Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
Verzeichnisse
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 4
2. Definition der Begriffe und Entwicklung der Diskussion 6
2.1 Definition „Gender Mainstreaming“ 6
2.2 Die Komplexität von „Gender“ 8
2.3 Herkunft und Entwicklung. 8
2.3.1 Die Vereinten Nationen 9
2.3.2 Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer 9
2.3.3 Deutschland. 12
3. Gleichstellung und Stadtplanung 14
3.1 In welchen Bereichen der Stadtplanung wird Gleichstellung
thematisiert ? 14
3.2 Über welche Methoden und Instrumente verfügt die Planung? 16
3.2.1 Verwaltungsinterne Ansätze. 16
3.2.2 Kooperative Ansätze. 19
3.2.3 Ansätze außerhalb der Verwaltung 23
3.3 Auswertung der Instrumente. 23
3.4 Gender Mainstreaming - Top Down-Strategie oder gesamtgesellschaft-
liche Aufgabe? 25
4. Gute Beispiele der Umsetzung von Gender Mainstreaming in
verschiedenen Handlungsfeldern der Stadtplanung. 27
4.1 Gute Beispiele. 28
4.1.1 Städtebau 29
4.1.2 Innovativer Wohnungsbau / Alternative Wohnformen 31
4.1.3 Freiraumplanung 33
4.1.4 Verkehrsplanung 35
4.1.5 Kooperation / Beteiligung 37
4.1.6 Gesetzgebung / Verordnungen. 39
4.1.7 Handlungsfelder der Zukunft 41
4.1.8 Bottom Up-Ansätze. 43
4.2 Auswertung der Beispiele 45
5. Chancen und Risiken. 47
Anhang 48
A - Literaturverzeichnis 49
B - Gesetzestexte. 51
C - Internetquellen (zuletzt besucht 15.05.2004) 52
D - Für die Umsetzung des Gender Mainstreaming verantwortliche
Ministerien in den Mitgliedsstaaten der E.U 53
E - Kontaktadressen zu den vorgestellten Beispielen 54
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
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Verzeichnis der Abbildungen
Abb. 1: Die Doppelstrategie des Gender Mainstreaming und der Frauenpolitik 8
Abb. 2: Die 3R-Methode aus Schweden 19 Abb. 3: Lageplan 30 Abb. 4: Bauteil Prochazka 30 Abb. 5: Blick in den Hof 30 Abb. 6: Modell der Anlage 32
Abb. 7: 3D-Ansicht des Innenhofs 32
Abb. 8: Baufortschritt Feb. 2004 32 Abb. 9: Entwurf Johannpark 34
Abb. 10: Blick in den Einsiedlerpark 34
Abb. 11: Zentrale Freifläche im Johannpark 34
Abb. 12: Der Wiener 6. Bezirk 36
Abb. 13: Blick in die Mariahilfer Str. 36
Abb. 14: Detail Radverkehrsplanung 36
Abb. 15: Luftbild Stadtzentrum Hamburg 38 Abb. 16: Rathaus Münster 40
Abb. 17: Luftbild Bozen/Bolzano 42
Abb. 18: Logo der Initiative "Frau am Bau" 44
Verzeichnis der Tabellen
Tab. 1: Ansätze des Gender Mainstreaming in den Städtebaulichen Handlungsfeldern 16
Tab. 2: Methoden der Stadtplanung 25
Tab. 3: Überblick über Beispiele zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in der Stadtplanung 29
Tab. 4: Die ausgewählten Projekte nach Handlungsfeldern und Instrumenten 46
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
1. Einleitung
Seit 1999 ist die Strategie des „Gender Mainstreaming“ offiziell Bestandteil der Politik in Deutschland. Sie wurde eingeführt mit dem Ziel, geschlechtergerechte Politik zu fördern und auf allen Ebenen zu verankern. Nicht nur die Bundesregierung und die Landesregierungen sind hier aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen und Projekte anzustoßen, sondern auch die Kommunen. Angesichts der steigenden Zahl von Pilotprojekten in allen Bereichen der Gesellschaft und auf allen politischen Ebenen kann sich die Stadt- und Regionalplanung den Fragen nicht entziehen, welche Relevanz Gender Mainstreaming für die Stadtentwicklungsplanung besitzt, wie sich das Prinzip auf die Planung auswirkt und wie seine Forderungen in planerische Prozesse und Projekte umgesetzt werden können. Während die Europäische Union bereits seit längerem bei der