II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1. Einführung 1
2.Allgemeiner Überblick über die Formen der Finanzierung 1
2.1 Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung 1
2.1.1 Fremdfinanzierung 1
2.1.2 Eigenkapitalfinanzierung 2
2.1.3 Beteiligungsformen 3
2.2 Beteiligungsgesellschaften 4
2.2.1 Kapitalbeteiligungsgesellschaften 4
2.2.2 Venture Capital - Gesellschaften 5
3. Voraussetzungen, Bedingungen und Ablauf einer VC-Beteiligung 5
3.1 Grobanalyse 5
3.1.1 Investitionsphilosophie des VC-Gebers 6
3.1.2 Grundsatzanforderungen an den VC-Nehmer 6
3.2 Detailanalyse 7
3.2.1 Business Plan 7
3.2.2 Due Diligence 8
3.2.3 Unternehmensbewertung 9
3.3 Beteiligungsverhandlung und Vertragsabschluß 10
3.4 Beteiligungsphase 10
3.4.1 Investor Relations 10
3.4.2 Venture Management 11
4. Exitwege 12
4.1 Traditionelle Exits 12
4.2 Exitstrategien der Zukunft 13
5. Zusammenfassung 14
Anlage : Berlin Capital Fund: Businessplan IV
Literaturverzeichnis VI
AG Aktiengesellschaft BGB Bürgerliches Gesetzbuch BCF Berlin Capital Fund GmbH BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften DBAG Deutsche Beteiligungs Aktiengesellschaft FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch IPO Initial Public Offering KBG Kapitalbeteiligungsgesellschaft KG Kommanditgesellschaft Mrd. Milliarden oHG offene Handelsgesellschaft u.a. unter anderem VC Venture Capital WGZ Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
1
1. Einführung
Gerade junge Unternehmen mit innovativen Produkten und neuen Technologien haben großen Kapitalbedarf. Diese Nachfrage kann wegen der Grenzen der klassischen Kreditfinanzierung nicht mehr abgedeckt werden 1 , so dass der Kredit als Finanzierungsinstrument nicht mehr ausreicht.
Um das Innovationspotential nicht chancenlos verpuffen zu lassen, hat sich als Äquivalent die Venture Capital-Finanzierung entwickelt.
In dieser Hausarbeit soll deutlich werden, dass heute ein großer Investitionsbedarf mit einem entsprechend hohen Ausfallrisiko vorherrscht. 2 Außerdem scheidet der in der Vergangenheit von Eigenkapitalgebern zur Gewinnrealisierung favorisierte Börsengang weitgehend aus (siehe 4.1).
Zunächst einmal werden Elemente der Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung vorgestellt (siehe 2.1). Im Folgenden erhält der Leser eine Beschreibung der Kapitalbeteiligungsgesellschaften (siehe 2.2.1) und der Venture Capital-Gesellschaften (siehe 2.2.2). Es soll deutlich werden, wie sich VC-Gesellschaften von den anderen Instituten abgrenzen. Die grundsätzlichen Anforderungskriterien und der Ablauf einer Beteiligungsfinanzierung finden sich in Abschnitt 3. Darin wird das Procedere des Beteiligungsablaufs von der Grob- (siehe 3.1) über die Detailanalyse (siehe 3.2) bis zum Vertragsabschluß (siehe 3.3) und der daran anschließenden Beteiligungsphase (siehe 3.4) behandelt. Eine weitere Betrachtung wird danach den Exitmöglichkeiten gewidmet (siehe 4.1). In der abschließenden Zusammenfassung wird die Gesamtsituation komprimiert dargestellt und ein Aspekt zu den Zukunftsaussichten gegeben.
2. Allgemeiner Überblick über die Formen der Finanzierung
2.1 Abgrenzung zwischen Fremd- und Eigenkapitalfinanzierung
2.1.1 Fremdfinanzierung
Ein wesentliches Merkmal der Fremdfinanzierung ist die Verpflichtung zu laufenden Zins- und Tilgungsleistungen. Dieses kann gerade für Unternehmen in den Anfangs-
1 Vgl.Fischer (1987), S. 9.
2 Vgl. Stedler (1996), S. 73.
2
phasen zu großen Liquiditätsproblemen führen. Da ein nicht ausreichender Bruttogewinn außerdem keinen hinreichenden Raum für die Bedienung dieser Kapitalkosten lässt, ist ein wesentliches Kriterium für die Zusage von Krediten nicht gegeben. 1 Daneben verlangen die Kreditgeber Sicherheiten, welche die Verfügungsmacht über das Betriebsvermögen einengen. 2 Bei jungen Unternehmen werden kaum beleihungsfähige Wirtschaftsgüter geschaffen und ihr Entwicklungsstadium wird zunächst auch noch häufig von einer wertvernichtenden Burn Rate 3 geprägt. Das Fehlen eines dinglichen Betriebsvermögens widerspricht außerdem der „Kreditlogik der Banken“. 4 Weiterhin ist die Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken mehr auf Vergangenheitswerte (Bilanzzahlen) denn auf die Marktchancen neuer Produkte und Technologien gerichtet. Die Kreditinstitute stehen dann erst später bei eingetretenen Markterfolgen wieder zur Seite. 5 Es wird deutlich, dass es mit klassischer Bankfinanzierung nicht möglich ist, innovativen Unternehmen über die ersten Anfänge bis zur Etablierung zu helfen. Es müssen daher Lösungen neben der Fremdfinanzierung gefunden werden, um die ersten unternehmerischen Aktivitäten mit ausreichenden finanziellen Mitteln bestreiten zu können.
