-III-
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis. V
1. Einleitung. 1
2. Die Deutsche Unternehmensverfassung. 2
3. Kontroverse „Shareholder-versus-Stakeholder-Ansatz“ 7
3.1 Stakeholder-Ansatz 7
3.2 Shareholder-Ansatz. 8
3.3 Kritikpunkte 10
4. Deutscher Corporate Governance Kodex. 11
4.1 Grundlagen zum Deutschen Corporate Governance Kodex 11
4.2 Einflussfaktoren - Kodex wir kaum noch befolgt. 14
4.3 Hohe Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen. 16
4.4 Kodex-Anpassungen / neue Entwicklungen. 18
5. Beispiele für Deutschland 18
5.1 Adidas-Salomon AG. 18
5.2 Siemens AG. 21
6. Angelsächsische Unternehmensverfassung. 26
6.1 Das anglo-amerikanische Modell 26
6.2 Der Sarbanes-Oxley Act (SOA) 2002 - C.G. USA 28
7. Beispiel für die angelsächsische Unternehmensverfassung. 29
7.1 Vodafone Group Plc 29
8. Conclusio. 33
Literaturverzeichnis 34
Anhangverzeichnis 36
-IV - Abkürzungsverzeichnis
a.a.O. am angegebenem Ort AG Aktiengesellschaft Auflg. Auflage bearb. bearbeitete BetrVG Betriebsverfassungsgesetz Bsp. Beispiel bzw. beziehungsweise CEO Chief Executive Officer C.G. Corporate Governance C.G.C. Corporate Governance Codex CF Cash Flow CFROI Cahsflow Return on Investment CFt Cash Flow innerhalb einer bestimmten Periode CVA Cash Value Added DAI Deutsches Aktieninstitut DAX Deutscher Aktien Index D.C.G.K. Deutscher Corporate Governance Kodex DCF Discounted Cashflow ebd. ebenda Erg.-H. Ergänzungsheft EVA TM Economic Value Added EU Europäische Union f. folgende ff. fortfolgende FTD Financial Times Deutschland G.C.G.C. German Corporate Governance Codex Hrsg. Herausgeber IAS International Acounting Standard
-V-IKS Internes Kontrollsystem NYSE New York Stock Exchange Plc Public limited company rev. revidierte RoE Return on Equity RoI Return on Investment S. Seite SEC Securities and Exchange Commission SOA Sarbanes-Oxley Act SV Shareholder-Value TU Technische Universität UK United Kingdom US-GAAP Generally Accepted Accounting Principles WACC Weighted Average Cost of Capital z.B. zum Beispiel ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft zw. zwischen
Abbildungsverzeichnis
Abbildungen Seite
Abbildung 1 Entscheidungsorgane einer AG 3
Abbildung 2 Mitbestimmungsgesetz 1951 5
Abbildung 3 Mitbestimmungsgesetzt 1976 6
Abbildung 4 Shareholder-Value nach Rappaport 9
Abbildung 5 Unternehmensstruktur der Siemens AG 23
-1- 1. Einleitung
„Die Zielbildung in gewinnorientierten Unternehmen wird im wesentlichen bestimmt von der Unternehmensverfassung.“ 1
Eine Unternehmensverfassung beinhaltet alle Regelungen und Bestimmungen zur Leitung und Kontrolle einer Unternehmung, diese beziehen sich im besonderem Maße auf die Verantwortlichen der Unternehmen (z.B. bei einer Aktiengesellschaft: auf den Vorstand und den Aufsichtsrat). 2 Ergo wird durch die Unternehmensverfassung die Rollenverteilung innerhalb einer Unternehmung wiedergespiegelt.
Ziel dieser wissenschaftlichen Ausarbeitung ist es die Grundlagen und Inhalte der Deutschen Unternehmensverfassung und des Begriffes des Corporate Governance Codex aufzuzeigen, das Konfliktpotential zwischen Shareholder-und Stakeholder-Ansatz zu verdeutlichen, sowie einen Vergleich mit angelsächsischen Unternehmensverfassungen darzustellen. Diese komplexen Systeme werden anhand von Fallbeispielen verdeutlicht.
Zunächst wird ein Überblick zur Deutschen Unternehmensverfassung gegeben und die Kontroverse zwischen Share - und Stakeholder-Ansatz aufgezeigt. Ebenfalls bedarf es einer Einführung zum Begriff des Corporate Governance Codex. Hierfür werden dann im Anschluss einigen Beispiele aufgeführt. Im Anschluss hierzu wird die angelsächsische Unternehmensverfassung betrachtet und durch Beispiele nähergebracht. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung der unterschiedlichen Prinzipien.
1 Bea, Strategisches Management, 3. neu bearb. Aufl., Lucius & Lucius, Stuttgart, 2001, S. 75.
2 Vgl. Kutschker, Internationales Management, 2. bearb. Aufl., Oldenbourg, München, S. 562.
-2- 2. Die Deutsche Unternehmensverfassung
Die Deutsche Unternehmensverfassung, auch German Corporate Governance 3 Codex (G.C.G.C) genannt, fordert die Umsetzung einer verantwortlichen und wertorientierten Führung und Kontrolle von Unternehmen und Konzernen. Es wird die Rollenverteilung zwischen Eigentümern (Aktionären bzw. Shareholders), Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben.
