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Deutschland , Frankreich und Großbritannien in der E U -
Garanten für eine stabile europäische Zukunft?
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2) Die Institutionen der E.U 7
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1) Deutschland 10
2) Frankreich. 16
3) Großbritannien: 24
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IV. 1) Abstract 35
2) Zusammenfassung 35
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Die Gestaltung der Länder dieses Kontinents mit dem möglichen Ziel einer politischen Union der „Vereinigten Staaten von Europa“ 1 bzw. eines „Europa der Vaterländer“ vom Atlantik bis zum Ural (Charles de Gaulle) hat die Politiker seit den Anregungen von Jean Monnet und Robert Schuman bis heute stark beschäftigt.. Diese Arbeit will einen Überblick über den Beginn und die Entwicklung der europäischen Integration in der Zeit zwischen dem Zweiten Weltkrieg und dem Abschluß der Amsterdamer Verträge vermitteln. Exemplarisch für die Staaten der EU stehen hier die „großen Staaten“ Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Die beiden erstgenannten, weil sie als Initiatoren rechts und links des Rheins den europäischen Zug nicht nur auf die Gleise gestellt, sondern auch immer wieder als „Motor der EU“ wichtige Impulse für das Fortschreiten der Integration gegeben, und an den wichtigen Stellen die Weichen gestellt haben. Großbritannien trat erst 1973 der EG bei, und hat sich, insbesondere was die politische Integration angeht, bisher immer wieder als Bremsklotz erwiesen. Verschiedene Faktoren, darunter nicht zuletzt die deutsche Einheit, haben die Briten mittlerweile zu einem zwar positiverem, jedoch immer noch sehr kritischem Verhältnis zum Kontinent gebracht. Die leichte tendenzielle Wendung in Richtung Europa hat sich politisch seit der Regierungsübernahme durch Tony Blairs New Labour bemerkbar macht. Darüber hinaus qualifiziert sich Großbritannien durch seine politische und wirtschaftliche Macht als eine wertvolle Ergänzung für ein starkes Gespann europäischer Einigung. Die drei Länder sind die in bezug auf Größe, Einwohnerzahl und Wirtschaftsstärke die wichtigsten der EU und stellen somit vergleichbare Einheiten dar, wobei Deutschland vor allem durch sein Mehr an Einwohnern sowie Großbritannien durch seine Insellage sich von den anderen beiden unterscheidet. Neben Italien sind sie diejenigen mit der höchsten Zahl der Sitze im Europäischen Parlament.
Vor diesem Hintergrund sollen in dieser Arbeit die Chancen für eine Fortführung dessen, was bezüglich der bisher erreichten Ergebnisse eine Erfolgsgeschichte genannt werden kann, untersucht werden. Leitend dabei ist
1 Diese Bezeichnung wurde schon früh von Charles de Gaulle und auch Walter Hallstein benutzt.
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die im Verlaufe Bestätigung erfahrende Annahme, daß der Prozeß einer „europäischen Finalität“ 2 sich auf einem unumkehrbaren Wege befindet. Dabei werden auch die Unterschiedlichkeit der Ansätze und des Elans der untersuchten Länder festgestellt: Frankreich und Großbritannien neigen viel mehr einem intergouvernementalen als einem supranationalen Europa zu, während es für Deutschland keine so großen Probleme beim Verzicht auf Teile der Staatssouveränität zu verzeichnen gibt. Von entscheidender Bedeutung ist bei allen zwar die Vereinbarkeit weitergehender Integration mit nationalem Interesse, doch erscheint ein vermindertes Beharren auf diesem zugunsten jener für Deutschland die geringsten, für Großbritannien aber die größten Hindernisse darzustellen.
Eingeleitet wird das Papier mit einem Rückblick auf den bisherigen Verlauf der Geschichte der EU sowie einer Vorstellung ihrer wichtigsten Institutionen in ihrer heutigen Form. Darauf folgt der Hauptteil, in dem die jeweilige Rolle der drei Länder für Europa seit Ende des Zweiten Weltkrieges beleuchtet wird. Besondere Berücksichtigung erfahren hier die Entwicklungen im direkten Gefolge des Jahres 1945 und die neueren Entwicklungen seit dem Amtsantritt der für das beschleunigte Voranschreiten der Integration verantwortlichen Staatsmänner Mitterand (1981) und Kohl (1982), sowie deren britischer Kollegin Thatcher (1979). Aufgezeigt werden Aktionen und Initiativen der drei für die EU, im speziellen ihre Beiträge zu den Vertragsverhandlungen von Maastricht und Amsterdam, aber auch ihre eventuellen Berührungsängste vor tiefergehender Integration. Für diverse Standpunkte werden historische Erklärungsmuster herangezogen. Innerhalb der einzelnen Abschnitte a, b und c bei den Unterpunkten zu 3 werden die Länder in alphabetischer Reihenfolge behandelt.