Vergabe von Fördermitteln (z.B. URBAN II, INTERREG III) die Berücksichtigung von Genderkriterien in der Bewerbung ausdrücklich fordert und dies vor allem auf regionaler Ebene auch in Deutschland mittlerweile zum Alltagsgeschäft der Regional- und Kommunalverwaltungen gehört, beginnt in Deutschland auf kommunaler Ebene die breite A useinandersetzung mit geschlechtergerechter Planung erst allmählich. Engagierte Planerinnen und Planer sehen sich dabei nicht nur dem Vorwurf ausgesetzt, dass Planung doch für alle gemacht würde 1 und somit geschlechtsneutral sei , auch innere Widerstände in der Verwaltung,
falsches Verständnis des Konzepts und mangelnde Information und Schulung erschweren momentan noch die Akzeptanz von Gender Mainstreaming. Es gibt zwar in diesem Zusammenhang bereits viele Vorarbeiten, es wurden Checklisten und Kriterienkataloge entwickelt und verschiedene Formen ausprobiert, Gender Mainstreaming in den Verwaltungsalltag zu integrieren. Allerdings tauchen auch immer wieder Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung auf, da noch nicht viele Erfahrungswerte vorliegen, und z.B. noch keine umfassende Datenbank mit guten Beispielen erstellt wurde, über die u.a. das Programm „Soziale Stadt“ oder „IProS" (Innovative Projekte im Städtebau) verfügen.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Arbeit drei Ziele:
Als erstes soll eine a llgemeine Einführung das Konzept des Gender - Mainstreamingerklären und den aktuellen Stand der Umsetzung auf verschiedenen politischen Ebenen beschreiben. Zweitens werden Handlungsfelder und Instrumente der Stadtplanung - identifiziertund ihr jeweiliger Stellenwert in Bezug auf Gender Mainstreaming kritisch diskutiert.
Drittens folgt die Präsentation einer kleinen Auswahl an guten Beispielen, - umder kommunalen Verwaltung Anregungen für ihre Arbeit zu geben.
Die Arbeit konzentriert sich auf die kommunale Ebene, da gerade dort die Strategie des Gender Mainstreaming in die Praxis, in gebaute Strukturen
1 Auf die Argumentation, warum Stadtplanung nicht geschlechtsneutral ist, möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen sondern verweise stattdessen auf die zahlreiche Literatur zu diesem Thema, u.a. BMFSFJ (2003a) oder Grüger (2000).
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
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umgesetzt wird und gerade dort spezifische Fragestellungen zur praktischen Umsetzung auftauchen, während übergeordnete Ebenen sich auf die ( oft mehr oder minder schwammige) Definition von Zielen beschränken. Insofern sollen vor allem die Beispiele f ür jedes in der Stadtplanung relevante
Handlungsfeld exemplarisch zeigen, welche Möglichkeiten und Formen es gibt, geschlechtergerecht zu planen und zu bauen. Eine hundertprozentige Übertragbarkeit kann aufgrund unterschiedlicher Voraussetzungen der Kommunen (Größe der Kommune, Finanzierung, Rückhalt der politischen Führung etc.) zwar nicht gegeben sein, dennoch können die Beispiele neue Wege zur Integration von Gender Mainstreaming aufzeigen, und zu neuen Ideen inspirieren.
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
2. Definition der Begriffe und Entwicklung der Diskussion
2.1 Definition „Gender Mainstreaming“
Der Begriff „Gender Mainstreaming“ ist aus zwei englischen Wörtern zusammengesetzt, für die es (noch) keine adäquate und elegante deutsche Übersetzung gibt. Die englische Sprache unterscheidet zwischen dem biologischen Geschlecht („sex“), also dem Geschlecht, mit dem ein Mensch geboren wird, und dem sozialen Geschlecht („gender“) - eine Differenzierung, die in der deutschen Sprache nicht vorkommt.