Die Unternehmensverfassung wird speziell in Deutschland durch die verschiedenen Mitbestimmungsebenen definiert. Es besteht eine Eben der Mitbestimmung durch die Betriebsräte im betrieblichen Geschehen (Informations -, Beratungs -, Mitbestimmungsrechte). 4 Die nächste Eben wird durch die Unternehmensorgane bei einer Aktiengesellschaft (AG) dargestellt, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Es liegt hier eine Reinform des Vorstands-Aufsichtsrats Modells vor. 5 Dieses zweistufige System von Vorstand und Aufsichtsrat wird durch das Aktiengesetz vorgegeben. 6 Die folgende Abbildung 1 verdeutlicht die Mitbestimmungsrechte und die Anordnungen der Entscheidungsorgane innerhalb einer AG. Hier werden die drei wichtigsten Organe einer AG gezeigt, den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung der Anteilseigner gezeigt. Dieses System ist deshalb ein spezielles System, da im Gegensatz hierzu im angelsächsischen Raum, besonders in Großbritannien oder den USA, ein einheitliches
Unternehmensorgan vorherrscht (Board of Directors). Hier wird die unternehmerische Leitung nicht in Vorstand und Aufsichtsrat aufgespalten. Eine Vertiefung zur angelsächsischen Unternehmensverfassung wird im Gliederungspunkt 6. aufgeführt.
3 Vgl. Bleicher, Das Konzept integriertes Management, 5. rev. und erw. Aufl., Campus, Frankfurt,
1999, S. 183.
4 Vgl. Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, Gabler, Wiesbaden,
1991, S. 79.
5 Vgl. Kutschker, Internationales Management, 2. bearb. Aufl., Oldenbourg, München, S. 565.
6 Vgl. ZfB, Erg. -H. 4. Betriebswirtschaftslehre und Rechtsentwicklung, Gabler, Wiesbaden, 1997,
S. 32.
-3-Der Vorstand fungiert als eigentliches Leitungsorgan des Unternehmens, das die Geschäfte führt. Der Aufsichtsrat operiert als Kontrollorgan mit speziellen Aufgaben, wie z. B. die Kontrolle des Vorstandes, die Billigung weitreichender unternehmenspolitischer Maßnahmen und die Bestellung der
Vorstandsmitglieder. 7 Die Wirkungsbefugnis des Aufsichtsrates ist insoweit begrenzt, da er grundsätzlich nicht in laufende Geschäfte eingreifen kann. Die Hauptversammlung der Anteilseigner (Aktionäre bzw. Shareholder) verfügt über Kontroll- und Entscheidungsbefugnisse und Berechtigungen für die Bilanz-und Gewinnverwendung, sowie über die Befugnisse zu Satzungsänderungen.
Abbildung 1: Entscheidungsorgane einer AG
Quelle: Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, 1991, S. 79.
7 Vgl. Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, Gabler, Wiesbaden,
1991, S. 80.
-4-Das Aktiengesetz schreibt zu der Verfassung der Aktiengesellschaft: „Die AG hat drei notwendige Organe: den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.“ 8
Eine weitere Ebene der Unternehmensverfassung stellt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Gewerkschaften an den Organen der Unternehmen dar. Historisch gewachsen, entstand nach dem zweiten Weltkrieg in dem sogenannten Montan-Mitbestimmungsgesetz von 1951 ein
Mitbestimmungsgesetzt. Hierbei wird von einer paritäts oder qualifizierten Mitbestimmung gesprochen, da hier Vertreter der Anteileigner und Arbeitnehmer zahlenmäßg gleich stark im Aufsichtsrat vertreten sind. „Der Aufsichtsrat besteht stets aus 11, 15 oder 21 Mitgliedern - also immer einer ungeraden Zahl.“ 9 In Abbildung 2 wird beispielhaft die Zusammensetzung eines Aufsichtsrates mit 21 Mitgliedern gezeigt.
Wie in Abbildung 2 zu sehen ist ergeben sich bei einem 21-köpfingen Aufsichtsrat folgende Zusammensetzungen:
• 10 Arbeitgeberrepräsentanten:
-8 Vertreter der Anteilseigner (Kapitalvertreter)
-2 weitere Mitglieder
• 10 Arbeitnehmerrepräsentanten:
-8 Vertreter der Arbeitnehmer(4 Betriebsangehörige; 4 Außerbetriebliche)
-2 weitere externe Mitglieder
• 1 weiteres neutrales und externes Mitglied.
8 Aktiengesetz, 32. Aufl., dtv, München, 2002, S. XV.
9 Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, Gabler, Wiesbaden, 1991, S.
81.
-5- Abbildung2: Mitbestimmungsgesetz 1951
Quelle: Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, 1991, S. 81.
Die 1951 eingeführte Montan-Mitbestimmung gilt heute nur noch für weniger als 30 Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland. 10 Das neue Mitbestimmungsgesetzt von 1976 hat an Bedeutung gewonnen und sich vor allem in den Branchen Handel, Banken, Versicherungen und produzierendes Gewerbe durchgesetzt. Es findet Anwendung, wenn ein Unternehmen mehr als 2000 Mitarbeiter hat. Neuerung ist vor allem, dass die letzte ndliche
Entscheidungsmacht auf der Anteilseignerseite liegt. „Der Aufsichtsrat dient im deutschen Modell zunächst dazu, den Vorstand zu bestimmen.“ 11 Der Aufsichtsratsvorsitzende muss mit einer 2/3 Mehrheit gewählt werden. Käme es
10 Vgl. Gester, Unternehmensverfassung und Mitbestimmung in Europa, Gabler, Wiesbaden,
1991, S. 83.
11 Kutschker, Internationales Management, 2. bearb. Aufl., Oldenbourg, München, S. 565.
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Steffen F. Käfer, 2003, Unternehmensverfassung - Deutsche und angelsächsische Unternehmensverfassung im Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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