Inhaltsangabe
1. Einleitung 4
1.1. Einführung in die Thematik 4
1.2. Aufbau der Arbeit und Literaturauswahl 4
2. Fallbeispiel 5
3. ethische Konflikte 6
4. Theorieansätze 7
4.1. Deontologie nach Kant 7
4.2. Teleologie 9
4.3. Zusammenfassung. 10
5. Verantwortungsethik nach Hans Jonas und Marianne Arndt. 10
5.1. Prinzip der Achtung vor dem Wert des Lebens 11
5.2. Prinzip das Guten und Richtigen. 12
5.3. Prinzip der Gerechtigkeit und Fairness 12
5.4. Prinzip der Wahrheit und Ehrlichkeit. 13
5.5. Prinzip der individuellen Freiheit und Selbstbestimmung 13
6. Entscheidungsfindungsmodell nach Beese 14
6.1. 1. Schritt - Benennen. 14
6.2. 2. Schritt - Beschreiben. 15
6.3. 3. Schritt - Bewerten. 16
6.3.1. Bewertung nach den ethischen Prinzipien nach Arndt. 16
6.3.2. Würdigung interpersonaler Verfahrensmerkmale 17
6.4. 4. Schritt - Entscheiden 18
7. Fazit und Ausblick 20
Literaturverweise. 21
Online - Verzeichnis 21
Selbständigkeitserklärung 22
1. Einleitung
1.1. Einführung in die Thematik
Die Einrichtungen des Gesundheitswesens leben in einem dynamischen Umfeld. Der zunehmende Wettbewerbs- und Kostendruck erfordert einen grundlegenden Wandel in Strukturen und Politik. Aufgrund der neuen Wettbewerbssituation entstehen auch im Gesundheitswesen hohe Ansprüche von Seiten der Kunden. Der Ausrichtung auf den Kunden und der Qualität steht jedoch eine massive ökonomische Kostenbetrachtung gegenüber. Dieses führt dazu, dass Führungskräfte im Gesundheitswesen täglich in Situationen geraten, die einen großen ethischen Konflikt aufweisen. So ist es nicht verwunderlich, dass besonders im Gesundheitswesen die Diskussion um “Ethik in Unternehmen“ auflebt.
In dieser Arbeit soll an einem frei erfundenen Fallbeispiel aus dem Gesundheitswesen ein unternehmensethischer Entscheidungsfindungsprozess bearbeitet werden. Es wird eine privat geführte Seniorenresidenz dargestellt, in der die Führungskraft über den Verbleib eines Bewo hners, der die Heimkosten nicht mehr finanzieren kann, entscheiden muss. Für diese Thematik entschieden sich die Autoren, da Pflegemanager in der Zukunft aufgrund des demographischen Wandels mit erhöhter Pflegebedürftigkeit 1 aber auch mit einer zunehmenden Altersarmut 2 konfrontiert werden. Die benötigten Pflegeleistungen können längst nicht mehr nur durch die Pflegekassen und Sozialämter finanziell abgedeckt werden.
1.2. Aufbau der Arbeit und Literaturauswahl
In Kapitel 2 dieser Arbeit werden das Fallbeispiel und die Problemstellung dargestellt. Dazu werden im 3. Kapitel ethische Fragestellungen, die sich aus der Situation stellen, verfasst. Lösungsansätze dazu ergeben sich aus dem Kontext der Arbeit. Um zu einer ethischen Entsche idungsfindung zu gelangen, erfolgt die Betrachtung des Fallkonstruktes aus der Metaebene. Daher erfolgt die Bearbeitung des Fallbeispieles in Kapitel 4 mittels zwei verschiedener Theorieansätze und im 5. Kapitel anhand der ethischen Prinzipien der Verantwortungsethik nach Arndt. In Kapitel 6 findet ein Entscheidungsfindungsmodell Anwendung. Es kann in der Arbeit nicht auf alle möglichen ethischen Fragenstellungen konkret eingega ngen werden, da dies den Ra hmen der Arbeit übersteigen würde.