Gender beschreibt demnach die erlernten Geschlechterrollen von Mann und Frau und die Attribute, die diesen Rollen jeweils in der Gesellschaft zugeordnet bzw. durch eine bestimmte Kultur konstituiert werden. Es umfasst auch die Verhältnisse zwischen Mann und Frau und bildet Hierarchien und Diskriminierungen ab. Aufgrund der Determinierung durch die Gesellschaft können sich die Attribute von Gender im Laufe der Zeit demnach auch wandeln. Mainstreaming beschreibt die Absicht, ein Thema alltäglich und akzeptiert werden zu lassen. Es wird zur selbstverständlichen Entscheidungsgrundlage laufender Prozesse und Handlungen hinzugefügt. (OSAGI 2001: 1; BMFSFJ 2003a: 5f.; www.genderkompetenz.info)
Gender Mainstreaming greift also das Thema der Geschlechtergerechtigkeit auf und versucht, es in allen Bereichen der Gesellschaft zu verankern, so dass Frauen und Männer die Chance haben, ihr Leben nach ihren Interessen zu gestalten. Die UNO definiert Gender Mainstreaming als „[…] the process of assessing the implications for women and men of any planned action, including legislation, policies or programmes, in all areas and at all levels. It is a strategy for making women’s as well as men’s concerns and experiences an integral dimension of the design, implementation, monitoring and evaluation of policies and programmes in all political, economic and societal spheres so that women and men benefit equally and inequality is not perpetuated. The ultimate goal is to achieve gender equality.” (OSAGI 2001: 1)
Gender Mainstreaming soll in allen Handlungsbereichen und allen Ebenen implementiert werden. In der praktischen Umsetzung hat sich zunächst aber der Top Down-Ansatz durchgesetzt, der den Spitzen von Verwaltung, Unternehmen und Organisationen den Auftrag gibt, „die unterschiedlichen Interessen und Lebenssituationen von Frauen und Männern
-in der Struktur,
-in der Gestaltung von Prozessen und Arbeitsabläufen,
-in den Ergebnissen und Produkten,
-in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
-in der Steuerung (Controlling) von vornherein zu berücksichtigen.“ (BMFSFJ 2003a: 5)
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
Aus den Zitaten des OSAGI und des BMFSFJ geht deutlich hervor, dass es nicht darum geht, nur eine zusätzliche Komponente „Gender“ in politische Entscheidungen einzufügen, s ondern den Aspekt „Gender“ als integralen Bestandteil der Politik zu begreifen. Das Ziel ist dabei das Erreichen von 2 „Gender Equality“ . Dabei kann sich die Politik auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Instrumenten, wie Leitfäden, Checklisten oder 3 Arbeitshilfen, arbeiten.
Hier werden die Unterschiede und Zusammenhänge zwischen Gender Mainstreaming und der klassischen Frauenpolitik klar:
-Beide haben das Ziel, eine Gleichstellung zu erreichen, verwenden aber andere Ansätze.
-Frauenpolitik wird von extra dafür bestimmten Teilen der Verwaltung oder Einzelpersonen betrieben, die konkrete Missstände (Benachteiligung von Frauen) erkennen sollen und der Situation angepasste Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung ergreifen.
2 Im Sinne von Gleichstellung von Mann und Frau. Vgl. auch die Definition des OSAGI: „Equality between women and men (gender equality): refers to the equal rights, responsibilities and opportunities of women and men and girls and boys. Equality does not mean that women and men will become the same but that women’s and men’s rights, responsibilities and opportunities will not depend on whether they are born male or female. Gender equality implies that the interests, needs and priorities of both women and men are taken into consideration - recognizing the diversity of different groups of women and men. Gender equality is not a ‘women’s issue’ but should concern and fully engage men as well as women. Equality between women and men is seen both as a human rights issue and as a precondition for, and indicator of, sustainable people-centred development.“ (OSAGI 2001: 1)
3 Beispiele dafür sind auf allen Ebenen zu finden, siehe u.a. die Handreichung und Checkliste zur Bauleitplanung der Gleichstellungsstelle Landkreis Ludwigshafen/Rh. (o.J.), die Arbeitshilfen des BMFSFJ zu Rechtsetzung bzw. Ressortforschung (2003b/c) oder die 3R-Methode aus Schw eden (Ministry of Industry, Employment and Communications 2001a: 4).
