Inhalt
1.) Einleitung
2.) Die Entstehung der Gewerkschafts- und Wirtschaftsverbände in Dänemark
3.) Administrativer Korporatismus
3.1 ) Administrativer Korporatismus am Beispiel der Gewerkschaften
3.2 ) Administrativer Korporatismus am Beispiel der
Arbeitgeberorganisationen
4.) Dänischer Korporatismus im Wandel
4.1 ) Von der Politikformulierung zur Politikimplementierung
4.2 ) Vom Korporatismus zum Lobbyismus
5.) Korporatismus und die Vermeidung der Politikverflechtungsfalle in Dänemark
5.1 ) Die Politikverflechtungsfalle
5.2 ) Gründe für die Vermeidung der Politikverflechtungsfalle
6.) Fazit
7.) Literatur
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1.) Einleitung
Unter Korporatismus versteht man in der heutigen Politikwissenschaft die zumeist auf freiwilliger Mitgliedschaft basierenden Arrangements der Interessenvermittlung in demokratischen Industrieländern, deren Kern die institutionalisierte, gleichberechtigte und freiwillige Kooperation und Koordination von Staat und Verbänden bei der Formulierung und Ausführung gesamtgesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen ist. Im Unterschied zur pluralistischen Interessenvermittlung und im weiteren Unterschied zum klassischen Lobbyismus, werden im Korporatismus die Verbände in die Politikentwicklung verbindlich eingegliedert und somit in eine intermediäre Stellung gerückt, in der sie nicht nur die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber dem Staat, sondern auch die Regierungspolitik gegenüber ihren Mitgliedern zu vertreten haben (Schmidt, 1995: 520). Dänemark gilt gemeinhin als eines der Musterbeispiele für solch eine, erfolgreiche, korporatistische Interessenvermittlung. Wo liegen die Wurzeln des dänischen Korporatismus, was macht ihn aus, welchen Wandel erfährt er in jüngster Zeit und warum erweisen sich die Staat-Verbände-Beziehungen dort als flexibler und möglicherweise fruchtbarer als beispielsweise ihr deutsches Pendant? Mit diesen Fragen möchte ich mich im Rahmen der hier vorgelegten Hausarbeit auseinandersetzen. Die Literaturlage erwies sich im deutsch- und englischsprachigen Bereich als nicht besonders umfangreich, dennoch hoffe ich mit dem mir vorliegenden Material ein zutreffendes Bild der Lage gezeichnet zu haben.
2.) Die Entstehung der Gewerkscha fts- und Wirtschaftsverbände in Dänemark
Ab dem Jahre 1871 entstanden in Dänemark die ersten sozialistisch inspirierten Gewerkschaften, die von den Arbeitern selbst organisiert waren. Zu Beginn dieser Arbeiterbewegung in Dänemark waren die sozialistische Partei und Gewerkschaft organisatorisch noch nicht getrennt, spalteten sich jedoch 1878 in zwei Säulen auf, die gleichwohl personell verflochten blieben und politisch eng kooperierten (Christiansen et al., 2001: 56). Die dritte Säule der Organisation der Arbeiter bildeten, neben den genannten Gewerkschaften und der Partei, die Genossenschaften oder Kooperativen, die denen der Landwirtschaft glichen. Eine vierte Säule waren sogenannte Arbeitervereine, die im Bereich Freizeit und Kultur Aktivitäten für die Arbeiter, wie zum Beispiel Sport-
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und Gesangsvereine oder Volkshochschulen organisierten (Christiansen et al., 2001: 56). Wie bei den Arbeitern entsprangen auch in der gewerblichen Wirtschaft die Verbände den Zünften, sie erhielten jedoch die wesentlichen Impulse durch Industrialisierung und Liberalisierung sowie durch die politische Regulierung der Gewerbefreiheit. Für die gewerbliche Wirtschaft ist eine Differenzierung in sozialpolitische Arbeitgeber- und wirtschaftspolitische Unternehmerverbände kennzeichnend. Diese Differenzierung führte bis in die heutige Zeit hinein immer wieder auch zu Kompetenzstreitigkeiten, so zum Beispiel in Umweltschutz- und Ausbildungsfragen (Christiansen et al., 2001: 59).