Zur Quellenauswahl ist zu festzustellen, daß es neben über die Bundeszentrale für Politische Bildung beziehbaren Aufsatzsammlungen unabhängiger Verfasser gerade die Schriften ausländischer Beobachter waren, die zu einem weitergehenden Verständnis des Gesamtthemas geführt haben. Denn ist die allgemeine deutsche Sichtweise (falls es eine solche gibt) der europäischen
2 Wie genau diese am Ende aussehen wird, ist ungewiß, dies stellt jedoch kein Hindernis dar. Denn die genaueren Verlaufslinien der Integration sind auch bislang nur schwer im voraus zu definieren gewesen und haben sich in Abhängigkeit von der gesamtpolitischen Situation herausgebildet.
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Integration sicher bereits in bestimmten Maße bei den meisten Deutschen verinnerlicht. Daher ist es eine zwingende Notwendigkeit, sich durch die Beschäftigung mit Beiträgen aus der Perspektive der europäischen Partner in andere Standpunkte hineinzuversetzen. Das Heranziehen von Büchern amerikanischer Autoren diente der Vervollständigung des Überblicks.
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II. 1) Kurze Geschichte der Europäischen Union
Die Anfänge der heutigen EU gehen zurück auf die französischen Staatsmänner Robert Schuman und Jean Monnet, sowie den ersten deutschen Bundeskanzler, Konrad Adenauer. Geschaffen werden sollte zunächst eine auf „Interessenausgleich und verbesserte Lebensbedingungen ausgerichtete Gemeinschaftspolitik“ (Lohfeldt 1999: 586). Sie sollte die Basis sein für ein neues Europa, das nach Jahrhunderten der Volkskriege und zuletzt zweier Weltkriege innerhalb von 50 Jahren endlich eine friedliche Koexistenz der Nationen erlauben sollte. Kurzfristig sollte zunächst einmal eine starke Verflechtung der besonders kriegswichtigen Industrien Kohle und Stahl der beiden bisherigen „Erzfeinde“ Deutschland und Frankreich herbeigeführt werden. So kam es am 18. April 1951 zur Gründung der supranationalen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), in der sich Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten zusammenschlossen. Mit der am 25. März 1957 im Rahmen der Römischen Verträge abgeschlossenen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG / Gemeinsamer Markt) wurde die bisher wichtigste der drei tragenden Säulen der späteren EU aufgestellt, die beiden anderen stehen für die soziale bzw. politische Integration. Mit ihr war die Grundlage für einen gemeinsamen Agrar-und Industriemarkt geschaffen, der mittels der „vier Freiheiten“ (Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital) die Verschmelzung der nationalen Volkswirtschaften zum Ziel hatte. Ebenfalls unter die Römischen Verträge fiel die Europäische Atomgemeinschaft (EAG / Euratom), die sich 1967 mit den beiden anderen Körperschaften zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammenschloß. 1970 begann die EG mit ihrer gemeinsamen Außenpolitik. 1973 wurde die Gemeinschaft um Großbritannien, Irland und Dänemark erweitert. Im März 1975 trafen sich in Dublin erstmals die Staats- und Regierungschefs als Europäischer Rat. Im Juni 1979 sollte durch die erstmalige Direktwahl des Europäischen Parlaments (EP) diese Institution ein Plus an Legitimität gewinnen. 1981 und 1986 kam es zur Süderweiterung der EU: Erst trat Griechenland dem Bündnis bei, dann folgten Spanien und Portugal. Die mittlerweile zwölf Mitglieder verabschiedeten im Februar 1986 die Einheitliche Europäische Akte
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(EEA), die den Ländern im Ministerrat bei Erfordernis der Einstimmigkeit die Möglichkeit zur Enthaltung einräumt. Weiterhin war ab nun das EP an der Gesetzgebung beteiligt und die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes (ab 1993) wurde beschlossen.
Der 1991 verabschiedete und 1993 in Kraft tretende Maastrichter Vertrag stellt eine „grundlegende Revision und Ergänzung der Römischen Verträge“ dar (Lohfeldt 1999: 586). In ihm ist die Weiterentwicklung der EG zur politischensowie die Umgestaltung des Binnenmarktes zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) festgeschrieben. Des weiteren sieht er eine fortschreitende Integration in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vor, stärkt die legislative Rolle des EP und erkennt den Europäischen Rechnungshof als eine vollwertige EU- Institution an. Das Jahr 1995 sah eine erneute Erweiterung der EU- Schweden, Finnland und Österreich traten bei. 1997 verankert der Vertrag von Amsterdam das Schengener Abkommen im EU - Vertrag: mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark werden danach die Grenzkontrollen innerhalb der Union abgeschafft. Nachdem im Juni 1998 die Europäische Zentralbank ihre Arbeit aufgenommen hat, startet zu Beginn des Jahres 1999 die WWU mit Einführung der gemeinsamen Währung in elf der fünfzehn Staaten.