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
-Demgegenüber ist das Konzept Gender Mainstreaming verbindlich für alle Personen, die Entscheidungen treffen. Außerdem setzt es in allen Bereichen der Gesellschaft an und versucht die Gesellschaft grundlegend zu verändern. Schließlich sind auch die Adressaten verschieden: Die Aufgabe der Frauenpolitik ist die Förderung von Frauen, um Gleichstellung zu erreichen, während Gender Mainstreaming sich an beide Geschlechter wendet und Frauen- und Männerpolitik betreibt. (BMFSFJ 2003a: 30ff.; vgl. auch Stepanek/Krull 2001: 36ff.)
Die Politik des Gender Mainstreaming löst also nicht die Frauenpolitik ab, sondern ergänzt sie zu einer Doppelstrategie (vgl. u.a. Hauffe 2004: o.S., GISA 4 2004: o.S.).
Auf eine kurze Formel gebracht kann man Gender Mainstreaming folgendermaßen definieren:
„Gender Mainstreaming ist das auf Gleichstellung ausgerichtete Denken und Handeln in der täglichen Arbeit.“ (Stepanek/Krull 2001: 28)
2.2 Die Komplexität von „Gender“
Der Begriff „Gender“ beschreibt nicht nur die differenzierte Sichtweise auf das Geschlecht. Er bezieht auch noch andere Aspekte mit ein, die ebenfalls im Zusammenhang mit Gleichstellung und Chancengleichheit aller Menschen stehen, u.a. Ethnizität, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung. In verschiedenen Ländern werden diese Facetten von Gender unterschiedlich gewichtet. Während in Deutschland „Geschlechterverhältnisse (zunächst) primär hinsichtlich Frauen und Männern und dann hinsichtlich weiterer relevanter Vielfalts- bzw. Identitätskategorien betrachtet“ (Genderkompetenz-Zentrum 2004) werden, verfolgen z.B. Großbritannien und Irland in ihren Gleichstellungsbemühungen einen weiter gefassten Ansatz, der vor allem auch ethnische Aspekte einbezieht (vgl. Greater London Authority 2003, Department of Social and Family Affairs 2003).
2.3 Herkunft und Entwicklung
Gender Mainstreaming ist ein Werk der Frauenbewegung und ein Ergebnis vieler Vorarbeiten und Diskussionen. Eine ausführliche Herleitung des Ansatzes aus der Frauenbewegung heraus würde aber den Rahmen und die Zielsetzung dieser Arbeit sprengen, so dass ich schwerpunktmäßig den Zeitraum von Mitte der 90er Jahre bis heute betrachten möchte. In diesen Jahren wurden die Konkretisierung und Implementierung des Gender Mainstreaming auf internationaler wie nationaler Ebene verstärkt in Angriff genommen, auch wenn das Konzept bereits auf der dritten Weltfrauenkonferenz 1985 diskutiert wurde. Eine ausführliche Zeittafel zur Frauenbewegung in Deutschland findet sich bei Meinhard (2004), Hintergründe zur Entwicklung b ietet Nave-Herz (1997), und
4 Weitere Hinweise, insbesondere zur kommunalen Frauen- und Gleichstellungspolitik, gibt Arndts-Haupt (2002).
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
eine breite Übersicht über Ansätze, Ziele und Strategien der Frauenpolitik gibt Cordes (1996).
2.3.1 Die Vereinten Nationen
Die grundsätzliche Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau findet sich bereits in der Charta der Vereinten Nationen von 1945 und der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte von 1948. Ein konkreter Ansatz, nämlich Gender Mainstreaming, wird allerdings erst 1985 auf der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi vorgestellt und zehn Jahre später als integraler Bestandteil in die auf der vierten Weltfrauenkonferenz in Peking verabschiedeten Arbeitsplattform aufgenommen (vgl. Vereinte Nationen 1995). Auf Basis dieser Arbeitsplattform haben sich alle Mitgliedsländer der Vereinten Nationen bereit erklärt (aber nicht völkerrechtlich verbindlich verpflichtet), Gender Mainstreaming in ihrer Politik umzusetzen.