2.1.2 Eigenkapitalfinanzierung
Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals einer Unternehmung sind sehr anschaulich im HGB dargestellt. Dort sehen wir im § 266 Abs. 3 A., dass u.a. auch das Jahresergebnis hinzugerechnet wird, was bedeutet, dass auch ein Verlust mit dem Eigenkapital saldiert wird und es damit eine Verlustausgleichsfunktion wahrnimmt. 6 In der Literatur spricht man auch von einer Voraushaftungsfunktion gegenüber dem Fremdkapital. 7 Verluste werden zuerst aus dem Eigenkapital gedeckt und erst wenn dieses verbraucht ist, werden mit Fremdkapital finanzierte Werte verzehrt. Es wird deutlich, dass Fremdkapitalgeber zur Verhinderung des Ausfalls ihrer Forderungen ein risikoadäquates Eigenkapital verlangen. 8 Die Eigenkapitalgeber haben keinen Anspruch auf eine feste Verzinsung, 9 so dass hier gerade in Gründungs- und Krisenphasen ein nicht unerheblicher positiver Liquiditätseffekt entstehen kann. Für dieses erhöhte
1 Vgl. Vormbaum (1995), S. 277.
2 Vgl. Vormbaum (1995), S. 275.
3 Zeitspanne, bis das einem Unternehmen zur Verfügung gestellte Kapital verbraucht ist (BVK [2003a]).
4 Cichy (2000), S. 12.
5 Vgl. Merl (1996), S. 74.
6 Vgl. Bieg; Kussmaul (2000), S. 45.
7 Vgl. Vormbaum (1995), S. 36.
8 Vgl. Vormbaum (1995), S. 36.
9 Vgl. Vormbaum (1995), S. 37.
3
Risiko stehen den Eigenkapitalgebern Informations- und Kontrollrechte zu, während Fremdkapitalgeber nur bei relativ hohem Engagement und entsprechend unbefriedigender Vermögens- und Ertragslage ein erhöhtes Mitwirkungsrecht haben. 1 Die Möglichkeit einer weiteren Einlage durch die Gründer scheidet meistens aus, da diese ihre finanziellen Möglichkeiten in der Regel bereits ausgeschöpft haben. 2 Finden sich hier keine Lösungen, bleiben wegen des mangelnden Eigenkapitals nur noch Liquidation oder Insolvenz des Unternehmens und die Verabschiedung von der chancenreichen Geschäftsidee bzw. der weiteren Marktbearbeitung. 3 Wer den Marktmechanismus kennt, weiß, dass sich bei Bestehen einer Nachfrage (nach Eigenkapital) und den damit verbundenen Chancen auch ein Angebot bildet.
2.1.3 Beteiligungsformen
Zunächst einmal wird hier zwischen offenen und stillen Beteiligungen unterschieden. Bei der offenen Beteiligung erwirbt der Kapitalgeber Anteile an dem Kapital einer AG (Erwerb von Aktien), einer GmbH (Gesellschaftereinlage) oder einer KG (Kommanditeinlage). Mit diesen Formen der Beteiligung sind gewöhnlich Stimm- und Entscheidungsbefugnisse verbunden. 4 Sie erzeugen haftendes Eigenkapital (siehe 2.1.2). Die stillen Beteiligungen werden unterschieden in typische und atypische. Die typische stille Beteiligung ist eine abgewandelte Form eines Darlehens. Der bisherige Inhaber erhält einen Kapitalzufluss, der in sein Vermögen übergeht. 5 Der Geber erhält angemessene Zinsen, die auch eine gewinnabhängige Komponente haben können. Er erhält keine Mitsprache-, jedoch Informations- und Kontrollrechte. 6 Bei der atypischen Form wird der Gesellschafter sowohl am Gewinn als auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und partizipiert außerdem am Wertzuwachs. 7 Ein umsichtiger Kapitalgeber wird sich nicht an einer GbR oder oHG beteiligen, da er dann über seine geleistete Einlage hinaus mit seinem gesamten Vermögen haftet. 8 Die Haftung der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft ist allgemein auf das gezeichnete
1 Vgl. Vormbaum (1995), S. 38.
2 Vgl. Stedler (1996), S. 73.
3 Vgl. Beyel (1987), S. 658.
4 Vgl. Fromann (1991), S. 734.
5 Vgl. § 230 Abs. 1 HGB.
6 Vgl. § 233 Abs. 1 und 2 HGB.
7 Vgl. Vormbaum (1995), S. 164.
8 Vgl. §§ 735 BGB, 128 HGB.
Arbeit zitieren:
Roland Brüggemann, 2003, Venture Capital als Finanzierungsinstrument innovativer Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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