2) Die Institutionen der EU
Das (XURSlLVFKH 3DUODPHQW (3 konstituierte sich am 10. März 1958. Es hat eine kritische, beratende, zum Teil auch kontrollierende Funktion gegenüber der europäischen Integrationspolitik. Die Mitwirkungsrechte an der Gesetzgebung sind jedoch primär konsultativer Art (Schmidt 1995: 282). Dies hat auch nach einigen Kompetenzerweiterungen im Rahmen der EEA und der Maastrichter Verträge nicht den Eindruck eines schwachen Parlaments tilgen können. 3 Eine Position der Stärke des EP leitet sich jedoch aus die Möglichkeit, den Haushaltsentwurf der Kommission ablehnen zu können, und die Entscheidung über Beitrittsverträge zur Union ab. Das EP ist das einzige direkt gewählte und
3 Zum Beispiel hat jetzt bei verschiedenen Themen wie Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Erziehung, Regionalpolitik, Wissenschaft und Entwicklungshilfe das EP im sogenannten Mitentschei-
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somit unmittelbar legitimierte Organ der EU (Maurer 2000: 188). Die Bestimmung der 626 Abgeordneten 4 findet seit 1979 alle fünf Jahre in direkter Wahl statt. Die Zahl der Abgeordneten pro Land richtet sich dessen Bevölkerungsstärke und reicht von 6 Sitzen für Luxemburg bis zu 99 Sitzen für Deutschland. Die Fraktionsbildung erfolgt transnational. Das EP hat 20 Ausschüsse, ein gewählter Ombudsmann ist für Beschwerden von Personen oder Körperschaften über die Organe der EU (Ausnahme: Der Europäische Gerichtshof) zuständig. Das EP verteilt sich auf drei Arbeitssitze: In Straßburg finden die monatlichen Plenarsitzungen statt, in Brüssel werden hauptsächlich Ausschussitzungen abgehalten, Luxemburg ist der Sitz des Generalsekretariats (Lohfeldt 1999: 589).
Der (XURSlLVFKH 5DW (5 tagte erstmals 1974 und besteht aus der Konferenz der 15 Staatsoberhäupter bzw. Regierungschefs plus dem Präsidenten der EU-Kommission. Er repräsentiert so die divergierenden Interessen der Mitgliedsstaaten. Die Europagipfel genannten Tagungen finden mindestens zweimal jährlich statt, gastgebendes Land ist, welches die Präsidentschaft im Ministerrat innehat. Der ER ist, seit 1987 mit einem Weisungsrecht dem Ministerrat faktisch übergeordnet, die höchste Instanz der Gemeinschaft (Lohfeldt 1999: 589).
Der ER bildet die Spitze der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), früher Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) genannt. Als solche legt der Rat die strategischen Richtlinien für Kernbereiche wie die Wirtschafts- und Währungsunion, institutionelle Reformen und die Aufnahme neuer Mitglieder fest (Müller 2000: 181). Die Beschlüsse werden in der Regel mit qualifizierter Mehrheit gefaßt, d.h., 62 der 87 verfügbaren Stimmen.
Die (XURSlLVFKH .RPPLVVLRQ mit Sitz in Brüssel ist eine Art Regierung der Union, welche die gemeinsamen Interessen der Mitgliedsstaaten nach außen vertritt. Die 20 Mitglieder 5 und der Kommissionspräsident, welcher eine gewisse
dungsverfahren das gleiche Stimmgewicht wie der Ministerrat. In einigen Bereichen kann es auch den Rat überstimmen und Gesetzentwürfe zu Fall bringen.
4 Die maximale Grenze ist auf 700 Mitglieder festgelegt worden, um eine Arbeitsfähigkeit auch nach den Erweiterungen aufrecht erhalten zu können.
5 Die bevölkerungsreichsten EU-Staaten Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien entsenden je zwei Kommissare, die übrigen je einen (Diedrichs 2000: 145).
Arbeit zitieren:
Hendrik M. Buurman, 2000, Deutschland, Frankreich und Großbritannien in der EU - Garanten für eine stabile europäische Zukunft?, München, GRIN Verlag GmbH
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