1 Vgl. 4. Altenbericht, S.18 ff., http://www.dip.bundestag.de/btd/14/088/1408822.pdf
2 Vgl. http:// www. faz.net, 2004
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Bei der Sichtung geeigneter Literatur für diese Thematik stießen die Autoren auf eine große Auswahl an Büchern, die sich mit der Wirtschaftsethik in Industrie und Dienstleistungsgewerbe befassen. Für Unternehmensethik im Bereich der Pflege konnte nur im begrenzten Ra hmen Literatur ermittelt werden. Dies lässt vermuten, dass diese Thematik in der Pflege bisher wenig Beachtung fand. Für diese Arbeit besonders geeignet erschienen den Autoren die Bücher: „Ethik Denken“ von M. Arndt; „Pflegemanagement zwischen Ethik und Ökonomie“ von O. Dibelius und M. Arndt; „Ethik im Pflegealltag“ von M. Großklaus-Seidel sowie einigen weiteren ergä nzenden Werken.
2. Fallbeispiel
In der Kleinstadt X in Brandenburg befinden sich zwei stationäre Pflegeeinrichtungen. Eine dieser Einrichtungen ist die Seniorenresidenz “Am Waldesruh“. Sie verfügt über 40 schöne große Einzelzimmer und einem vielfältigen Serviceangebot wie z. B. Friseur und Massage. Die Seniorenresidenz gehört zu einer gehobenen Klasse von Pflegeheimen. Die Heimentge lte sind daher auch überdurchschnittlich hoch. Die Trägerschaft befindet sich in privater Hand. Die Leitung obliegt dem Geschäftsführer Herrn D und der Pflegedienstle itung Diplom-Pflegewirtin Frau M. Das zweite Pflegeheim im Ort “Pension Sonne nschein“ ist größer und verfügt über eine Aufnahmekapazität von 180 Pflegeplätzen. Dieses Pflegeheim ist nicht so komfortabel ausgestattet und verfügt nur über 2- und 3-Bettzimmer. Die Kosten für einen Heimplatz entsprechen dem bundesdeutschen Durchschnitt. Aufgrund der hohen Aufnahmekapazität besteht für die “Pension Sonnenschein“ keine Warteliste. Herr Y bewohnt seit einigen Jahren ein Einzelzimmer in der Seniorenresidenz “Am Waldesruh“. Die Kosten für seinen Heimaufenthalt betragen monatlich 4.000 €. Zur Finanzierung seines Heimaufenthaltes bekommt Herr Y monatlich 1.400 € von der Pflegekasse. Seine Re nte beträgt 600 € im Monat. Die verbleibenden 2.000 € monatlich hat Herr Y von seinen privaten Ersparnissen finanziert. Seit 6 Monaten sind jedoch die privaten Ersparnisse des Herrn Y aufgebraucht und er ist nicht mehr in der Lage, die Kosten für seinen Heimaufenthalt zu tragen. Das Sozialamt lehnt eine Übernahme der Kosten ab, da Herr Y einen gut situierten Sohn hat und verweißt auf dessen Zahlungspflicht. Der Geschäft sführer versuchte bereits mehrfach den Sohn des Herrn Y zu kontaktieren. Er erhielt jedoch nur die Information, dass dieser für längere Zeit im Ausland lebt und nicht erreichbar ist.
Bis jetzt wurde der offene Fehlbetrag in Höhe von 12.000 € von der Einrichtung gestundet. Der Geschäftsführer kann die erheblichen finanziellen Einbußen durch den Herrn Y jedoch nicht mehr tolerieren, da er darin ein Existenzrisiko für die Seniorenresidenz sieht.
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Da für die Seniorenresidenz eine lange Warteliste mit genügend finanzkräftigen Selbstzahlern existiert, möchte er, dass Herrn Y gekündigt wird, um eine zahlungskräftige Person aufzunehmen. Er konfrontiert damit die Pflegedienstleitung Frau M. Frau M sieht sich hier einem ethischen Konflikt gegenüber. Für Frau M stellt sich die Frage, ob es ethisch zu vertreten ist, einem Bewohner zu kündigen, der die Heimkosten nicht aufbringen kann, und dafür einen neuen zahlungskräftigen Bewohner aufzunehmen, um den wirtschaftlichen Fortbestand der Seniorenresidenz sicherzustellen.
Sie bittet sich Bedenkzeit für eine unterne hmensethische Entscheidungsfindung aus.
3. ethische Konflikte
Die folgenden ethischen Fragestellungen sind aus der Metaebene gestellt, wodurch objektiver auf die ethische Problematik eingegangen werden kann.
