Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
1.1. Problemstellung 3
1.2. Grundlagen
1.2.1. Definition von Inflation und Hochinflation 3
1.2.2. Messung von Inflation 4
2. nominelle Kapitalerhaltung
2.1. Anschaffungswertprinzip 5
2.2. Nominalwertprinzip 6
2.3. Scheingewinne
2.3.1. Definition von Scheingewinnen 6
2.3.2. Bestimmung des Ausmaßes von Scheingewinnen 7
2.3.3. Folgen und Auswirkungen von Scheingewinnen 8
3. Unternehmenserhaltungskonzeptionen
3.1. Realkapitalerhaltung
3.1.1. Definition 10
3.1.2. Verfahren von Schmalenbach 11
3.1.3. Current Purchasing Power Method 12
3.2. Substanzerhaltung
3.2.1. Konzeptionen der Substanzerhaltung 13
3.2.2. Brutto- und Nettosubstanzerhaltung 15
4. Die Bedeutung der Hochinflation für die Konzernrechnungslegung
4.1. Währungsumrechnung
4.1.1. Grundlagen der Währungsumrechnung 16
4.1.2. current-noncurrent-method 17
4.1.3. monetary-nonmonetary-method 18
4.1.4. Zeitbezugsmethode 18
4.1.5. Stichtagskursmethode 19
4.2. Korrekturmöglichkeiten hochinflationärer Jahresabschlüsse
4.2.1. Translate-Restate Method 20
4.2.2. Restate-Translate Method 20
4.2.3. Restate-Translate -Restate Method 21
4.3. Hartwährungsbilanzierung 22
5. Hochinflation am Beispiel Argentinien
5.1. Ursachen der Hochinflation in Argentinien 23
5.2. Maßnahmen zur Bekämpfung 24
5.3. Entwicklung seit 2001 25
6. Schlussbetrachtung 26
2
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
Gerade heute, wo regelmäßig die Rede von Globalisierung ist, ist der Kontakt zu Kunden, Lieferanten oder Tochterunternehmen in Hochinflationsländern nichts Ungewöhnliches mehr. Oft werden aber starke Bedenken in Bezug auf eine Tätigkeit in diesen Ländern geäußert, da das Risiko dort um ein vielfaches höher ist. Dies bezieht sich vor allem auch auf Tochterunternehmen und Joint Ventures, da das eingesetzte Kapital oft sehr hoch ist. Viele internationale Unternehmen haben aber gar nicht die Möglichkeit einer Alternative zu einem solchen Engagement, um ihre Kunden in diesen Ländern zu bedienen. Für diese Unternehmen ist es sehr wichtig, die speziellen Möglichkeiten des Rechnungswesen, der Bilanzierung und des Controlling zum Umgang mit der Hochinflation zu kennen und anwenden zu können. In dieser Seminararbeit möchte ich auf die Problematik von im Umgang mit dieser Problematik eingehen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Bereich der Bilanzierung. Ich werde die auf die Entstehung v on Scheingewinnen eingehen, die grundsätzlich parallel mit dem Anstieg der Inflationsrat ansteigen. Ich werde in diesem Zusammenhang die Instrumente der Unternehmenserhaltung erklären, ebenso wie die entsprechenden Besonderheiten in Hochinflationsländern. Zum Abschluss meiner Arbeit werde ich die Maßnahmen anhand des Länderbeispieles Argentinien verdeutlichen. 1.2 Grundlagen
1.2.1 Definition von Inflation und Hochinflation
Inflation wird definiert als anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Dies beinhaltet einen anhaltenden Rückgang der Kaufkraft. Relevant hierbei ist nicht die Erhöhung einzelner Güterpreise, da der Preisanstieg innerhalb verschiedener Warengruppen unterschiedlich verläuft. Vielmehr ist als Grundlage der Berechnung des allgemeinen Anstieges der Preise, also der Durchschnitt der Preise aller Güter und Dienstleistungen innerhalb einer Wirtschaftszone, zu nehmen. Folgen der Inflation
3
sind infolge des Rückganges der Kaufkraft in der Regel ein ansteigen der Lohn- und Pensionszahlungen. Hierdurch kann eine inflationäre Spirale ausgelöst werden. 1 Es gibt mehrere Ausprägungsformen der Inflation. Unterschieden werden die schleichende, die trabende und die galoppierende Inflation, wobei es aber keine einheitliche definierten Grenzen zwischen diesen Ausprägungen gibt. Hochinflation ist eine weitere Ausprägung der Inflation, die durch eine extrem hohe Inflationsrate gekennzeichnet ist. Im Allgemeinen spricht man von einer Hochinflation ab einer Inflationsrate von 25% p.a. und von einer Hyperinflation ab einer monatlichen Rate von 50%. Die amerikanische FASB sieht ein Land als hochinflationär, wenn seine Inflationsrate über einen Zeitraum von 3 Jahren über 26% p.a. liegt. 