Die Bedeutung dieses Auftrags wurde 1997 noch einmal betont durch Veröffentlichungen und Beschlüsse des Generalsekretärs, der Generalversammlung und des Wirtschafts- und Sozialrats, die die Aufgaben und Anforderungen des Gender Mainstreaming genauer beschreiben und einen gewissen Mindeststandard festlegen. (OSIGA 2001: 2)
2.3.2 Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer
Im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft von 1957 findet sich im 5 Art. 119 ebenfalls ein Hinweis auf Gleichbehandlung . Außerdem wurden seit
1975 neun Richtlinien zur Gleichstellung (primär im Bereich der Arbeit und der 6 verabschiedet. sozialen Absicherung) sowie verschiedene Aktionsprogramme (Europäisches Parlament 1998: 8ff.) Auch der Europarat beschäftigte sich bereits 1994 mit der Gender Mainstreaming-Strategie und setzte eine Lenkungsrunde ein.
Ab 1997 verstärkte die Europäische Union ihr Engagement bei der Gleichstellung weiter. Es wurden mehrere Berichte zum Thema Gender veröffentlicht und der Ansatz in immer mehr Politikbereichen verankert. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam 1999 wurde die Einführung des Gender Mainstreaming-Ansatzes endgültig rechtsverbindlich für alle EU-Mitgliedsstaaten (vgl. Europäische Union 1999).
Einige europäische Länder fassten schon deutlich vor 1999 Beschlüsse zu Gender Mainstreaming. Als Vorreiter gelten die skandinavischen Länder, die auch seit 1997 gemeinsam die Forschungsstelle N IKK (Nordic Institute for Women’s Studies and Gender Research) betreiben. Schweden setzte das Thema Gender 1994 mit der Einführung gegenderter Statistiken offiziell auf die politische Agenda. Im selben Jahr begann das Land mit Gender-Schulungen für Minister und Staatssekretäre, um sie für das Thema zu sensibilisieren. Seit 1995 besitzt jedes der 21 „counties“ Schwedens einen
5 Der Artikel schreibt allerdings nur die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern bei gleicher Arbeit vor.
6 Das dritte Aktionsprogramm (1991-1995) enthielt nur unverbindliche Empfehlungen, während das vierte Aktionsprogramm (1996-2000) ambitioniert versucht, Gender Mainstreaming zu einem Grundpfeiler europäischer (und nationaler) Politik zu machen. Das fünfte Aktionsprogramm (2001-2005) setzt diese Politik fort.
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
Berater für Genderfragen, seit 1997 berät eine Expertengruppe die Regierung und erarbeitet Methoden zur Anwendung von Gender Mainstreaming in der Verwaltung (z.B. die 3R-Methode). Mittlerweile wird Gender Mainstreaming als Hauptmethode der schwedischen Gleichstellungspolitik angesehen. (Ministry of Industry, Employment and Communications 2000: 4f.; 2001a: 2f.; 2001b) In Norwegen wurden 1996 den Staatssekretären die Verantwortung zur Implementierung von Gender Mainstreaming übertragen und ein Jahr später der „Ausschuss für Staatssekretäre“ eingerichtet, der den Prozess fördern und evaluieren soll. Öffentlich geförderte Forschungsprojekte zur Implementierung von Genderaspekten in die Verwaltung gab es allerdings schon seit Ende der 80er Jahre (z.B. „A women’s perspective in public planning“, geleitet von Jørgen Amdam). (BMFSFJ 2003a: 19; Webseite des norwegischen Ministeriums für Kinder- und Familienangelegenheiten; Amdam 1995) Das Parlament Dänemarks verpflichtete 1996 die Regierung, Gender Mainstreaming in allen Arbeitsbereichen einzuführen. Im Jahr 2000 wurde diese Verpflichtung durch ein neues Gesetz zur Gleichstellung und 2002 und 2003 durch die Verabschiedung von Aktionsplänen noch einmal bekräftigt. (European Database (Denmark) 2001; Büro für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich (BfG) 2003)
Finnland führte 1997 einen Aktionsplan zur Implementierung von Gender Mainstreaming auf Regierungsebene ein. Bestandteil des Plans war auch ein so genanntes „Mainstreaming Project“ („Valtavirtaistamisprojekti“ auf finnisch), das jedes Ministerium zur Durchführung von Pilotprojekten verpflichtete. 2002 wurde eine Initiative zur Anwendung von Gender Impact Assessments (GIA) für alle auf nationaler Ebene verabschiedeten Pläne gestartet. (European Database (Finland) 2001; Webseite des finnischen Ministeriums für Soziales und Gesundheit)