Ein wichtiges Datum für das System der dänischen Interessenvermittlung stellt das Jahr 1899 dar, in dem es durch das sogenannte September-Abkommen zum ersten Grundsatzvertrag zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaften kam, in dem sich beide als kollektive Interessenvertretung anerkannten und somit den Grundstein für das dänische Konsensmodell legten. Dieses besagt, dass Löhne und Gehälter sowie andere Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften tarifvertraglich festgelegt werden, dies, sofern notwendig auch unter Einschaltung eines staatlichen Schlichters geschieht, während dieser Verhandlungen Friedenspflicht besteht und eventuelle Streitigkeiten durch das Arbeitsgericht entschieden werden (Christiansen et al., 2001: 57). Ebenso wie in den anderen europäischen Ländern ist die Entstehung des modernen Verbändesystems also auch in Dänemark mit der Herausbildung und Entstehung sozialer Klassen, marktwirtschaftlicher Verhältnisse und eines modernen Staatsapparates verbunden. Mit ihren bis zu den ständischen Zünften und Gilden zurückreichenden Wurze ln strukturierte die dänische Klassenstruktur das Verbändesystem bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein. In einigen Fällen privilegierte der Staat die Entwicklung einzelner Verbände, diese Tatsache führte in der Folge in fast allen Bereichen zu einem äußerst engen Verhältnis zwischen Verbänden und dem politisch-administrativen System (Christiansen et al., 2001: 53). Das Verhältnis zwischen Verbänden und dem politisch-administrativen System etablierte sich jedoch erst nach und nach im Laufe des 20. Jahrhunderts. Korporative Strukturen auf dem Arbeitsmarkt gab es zwar, wie das September-Abkommen zeigt, schon Ende des 19. Jahrhunderts, doch erst die staatlichen Eingriffe während des ersten Weltkrieges und der Weltwirtschaftskrise führten zu festen Normen und Regeln für die Kooperation zwischen den Verbänden, Politikern und Beamten (Christiansen et al., 2001: 51).
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3.) Administrativer Korporatismus
Der administrative Korporatismus ist der zentraler Mechanismus der Integration der Verbände in den politischen Entscheidungsprozess in Dänemark. Er wird durch die allgemeine Regel charakterisiert, dass Verbände dann in politische und administrative Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wenn diese für ihre besonderen Interessen von Belang sind. Diese Einbindung betrifft grundsätzlich alle Teile des Entscheidungsprozesses, das heißt sowohl den Bereich der Politikformulierung als auch den der Politikimplementierung. Jedoch erfolgt die Beteiligung der Verbände nur teilweise auf formalisierter Grundlage, neben Normen spielen hier die Tradition der Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Daraus resultiert eine große Flexibilität, auf welche Art und Weise Verbandsinteressen jeweils miteinbezogen werden. Einerseits ist formell geregelt, wer beispielsweise im Bereich des Arbeitsmarktes als verhandlungsberechtigter Partner gilt, ebenso sind Mitgliedschaften in korporativen Gremien oftmals durch Gesetz festgelegt. Andererseits entscheidet auch der zuständige Minister, welche Verbände an Entwürfen, Konsultationen und Entscheidungen miteinbezogen werden. Die typisch dänische Konsensorientierung macht es allerdings zu einem seltenen Phänomen, dass Verbänden gänzlich die Möglichkeit genommen wird, ihre Gesichtspunkte vorzubringen. Jedoch gibt es auch Fälle, wie zum Beispiel bei den abschließenden Verhandlungen über den Haushalt, bei denen die Parteipolitik im Vergleich zum administrativen Korporatismus die dominierende Rolle spielt (Christiansen et al., 2001: 61/62).
3.1) Administrativer Korporatismus am Beispiel der Gewe rkschaften
In Dänemark gibt es keine Industriegewerkschaften, die verschiedenen Berufsgruppen in den Betrieben gehören jeweils ihrer eigenen Gewerkschaft an. Eine zentrale Rolle spielt die gewerkschaftliche Arbeit auf betrieblicher Ebene, die von sogenannten Vertauensvertretern ausgeführt wird. Diese werden von den Mitgliedern der Gewerkschaften im Betrieb gewählt und stellen einerseits das Bindeglied zwischen Gewerkschaft und Mitgliedern dar und sind andererseits die Arbeitnehmervertreter gegenüber den Arbeitgebern. Der Organisationsgrad ist mit ca. 80% gewerkschaftlich organisierten Arbeitern in der privaten Wirtschaft vergleichsweise sehr hoch. Das liegt
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Arbeit zitieren:
Philip Kusch, 2003, Korporatismus in Dänemark, München, GRIN Verlag GmbH
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