2 Vereinfacht gesagt ist die Hochinflation eine unkontrollierbare Inflation mit hohen monatlichen Raten. Die Hochinflation ist hauptsächlich eine Erscheinung des 20 Jahrhunderts, da vorher die Währungen an Edelmetalle (z.B. Goldstandart) gebunden waren. Erst der immer stärkere Einsatz von ungedecktem Geld (durch drucken großer Geldmengen) ermöglichte die Hochinflation. Auch in Europa gibt es eine Reihe von Beispielen für Hyperinflation. Besonders Hervorzuheben sind zum Beispiel Deutschland in den zwanziger Jahren mit Inflationsraten von bis zu 32.400% oder Griechenland 1943/44 mit einer monatlichen Rate von maximal 8,55 Milliarden %. Andere Beispiele sind Jugoslawien Anfang der neunziger ebenso wie Russland nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. 3
Das Gegenstück zur Inflation ist die Deflation, die gekennzeichnet ist durch einen anhaltenden Verfall des Preisniveaus. Folgen der Deflation sind ein Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion und eine mögliche daraus entstehende Wirtschaftskrise. Beispiel hiervor ist Japan. 4 1.2.1 Messung von Inflation
Da sich die Preise der verschiedenen Güter auch sehr unterschiedlich entwickeln, und man aus Umsetzungs- und Kostengründen nicht die Preisentwicklung jedes einzelnen
1 www.unister.de/inflation
2 vgl. Seicht, 1992, S.72
3 www.net-lexikon.de/Hyperinflation
4 www.unistar.de/inflation
4
Gutes ermitteln kann, wird zur Messung der Inflation die Veränderung des allgemeinen Preisniveaus herangezogen. Hierzu wird in meistens der Preisindex der Lebenshaltungskosten benutzt. Dieser Preisindex wird unter Zuhilfenahme eines repräsentativen Warenkorbes berechnet, der in regelmäßigen Abständen erhoben wird. Dieser Warenkorb dient als Grundlage der Berechnung der
Lebenshaltungskosten und deren Veränderung im Vergleich zum Basisjahr. Die Preissteigerungen werden monatlich berechnet und veröffentlicht. Im Schnitt betragen diese zurzeit zwischen 0,5 und 1,5 , wobei die Mineralölpreise die Steigerungen am stärksten beeinflussen.
Ein Problem der Messung anhand des Warenkorbes ist die ständige Änderung des Konsumverhaltens, der technische Fortschritt und die qualitative Steigerung. Dadurch wird der Warenkorb immer weniger repräsentativ je länger das Basisjahr zurückliegt. Weiter ist zu beachten, dass die Berechnung über einen statistischen Mittelwert erfolgt und somit nicht problemlos auf jedermann anzuwenden ist. Besonders zu beachten sind hierbei die Unterschiede im Einkommen der Haushalte. 1
2. Nominelle Kapitalerhaltung
2.1. Anschaffungswertprinzip
In Österreich (ebenso wie in Deutschland) gilt nach Handelsrecht beim Jahresabschluss das Anschaffungswertprinzip, wonach Gegenstände in der Bilanz höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt werden dür fen (§203HGB). Sie bilden somit die Obergrenze der Bewertung und für die Bemessung der Abschreibungen. Höhere Wiederbeschaffungskosten dürfen nicht berücksichtigt werden. 2 Das Anschaffungswertprinzip gehört zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoB), dessen Zugehörigkeit hierzu ist aber umstritten. 3 Das Anschaffungswertprinzip folgt dabei dem Realisationsprinzip, nach dem nur die am Abschlussstichtag realisierten Gewinne auszuweisen sind (§201 HGB). Der Zeitpunkt der Gewinnrealisierung ist der Z eitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung an Dritte. Durch die Beachtung des Realisationswertprinzips wird erreicht,
1 www.net-lexikon.de/inflation.html
2 vgl. Wöhe, 2000, S.912
3 vgl. Frick, 1999, S.65
5
dass Werterhöhungen bis zum Realisationszeitpunkt keinen Einfluss auf den Gewinnausweis haben, wodurch die Entstehung nicht realisierter Gewinne verhindert wird. Bei Verbrauch dieser Gegenstände sind die Aufwendungen in der G&V auf Basis der historischen Kosten zu verbuchen.