? 1. Kann eine Bewohner-Kündigung zur Sicherung des unternehmerischen Fortbestandes eines Heimes vertretbar sein?
? 2. Hat der Heimträger eine gesellschaftliche Verantwortung für seine Bewohner? ? 3. In welchem Verhältnis stehen betriebswirtschaftliche Eigenverantwortung für die Einrichtung und gesellschaftliche Verantwortung für die Bewohner? ? 4. Welche ethischen Prinzipien wären für einen Konflikt zwischen Eigenverantwortung und gesellschaftlicher Verantwortung anwendbar?
? 5. Welche Kriterien können an Bewohner angesetzt werden, die bestehenden Plätze der Seniorenresidenz zu verteilen?
? 6. Ist es gerechtfertigt, die Anforderungen an einen Bewohner niedriger anzusetzen, als an alle anderen Bewohner?
? 7. Ist es gerechtfertigt, die Interessen der Mitarbeiter ins Verhältnis zu den Interessen einzelner Bewohner zu setzen?
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4. Theorieansätze
Als erstes soll das Fallbeispiel in Bezug auf die Theorieansätze der Deontologie nach Kant und der Teleologie überprüft werden. Diese sollen dafür kurz vorgestellt werden.
4.1. Deontologie nach Kant
Als Deontologie 3 wird die so genannte Pflichtenethik bezeichnet, welche sich an „Pflichten und Gesetzmäßigkeiten ausrichtet“. 4 Es werden Normen für ein Verhalten vorgegeben. Dadurch bezeichnet man diese Ethik auch als normative Ethik. 5
Einer der Vertreter der Pflichtenethik ist der deutsche Philosoph Immanuel Kant (1724-1804). Er ging von dem Prinzip aus, dass ein „gutes Leben“ nur verwirklicht werden kann, wenn ein moralisches Prinzip gefunden wird, das für alle Menschen bindend ist. 6 Kant baut seine Definition der Pflichtenethik auf der Würde des Menschen auf und zielt auf eine „freie“ und „ve rstandesmäßig gelenkte Entscheidungsfreiheit“ des Menschen. 7 Mit der Darstellung des „Prinzips des Kategorischen Imperativ“ 8 beschreibt er drei Eigenschaften, auf welche moralische Handlungen begründet werden sollen.
Als erstes soll der Mensch so handeln, dass das Tun von allen anderen als vorbildlich und nachahmenswert angesehen werden kann. In Verbindung mit der “Goldenen Regel“ 9 soll man aus seinem Verhalten Regeln und Gesetze ableiten können. Was man tut, sollen auch andere tun dürfen. 10
Als zweites soll niemand sich selbst und andere Menschen nur als Mittel benutzen dürfen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. 11
Abschließend sollen kategorische und moralische Handlungsvorgaben immer bindend und verpflichten sein. Andere Motive, wie praktische oder ökonomische Intentionen, sollten in den Hintergrund treten. Die moralische Handlung soll also von den Folgen und Konseque n-
3 gr. deon, Pflicht, dei, man
4 Arndt, M.: Ethik denken, Stuttgart: 1996, S. 31
5 vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O., S. 18
6 vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O., S. 31
7 vgl. ebd.
8 lat. categorius, unbedingt gültig, widerspruchslos, und lat. imperare, befehlen (vgl. Arndt, M., 1996, a.a.O,
S.31)
9 ‚Goldene Regel’: ‚Was du nicht willst, das man dir zu’, das füg’ auch keinem anderen zu’, in Abwandlung von
Mt. 7,11 (vgl. Arndt, M.: Theoretische Argumentationslinien in der Ethik. Eine Einführung, In : Arndt, M./ Dibe- O. (Hrsg.): Pflegemanagement zwischen Ethik und Ökonomie, Hannover: Schlütersche, 2003, S.18)
10 vgl. Arndt, 1996, a.a.O., S. 31
11 ‚Handle so, dass du die Menschen sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen jederzeit
zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchest.’ (Kant, I.: Grundlagen zur Metaphysik, Reclam: Stuttgart
1991, Zit. nach Arndt, M., 1996, a.a.O., S. 31)
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Arbeit zitieren:
Matthias Schmidt, Cornelia Beckert, 2004, Eine unternehmensethische Entscheidungsfindung für das Problem nicht gezahlter Heimentgelte anhand eines Fallbeispiels, München, GRIN Verlag GmbH
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