Italien, das bereits durch die Gesetzgebung zur Zeitplanung eine gewisse Vorreiterrolle bei der Gleichstellung innehat, präsentierte 1997 einen Handlungsplan, um die Gleichstellung von Mann und Frau zu verbessern. Er wurde 1999 (nach dem Vertrag von Amsterdam) durch zusätzliche Kabinettsbeschlüsse verstärkt und durch ein Implementierungsprogramm bis 2006 ergänzt. (European Database (Italy) 2001; Webseite des Ministeriums für Chancengleichheit)
Als drittes Land in diesem Jahr führte Luxemburg unter dem Eindruck der vierten Weltfrauenkonferenz ein Programm zur Gleichstellung ein, das, jährlich evaluiert, vom Ministerium zur Frauenförderung veröffentlicht wird. Daneben wurden Fernsehspots geschaltet, um auch die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren, und ein Ausbildungsprogramm für Gendertrainer initiiert. (Webseite des Ministère de la Promotion Fèminine) Die Niederlande erarbeiteten 1998 auf Regierungsebene ebenfalls einen Aktionsplan für die Jahre 1999 bis 2002, der 2003 fortgeschrieben wurde. Alle Ressorts mussten mindestens drei konkrete Maßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in ihren Fachbereichen vorbereiten. (BMFSFJ 2003a: 20; Webseite des holländischen Ministeriums für Soziales und Arbeit) In Frankreich wurde 1998 ein neues Staatssekretariat für die Rechte der Frauen und ein dazugehöriger interministerieller Ausschuss gegründet. In acht Aktionsfeldern findet eine jährliche Evaluation statt. (BfG 2003; Webseite des französischen Ministeriums für Beschäftigung, Arbeit und Soziales)
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
Deutschland folgte mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. Juni 1999, der die Gleichstellung von Mann und Frau zum Leitprinzip macht und Gender Mainstreaming als die geeignete Durchsetzungsstrategie definiert. Zwei Jahre später verpflichteten sich alle Ministerien, Schulungen mit ihren Mitarbeitern durchzuführen sowie mindestens ein Pilotprojekt zu Gender Mainstreaming anzustoßen. Ab dem Jahr 2000 beginnen auch die einzelnen Bundesländer, Beschlüsse zu Gender Mainstreaming zu fassen. In Belgien wurde im selben Jahr ein Beschluss zu Gender Mainstreaming gefasst und die Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle für alle genderrelevanten Aktivitäten im Land in Angriff genommen. (European Database 2001)
Großbritannien führte 2000 ein Handlungsprogramm ein, das seitdem jedes Jahr aktualisiert und evaluiert wird, und gründete die „Equal Opportunities Commission“ (EOC). Diese vom zuständigen Ministerium unabhängige Koordinierungsstelle bietet Informationen aus Politik und Forschung zum Thema Gender an und berät Bürger auch in Rechtsfragen. (European Database (United Kingdom) 2001; Webseite der EOC; Women and Equality Unit des Department of Trade and Industry)
Irland verabschiedete im gleichen Jahr einen Aktionsplan für den Zeitraum 2000-2006, der von der bereits vorher existierenden Equality-Abteilung des Department of Justice, Equality and Law Reform maßgeblich vorbereitet wurde. (European Database (Ireland) 2001; Webseite des Department of Justice, Equality and Law Reform)
In Österreich trat 2000 das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft, das die generelle Zielrichtung der Gleichstellung vorgibt. Außerdem wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, die Evaluierungs-und
