einem undenkbar denkbaren Atomkrieg nicht eine, sondern Hunderte von Atombomben Deutschland treffen könnten. Und die Sprengkraft nur einer einzelnen Bombe könnte durchaus das Tausendfache von 20 KT betragen, wenn man den Entwicklungsstand im Jahre 1966 berücksichtigt.
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Was nicht fehlt, ist eine - für einen Sanitätsleitfaden allerdings auffällig knappe -Beschreibung der Symptome einer Verstrahlung: „Müdigkeit, Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen...Haarausfall, Entzündungen des Magen-Darmkanals, Durchfälle, Haut- und Gewebsblutungen, Veränderung des Blutbildes, Abmagerung und Ausbruch von Infektionskrankheiten...Tod.“ (Seite 23f.). Überhaupt, und das ist auffällig, wird wenig über die Menschen gesprochen und über konkrete Hilfeleistungen, über lebensrettende Maßnahmen und medizinische Versorgung. Stattdessen ist der Leitfaden durchzogen von technischen Erläuterungen zum Umgang mit der Ausrüstung und von Begriffen wie „befehlsmäßiger Entstrahlung“ oder „Strahlenspüren im Gelände“. Es scheint, als werden die menschlichen Opfer weitgehend ausgeblendet. Vielleicht, weil sie im Grunde nicht mehr zu retten sind, aber das ist Spekulation.
Auf jeden Fall wird zugegeben: „In unmittelbarer Umgebung des NP (Nullpunktes=Detonationspunkt, der Verf.) ist ein absoluter Schutz vor den Anfangswirkungen eines ASprK (Atomsprengkörpers, der Verf.) nicht möglich.“ (Seite 43), was bereits zu milde formuliert erscheint. In größerer Entfernung würde jedoch richtiges oder falsches Verhalten „über Leben und Tod“ entscheiden. So steht es geschrieben im Kapitel „Schutz gegen die Wirkung von atomaren Kampfmitteln“ (Seite 43-47). Schutz bestehe grundsätzlich in „Deckungen“, und zwar im „Ausnutzen vorhandener natürlicher und künstlicher Deckungen“ und im „Herstellen künstlicher Deckungen“ - also „Duck and cover“ (s.o.) (Seite 43). Empfohlen werden Garagen, trümmersichere Kellerräume, Löcher und Gräben, ggf. mit Balken und Brettern als behelfsmäßiger Decke. Auch die Kleidung biete Schutz, allerdings nur in genügendem Abstand (Seite 44). Das Buch verspricht, die Anfangsstrahlung könne z.B. in tiefen Deckungslöchern auf unschädliche Werte reduziert werden. Vor der verbleibenden Rückstandsstrahlung schützen sich die Helfer mit Arbeitsanzügen, abgedichtet an Hals, Armen und Beinen, mit Schals, Handschuhen und ABC-Schutzmasken. Die Gammastrahlung trifft sie allerdings in voller Stärke, sobald sie abgedichtete Räume (mit 50cm Betonwänden) verlassen. (Seite 46f.) Das müssen sie aber, wenn sie helfen sollen. Eine Situation, in der die Helfer hilflos werden.
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Es folgen zwei sehr aufschlussreiche Kapitel: „Verhalten bei Warnung und Alarm“ (Seite 48-55) sowie „Verhalten nach einer Atomdetonation“ (Seite 55-63). Bisher wurden bezogen auf physikalische Wirkungen einer Atombombenexplosion die jeweiligen
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Arbeit zitieren:
Joachim Kohnen, 2001, Deutschland 1966: Ernstfall Dritter Weltkrieg - Wie man sich vor der Bombe schützen wollte - Über das Decken, Ducken und den größten Atombunker der Welt, München, GRIN Verlag GmbH
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