Steuerrechtlich gilt für Vermögensgegenstände ebenfalls das Anschaffungswertprinzip analog zum Handelrecht. (§6EstG). Jede Mehrung des nominellen Eigenkapitals gilt dabei als Gewinn: 1
Nominell ausgewiesenes Eigenkapital am Periodenende - Nominell ausgewiesenes Eigenkapital am Periodenanfang = Gewinn der Periode (nach nomineller Kapitalerhaltung)
2.2. Nominalwertprinzip
Nach österreichischem Handelsrecht ist der Jahresabschluss in Euro zu erstellen (§193(4) HGB), was impliziert, das nach dem Nominalwertprinzip vorzugehen ist. Dieses Prinzip geht dabei von der Annahme „Euro = Euro“ aus. Das heißt im Grundsatz, dass eine Geldeinheit einen konstanten Wert hat und damit dass Geldwertschwankungen keinen Einfluss auf die Wertansätze von Sach- und Nominalgütern in der Bilanz haben. Diese Stabilität entspricht aber nicht der Realität, da selbst große Volkswirtschaften Schwankungen unterliegen. Bei einem Festhalten am Nominalwertprinzip ist daher die Vergleichbarkeit von Vermögensgegenständen in verschiedenen Perioden nicht mehr vollständig gegeben. Darunter leiden sowohl die Aussagefähigkeit der Bilanz als auch die nominelle Gewinngröße. 2
2.3. Scheingewinne
2.3.1. Definition von Scheingewinnen Die Bewertungsgrundsätze (Nominal- & Anschaffungswertprinzip) bilden die Grundlage der nominalen Kapitalerhaltung. Die Nominalkapitalerhaltung verlangt dass die Differenz zwischen Vermögensgegenständen (mit Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertetet) und Schulden zu Beginn und am Ende der Rechnungsperiode mindestens gleich groß ist. Gewinne ergeben sich erst wenn die Erlöse die Aufwendungen übersteigen. Der Erhalt d es Unternehmens ist somit
1 vgl. Wöhle, 2000, S.914
2 vgl. Maurer, 1996, S.8-9
6
gesichert, wenn das nominelle Eigenkapital von Periode zu Periode ziffernmäßig wenigstens gleich bleibt.
Soll ein Unternehmen aber real erhalten bleiben, so muss es in der Lage sein die verbrauchten Güter wieder zu beschaffen. Dies wird in dem Moment schwierig, in dem die Wiederbeschaffungspreise oder das allgemeine Preisniveau, z.B. durch Inflation, steigen. Setzt man diesen Wiederbeschaffungswert an, so muss erkannt werden, dass die Kosten gestiegen und die Gewinne somit zu hoch angesetzt sind. Diese Differenz zwischen der Nominalbewertung und der Bewertung zu
Wiederbeschaffungspreisen nennt man Scheingewinne. Scheingewinne entstehen also vor allem aufgrund der Ausweisung von Gewinnen ohne die Berücksichtigung von Preissteigerungen. Der nominelle Gewinn laut Bilanz enthält Bestandteile, die nicht als Gewinn sondern als Scheingewinn erkannt werden müssen. Somit sind Scheingewinne häufig eine direkte Folge der Nominalbewertung. 1
2.3.2. Bestimmung des Ausmaßes von Scheingewinnen
Ermittelt werden Scheingewinne durch Berechnung des Unterschiedsbetrags zwischen verbrauchten Produktionsgütern zu historischen Anschaffungskosten und zu Wiederbeschaffungswerten. Steigen also die Wiederbeschaffungswerte oder steigt das allgemeine Preisniveau, so bei der Anwendung des Nominalprinzips ein Ausweiß von Scheingewinnen unterstellt: 2
Abb. 1: Entstehung von Scheingewinnen
1 vgl. Maurer,1996, S.12
2 vgl. Wöhle,2000, S.914
3 vgl. Wöhle, 2000, S.915
7
Arbeit zitieren:
Jens Althoff, 2004, Rechnungslegung in Hochinflationsländern, München, GRIN Verlag GmbH
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