Informationsaufgaben übernimmt. Dem folgten 2002 konkrete Empfehlungen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming und ein auf mehrere Jahre angelegtes Arbeitsprogramm. (European Database (Austria) 2001; BfG 2003) In Portugal nahm sich die Regierung dem Thema ebenfalls im Jahr 2000 an und verabschiedete ein Programm zur Herstellung der Chancengleichheit von Mann und Frau („Plano nacional para a Igualdade“). Dieser Plan wurde 2003 erweitert und fortgeschrieben und gilt nun bis 2006. Und auch Spanien verabschiedete 2000 ein Gesetz über die Chancengleichheit von Mann und Frau. Ein direkter Effekt dieses Gesetzes ist der vierte „Plano de Igualdad de Oportunidades (PIOM)“ für den Zeitraum 2003-2006, dessen Hauptziel es ist, die Verwaltung für das Thema zu sensibilisieren und Gender Mainstreaming in allen Bereichen der spanischen Gesellschaft zu etablieren. (PIOM 2003: 5ff.; Real Decreto 1686/2000; Webseite des Instituto de la Mujer)
In Griechenland schließlich erlangte Gender Mainstreaming mit dem „National Action Plan“ von 2001 offiziellen Status. Gleichzeitig wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Arbeit aller Ministerien koordinieren und überprüfen soll. Seit 1999 wurde die Regierung intensiv von dem 1994 gegründeten Forschungsinstitut KETHI (Research Center for Gender Equality) beraten, so dass in einigen vorher verabschiedeten Plänen Genderaspekte bereits aufgenommen wurden. (European Database (Greece) 2001; Webseite des KETHI)
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Gender Mainstreaming in der kommunalen Stadtentwicklung
2.3.3 Deutschland
Den grundsätzlichen Anspruch auf Gleichstellung wird in Deutschland seit 1949 durch den Art. 3 Abs. 2 GG sichergestellt und 1994 mit der Ergänzung des Abs. 3 noch einmal bekräftigt und als staatliche Aufgabe definiert: „(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Bis Ende der 60er Jahre wurde diesem Grundrecht nur in wenigen gesellschaftlichen Teilbereichen Rechnung getragen. Die Chronik von Meinhard (2004) zeigt, dass sich die bis dahin verabschiedeten Gesetze vor allem mit der Situation von Frauen in der Arbeitswelt und ihrer Rolle als Mutter auseinandersetzten.
Erst die so genannte „neue Frauenbewegung“ (Nave-Herz 1997: 39) übte mehr Druck aus und forderte ihre Rechte ein. Direkte Folge waren z.B. die Reformen des Strafrechts (§ 218 StGB: Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unter bestimmten Voraussetzungen) und des Familienrechts (1. EheRG: Gleichberechtigung, Unterhaltsansprüche etc), aber auch die Einsetzung der Enquete-Kommission "Frau und Gesellschaft" durch den Bundestag. Weitere wichtige Etappen für die Gleichstellung auf nationaler Ebene waren u.a.:
-die Unterzeichnung des Übereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau auf der zweiten Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen und seine Verabschiedung 1985 als nationales Gesetz,
-der Abschlußbericht der o.g. Enquete-Kommission mit mehr als 100 Empfehlungen 1980,
-das Zweite Gleichberechtigungsgesetz und die Ergänzung des Art. 3 GG von 1994.
Auf dieser Basis und angesichts der Vereinbarungen der vierten Weltfrauenkonferenz und des Amsterdamer Vertrages machte die
Bundesregierung 1999 die Gleichstellung zum Leitprinzip jeder Politik und Gender Mainstreaming zu ihrem Durchsetzungsinstrument. Die Änderung der Geschäftsordnung der Bundesministerien ( § 2 GGO) ein Jahr später und die Verpflichtung aller Ministerien, Pilotprojekte zu Gender Mainstreaming in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durchzuführen, waren die e rsten Schritte; ein wichtiges Ergebnis ist das Zweite Gleichstellungsgesetz von 2001, das deutliche Akzente zur Gleichstellung setzt (u.a. Erweiterung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, Vorgaben zu Gleichstellungsplänen, verbesserte Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc.). Seit Herbst 2003 hat auch das GenderKompetenz-Zentrum in Berlin die Arbeit aufgenommen, das im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verschiedene Angebote (Beratungen, Vorträge, Materialien) zu Gender anbietet und als zentrale Anlaufstelle für alle am Thema Interessierten angelegt ist.
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Arbeit zitieren:
Arend Bewernitz, 2004, Gender Mainstreaming in der Kommunalen Stadtentwicklung, München, GRIN Verlag GmbH
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